Hallo zusammen,
an unserer Schule (öffentliche Gesamtschule 1. bis 10. Klasse, alle Schulzweige) gibt es seit beginn dieses Schuljahres ein allgemeines Handyverbot.
Das heißt, unsere Handys müssen ausgeschaltet in der Tasche sein und müssen vom Lehrer eingezogen werden sobald es sich außerhalb der Tasche befindet oder in der Tasche klingelt.
Bisher sind die Lehrer damit sehr unterschiedlich umgegangen. Manche haben Handys nach der Stunde, nach dem Schultag oder erst Nachmittags im Beisein der Eltern zurückgegeben.
Wie gesagt bisher.
Jetzt wurde beschlossen, dass beim ersten Verstoß gegen das Verbot das Handy eingezogen wird und nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag wieder an den Schüler zurückgegeben wird. Soweit so gut. Ich vermute mal, dass dieses Vorgehen durch das Hausrecht der Schule abgesichert ist.
Nach dieser neuen Regelung wird aber das Handy nach dem zweiten Verstoß ÜBER NACHT einbehalten und kann erst nach Unterrichtsende am nächsten Tag wieder abgeholt werden. Und jetzt wäre meine Frage, ob die Schule rechtlich gesehen das Handy, also das Eigentum eines Schülers, einfach über die Unterrichtszeit hinausgehend einbehalten darf. Ich hoffe, dass es hier vllt ein paar Leute gibt, die mit der Materie etwas vertraut sind und mir weiterhelfen können.
Es geht mir NICHT um eine Diskussion über Mobiltelefone an Schulen oder Handyverbote sondern nur um die Rechtslage!
Gruß,
Noah
an unserer Schule (öffentliche Gesamtschule 1. bis 10. Klasse, alle Schulzweige) gibt es seit beginn dieses Schuljahres ein allgemeines Handyverbot.
Das heißt, unsere Handys müssen ausgeschaltet in der Tasche sein und müssen vom Lehrer eingezogen werden sobald es sich außerhalb der Tasche befindet oder in der Tasche klingelt.
Bisher sind die Lehrer damit sehr unterschiedlich umgegangen. Manche haben Handys nach der Stunde, nach dem Schultag oder erst Nachmittags im Beisein der Eltern zurückgegeben.
Wie gesagt bisher.
Jetzt wurde beschlossen, dass beim ersten Verstoß gegen das Verbot das Handy eingezogen wird und nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag wieder an den Schüler zurückgegeben wird. Soweit so gut. Ich vermute mal, dass dieses Vorgehen durch das Hausrecht der Schule abgesichert ist.
Nach dieser neuen Regelung wird aber das Handy nach dem zweiten Verstoß ÜBER NACHT einbehalten und kann erst nach Unterrichtsende am nächsten Tag wieder abgeholt werden. Und jetzt wäre meine Frage, ob die Schule rechtlich gesehen das Handy, also das Eigentum eines Schülers, einfach über die Unterrichtszeit hinausgehend einbehalten darf. Ich hoffe, dass es hier vllt ein paar Leute gibt, die mit der Materie etwas vertraut sind und mir weiterhelfen können.
Es geht mir NICHT um eine Diskussion über Mobiltelefone an Schulen oder Handyverbote sondern nur um die Rechtslage!
Gruß,
Noah