6 u. 7 wären meine Favoriten, wobei 4 mal einen Versuch wert wäre - wobei, nixg enaues weis man nicht
Da stellt sich nun aber die Frage, welcher Randbogen überhaupt zulässig ist, es waren ja teils sogar Winglet oder Sichelrandbögen im Gespräch.
Aus dem Reglement :
"Dieser hat einen rechteckigen Grundriss. Der Mindestflächeninhalt beträgt 32,25 dm² (500 sq-inches). Die Mindestspannweite ist 127 cm, die maximale 132 cm, gemessen von Randbogen zu Randbogen.
Das Tragflügelprofil darf nicht unter 29 mm dick sein und dies über mindestens 120 cm Spannweite."
So und nach meinem (mathematischen) Verständnis von einem Rechteck :
Ein Rechteck ist ein Viereck, dessen benachbarten Seiten im rechten Winkel zueinander stehen.
Daraus ergeben sich dann also folgende entscheide Eigenschaften, die gegenüberliegende Seiten sind sind gleich lang und, das entscheidende parallel. so ist das Rechteck definiert.
Demnach fällt da außer Nr. 4 nichts drunter. Sobald man eine Rundung, die ja nichts mehr mit einem rechteck zu tun hat, an der Fläche von oben gesehen einbringt, fällt das ganze aus dem Reglement. Ein Senkrecht stehendes winglet, wäre demnach ja wiederum erlaubt, ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
Auch in den F3D Regeln kann ich dazu nichts finden.
Versteht mich nicht falsch, ich will hier keine Regeldiskussion der ansonsten wasserdichten Q500 Regeln lostreten, nur wenn der eigenbau jetzt die Tage an den start geht, da würde ich dann doch gerne wissen wollen, was man mit dem Randbogen machen darf und was nicht. Die Cobra wäre demnach ja auch nicht zulässig.
Und für mich scheint die Regel ja ziemlich eindeutig zu sein, unabhängig davon, das ab 120cm Spannweite die Midnestdicke von 29mm bis 132cm Spannweite nicht mehr erfüllt sein muss. allerdings steht das ja im krassen gegenteil zu dne FLiegern auf den Wettbewerben bzw. z.B. zur Cobra.
Dann ist mir noch was anders aufgefallen (quelle ist f3d-germany.de):
In der Zeichung 43-52 im Anhang der F3D Regeln sind die Abstände Spitzpylon zu Doppelpylon mit 180m senkrecht gemessen und nicht der diagonale entsprechend gemessen angegeben. In den F5D Regeln ist die Diagonale mit 180m angegeben. Ebenso fehlt die Angabe des abstandes des Doppelpylon (den man sich zwar denken kann aus der Gesamtlänge von 400m) in der Zusatzzeichnung "F3D Zusatz" ist dann wieder anders drin, also so wie ich es vom F5D entnommen habe, aber mit dem Zusatz "nur bis 2001" - also wie nun ? einfach falsch bemaßt, oder doch Verlängerung der Langeren Strecken und Verkürzung des Abstandes Doppelpylon.
Versteht mich nicht falsch, aber als gelerntem techn. Zeichner fallen mir so Sachen dann doch irgendwie ins Auge... leicht verwirrend also.
Also wie nun korrekt?
Gruß
Mario
[ 22. April 2005, 11:50: Beitrag editiert von: Mario Roos ]