Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

Wilf

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als UFO-Pilot zugelassen 😇

Die Fernpiloten-Prüfung ist leichter als die Übungsaufgaben. Kriterium: Die Anzahl der Fragen mit mehr als einer richtigen Antwortmöglichkeit.
Kleiner Tip: Materialien und Prüfungsaufgaben in zwei verschiedenen Fenstern öffnen. Die Materialien sollt man wenigstens so weit kennen, dass man das Gesuchte auch findet ...
 
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sevenupi

User
Hab da mal ne Frage nach Austria.....
Wenn man in Austria Hangflug betreiben will, wo findet man die aktuellen Vorschriften/Bestimmungen.....falls sich das bis zum Sommer noch ändert?
Reicht da der in D absolvierter Kenntnissnachweis🤔
 

Wilf

User
Darauf gibt es natürlich mehr als eine Antwort:

Wenn Du ein in Deutschland registriertes Open-UAS (dämliche Bezeichnung, das "s" ist völlig sinnlos) in der Unterkategorie A1 oder A3 fliegst,
  • gilt Dein in Deutschland abgelegter Kenntnisnachweis als Fernpilot,
  • muss sich Deine Haftpflichtversicherung auch auf Balkanländer (Ö.) beziehen und
  • musst Du Dich vor Ort über eventuelle Flugbeschränkungsgebiete informieren, vgl. Lufträume und Beschränkungen.
 

Wilf

User
... gilt Dein in Deutschland abgelegter Kenntnisnachweis als Fernpilot, ...
Welchen Kenntnisnachweis meinst du?
DMFV/DAeC, falls gemeint, haben nur nationale Gültigkeit. War aber noch nie anders.

Da geistern scheinbar in der BRD noch alte Kenntnisnachweise aus Vor-EASA-Zeiten herum. Ich empfinde es einigermaßen als schräg, solche Nachweise über nicht mehr aktuelle Kenntnisse überhaupt noch zu erwähnen. Um den hier geht es:

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Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Da geistern scheinbar in der BRD noch alte Kenntnisnachweise aus Vor-EASA-Zeiten herum. Ich empfinde es einigermaßen als schräg, solche Nachweise über nicht mehr aktuelle Kenntnisse überhaupt noch zu erwähnen. Um den hier geht es:

Anhang anzeigen 11921927
Hallo,
die in der BRD herumgeisternden "alten" Kenntnissnachweise sind SEHR! aktuell, da der EASA-Nachweis im Rahmen der Übergangsregelung für den Modellflug in D ungültig ist.
 

Wilf

User
Danke Frank. Das wusste ich nicht.
In Österreich werden die DMFV/DAeC Nachweise jedenfalls nicht anerkannt, weil es in diesem Punkt keine Übergangsregelung, wie z.B. für die Platzfliegerei, gibt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Sind das neue Erkenntnisse?
Wo nachzulesen?

Aus der Website des LBA interpretiere ich, dass Kenntnisnachweis und EU Kompetenznachweis parallel in der Übergangszeit gültig sind (Frage: Welchen "Drohnenführerschein" benötige ich):

Die FAQ des LBA sagen nichts über den Modellflug im Rahmen der Übergangsregelung. Die FAQ beziehen sich nur auf die Offene Klasse und der Modellflug im Rahmen der Übergangsregelung gehört nicht dazu. Dieser findet noch im Rahmen der "alten" LuftVO statt. Die Anforderungen an Kenntnissnachweise sind dort in §21 a, d und e geregelt und der EASA Nachweis kommt dort (notwendigerweise) nicht vor. Ist also nicht anwendbar.
 

TL

User
In der "alten" LuftVO kann der EU Kompetenznachweis der EASA logischerweise nicht vorkommen, weil es den zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gab.
Das neue EU Recht ist in Kraft. Die FAQ des LBA beschreiben Fakten zu den Nachweisen in der Übergangszeit.

Über welchen Zeitrahmen reden wir hier für den Modellflug im Rahmen der Übergangsregelung? Nur für Verbände?
Und erst nach Ende der Übergangsregelung tritt der Kompetenznachweis für D in Kraft?
Brauche ich jetzt beide Nachweise, wenn ich in D und im EU Ausland fliegen will?

Das kanns doch nicht sein!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
auch der jetzige Kenntnissnachweis (egal woher) ist nur national gültig. In den Ländern, die jetzt schon einen Nachweis fordern, brauchst du meines Wissen den jeweils nationalen Schein. In OE ausserhalb von Modellflugplätzen seltsamerweise den A1/A3 Schein. Das hat ACG so festgelegt.
In D in der Offenen Klasse brauchst du z.Z. teilweise beide Scheine. Das ist in den FAQ des LBA dargelegt. Ich wiederhole das jetzt hier mal nicht.
Fakt ist aber, dass im verbandsgebundenen Modellflug dir der A1/A3-Schein genau nix nutzt. Ist ja auch gut so, weil einfacher.
 
Hallo,
auch der jetzige Kenntnissnachweis (egal woher) ist nur national gültig. In den Ländern, die jetzt schon einen Nachweis fordern, brauchst du meines Wissen den jeweils nationalen Schein. In OE ausserhalb von Modellflugplätzen seltsamerweise den A1/A3 Schein. Das hat ACG so festgelegt.
In D in der Offenen Klasse brauchst du z.Z. teilweise beide Scheine. Das ist in den FAQ des LBA dargelegt. Ich wiederhole das jetzt hier mal nicht.
Fakt ist aber, dass im verbandsgebundenen Modellflug dir der A1/A3-Schein genau nix nutzt. Ist ja auch gut so, weil einfacher.
Außerhalb von AE Plätzen, bzw. auf Plätzen ohne AE ist m.M.n. in OE gleichermaßen der A1/A3 erforderlich.
Weshalb ich in OE aktuell einen Kenntnisnachweis der D. Verbände haben soll erschließt sich mir nicht, wenn dann wäre ein OE Dokument eher denkbar. (Denke nicht dass der D. Kenntnisnachweis die Regeln in OE abdeckt, das wäre aber noch mal eine Harmonisierung, an die ich so schnell noch nicht glaube)

Ganz toll wäre wenn man jetzt den LBA Kompetenznachweis (oft auch als Kenntnisnachweis bezeichnet) vom Kenntnisnachweis der Verbände zu trennen vermag. Denn das wird hier an allen möglichen Stellen wild durcheinander gewürfelt.
Da beginnt dann das Chaos erst so richtig zu wirken.

Ob A1 / A3 in D. den Sinn völlig verliert hängt m.M.n. vom Inhalt der künftigen BE ab, falls der skizzierte Rahmen so eintrifft also 12Kg/Luftraum G/...wäre m.M.n. das meiste aus Open erschlagen (in der Praxis).
Bis dahin schielen aber viele weiter auf A1/A3...
 
Hallo,
auch der jetzige Kenntnisnachweis (egal woher) ist nur national gültig. ...

Hallo Frank,
Wo hast du dieses gelesen?
Bei der Austro Control (ACG) und beim Luftfahrt Bundesamt (LBA) steht im Bereich FQA ausdrücklich dass der neue Kenntnisnachweis (EASA), laut seit 01.01.2021 gültigem EU Luftfahrtrecht, in allen EU Staaten und nach Ratifizierung auch in Norwegen, Lichtenstein, Island und der Schweiz, gültig ist.
Damit es keine Einzelstaatenlösung (wie früher in DE) gibt wurde dieses einheitlich implementiert.

@sevenupi
Für dich zusammengefasst...
- Registrierung des Modellflugzeuges das du planst in OE zu fliegen durch den Eigentümer bei der Luftfahrtbehörde in dem dieser mit Hauptwohnsitz gemeldet ist ... bei dir wohl Registrierung beim LBA.
- Registrierungsnummer muss am Modell angebracht sein (Handschriftlich mit wasserfestem Marker, Klebeschild das nicht feuerfest seien muß ...
- Haftpflichtversicherung entsprechend den EU Richtlinien (!!!) Ist bei Haftpflicht über die Verbände (DAeC, DMFV ...) sicher gestellt.
- Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis 2021) entsprechend EASA Richtlinien (das ist nicht der Deutsche Kenntnisnachweis aus vor 2021) den du in jeglichem EU Land ablegen kannst und EU weit gültig ist (laut Info ACG & LBA). Die Prüfung besteht in DE aus 30- und in OE aus 40-Fragen.

Herzlich Willkommen in Österreich ... man trifft sich vielleicht an einem der Hänge
Lieber Gruß aus Graz
Volker
 
- Registrierung des Modellflugzeuges das du planst in OE zu fliegen durch den Eigentümer bei der Luftfahrtbehörde in dem dieser mit Hauptwohnsitz gemeldet ist ... bei dir wohl Registrierung beim LBA.

Bis auf den Punkt stimme ich dir zu.
Es muss der Betreiber, nicht das Modell registriert sein. Diesen Unfug überlassen wir bitte unseren Freunden aus Frankreich. ;)
 
Gültigkeit Kenntnisnachweis in der EU
Damit es eindeutig ist hier die Links und der kopierte Text.

Beim LBA
In welchen Ländern ist mein „EU-Drohnenführerschein“ gültig?
EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig. Sie sind auch in Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz gültig, sofern diese Länder die Verordnung (EU) 2019/947 ratifiziert haben. Die Schweiz hat diese Verordnung derzeit noch nicht ratifiziert (Stand: 12.2.2021).


Bei der ACG
Kann ich den Kompetenznachweis auch im europäischen Ausland ablegen, zum Beispiel in Deutschland?
Der Kenntnisnachweis für Piloten kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Jedoch kann die Registrierung als Betreiber nur im Mitgliedsstaat des Hauptwohnsitzes bzw. des Geschäftssitzes vorgenommen werden.

Das ist für mich die aktuelle rechtliche Aussage aus DE & OE.
Hoffe es klärt den Sachverhalt

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 
Bis auf den Punkt stimme ich dir zu.
Es muss der Betreiber, nicht das Modell registriert sein. Diesen Unfug überlassen wir bitte unseren Freunden aus Frankreich. ;)
Hast Recht meine Wortwahl war rechtlich nicht präzise... was ich aussagen wollte ist, dass wenn ich das Modell meines Freundes fliege und er der Betreiber ist - was im Hobbybereich fast immer der Eigentümer ist, dann muss mein Freund das Modell registriert haben.

Lieber Gruß aus Graz
Volker
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
Wo hast du dieses gelesen?

Ich habe es jetzt nur für das LBA rausgesucht:
Steuerer von UAS müssen in vielen Fällen über ein im allgemeinen Sprachgebrauch als „Drohnenführerschein“ bezeichnetes Dokument verfügen, sofern sie ein UAS in der Offenen Kategorie betreiben.

DA habe ich das gelesen. Modellflug im Verbandsrahmen ist nicht in der Offenen Kategorie! Es leitet sich aber auch aus diversen anderen Quellen ab, die verbindlicher sind, als diese FAQ.
 
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