Flugbucheinträge für jedes Modell nötig (nach StRfF)

DD8ED

Vereinsmitglied
Naja, ich finde die Frage grundsätzlich schon berechtigt.

Der DMFV und der MFSD haben ja, soweit bekannt, die gleiche BE von LBV bekommen.

Daraus interpretieren die Verbände nun offensichtlich unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation des Flugbetriebs.

Offensichtlich reichen ja relativ wenig Daten, die der DMFV fordert.
Warum soll beim MFSD nun mehr dokumentiert werden?
Eine Forderung in der BE kann es ja eigentlich nicht sein. Sonst müsste der DMFV die Daten fürs Flugbuch ja auch fordern.

Ich finde die Frage, warum mehr dokumentiert werden soll, als die BE fordert durchaus berechtigt.

Gruß
Dennis
Wenn der DMFV die gleiche BE erhalten hätte wie der MFSD wäre er jetzt an die Standardisierten Regeln des MFSD gebunden.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Daraus interpretieren die Verbände nun offensichtlich unterschiedliche Anforderungen an die Dokumentation des Flugbetriebs.

Offensichtlich reichen ja relativ wenig Daten, die der DMFV fordert.
Warum soll beim MFSD nun mehr dokumentiert werden?
Eine Forderung in der BE kann es ja eigentlich nicht sein. Sonst müsste der DMFV die Daten fürs Flugbuch ja auch fordern.

Ich finde die Frage, warum mehr dokumentiert werden soll, als die BE fordert durchaus berechtigt.
Unterschiedliche Interpretationen sind bei neuen Gesetzestexten oder Richtlinien nichts ungewöhnliches.

Offensichtlich, dass die wenigen Daten die der DMFV fordert reichen, ist es wie ich finde nicht. Wenn das Modell benannt ist kann nachträglich das Gewicht usw. kontrolliert werden. Wenn nicht, kann ja jeder behaupten dass er mit Modell YX statt YX geflogen ist. Ich kenne Beispiele aus anderen Lebensbereichen (Fahrtenbücher z.B. um etwas naheliegendes zu nennen), da muss sehr vieles sehr genau - meines Erachtens so genau und fehlerfrei wie es in der Praxis nur sehr penibel veranlagten Menschen möglich ist - eingetragen sein, damit der Eintrag von Gerichten anerkannt wird. Aktuell muss aufgrund fehlender Rechtsprechung oder Äußerung der Behörde mit Richtliniencharakter leider jeder Vorstand für sich seine Abwägung treffen, welches Risiko er tragen will. Ich wäre da auf der Linie des MFSD. Erstens weil ich damit auf der sicheren Seite bin und zweitens, weil ich Richter so einschatze, dass sie den Eintrag des Modells als zumutbar und hilfreich einstufen werden.

Die Frage, was am Ende sein muss ist aber berechtigt und ich hoffe, dass es eine baldige Klärung gibt. Schnellste Möglichkeit wäre meiner Auffassung nach eine Verlautbarung einer Behörde. Äußerungen der Verbände habe keinen für einen Rechtsschutz notwendigen Richtliniencharakter und sind daher nur ein schwaches Argument. Das ist der Vorwurf den man dem MFSD machen kann, dass er mit seiner risikoscheuen Auslegung die risikofreudigere Auslegung des DMFV in Zweifel zieht und man sich daher in Kenntnis beider schlecht darauf berufen kann.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Vorgabe für Form und Inhalt des Flugbuches macht der Verband und das ist verbindlich. Die Behörde hat da keinen Einfluss mehr.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
du hast gefragt, welche Infos/ welche Begehrlichkeiten gemeint sind. Ich dachte, das wäre aus dem Kontext klar ersichtlich: weitergehende Dokumentationspflicht in den StRfF als bisher und vom DMFV: einzelne Modelle, Gewichte, jeweils mit Unterschrift. Und damit zu meiner Frage: warum?
Das beantwortet meine Frage nicht.
Welche Infos gehen "raus" und wer hat welche Begehrlichkeiten?
 
Hans, Du hast mit vielem Recht aber in einem Punkt sehe ich das anders: Die Dokumentation soll dazu dienen und muss hinreichend sein, dass im Schadenfall/ bei einer Beschwerde dem Hergang nachgegangen und der Personenkreis identifiziert werden kann. Zu letzterem reicht die Eintragung der Piloten. Wir hatten mehrfach (unhaltbare) Beschwerden eines unliebsamen Nachbarn jedesmal problemlos abschmettern können. Es gab jeweils die Einsicht in das Flugbuch (gemäß AE/ DMFV) durch das RP und eine Abfrage anwesender Piloten / des Flugleiters. Die Vorstandschaft ist dabei absolut safe gewesen und das RP war mit den Auskünften stets zufrieden.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Ich verstehe hier die ganze Aufregung nicht.

Ich auch nicht. Ich wette die Meisten die sich hier aufregen sind bei WhatsApp, Facebook, Google, Apfel, ..., kaufen bei Amazon, Bangood, Ali, ... stimmen auf Webseiten allen möglichen Trackern zu, ... und nun ist es ein Staatsgeheimnis, zu welcher Gewichtsklasse ein Modell gehört oder zu viel Aufwand ein "X" ins Flugbuch zu machen ... ?

Kann es sein, dass das eine Stellvertreter-Debatte ist?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich auch nicht. Ich wette die Meisten die sich hier aufregen sind bei WhatsApp, Facebook, Google, Apfel, ..., kaufen bei Amazon, Bangood, Ali, ... stimmen auf Webseiten allen möglichen Trackern zu, ... und nun ist es ein Staatsgeheimnis, zu welcher Gewichtsklasse ein Modell gehört oder zu viel Aufwand ein "X" ins Flugbuch zu machen ... ?

Kann es sein, dass das eine Stellvertreter-Debatte ist?
Zumal diese Info den Verein praktisch nie verlässt.
 
Seit über 40 Jahren bin ich im Verein, Flugbucheinträge wollte noch keiner einsehen. Ist ne interne Aufzeichnung für den "Fall der Fälle"
genau so ist es. Das bleibt im Verein (jedenfalls beim MFSD). Beim DMFV bleibt das nicht im Verein, denn die haben für das digitale Flugbuch eine Kooperation mit Droniq, das ist eine GmbH. Was dort mit den Daten passiert weiß keiner.
 
Hans, Du hast mit vielem Recht aber in einem Punkt sehe ich das anders: Die Dokumentation soll dazu dienen und muss hinreichend sein, dass im Schadenfall/ bei einer Beschwerde dem Hergang nachgegangen und der Personenkreis identifiziert werden kann. Zu letzterem reicht die Eintragung der Piloten. Wir hatten mehrfach (unhaltbare) Beschwerden eines unliebsamen Nachbarn jedesmal problemlos abschmettern können. Es gab jeweils die Einsicht in das Flugbuch (gemäß AE/ DMFV) durch das RP und eine Abfrage anwesender Piloten / des Flugleiters. Die Vorstandschaft ist dabei absolut safe gewesen und das RP war mit den Auskünften stets zufrieden.
Dann sei doch richtig Happy das Du jetzt endlich die Gewichtsklasse im Flugbuch festhalten darst. Stell Dir vor Du fliegst einen bis zu 250g schweren Heli, einer steht mit seinem Auto am Flugplatz und behauptet Du hast sein Auto völlig zerstört weil Du einen Absturz hattest und das sein Auto getroffen hat (Autodach völlig zerbeult und eine Scheibe ist gesplittert). Wenn Du jetzt laut Flugbuch zeigen kannst das es maximal 250g waren hat der Kläger schwere karten.
 

Dennis Schulte Renger

Vereinsmitglied
Ich auch nicht. Ich wette die Meisten die sich hier aufregen sind bei WhatsApp, Facebook, Google, Apfel, ..., kaufen bei Amazon, Bangood, Ali, ... stimmen auf Webseiten allen möglichen Trackern zu, ... und nun ist es ein Staatsgeheimnis, zu welcher Gewichtsklasse ein Modell gehört oder zu viel Aufwand ein "X" ins Flugbuch zu machen ... ?

Kann es sein, dass das eine Stellvertreter-Debatte ist?

Falls, unter anderem, mein Beitrag damit gemeint war...

Ich habe mich nicht darüber aufgeregt.

Ich bin persönlich da sehr entspannt.
Maßgeblich für die allermeisten Modellflieger dürften die Regeln des DMFV sein.
Der MSFD ist ja doch eher ein Nischenverband. Anteilig ja doch eher klein, was die Anzahl der Vereine angeht.
So zumindest meine persönliche, nicht repräsentative, Erfahrung/Einschätzung

Ich habe nur grundsätzlich Interesse dran, wie aus einer BE des LBV so unterschiedliche Regelwerke entstehen können.
Einfach aufgrund meiner persönlichen Neugierde.
Hans hat aber schon einige interessante Hinweise gegeben.
Danke dafür :)

Gruß Dennis
 

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aue

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Die Vorgabe für Form und Inhalt des Flugbuches macht der Verband und das ist verbindlich. Die Behörde hat da keinen Einfluss mehr.
Diese Aussage ist unzutrefffend, gleichzeitig aber aufschlussreich. Ich zitiere mal unsere AE:
"Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem [...] die Vor- und Nachnamen der Steuer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart des/der von ihnen betriebenen Modelle(s) (mit oder ohne Verbrennungsmotor) festzuhalten sind."
Die Behörde macht also sehr wohl Vorgaben, was im Flugbuch einzutragen ist. Und das von mir Zitierte ist bereits alles, was die Behörde vom einzelnen Piloten an Eintragung fordert. Was also durch die sogenannten StRfF mehr gefordert ist, ist durch keine behördliche Auflage begründet, sondern allein durch den Verband gefordert (wie DD8ED ja gerade bestätigt hat).
Es gibt sicherlich Gründe, warum einzelne Vereine über das behördlich Geforderte hinausgehende Regeln haben, Beispiele wurden ja genannt. Warum muss ich aber als Verband das allen Vereinen verbindlich vorschreiben?
Aus welchen Grund muss das Gewicht eines Flugmodells erfasst werden? Dass eine höhere Startmasse mehr Risiko zur Folge hat, trifft nur bedingt zu und begründet noch keine extra Erfassung. Auch bei der Antriebsart geht es nur um die Erfassung der Geräuschemission. also Verbrenner ja oder nein. Reiner Segler oder Elektrosegler machen hier keinen Unterschied, die Erfassung ist also unnötig.
Sicherlich sind Situation vorstellbar, in denen eine solche Erfassung einen möglichen Vorteil bieten. Dann stelle ich mal die Frage, warum nicht auch die (wesentliche) Farbe des Flugmodells erfasst werden soll? Auch hieraus lassen sich Vorteile konstruieren: "Am 12.8.22 flog ein lautes Modellflugzeug über unser Haus, es hatte eine rote Farbe." Hier erleichtert die Farbinformation die Identifikation des Modells eindeutig, bietet also einen Vorteil. Soll das nun ins Flugbuch mitaufgenommen werden?

Ein wesentlicher Punkt in dieser gesamten Debatte sollte bitte nicht übersehen werden: Regeln und Vorgaben bedürfen Akzeptanz und Verständnis derer, die sie einhalten sollen. Je weniger und je einfacher diese sind, umso besser werden sie verstanden, akzeptiert und eingehalten. Auch hier gilt: weniger ist mehr!
 
Dann sei doch richtig Happy das Du jetzt endlich die Gewichtsklasse im Flugbuch festhalten darst. Stell Dir vor Du fliegst einen bis zu 250g schweren Heli, einer steht mit seinem Auto am Flugplatz und behauptet Du hast sein Auto völlig zerstört weil Du einen Absturz hattest und das sein Auto getroffen hat (Autodach völlig zerbeult und eine Scheibe ist gesplittert). Wenn Du jetzt laut Flugbuch zeigen kannst das es maximal 250g waren hat der Kläger schwere karten.
ist nicht dein Ernst, oder? Du glaubst, da ermittelt keiner vor Ort? Gegenfrage: was nutzt es und wem nutzt es, wenn ich alle Modelle, die ich am Platz habe, liste bzw. die jeweiligen Gewichte angebe/ ankreuze und das noch mit Unterschrift quittiere?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Falls, unter anderem, mein Beitrag damit gemeint war...

Ich habe mich nicht darüber aufgeregt.

Ich bin persönlich da sehr entspannt.
Maßgeblich für die allermeisten Modellflieger dürften die Regeln des DMFV sein.
Der MSFD ist ja doch eher ein Nischenverband. Anteilig ja doch eher klein, was die Anzahl der Vereine angeht.
So zumindest meine persönliche, nicht repräsentative, Erfahrung/Einschätzung

Ich habe nur grundsätzlich Interesse dran, wie aus einer BE des LBV so unterschiedliche Regelwerke entstehen können.
Einfach aufgrund meiner persönlichen Neugierde.
Hans hat aber schon einige interessante Hinweise gegeben.
Danke dafür :)

Gruß Dennis
Die Bundeskommission Modellflug hatte in 2021 37485 Mitglieder. Davon 27289 im MFSD und 10196 in den DAEC Landesverbänden.
Nischenverband?
 
Gegenfrage: was nutzt es und wem nutzt es
Das ist irrelevant. Wie ich bereits vorher schon einmal gesagt habe, ich wiederhole es gerne: Die Regeln des Verbandes sind sowas wie eine Hausordnung. Was da drin steht akzeptiert man oder man geht woanders hin.
Ein Flugleiter hat erweiterte rechte, wenn der jetzt deinen Kenntnisausweis sehen will tobst Du dann auch auf dem Gelände rum das es den nichts angeht? (Nur eine Frage, keine persönliche Beleidigung)

Nachtrag: vermute in Eurer AE steht nichts von "Kenntnisnachweis"
 
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