Marc K.
User
ralphrombach schrieb:Wer von uns Forenteilnehmern hat denn einer ??? HEEE??? :-))))
Warum mit Kanonen auf Spatzen schiessen?
Lass dir von Ebay nochmal die Adresse zukommen (in der Standartmail beim Kaufabschluss steht oft nicht alles drinne). Veruche dann nochmal eine Telefonnummer zu erhaschen. Nimm Kontakt mit anderen Ebayern auf (aam besten dei die negativ Bewertet haben) Informiere Ebay über dein Anliegen.
Dann setz dich hin und tippe einen freundlichen aber nachdrücklichen Brief, sende ihn als Einschreiben zu und fordere darin den Verkäufer auf die Ware zurückzunehmen. Setze eine Frist und warte bis dahin ab. Sollte sich dann nichts tun wäre es nicht schlecht eine Rechstschutz zu haben......
Was meinte der Cousin deines .... neee anderst rum...der Mann deiner Cousine?
Im Prinzip, das was du hier erläutert hast. Aber erst Ware zurückschicken und per Email benachrichtigen. Ihm eine Frist setzen bis wann er das Geld zurücküberweisen soll. Zum nächsten ist es auch so, bei Ebay ist er als geweblicher Verkäufer gemeldet und daher hab ich gesetzlich 14 Tage Rückgaberecht. Da es aber in der Beschreibung niergends steht hab ich sogar ein halbes Jahr das Recht mein gekauftes zurück zu senden.