Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

S_a_S

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die 30m Regel steht beim Betrieb A2 - und deren Piloten brauchen Zusat-Test - auch in der 2019/947.

Abgeschrieben vermutlich aus den EASA AMC & GM

und dort:
AMC1 UAS.OPEN.040(1) Operations in subcategory A3

Grüße Stefan
 
Ja, diese "Abstandsregeln" sind von den sogenannten "Acceptable Means of Compliance" der "EASA" abgeschrieben,
ohne dass dies kenntlich gemacht wird. Das ist zumindest intransparent!
Ganz abgesehen vom zweifelhaften Rechtscharakter als sogenanntes "Soft Law".


Und hier konkret:
AMC1 UAS.OPEN.040(1) Operations in subcategory A3
AREAS WHERE UAS OPERATIONS IN A3 MAY BE CONDUCTED
(a) If an uninvolved person enters the range of the UAS operation, the remote pilot should, where
necessary, adjust the operation to ensure the safety of the uninvolved person and discontinue
the operation if the safety of the UAS operation is not ensured.
(b) A minimum horizontal distance from the person that is passing the area could be estimated as
follows:
(1) no less than 30 m;
(2) no less than the height (‘1:1 rule’, i.e. if the UA is flying at a height of 30 m, the distance
of the UA from the uninvolved person should be at least 30 m), and
(3) no less than the distance that the UA would cover in 2 seconds at the maximum speed
(this assumes a reaction time of 2 seconds).
This minimum horizontal distance is intended to protect people on the ground, but can be
extended to property and animals.

Der bemannten Luftfahrt nahestehende Organisationen scheinen grundsätzlich "Advanced Means of Compliance" als EASA-gottgegeben zu bejahen und als gesetzesgleich anzunehmen. Und manch Modellflugverband scheint dies nicht zu hinterfragen.
 
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S_a_S

User
diese "Soft Laws" sind in anderen Bereichen Normen - Stand der Technik, die sich kontinuierlich weiterentwickeln können, ohne dass es jedesmal ein neues Gesetzgebungsverfahren braucht.

Die AMC / GM sind solchen Normen gleichzusetzen.

So wie es (Beispiel Elektroinstallation) auch EN und IEC Normen gibt, aber dennoch OVE-Normen für den Anschluss ans öffentliche Netz verbindlich sind - während in Deutschland VDE Regeln gelten und in Italien und Frankreich noch ganz andere Steckdosen benötigt werden. Wenn mit einer nicht Norm gerechten Anlage was passiert, hast Du als Betreiber ein Problem. Weil Du dann den Nachweis (teures Gutachten!) bringen musst, dass dies dennoch dem Stand der Technik entspricht und der Unfall nicht vermeidbar gewesen wäre.

Für eine BE können auch abweichende Regeln mit gleichem Sicherheitsniveau (z.B. FAA anstatt EASA) erarbeitet werden. Eine Behörde wird sich schon beides genau ansehen und im Zweifel auf die europäische "Bibel" vertrauen.

Grüße Stefan
 

S_a_S

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Schwarze schreibt im Kapitel III aber auch klar, wie die Verwaltung und die Gerichte damit umzugehen haben.

In diesem Zusammenhang ist aber auch eine Juristische Norm ("Gesetz", Grundsatz) von der Technischen Norm (Ausführungsvorschrift für Produkte/Verfahren) klar abzugrenzen. Erstere wird vom Parlament (das will Schwarze stärken) bzw. der Kommission erarbeitet, letztere von der Wirtschaft bzw. technischen Normengremien - und da ist es besser, wenn Fachleute und keine Politiker dran sitzen.

Grüße Stefan
 
Männer - ich denke das seit Ihr hier geht es um Hangflug in Östereich! Also Fliegen!!!!
Genau ums Fliegen geht es:
Diese "Abstandsregeln" sind für den Hangflug katastrophal - in Österreich und anderswo in Europa.


Und offensichtlich hinterfragt diese Regeln kaum einer...
Eine echte Interessenvertretung würde gegen diese Regeln oponieren und dazu inhaltliche Ansätze suchen, was aber offensichlich nicht geschieht...
Die AMC & GM to Part-UAS — Issue 1 mit diesen "Abstandsregeln" sind seit Oktober 2019 veröffentlicht und die EMFU nimmt offensichtlich diese "Regeln" als gegeben hin, wenn man einem massgeblichen Protagonisten als Verkünder glaubt.

Die Darstellung von "austro control" ohne Kontext und Quellenangabe entspricht den Geist, dass die von "austro control" verkündeten "Regeln" nicht vom "mündigen Bürger" hinterfragt werden sollen. Oder aber: Da wurde handwerklich schlicht schlecht gearbeitet.
 
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nussbaut

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Nur mal so ein Gedankengang von mir:
Jemand ist Modellflieger ohne Verein, also ein sogenannter Wildflieger und fliegt am Hang oder der grünen Wiese. Hat nun auch keine Info über die neu Verordnung. Woher auch, auch kein großes Interesse sich zu informieren. Bei einem möglichen Zwischenfall, sagen wir mal nur ein Absturz und kein Personenschaden. Das Modell kann nun niemanden zugeordnet werden, weil ja nie eine Registrierung gemacht und von daher auch keine Nummer.
Anders sieht es bei einem Unfall mit Polizei vor Ort aus. Hier kommt zum Schaden noch die Missachtung der neuen Verordnung und der damit verbindlichen Registrierung hinzu.
 
Schwarze schreibt im Kapitel III aber auch klar, wie die Verwaltung und die Gerichte damit umzugehen haben.

In diesem Zusammenhang ist aber auch eine Juristische Norm ("Gesetz", Grundsatz) von der Technischen Norm (Ausführungsvorschrift für Produkte/Verfahren) klar abzugrenzen. Erstere wird vom Parlament (das will Schwarze stärken) bzw. der Kommission erarbeitet, letztere von der Wirtschaft bzw. technischen Normengremien - und da ist es besser, wenn Fachleute und keine Politiker dran sitzen.
Die Herren "Ingenieur" bei der EASA, austro control und anderswo scheinen streng gebiast überall eine "Technischen Norm" zu wittern. Wohl weil das in den eigenen Machtbereich fällt.
Die EASA wurde mit ihren anfänglichen Vorstellungen auf dem Weg zu den europäischen Verordnungen deutlich eingebremst. Gut, dass man dann die eigenen Vorstellungen bei den AMC's ungebremst ausleben kann.

Wenn man sich z. B. das Strassenverkehrsrecht (in A/D/CH) z. B. bezüglich "Abstand" ansieht, fällt auf, dass dies ohne spezielle technische Normen, die den "Abstand" zusätzlich zur gesetzlichen Norm regeln, auskommt. Das dürfte im Sinne von Herrn Schwarze sein.

Aus meiner Sicht genügt die Regelungstiefe der EU-Verordnung völlig:

"UAS.OPEN.040 UAS-Betrieb in Unterkategorie A3
Der UAS-Betrieb in Unterkategorie A3 muss allen folgenden Bedingungen genügen:
(1) Der UAS-Betrieb muss in einem Gebiet durchgeführt werden, in dem der Fernpilot nach vernünftigem Ermessen
davon ausgehen kann, dass innerhalb des Bereichs, in dem das unbemannte Luftfahrzeug während des gesamten
UAS-Betriebs geflogen wird, keine unbeteiligte Person gefährdet wird. "

Diese Regelungstiefe ist vergleichbar, mit der, die wir vom Strassenverkehrsrecht kennen.

Die EASA ersetzt mit ihren AMC's dagegen das "vernünftige Ermessen des Fernpiloten" durch eine "Technische Norm", die es zu erfüllen gilt.
Man könnte das auch als Bevormundung durch die EASA sehen.
 
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OE-0485

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Servus !
@ nussbaut - der Absturz / Schaden trifft nur Dich, wenn ich das richtig verstehe.
Grundsätzlich gilt auch für rot-weiss-rot so wie in Deutschland "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe"
Glaube, das haben wir schon in der Grundschule gesagt bekommen ;-)

vg hans
 

nussbaut

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Na ja schon, aber wie finden wenn kein Hinweis da ist. Sicher man kann sich nie sicher sein ob mich jemand gesehen hat. Ist ja nur theoretisch gemeint. Grundsätzlich sollte ja jeder, der Modell fliegen geht, auch bei einer Interessensvertretung dabei sein. Das Wildfliegen als solches sollte so gut als möglich unterbunden werden, damit man auch klar sagen könnte wo sich die "UAS" aufhalten.
Eben nur so ein Gedankengang von mir!? Ich tu mir einfach schwer mit dem Gedanken, die "ordentlichen Modellflieger", die schon brav bei einem Verein gemeldet sind zu reglementieren und die "Wilden" fliegen so weiter als wenn sich nichts ändert. Ich kann mir einfach nicht vorstellen warum sich ein Wildflieger registrieren soll! Wir mit einem Verein müssen dies tun, ansonsten wird uns der Vorstand ein Flugverbot auferlegen und hat selbst ein Problem!
 
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swoop

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Ich denke, man muß zwischen "Wildfliegen", d.h. für viele als Vereinsmitglied, daher versichert und registriert, auf der grünen Wiese, die kein explizites Fluggelände ist, fliegen, und jenen Mitbürgern unterscheiden, die sich nix pfeifen, ohne Versicherung oder Kenntnis der gesetzlichen Lage irgendwo fliegen und dabei womöglich andere Personen bzw fremdes Eigentum gefährden.

Ich hatte selbst einmal ein solches Erlebnis. Ich sitze mit meiner Familie am Segelboot 150 m vom Ufer entfernt und ein geistiger Tiefflieger fliegt im Abstand von ca.1,5 m mit seiner DJI-Phantom mehrmals an meinem Mast vorbei.
 

S_a_S

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Vernünftiges Ermessen ist nicht nur das Bauchgefühl des Piloten, Vorrang hat die Sicherheit der unbeteiligten Person.

Die AMC und GM sind auch durch einen Prozess gelaufen (siehe Explanatory note to ED Decision 2019/021/R), wenn die Verbände (6%) da nicht interessiert mitmachen, dürfen sie hinterher nur jammern. Es haben sich ja auch 13% Einzelpersonen ("mündige Bürger") beteiligt.

Selbst die EASA schreibt, dass die ausgearbeiteten AMC nicht "allein seligmachend" sind.
Aber bei Einhaltung der AMC kann eine Übereinstimmung mit dem Gesetz/Verordnung vermutet werden und bedarf keiner aufwendigen Nachweisführung - wie sie für Specific - Ausnahmen mit den Behörden verhandelt werden muss.

Grüße Stefan
 

Gast_10135

User gesperrt
Hallo,
Wenn ich das alles da so lese wundere ich mich wie wir bis jetzt geflogen sind ohne das es irgendwelche Probleme gab
Stimmt, ..... wir sind einfach geflogen und haben uns auf's Fliegen konzentriert, ..... jetzt wird das anders/besser/sicherer, ..... man muss sich dann um viel mehr als nur dem banalen Fliegen kümmern, .... und man ist dann nicht mehr so konzentriert beim Fliegen wie früher, .... damit können auch mehr Fehler passieren, ..... aber schön das wir all diese neuen Bestimmungen bekommen, so wird alles geregelt und sicher sein. Es wird dann auch bestimmt noch irgendwelche elektr. Helferlein geben, die uns Modellpiloten entlasten werden.:D
Warum habe ich jetzt blos die Filmszene aus dem Wernerfilm vor Augen, .... da wo der Polier auf der Baustelle einen Helm auf hat und beim Nach-oben-schauen den fallenden Ziegelstein mitten ins Gesicht bekommt. Komentar von Werner: " ... aber gut das er einen Helm auf hatte...":D:D

mfG
Harald
 
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Servus,

ich stelle mir gerade vor, ich fliege am Hang, auf sagen wir mal 1500m über normal Null Meereshöhe wie auch immer. Eine Lieferdrohne kreuzt in naher Zukunft meine Flugbahn, ich und die Drohne stürzen ab. Wie hoch ist eigentlich der Luftraum, in dem sich solche bewegen werden?
 
Wie Nussbaut schon sagte sind alle Modellflieger, die ein Problem mit Vereinen, deren Vorstände, Flugwarten, Tower, Einweisern, Chefs, Vollprofis und anderen Wichtigtuern ( die halt nun in Vereinen gehäuft anzutreffen sind) ein Problem haben keine "ordentlichen Modellflieger" und gehören, so wie ich es verstanden habe, unterbunden, abgeschafft oder besser noch eingesperrt.

Ein guter Freund von mir ist genau aus dem Grund "Wildflieger", weil er seit Jahrzehnten diesen ganzen Leuten aus dem Weg gehen will.

NEIN, der ist kein Wunderling, NEIN, er kann sehr gut fliegen, NEIN, kein Chaot, der rücksichtslos und unkontrolliert irgendwo unterwegs ist.

Traurig, so ne Einstellung
 

attack

User
Leider wurden bei der Obmänner Konferenz am Freitag meine gestellten Fragen,
betreffend der rechtlichen Situation beim Hangflug nicht beantwortet.
Speziell das Thema 150 Meter ist aber ein Thema, dass sehr viele Obmänner interessiert hätte.
Aber hier ging man nicht darauf ein.
Gehe davon aus, dass unsere Befürchtungen nicht unberechtigt sind!
Auf den meisten Hangflugplätzen ist ab 2021 ein Fliegen rechtsmäßig nicht gedeckt!
 
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