Ich fasse, umständlich, da zumindest Hänschen hier ja "wegen des Unterhaltungswertes", liest zusammen:
Man kann nicht gehindert werden, auch direkt neben einem Modellflugplatz, seinen eigenen "Wildflugbetrieb" aufzunehmen, da die Nutzung der "freien Natur" auch ohne Erlaubnis des Eigentümers erst recht eines Grundstücksnachbarn "in der freien Natur" grundsätzlich legal ist.
So die Landesnaturschutzgesetze seit Langem.
Wo es ein Recht gibt, gibt es natürlich gibt es zahlreiche Ausnahmen, wie immer in einem Rechtsstaat:
a. Aktuelle (land-)wirtschaftliche Nutzung
Dazu, WENN nicht klar erkennbar, den die Fläche tatsächlich nutzenden Landwirt (Pächter, manchmal zufällig auch Eigentümer) fragen.
b. Grund- bzw. Sonderregeln (Versicherungspflicht, ggfls. Kompetenznachweis, Modellkennzeichnung, CE-Zeichen an RC-Anlage, Abstandsgebot zu Spaziergängern, Bebauung oder Flugplätzen*, Unratbeseitigungsgebot nach jedem Flugtag, Lärmschutz, Naturschutz, Vogelschutz, legale Pkw-Parksituation (fossilölgetriebene Kraftdroschke: Ölverlust prüfen!) etc.).
c. Seine Rechte kennen, heißt nicht, sich rechthaberisch oder rücksichtslos zu verhalten
Wer so handelt, schadet uns allen und neigt dazu, auch bei ungünstigen Bedingungen (kalter, starker Regensturm, elektrifiziertes Scale-Holzmodell) weiterzufliegen, nur weil er sich vom, mit einer Langwaffe hantierenden, Eigentümer beobachtet meint. Das ist der Gesundheit abträglich.
Insbesondere aber gilt es, meiner Meinung nach aus rein menschlichen Erwägungen, Rücksicht auf all die zu nehmen, die der Meinung anhängen, es bedürfe der Erlaubnis des Eigentümers.
Exkurs, insbesondere für Hänschen, der sonst so lange rechtliche Texte nicht interessant findet:
Hier kann ein etwaiges Hand- und Hanggemenge nur durch - nicht zu ruckartige - Übergabe von Geschenken vermieden werden, die deshalb in den Erste-Hilfe-Koffer jedes Wildfliegers bei neu zu betretendem Gelände gehören. Insoweit sollen bereits mit Weinflaschen (gut gefüllt) Erfahrungen vorliegen, die von lokalen Weinhändlern als außerordentlich positiv beschrieben werden, wenn besonders hochpreisige Produkte Verwendung fanden und nicht darauf bestanden würde, dass es mit der Übergabe nur eines Kartons ja nun aber sein Bewenden haben müsse. Spezialisierte aber mittlerweile auch international organisierte Wildflieger-Wein-Weinhändler bieten auch gern passende Lieferabos (Mindestsvertragsdauer 24 Monate, die ersten 12 Monate nur 6,99 €/Monat, dann 69,99 €/Monat) an, wo die Lieferung dann auch direkt an den Eigentümer erfolgen können, soweit eine unwiderrufliche Abbuchungsermächtigung erteilt wird und es keine Probleme mit Kontodeckung und Schufa-Klausel gibt.
Wenn sich ein Wildfliegeroligarch oder eine Wildfliegergemeinschaft dauerhaft als äußerst 'liquide' erweist, ist allerdings auf Dauer mit einer 'klärenden Ansprache' des das Grundstück tatsächlich nutzenden Landwirts (Pächter) zu rechnen. Diesem flattert nämlich typischerweise seitens des Verpächters (Eigentümer) eine krasse Pachterhöhung "für alle Tage der den modellflugstörenden landwirtschaftlichen Nutzungszeiten +/- 4 Wochen" ins Haus.
Per Einschreiben mit Rückschein. Rosarotes Kärtchen. Mit Weinflecken auf rosarotem Karton.
Insoweit kann der Abschluss eines zweiten Wildflieger-Weinabos lohnen.
Der örtliche Weinhändler empfiehlt sogar, zumindest für den Beginn, auch den Abschluss eines "präventiven" Abos, zugunsten des weinseligen aber lautstarken Meinungsführers im Gemeinderat ("Ein Hetzer vor dem Herrn! Und so gegen den Modellflug!"). Später will er auch gehört haben, wie der lokale Frisör, der seiner Frau, sich über den Lärm, "Infraschall, den auch Modellsegelflugzeuge machen" würden, beschwert hätte. Hier müsse man achtsam sein ... und abwägen. Er kenne jedenfalls den Lieblingswein dieses etwaigen Rädelsführers. Ob bekannt sei, dass Geheimdienste sich bei der Verbreitung von Falschmeldungen insbesondere der Frisöre bedienten?
Disclaimer: Kann Spuren der Sarkasnuss enthalten.
*Eventuell gilt das Abstandsgebot auch zu anerkannten Modellflugplätzen? Würde ja Sinn ergeben: Was wenn ein Wildflieger mit einem Hotliner über Stunden wild mit 295 km/h in der Landeanflugschneise, aber außerhalb der Grenzen des Modellflugplatzes herumbrettert und jumboartig langsam anfliegende hölzerne Großsegler aufzutrennen droht?
Jemand eine Idee?