Schallpegelmessung?

Hallo Leute,
hat eigentlich schon einer die Lautstärke (db) eines Jets mit Bine gemessen (7m Abstand 1m Höhe)!
Und gibt es Probleme im Verein oder rechtlich, da wir ja normalerweise die Bestimmungen (in unserem Fall 84db)nicht erfüllen?
Mfg. Oliver
 
Hallo Oliver,

gemessen haben wir schon, aber den Wert möchte ich hier lieber nicht veröffentlichen... :D

Wir haben auf unserem Platz eine Beschränkung auf 83dB.

Diese Beschränkung gilt aber nicht für Turbinen-Modelle!

Soweit ich weiß gibt es noch keine generell anwendbare Vorschrift zur Lautstärkenmessung von Turbinen. Es ist auf jeden Fall so, dass der Sound vom subjektiven Eindruck her, im Flug wesentlich angenehmer ist, wie der eines kolbengetriebenen Modelles.

Gruß Jürgen
 
Soweit ich mich an meine Studienzeit erinnere (1980) wird Flugzeuglärm mit Turbinen mit einer C-Bewertung gemessen. Der ermittelte Schalldruckpegel wäre dann dB(C).

Wenn das heute noch aktuell sein sollte, wäre es nur logisch, wenn das gleichfalls für Modellturbinen gelten würde.

Für eine Messung setzt das natürlich voraus, dass das Messgerät einen C-Filter besitzt.
 
Hi...

bin zwar in der Modellturbinen-Ecke völlig fremd, aber irgendwie gab´s doch kürzlich eine Diskussion zu dem Lärmthema, wonach Modellflugplätze als Sport- und Freizeitanlagen klassifiziert werden sollten und die Lärmmessung nicht mehr nach dem 7m-Entfernungsprinzip gemacht werden sollte, sondern durch Messung der Lärmbelastung am Ort der Einwirkung (d.h. auf dem Balkon des gestörten :D Klägers).

Das sollte in den meisten Fällen wohl eher eine Entlastung der Modellflieger bringen.

Inwieweit war das schon spruchreif?

mfg
andi
 
Hi..

Es war schon Spruchreif und wird von den Zulassungsstellen auch schon angewand, aber eben nur bei Neuzulassungen bzw. nötigen Verlängerungen.

Automatisch gilt das leider nicht, es muß schon in der Zulassung stehen.
:p
 
Moin Peter,

aber nicht in allen Bundesländern... ;)

Denn da gibt es noch die Verquickung mit der Sportstättenlärmverordnung und den daran gekoppelten Bauanträgen für Sportstätten.

[ 15. Januar 2004, 14:35: Beitrag editiert von: Konrad Kunik ]
 
Natürlich Konrad,

ich habe ja auch geschrieben bei Neuzulassungen und bei Verlängerungen.

Beides bedingt ja das du bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellst.
Wenn es dann zu einem neuen Bescheid kommt dann müßte eigentlich nach der 18.Bundesimmisionschutzverordnung =Sportstättenlärmschutzverordnung verfahren werden.
 
Widerspruch, Euer Ehren! ;)

Habe doch gerade im letzten Jahr meine Verlängerung hier in S-H beantragt und unbefristet zum 1. Januar 2004 bekommen.

Bei meinem Vorgespräch mit dem Sachbearbeiter kam auch dieser Punkt zur Sprache. Und genau das wollte er nicht machen, hat dafür einige andere Dinge zu unserem Vorteil verändert.
 
Hi Leute !

Keine Panik !!
Ich habe für 2 Vereine schon den Abnahmeflug gemacht :) ohne probleme
Gemessen recht laut (sagen wir mal)
Aber an den messpunkten an den Ortschaften ca. 800-900m kam beim flug NICHTS an !! .
3 Rc 1 modelle gleicchzeitig in der luf waren dagegen.messbar.
 
Hallo Konrad,

Einspruch abgelehnt!

Ich bin mir nicht sicher ob das nicht schon in Richtung Beamtenwillkür auszulegen wäre.

Die Sportstättenlärmschutzverordnung ist Rechtskräftig, der Beamte kann nicht ablehnen danach zu verfahren, wenn du einen Antrag stellst.

Uns jedenfalls hat unsere Genehmigungsbehörde (Luftamt Nordbayern) von sich aus angeschrieben und uns angeboten unsere bestehende Genehmigung nach NFL 177/78 auf eine unbefristete Genehmigung nach der Sportstättenlärmschutzverordnung umzustellen.

Wir sollen der Behörde mitteilen welche dB/A- Werte wir denn gerne drin stehen hätten. ;)

Es ist nicht meine Absicht, aber hier scheint es schon wieder ein erkennbares „Nord – Süd Gefälle“ zu geben. :rolleyes:
 
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