Geringere Reichweite einer Kurzantenne?

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Dieter,

ich kann Deine Schlussfolgerung durchaus nachvollziehen, ich fliege aus genau diesem Grund auch nicht mehr mit Kurzantenne. Es hatte mir vor ca. 10 Jahren innerhalb einer Saison mehrere Modelle gekostet. Im nachhinein stellte der Service fest, daß jeder der 3 verantwortlichen Empfänger einen anderen Defekt hatte, aber wer weiß vielleicht wäre mit der Stabantenne noch genug Feldstärke an den Empfängern angekommen. Ich verzichte seitdem jedenfalls drauf.

Ich wollte mit meinem Kommentar nur die Aussagen von D. Perkuhn etwas relativieren.

Im Übrigen kenne ich sehr viele Piloten die problemlos mit Kurzantennen fliegen (egal welches Fabrikat).

Gruß Kai
 
Hallo zusammen,

hier noch ein paar interessante Informationen zu dem Thema ...

ich habe heute mit einem Werkstatt-Fachmann der Firma Graupner telefoniert und das Thema mit der verringerten Reichweite der Wendelantenne ausgiebig erörtert – auch die allgemeine Terminologie hier im Forum geschildert.
Also Fakt ist:
Um die Wendelantenne von Graupner mit ihrer maximal möglichen Reichweite nutzen zu können, muss man den HF-Modul des Senders an Graupner schicken. Dazu will Graupner noch wissen, ob man mit oder ohne Senderpult fliegt. (Die Nähe des Senders zum Körper scheint eine nicht unwichtige Rolle zu spielen, da der Körper wohl auch Sendeleistung überträgt). Graupner stimmt dann den (oder das) HF-Modul genau auf diese Verhältnisse ab. Ich fragte, wo man das nachlesen könne und warum das Abstimmenlassen des HF-Moduls nicht im Katalog bei der Antenne beschrieben stünde. Darauf wusste er auch keine konkrete Antwort zu geben. Seiner Meinung nach würde das doch in der Beschreibung zur Wendelantenne erwähnt. In meiner Beschreibung von Aug.2003 jedenfalls nicht.

Danach habe ich Herrn Becker angerufen und auch mit ihm darüber gesprochen. Er erklärte mir, dass die Graupner-Wendelantenne extrem schmalbandig sei und damit würde diese Abstimmung des HF-Moduls notwendig. Bei seinen Kurzantennen ist das nicht der Fall, die liegen bezüglich der Schmalbandigkeit etwa in der Mitte. Außerdem ist seine Antenne eine
gekürzte Teleskopantenne, wobei die fehlende Sendeleistung des eingekürzten Teils eine Spule am Einschraubende übernimmt. Somit ist die Gesamtsendeleistung unwesentlich geringer (Herr Becker sprach von ca. 10%) als bei der normalen Teleskopantenne. Die Firma Graupner interessierte sich auch schon lange für Herrn Beckers Kurzantennen, die er dann
für Appel und Ei an Graupner überlassen müsste. Dass er daran kein Interesse hat, kann man ihm nicht verdenken. Ich habe bei ihm eine K’-Antenne für meine MC24 bestellt. Er schickt sie mir in einem A5-Umschlag mit Rechnung noch heute raus, für 33,00 Euro + 5,00 Euro VK, die ich ihm dann überweise. Nix Vorkasse oder Nachnahme ... das nenne ich Vertrauen ... besser geht’s nicht !!!

Viele Grüße sendet euch

Dieter <ursus>

[ 13. September 2004, 22:27: Beitrag editiert von: ursus_1 ]
 
Herr Becker hat sogar soviel Vertrauen, dass er mir die Antenne in die Schweiz schickte bevor er überhaupt meine Euros (im Briefumschlag) haben konnte!
Die Antenne ist super!
Gruss Jürgen
 

PW

User gesperrt
HAllo,

also ich fliege keine Kurzantenne; egal von welchem Hersteller. Aber das ist ja Geschmacksache.

Habe aber die folgende Frage:

Ist denn die Becker Antenne zugelassen für alle Anlagen (MPX, FUTABA; Graupner etc.); gibt es hier eine (wie bei Autos) eine Art ABE (allgemeine Betriebserlaubnis)??

Meines Erachtens gibt es kräftig Probleme im Falle eines Versicherungsfalles, gerade wenn ein Personenschaden entstanden ist.

Ich glaube nicht, dass eine Versicherung einen derartigen Vorfall reguliert, wenn ich auf einer z.Bsp. MC-24 eine nicht vom Hersteller zugelassene Antenne verwende.

Ich darf noch nicht einmal die kürzere MX-22 Antenne bei der MC-24 verwenden.

Wie gesagt: Ich gehe das Risiko schon aus diesem Grund nicht ein !!

Gottlob passiert im Modellflug recht wenig, obwohl das Hobby seine Gefahren hat.

Ich persönlich glaube nicht - lasse mich aber eines besseren belehren - dass eine Versicherung in Falle eines Personenschadens reguliert, wenn die Versicherung herausbekommt, dass eine nicht vom Hersteller zugelassen Senderantenne eingesetzt wurde.

Laut Rückfrage bei unserer Versicherung wird nicht reguliert, wenn das bekannt würde.

Das hat nichts damit zu tun, dass die Becker Antenne nicht gut ist. Dass ist nicht das Problem, nur die Nichtzulassung durch den Senderhersteller wird dazu führen (nach Aussage zumindest meiner Versicherung), dass die Versicherung bei Kenntnis hiervon nicht zahlen wird.

Das Risiko ist mir einfach zu gross und auf langjährige Prozesse gegen die Versicherung habe ich auch keine Lust mit unklarem Ausgang.

Wenn die Versicherung nicht reguliert, hafte ich mit meinem Privatvermögen.

Also lasse ich die Finger von einer nicht vom Hersteller zugelassenen Kurzantenne.

Gruss

PW
 

Steffen

User
Da es keine Zulassungspflicht für das Gesamtsystem mit Antenne gibt, dürfte es kaum grob fahrlässig sein, die Antenne zu benutzen.

Und ohne grobe Fahrlässigkeit dürfte sich eine Versicherung kaum aus der Haftung nehmen.

Ciao, Steffen
 

PW

User gesperrt
Hallo Steffen,

das sehen aber Herstellerfirmen teilweise ganz anders und ich persönlich habe keine Lust - im Falle eines Falles - mich über zig Instanzen mit einer Versicherung herumzuschlagen bzw. zu prozessieren.

Gruss

Peter
 

Steffen

User
Hi Peter

das sehen aber Herstellerfirmen teilweise ganz anders
Inwiefern?

Zwischen 'dafür garantieren wir dann nix mehr' und 'das geht auf keinen Fall' ist ja wohl noch ein großer Unterschied.

Und - meines Wissen - müssen Haftpflichtversicherungen erstmal zahlen und danach können sie über grobe Fahrlässigkeit reden.
Und der Nachweis grob fahrlässig dürfte näher an unmöglich als an schwierig liegen werden.

Ok, Bock hätte ich auch nicht darauf, aber es gibt noch ein paar ganz andere Themen, die viel näher an grober Fahrlässigkeit liegen (leergeflogene Akkus, mangelhafte Anlenkungen etc. pp.)

Ciao, Steffen
 

fb0816

User
Hallo,
hier nochmals als Auszug aus dem obigen Link als Zitat Dieter Perkhuhn:

->
Zur Frage der Zulässigkeit hat sich einiges geändert: Seit April 2000 werden unsere Fernsteuergeräte nicht mehr typgeprüft. Aus diesem Grunde werden in die Frequenzuteilungsurkunde keine Geräte mehr eingetragen.
Sie dürfen mit Ihrer personengebundenen Zuteilungsurkunde beliebig viele Sender und Empfänger betreiben. Seit April 2000 ist der Hersteller bzw. Importeur verpflichet, dafür zu garantieren, daß die von ihm in Verkehr gebrachte Anlage den technischen Spezifikationen der CEPT ERC/DEC/(01/11) entspricht. In dieser europäischen Richtlinie ist festgelegt, welche abgestrahlte Leistung, Frequenz, Frequenzhub, Kanalraster, Nachbarkanalleistung usw. die Fernsteueranlage haben muß.
Sie als Betreiber sind verpflichtet, diese Spezifikationen einzuhalten.
Wenn dies mit einer Kurzantenne der Fall ist, dürfen Sie dieselbe benutzen. Weil alle Kurzantennen grundsätzlich weniger und niemals mehr abstrahlen, als die serienmäßige Teleskopantenne, ist der Gebrauch einer Kurzantenne erlaubt. Daraus folgt direkt, daß der Gebrauch einer Kurzantenne keinen Einfluß hat auf die Leistungspflicht der
Versicherung. Die Versicherung hat nur dann die Möglichkeit, Sie in Regress zu nehmen, wenn Ihnen ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Änderung an der Fernsteueranlage und einem daraus resultierenden Unfall
nachgewiesen werden kann. Wenn also ein Unfall geschieht, weil durch Verwendung einer Kurzantenne die Reichweite sehr stark reduziert war und bei Verwendung der serienmäßigen Teleskopantenne wäre der Unfall nicht geschen und das wird Ihnen durch ein Gutachten nachgewiesen, dann haben Sie ein Problem. Ich würde Ihnen raten, Kurzantennen nur dann zu verwenden, wenn Sie absehen können, daß kein Risiko besteht.

[ 14. September 2004, 11:24: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 

PW

User gesperrt
Hallo Dieter,

danke für Deine Erklärung/Info.

Trotz dem ist mir persönlich die Sache zu gefährlich.

So einfach zu behaupten, dass die Versicherungen verpflichtet sind zu regulieren, ist mir zu wenig. Diese Aussage würde ich so nie treffen.

Ich selber kann berufsbedingt sagen, dass selbst bei KFZ Schäden Versicherungen sich teileweise winden wie Aale, um nicht zu regulieren.

Ich wäre mir da auch nicht sicher, was ein Richter/Gericht urteilt im Falles eines Personenschadens, wenn ich eine Fremdfabrikats-Kurzantenne bei meiner Anlage einsetze.

Ich habe bei Gericht schon die wildesten Urteile erlebt, fern von jedlicher Realität.

Dieses Risiko gehe ich nicht ein, auch wenn die Becker Kurzantenne super sein sollte.

Ich setze ausschliesslich Sachen vom Hersteller ein, wenn es dann - was ich nie hoffe - wirklich mal zu einem Unfall kommt, bin ich immer auf der sicheren Seite und biete der Versicherung keinen Angriffspunkt eine Regulierung mit fadenscheinigen Gründen erst mal zu abzulehnen.

Auch habe ich keine Lust auf eventuelle jahrelange Prozesse, um die Sache klären zu lassen mit unklarem Ausgang.

Aber jeder muss aus seiner persönlichen Sicht entscheiden, was er macht.

Gruss

PW
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo PW,

deine Einstellung ehrt dich, weil es zeigt, dass du dir um die Sicherheit viele Gedanken machst.

Eine Frage habe ich aber doch: Verwendest du denn dann nur gekaufte RC-Komponenten eines Herstellers (z.B. Sender - Empfänger - Quarz - Akku - Servoleitungen - Servos) oder bastelst du dir selber auch Komponenten (z. B. Servozuleitungen selber verlängern und löten, Akkupack selbst zusammenlöten)?

Mischst du RC-Komponenten (Sender und Empfänger von Hersteller A, Servos von Hersteller B und C, Leitungen von Hersteller D)?

In der Konsequenz deiner Argumentation dürften dann nämlich auch nicht mehr Komponenten verschiedener Hersteller miteinander gemischt werden - oder sehe ich das falsch?
 

Ulrich Horn

Moderator
Teammitglied
PW hat lediglich darauf hingewiesen, dass es mit der Versicherung Probleme geben kann, und das ist nicht ganz von der Hand zu weisen, zumal Gerichte wirklich zu den merkwürdigsten Urteilen kommen können.

Zumindest sollte jedem klar sein, dass, was immer man in dieser Hinsicht macht, eines Tages von einem fachlich unbeleckten Gericht auf Fahrlässigkeit untersucht werden könnte.

Wie wahrscheinlich das ist und ob für ein 25kg- Geschoß dasselbe gilt wie für ein Depronfliegerchen, steht auf einem anderen Blatt.
Vor diesem Hintergrund muß dass jeder für sich selbst entscheiden und vertreten, und Peter macht nichts anderes.

Grüße, Ulrich
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo Ulrich,

PWs Argumentation ist mir schon klar. Worauf ich eigentlich hinweisen wollte:

Letztendlich geht es uns hier im Modellflugbereich wie in diesem schönen Satz beschrieben:

Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!

Und die Verwendung einer Kurzantenne ist ja nur eine mögliche Fehlerquelle.

Ich zitiere noch mal Dieter Perkuhns Stellungnahme aus dem Thread von Dieter F. Heinlin:

Die Versicherung hat nur dann die Möglichkeit, Sie in Regress zu nehmen, wenn Ihnen ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Änderung an der Fernsteueranlage und einem daraus resultierenden Unfall
nachgewiesen werden kann. Wenn also ein Unfall geschieht, weil durch Verwendung einer Kurzantenne die Reichweite sehr stark reduziert war und bei Verwendung der serienmäßigen Teleskopantenne wäre der Unfall nicht geschen und das wird Ihnen durch ein Gutachten nachgewiesen, dann haben Sie ein Problem. Ich würde Ihnen raten, Kurzantennen nur dann zu verwenden, wenn Sie absehen können, daß kein Risiko besteht.
Diese Argumentation gilt meiner unmaßgeblichen Meinung nach auch für alle anderen RC-Bereiche:

• Im Falle eines Falles wird mutmaßlich untersucht werden, welches RC-Equipment eingesetzt wurde und ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen dem (un)veränderten Equipment und dem Unfall gibt.

• Ist einem "Durchschnitts-Modellflieger" zuzumuten, eine nachvollziehbare Risikoabschätzung vorzunehmen? Einerseits lautet die Antwort sicher ja. Andererseits: Wer kann das im Bereich von HF-Technologie wirklich, wenn sogar viele RCN-Forumsteilnehmer in den Diskussionen über Reichweite und Reichweitentests, mögliche Störungen, etc. pp. auf die Unzahl von Imponderabilien (Spiegelfrequenzen, Störfelder, Abschirmprobleme und was weiß ich nicht alles) hinweisen ...

Insofern lässt mich die ganze Diskussion mal wieder ein wenig ratlos zurück ... :( - allerdings der Materie wegen, nicht der Meinung der einzelnen Teilnehmer wegen!
 
Hallo zusammen,

mal ne dumme Frage ...
Wer ist denn nun, wenn's kracht, am Unfall Schuld, der Senderhersteller oder der Kurzantennenhersteller? (Was durchaus ein und derselbe sein kann).
Einen ähnlichen Vergleich könnte man beim beim Auto heran ziehen ... der PKW-Hersteller oder der Reifenhersteller?
Wenn ein Reifen platzt, weil er nichts taugt, zahlt die Versicherung für die Unfallfolgen doch trotzdem, obwohl der Reifen nicht von Daimler stammt.
Meines Erachtens bewegen wir Modellbauer uns diesbezüglich leider in dunkelgrauen Zonen. Es wäre wünschenswert, dass diese Angelegenheiten seitens der Versicherungen und der Modellbauverbände wie der DAeC oder DMFV
mal gründlich geklärt werden würden. Private Meinungen und Vermutungen haben doch überhaupt keine Gültigkeit.

Viele Grüße

Dieter <ursus>
 
Ich glaube, wir drehen uns im Kreise...
Wer ist denn nun, wenn's kracht, am Unfall Schuld, der Senderhersteller oder der Kurzantennenhersteller?
Wie soll klipp und klar bewiesen werden, dass die Ursache mangelhafte Reichweite war? Und nicht irgend etwas anderes? Eine Fremdstörung z.B.?
Solange wir keine Flugschreiber mit xx Sensoren an Bord haben bleibt alles Spekulation.
Meine ganz bescheidene Meinung ;)
Gruss Jürgen
 

jwl

User †
ich fliege mit der kurzen wie mit der langen.
ausser in extrem grössen höhen oder wenn mehr als 3 mit mir fliegen nur mit der langen.

bei extremen flügen habe ich dann waeren des fluges "kurz" umgesteckt bzw lang.

fliege mit der MPX3030

gruss jwl
 

fb0816

User
Original erstellt von ursus_1:
[QB]Hallo zusammen,

mal ne dumme Frage ...
Wer ist denn nun, wenn's kracht, am Unfall Schuld, der Senderhersteller oder der Kurzantennenhersteller? (Was durchaus ein und derselbe sein kann).
Hallo,
der Betreiber ist "schuld".

[ 15. September 2004, 18:16: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 
hallo.
aufgrund dieser diskusion hab ich mir die kurze teleskopatenne von becker für meine mc22 gekauft.
ich hab sie heute mit meinem 3,4m e-segler (umgeben von 3, meinem kanal nahe gelegenen sendern )getestest. die nette dame im picolario sagte mir das mein flieger 590m hoch ist. also den kleinen punkt am himmel konne ich dahin bewegen wo ich ihn hin haben wollte.
Danke.
 
Hallo Ralf,

Die "Reichweite nach oben" ist in der Regel völlig unproblematisch (selbst mit völlig eingschobener Antenne kommst du da locker über 200m) - da überwiegen die Schwierigkeiten bei der Erkennung der Fluglage.

Der Zweck einen Elektrosegler in dieser Höhe zu steuern will mir jedoch nicht so richtig einleuchten. Wozu soll das gut sein (außer zu Luftbildaufnahmen)?

:) Jürgen
 
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