Hallo an Alle!
Ich lese hier schon länger mit und bin auch etwas enttäuscht über die neue Verordnung und ihren Auswirkungen. Wir als Verein sind selbst betroffenund unsicher.
Zu dem Punkt von Josef möchte ich was schreiben. Betrifft jetzt nicht den Hangflug aber den Punkt mit den unbeteiligten Personen. Lt. Definition sind unbeteiligte Personen solche, die nicht am Drohenflug teilnehmen oder die Sicherheitsvorschriften des Betreibers nicht kennen z.B. Radfahrer.
Unser bereits seit Jahrzenten existierender Flugplatz grenzt direkt an eine Landesstraße an. Die Start und Landebahn verläuft parallel zur Starße mit 10 Abstand. Bisher haben wir das in unserer Platzordnung so geregelt, dass ein Start oder Landeversuch nicht durchgeführt werden darf, wenn in diesem Bereich sich Autos oder Personen befinden. Es gab bis jetzt keine Zwischenfälle (wir wollen es nicht verschreien), Abstürze schon. Nun steht aber drinnen, für einen sichern Betrieb muss ausreichen Abstand eingehalten werden (ist nicht möglich) und bei annähernden Personen oder Fahrzeugen muss sofort gelandet werden. Somit ein Aus für unseren Flugplatz und Verein. Natürlich kann man darüber diskutieren ob dies nicht schön hätte früher erfolgen sollen, bei dieser Gegebenheit mit der Nähe der Landessrtaße.
Ein weiterer Punkt ist die Definition eines Erholungsgebietes? Ist eine Alm mit Hütten ein Erholungsgebiet? Die Hütten stehen ja recht weit auseinander. Ich denke da an den Gaugen in Kärnten. Zum Einen gibt es die Almhütten und dann die Wanderer. Letztere gehen quer über die Wiese (Start und Landebahn). Mit einem Segler hat man im Landeanflug nicht viele Versuche.
Sehr viele offene Punkte und nicht zu vergessen die Haftungsfrage für den Vorstand!
SG
Thomas
Genau das sind die großen Veränderungen, die jetzt zum Tragen kommen.
Auch ich und viele meiner Kollegen lesen das so.
Nur von Seiten des Aero Clubs gibt es ein Unverständnis.
Es ist ja eh alles in Ordnung nach Meinung der Verantwortlichen!
Nach Auffassung eines Juristen aus meinem Umfeld ist es aber leider nicht so,
Viele Modellflugplätze die an einer Strasse sind werden diesbezüglich Schwierigkeiten bekommen.
Hier liegt die Verantwortung beim Vorstand.
Dieser muss, um eine 100% Rechtsabdeckung zu bekommen, eine offizielle Anfrage an die Behörde stellen.
Dann wird man wissen, wie man dran ist.
Möglicherweise auch das Ende mancher Modellflugplätze?
Und das mit dem Erholungsgebiet ist auch Richtig!
Ich nehme das Beiuspiel Hangflug Braunsberg her: Hier ist ein rechtlich abgedeckter Modellflug dank dieser Änderungen nicht mehr möglich!
An der Südkante fliegen wir in einem Abstand von min. 20 Meter zum Parkplatz.
Sobald ein Auto parkt oder Personen aussteigen muss man sofort zum Fliegen aufhören.
Zusätzlich muss immer ein Verantwortlicher vorhanden sein, der die Kontrolle über das Fluggeschehen überwacht.
Und das betrifft alle Flugplätze die in unmittelbarer Nähe (150Meter) mit Häusern, Hotels, Pensionen, Parkplätzen, Wanderwegen,... sind.
Wo hier, wie vom Aeroclub geschrieben, die Verbesserung ist, habe ich noch nicht erkennen können.
Mit dieser vom Aeoclub unterstützen Regelung wurde das Grab für den österreichischen Modellflugsport geschaufelt.