Flugbucheinträge für jedes Modell nötig (nach StRfF)

Das beantwortet meine Frage nicht.
Welche Infos gehen "raus" und wer hat welche Begehrlichkeiten?
in dem Moment, wenn Eintragungen ins Buch vorgenommen werden, gehen infos raus. ist doch nicht zu schwer zu kapieren dass es von Interesse ist, welche. Was danach damit passiert, ist erstmal egal. Entscheidend ist, ich bin selber nicht mehr Herr darüber. Vieles ist dabei ok, zu viel aber vermeidbar. Also: wozu hätte der DMFV gerne solche Eintragungen? Du erwähntest mal vor einiger Zeit was von Statistik... das interessiert mich!
 
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Das ist irrelevant. Wie ich bereits vorher schon einmal gesagt habe, ich wiederhole es gerne: Die Regeln des Verbandes sind sowas wie eine Hausordnung. Was da drin steht akzeptiert man oder man geht woanders hin.
Ein Flugleiter hat erweiterte rechte, wenn der jetzt deinen Kenntnisausweis sehen willst tobst Du dann auch auf dem Gelände rum das es den nichts angeht? (Nur eine Frage, keine persönliche Beleidigung)
Blödsinn, bis auf dies:
...Was da drin steht akzeptiert man oder man geht woanders hin
Verbindlich ist auf einem Platz die jeweilige Flugordnung, im freien Gelände die BE des Verbandes.
 

aue

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Dann sei doch richtig Happy das Du jetzt endlich die Gewichtsklasse im Flugbuch festhalten darst. Stell Dir vor Du fliegst einen bis zu 250g schweren Heli, einer steht mit seinem Auto am Flugplatz und behauptet Du hast sein Auto völlig zerstört weil Du einen Absturz hattest und das sein Auto getroffen hat (Autodach völlig zerbeult und eine Scheibe ist gesplittert). Wenn Du jetzt laut Flugbuch zeigen kannst das es maximal 250g waren hat der Kläger schwere karten.
Du konstruierst irgendwelche Situationen, um deine Aussage zu begründen. Dabei bemerkst du überhaupt nicht, dass dein Konstrukt völlig absurd ist: Modelle unter 250g unterliegen nicht dieser Reglementierung, sie werden überhaupt nicht erfasst. Solche Beiträge machen diese Debatte absurd.
 

k_wimmer

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Geht es hier eigentlich noch ums "Modellfliegen" oder nur noch darum persönliche Befindlichkeiten zu befriedigen?
 

k_wimmer

User
Du konstruierst irgendwelche Situationen, um deine Aussage zu begründen. Dabei bemerkst du überhaupt nicht, dass dein Konstrukt völlig absurd ist: Modelle unter 250g unterliegen nicht dieser Reglementierung, sie werden überhaupt nicht erfasst. Solche Beiträge machen diese Debatte absurd.
Mit der 250g kann ich dein Argument verstehen, der Rest ist mit Sicherheit nicht konstruiert. Bei uns hat es ein Auto um 2m verfehlt, hätte auch das Auto treffen können. (Das Modell hatte ca, 1,5kg).

Und ja Du hast recht, das Flugbuch ist in dem Fall irrelevant, es wird Ermittlungen geben wo man die Überreste begutachtet. Mir ist so schnell nichts sinnvolles eingefallen was das ganze besser untermauert. Ich finde nur diese Diskussion über die Gewichtsklasse völlig absurt. Das tut echt keinen weh und beim MFSD bleibt der kram innerhalb des Vereins. Wenn man den Leuten im Verein nicht vertraut dann ist man im falschen Verein, meine persönliche Meinung,
 
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aue

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Du würdest einen DLG < 250g also "einfach so" auf jedem x-beliebigen Modellflugplatz fliegen?
Diese Frage scheint mir ein Grundproblem in dieser Debatte hier zu sein: Es geht nicht darum, was ich persönlich tun würde oder nicht, es geht darum, was man allen Piloten und Vereinen vorschreibt. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ein jeder Verein die Möglichkeit hat, lokale Erfordernisse in seine Flugordnung aufzunehmen. Das ist aber nicht Gegenstand dieser Diskussion hier.
 

onki

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Hallo,

bei uns sind die Regelungen wie weiter vorne schon aufgezeigt, also Angabe des Piloten, Frequenzband/Kanal, Anfang/Ende Flugbetrieb und Unterschrift. Dieses Verfahren wird in der AE so gefordert und ist im Flugbuch so umgesetzt und in der Flugordnung so erwähnt.
In der AE wurde viel mehr Wert auf die Kanalüberwachung gelegt, das war halt der damaligen Situation (35/40MHZ, kein 2G4) geschuldet und ist heute eigentlich kein Thema mehr, von einigen, wenigen Mitgliedern abgesehen, die noch mit älteren Modellen "angeln".

Da sich beim DMFV dem Vernehmen nach für Vereine mit AE nichts ändert (außer der Eintragung in eine Art Register), wird das bei uns auch weiter so gehandhabt werden. Der Antriebstyp und eine Unterschrift wird in der AE nicht explizit gefordert, das haben wir aber trotzdem in das Flugbuch mit aufgenommen. Den Antriebstyp um eventuelle Probleme besser nachverfolgen zu können, die Unterschrift um die Kenntnisnahme der Flugordnung zu bestätigen.

Aktuell haben wir eine etwas ungünstige Parksituation, die mit langen Wegen zur Hütte verbunden ist. Daher war die Idee, die Eintragungen über das abscannen verschiedener QR-Codes (einer für Verbrennerbetrieb, einer für den Rest) zu realisieren. Aktuell sehe ich so eine Lösung aber noch nicht und auch das mit der Unterschrift wäre hierbei wohl ein Problem.
Es zeichnet sich aber parkplatzmäßig eine Lösung ab, sodass wir möglicherweise von der QR-Code-Lösung (mit Speicherung der Daten auf unserem Server) absehen werden.
Ich hab auch so meine Probleme zu erkennen, wo hier Daten erhoben werden, die Dritte einsehen können, wenn man man von den Aufsichtsbehörden (hat in über 20 Jahren aber niemenden interessiert) und den anderen Flugteilnehmern absieht. Zudem ist eine Art automatischer Datenschutz eingebaut denn einige Handschriften benötigen eigentlich keine Verschlüsselung :rolleyes:.

Wir sind bisher mit dieser Umsetzung sehr gut gefahren und ich sehe auch keinen Grund daran etwas zu ändern, solange hierzu keine Notwendigkeit besteht. Und diese kann ich derzeit nicht erkennen als Vereinsgelände mit AE im DMFV. Für Gelände ohne AE mag das anders sein.

Gruß und ein schönes WE
Onki
 
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Modelle unter 250g unterliegen nicht dieser Reglementierung, sie werden überhaupt nicht erfasst
Beispiel aus dem wirklichen Leben: bei unserer AE steht kein mindestgewicht drin. Unsere Landes Luftfahrtbehörde war/ist der Meinung das die AE Modellflugbetrieb unter 5kg mit einschließt (auch elektrisch betriebene Modelle). 2017 hatten wir wegen neuem Gelände ein Gerichtsverfahren weil uns eine Flugrichtung verweigert wurde, da habe ich diesen Misstand dem Richter auch vorgetragen. Der ist da garnicht groß drauf eingegangen was das Thema unter 5kg angeht und hat lapidar gesagt die Neufassung der AE soll das eindeutiger Regeln, was nie erfolgt ist (diese Auffassung das es unter 5 kg einschließt vertrat auch das Land Niedersachsen). In diesem Beispiel wäre unter 250g sehr wohl erfasst. Aber das nur mal so als allgemeines Thema das AE überall anders gewertet werden und das eben nicht Einheitlich gesehen wird. Nun zurück zum eigentlichen Thema.

Und wir haben den Rechtsanwalt des DMFV wegen der 5kg Sache hinzugezogen, Ergebnis: man hätte das ganze vor Gericht klären müssen weil die LLB uneinsichtig geblieben ist.
 
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aue

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@FAG_1975 und @flieger089
Warum wollt ihr den entscheidenden Punkt nicht verstehen: Wollt ihr aus euren genannten Situationen oder Konstrukten Vorschriften für alle erlassen? Wenn ihr Bedarf hab, mehr zu regulieren, dann packt das in eure Flugordnung. Wir reden hier aber über die Vorschriften für alle!
 
Ich verstehe nur das die Diskussion über Gewichtsklasse unerheblich ist weil das nicht weh tut. Wir haben das bereits intern bei uns festgelegt
(keine Gewichtsklasse weil DMFV und Unterschrift ist Pflicht). Bin beim MFSD und wenn ich auf der Wiese fliege gilt für mich die StRfF, da brauche ich aber kein Flugbuch führen.
;)
 
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FAG_1975

Vereinsmitglied
Warum wollt ihr den entscheidenden Punkt nicht verstehen

Der entscheidende Punkt ist, dass aus einer Mücke eine Elefant gemacht wird und dazu Argumente bemüht werden, die an den Haaren herbei gezogen sind. Ich werde bestimmt nicht den Verband wechseln, weil ich vielleicht die Gewichtsklasse meiner Modelle irgendwo im Flugbuch ankreuzen muss. So lange keiner MEINE Gewichtsklasse wissen will ... ;)
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Die Vorgabe für Form und Inhalt des Flugbuches macht der Verband und das ist verbindlich. Die Behörde hat da keinen Einfluss mehr.
Das geht meinem Rechtsverständnis zuwider. Danach kann ein Verband nichts rechtlich Verbindliches erlassen, weil er einfach die falsche Institution ist und keine Befugnis dazu hat, die kann ihm auch keine Behörde verleihen, weil es so in unseren Rechtsgrundsätzen nicht vergesehen ist. Ich komme aber aus der Steuerrechtsecke und weiß, dass es in jedem FRechtgebeit Besonderheiten und zum Teil andere Auffassungen was geht und nicht geht gibt. Aber Rechtsdefinitonen lassen sich nach meinem Verständnis in keinem Bereich privatisieren.

Ich interpretiere deine Aussage deshalb wie folgt und bin damit dann in der Praxis mit dir in der Auswirkung konform:
Wenn ich als Mitglied eines Verbandes nach dessen Regeln fliege, erkenne ich dessen Regeln an und habe mich daran zu halten.

Hans
 
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