U-Space

heikop

User
Mich würde immer noch folgendes brennend interessieren:


Martin Greiner schrieb:


Bleibt die Frage - was soll mit diesen Baken erreicht werden, wo ist der Sicherheitsgewinn?

Hat Frank doch beantwortet, nichts

Das System ist aus verschiedenen Gründen für den Modellflug technisch einfach ungeeignet und für die Steuerung potentiell gefährlich. Deshalb sind Primitiv-Baken in den StRfF auch untersagt.
 
Heiko, sei mir nicht böse...
Wenn du die Antwort nicht kennst, dann antworte bitte nicht.
Oder meinst du Gesetze und Verordnungen werden nur gemacht damit wir was zu diskutieren haben?
Mich interessiert was damit erzielt werden soll, das habe ich gefragt, wurde bislang nicht beantwortet und auch du hast die Frage einfach nicht kapiert...und dank deinem letzten Beitrag kann das jetzt jeder selbst nachlesen.
Hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben.;)
 
Nur nochmal zum Verständnis, warum ich bei Faro allergisch reagierte. Seine Zustimmung zur Fehlinterpretation kam nach Gerds Klarstellung und war deswegen sowohl überflüssig als auch nicht wohlwollend. Wir sind in der Sache aber einer Meinung, was selbstverständlich ist- und damit hat sich das jetzt auch hoffentlich.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Heiko, sei mir nicht böse...
Wenn du die Antwort nicht kennst, dann antworte bitte nicht.
Oder meinst du Gesetze und Verordnungen werden nur gemacht damit wir was zu diskutieren haben?
Mich interessiert was damit erzielt werden soll, das habe ich gefragt, wurde bislang nicht beantwortet und auch du hast die Frage einfach nicht kapiert...und dank deinem letzten Beitrag kann das jetzt jeder selbst nachlesen.
Hättest du geschwiegen wärst du Philosoph geblieben.;)
Ich schreib da noch was zu. Jetzt brauch ich aber erst mal den 48-Stunden-Tag.
 

faro

User
Nur nochmal zum Verständnis, warum ich bei Faro allergisch reagierte. Seine Zustimmung zur Fehlinterpretation kam nach Gerds Klarstellung und war deswegen sowohl überflüssig als auch nicht wohlwollend. Wir sind in der Sache aber einer Meinung, was selbstverständlich ist- und damit hat sich das jetzt auch hoffentlich.

... allergisch, überflüssig, nicht wohlwollend - was wird das ?
Ist wohl ein klein wenig subjektiv - aber soll so sein.

Jeder der hier mitliest kann sich ohnehin seine eigene Meinung bilden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

wie da was heißt ist für mich erst Mal nicht wichtig. Auch nicht, ob da eine iD oder eine Rauchfahne ausgesendet wird. ;)

Mein Gedanke ist, den mich umgebenden Luftraum, in begrenztem Rahmen, mit meiner „Modellflieger-Anwesenheit“ für andere Luftraumteilnehmer kenntlich zu machen.
Stationär oder/und mobil und das nicht im Modell.
Sozusagen eine „Modellflieger-CTR“. ;)

Schönen dritten Advent.
Hallo,
Im U-Space gäbe es verschiedene Szenarien, die Sinn machen würden.

1.: Häufig genutzte Modellfluggelände innerhalb von U-Space, die dem USSP bekannt sind. Diese könnten bei Bedarf per Telefon oder App aktiviert werden, damit der USSP den zugehörigen Luftraum als belegt behandeln kann.. Braucht keine extra Infrastruktur ausser einem Handy. Bei solchen Geländen macht es keinen Sinn, jeden Flieger einzeln elektronisch zu kennzeichnen.

2.: Häufig genutzte Modellfluggelände innerhalb von U-Space, die dem USSP nicht bekannt sind. Hier käme eine elektronische Kennzeichnung ähnlich Ground-Flarm oder ADS-B oder einem noch zu definierenden System in Frage. Das setzt allerdings voraus, dass andere Teilnehmer diese elektronische Kennzeichnung direkt empfangen können. Dazu müsste überall ein Stück Technik da sein. Der USSP hat typischerweise keine Kenntnis vom Betrieb. Kollisionsvermeidung ähnlich FLARM.

3.: Einzelmodell auf der grünen Wiese. Elektronische Kennzeichnung on Board. Auch das setzt allerdings voraus, dass andere Teilnehmer diese elektronische Kennzeichnung direkt empfangen können. Der USSP hat typischerweise keine Kenntnis vom Betrieb. Kollisionsvermeidung ähnlich FLARM.

Eine Lösung nach 3.: hätte den Vorteil, dass man damit die je nach Gebiet bestehende Forderung der Direct Remote Identification und zukünftige Forderungen der E-Conspicutity auch ausserhalb von U-Space erfüllen könnte. Ferner sind damit nette Features möglich, wie z.B. ein automatisches Flugbuch. Im Extremfall könnte man so ein Ding sogar dem Flugleiter an die Kappe kleben. Dann ist der auch automatisiert :D.
 
Hallo Frank,
Danke für die Erläuterung der Optionen. Und sorry, wenn sich daran ein paar weitere Fragen anschließen 😗😉. Zum Beispiel: Welche Daten gedenkt man mittels 3. denn zu übertragen? In welcher Häufigkeit und mit welcher Reichweite? Wer kann diese auswerten und wird das nur anlassbezogen stattfinden? Werden die Daten im "Flugbuch" gespeichert? Und zu guter Letzt: woraus leitet sich überhaupt eine Anforderung nach einer generellen und flachendeckenden direkten Fern-ID fur Modellflieger ab? Oder habe ich das falsch verstanden und diese wird es nur in U-Space -Drohnenkorridoren geben?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank,

zunächst mal Danke für die Antwort.
Ich betrachte Deine drei Optionen als Gedankenspiele.

Zu 1, ich denke kaum, dass wir Modellflugvereine eine Aktivierung unseres Betriebes, gegenüber irgendwelchen Stellen telefonisch kenntlich machen. Das würde innerhalb der Verbände auf großen Widerstand treffen. Das behaupte ich jetzt einfach mal.

Zu 2, das könnte man grundsätzlich in Betracht ziehen. Auch für 1.
Allerdings funktioniert das nur wenn alle Luftfahrtteilnehmer diesen Hinweis empfangen können. Nur für irgendwelche Lieferdrohnen werden wir da sicher nichts investieren. Wenn dann muss ein maximaler Sicherheitsgewinn dahinter stehen.
„See and avoid“ gilt für personentragende Luftfahrtteilnehmer und uns genau so. Was sonst noch so rumschwirrt muss halt selbst ausweichen, wenn es ein entsprechendes Signal empfängt.

Zu 3, da halte ich mich mal raus.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
Danke für die Erläuterung der Optionen. Und sorry, wenn sich daran ein paar weitere Fragen anschließen 😗😉. Zum Beispiel: Welche Daten gedenkt man mittels 3. denn zu übertragen?

(EU) 2019_945 Anhang Teil 6
"i) die UAS-Betreibernummer,
ii) eine eindeutige physische Seriennummer des Zusatzgeräts nach der Norm ANSI/CTA-2063.
iii) die geografische Position des UA und seine Höhe über der Oberfläche oder dem Startpunkt,
iv) der Streckenverlauf, gemessen im Uhrzeigersinn vom geografischen Norden, sowie die Geschwindigkeit über
Grund des UA und
v) die geografische Position des Fernpiloten oder, falls nicht verfügbar, des Startpunkts."


In welcher Häufigkeit und mit welcher Reichweite? Wer kann diese auswerten und wird das nur anlassbezogen stattfinden?
Häufigkeit weiss ich nicht aus dem Hut. Reichweite 300 - 500 Meter. Auswerten kann das jeder und die Aussendung ist nicht anlassbezogen.

Werden die Daten im "Flugbuch" gespeichert?
Natürlich. Für ein Flugbuch ist das schon Sinn der Übung. Wenn ein Verein ein automatisches Flugbuch führen will und hat keine Daten, kann er sich das auch schenken. Ausserdem können die gesendeten Daten für ein Flugbuch andere sein, als für die Remote ID.

Und zu guter Letzt: woraus leitet sich überhaupt eine Anforderung nach einer generellen und flachendeckenden direkten Fern-ID fur Modellflieger ab? Oder habe ich das falsch verstanden und diese wird es nur in U-Space -Drohnenkorridoren geben?
Es gibt keine generelle und flächendeckende Anforderung der Direct Remote ID für den Modellflug. Realisiere das bitte! Es kann eine Anforderung für bestimmte Gebiete geben, die dann für alle gilt. Eine flächendeckende Fern-ID ist mit der vorgesehenen Hardware technisch nicht möglich.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

zunächst mal Danke für die Antwort.
Ich betrachte Deine drei Optionen als Gedankenspiele.
Natürlich sind das Gedankenspiele und ein Blick in die Zukunft. Mit frisch polierter Kristallkugel :cool:.

Zu 1, ich denke kaum, dass wir Modellflugvereine eine Aktivierung unseres Betriebes, gegenüber irgendwelchen Stellen telefonisch kenntlich machen. Das würde innerhalb der Verbände auf großen Widerstand treffen. Das behaupte ich jetzt einfach mal.
Das sehe ich anders. In diesem Verfahren würden Modellfluggelände zur No-Fly-Zone für den U-Space-Verkehr und an das ATM der personentragenden Fliegerei weitergemeldet. Was wollen wir mehr?

Diese Gedankenspiele sind nebenbei gegenüber der EASA bereits publiziert (vom Flugbuch mal abgesehen) und in der Diskussion.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Das sehe ich anders.

Kannst Du selbstverständlich. Allerdings wundere nicht auf massiven Gegenwind aus den Vereinen.
Nur mal praktisch umgesetzt. Vereinsmitglied Huber ist heute der Erste am Platz. Huber muss also irgendwo anrufen und den Betrieb ankündigen.

Wenn Huber das vergisst, wird der Vereinsvorstand kopfüber an der Windsackstange aufgehängt? ;)

Ich behaupte mal so etwas ist praktisch einfach nicht durchführbar. Dafür wird niemand die Verantwortung übernehmen.

Man kann Ehrenämter auch mit Fleiß kaputt machen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da kommt noch was zu?;)
Ja ja, ich bin ja hier. Ein alter Mann ist doch kein D-Zug.

Die Intention hinter der Direct Remote Identification ist wohl, den Betrieb von UAV kontrollierbar zu machen. Ziel ist es, bestimmte Informationen aus der Ferne sichtbar zu machen. Das ist vergleichbar mit dem KFZ-Kennzeichen, nur dass bei UAV deutlich mehr Infos auslesbar sind. Ob das allerdings einen wesentlichen Sicherheitsgewinn bringt, sei mal dahingestellt. Ich vermute mal, dass es eher um die Durchsetzung der Regeln und Sanktion von Verstössen geht.
Da aber nicht alle UAV der Pflicht der Direct Remote Identification unterliegen, ist die Wirksamkeit m.E. zweifelhaft, da vom Boden aus nicht erkennbar ist, ob das vorbeifliegende UAV so ein Ding überhaupt haben muss. Die Unterscheidung: "Müsste haben und hat nicht" oder "Braucht nicht" kann so nicht getroffen werden.
Aber die Regel ist nun mal da. Allerdings wird der Modellflug zu Kontrollzwecken davon i.d.R nicht betroffen sein.
Anders sieht es im Bereich der elektronischen Sichtbarkeit aus, die auch für den Modellflug relevant werden wird. Hier kann die Hardware evtl. verwendet werden, obwohl ein geplantes 2.4 GHz WiFI oder Bluetooth-System unmittelbar neben einem 2.4 GHz Fernsteuerempfänger von der Tapete bis an die Wand gedacht ist. Ich habe mich erdreistet, in den StRfF die Verwendung solcher Bakensysteme an bestimmte, technische Voraussetzungen zu knüpfen, da solche Baken sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen.
 
Kannst Du selbstverständlich. Allerdings wundere nicht auf massiven Gegenwind aus den Vereinen.
Nur mal praktisch umgesetzt. Vereinsmitglied Huber ist heute der Erste am Platz. Huber muss also irgendwo anrufen und den Betrieb ankündigen.

Wenn Huber das vergisst, wird der Vereinsvorstand kopfüber an der Windsackstange aufgehängt? ;)

Ich behaupte mal so etwas ist praktisch einfach nicht durchführbar. Dafür wird niemand die Verantwortung übernehmen.

Man kann Ehrenämter auch mit Fleiß kaputt machen.
Das gibt es doch schon zur Genüge in Vereinen, die in der Kontrollzone von Verkehrsflughäfen liegen und dort immer ihren Flugbetrieb anmelden müssen. Klappt spitze. Gibt es z.B. rund um die Flughäfen CGN, MGL, DUS ne Menge auch großer Modellflugvereine, die das so handhaben.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Klar, das ist mir bekannt. Allerdings wird die weitaus größere Anzahl von Modellfluggeländen eben nicht in diesen Zonen liegen.
Denn wenn diese Überlegungen weiter geführt würden, bzw. als Lösung angeboten würden, dann ist davon jeder Verein betroffen.

Irgendwann werden Golfplätze ihren Spielbetrieb anmelden müssen. Es könnte ja eine zufällig vorbeifliegende Paketdrohne mit einem wichtigen Medikament im Paket, von einem Golfball getroffen werden….
🙈🙈 ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
es gibt aktuell Informationen und ein Statement der EMFU zum Thema U-Space.
Guckst du hier.
Zur Zeit läuft die Kommentierungsphase des von der EASA vorgeschlagenen, begleitenden Materials zur "U-Space Verordnung".
Die EMFU wird an dieser Kommentierung als zentrale Vertretung des Modellflugs in Europa teilnehmen. Die Kommentierung der EMFU ist gerade in der Vorbereitung.
 
es gibt aktuell Informationen und ein Statement der EMFU zum Thema U-Space.
Guckst du hier.
Der sehr aufschlussreiche Text trägt sehr wahrscheinlich die Handschrift von Jürgen Lefevere (@Jargodude).
Lesen...
Jetzt kann keiner mehr sagen sagen, er sei nicht gewarnt worden!

Hier der wesentliche Teil des Textes in ungekürzter deutscher Übersetztung via mit www.DeepL.com/Translator (+Glossar: U-space -> U-Space; aeromodelling -> Modellflug):

Welche Bedeutung hat der U-Space für den Modellflug?

U-Space kann einen großen Einfluss auf den Modellflug haben. Die meisten U-Spaces werden wahrscheinlich im Luftraum über dem Boden bis zu einer Höhe von 150 m (500 Fuß) und in offenen Gebieten in der Nähe von Ballungszentren eingerichtet und konkurrieren daher wahrscheinlich mit Modellflugaktivitäten in diesem Luftraum.

Interessanterweise sind in der U-Space-Verordnung der EU (siehe unten) zwei Kategorien unbemannter Luftfahrzeuge ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich ausgenommen:
  • Aktivitäten im Rahmen von Modellflugvereinen und -verbänden, die eine Genehmigung gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erhalten haben; und
  • Tätigkeiten mit unbemannten Luftfahrzeugen der "offenen Kategorie", die leichter als 250 g sind und eine maximale Betriebsgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s haben (entweder "privat gebaut" oder unter der unbemannten Luftfahrzeugklasse C0).
Dies bedeutet, dass Modellflugaktivitäten, die nicht unter die nationalen Genehmigungen gemäß Artikel 16 der EU-Durchführungsverordnung fallen (insbesondere Flüge im Rahmen der so genannten "offenen Kategorie"), den U-Space-Anforderungen entsprechen müssen, während Aktivitäten im Rahmen solcher Genehmigungen von den U-Space-Vorschriften ausgenommen sind.

Diese Ausnahmeregelung mag zwar verlockend klingen, in der Praxis dürfte sie jedoch ein "Ablenkungsmanöver" sein und den Modellflug sogar benachteiligen. Der Grund dafür ist, dass der eigentliche Zweck der Einrichtung eines U-Space-Gebiets darin besteht, ein integriertes (automatisiertes und digitales) Management aller Luftverkehrsbewegungen in diesem Gebiet zu gewährleisten (die oben beschriebenen U-Space-Dienste). Die wahrscheinliche Folge ist daher, dass der Luftverkehr, der nicht an solchen integrierten Managementsystemen teilnimmt (oder von ihnen ausgenommen ist), stark eingeschränkt und höchstwahrscheinlich ganz verboten wird. Auch wenn bei der Einrichtung von U-Space-Gebieten der Betrieb von Modellflügen berücksichtigt werden dürfte, wird die Einrichtung eines solchen Gebiets alle Modellflugaktivitäten innerhalb eines U-Space-Gebiets beeinträchtigen (und wahrscheinlich einschränken oder verbieten), es sei denn, diese Aktivitäten können irgendwie in das Verkehrsmanagementsystem integriert werden.

In der Praxis sind die U-Space-Regeln daher für den Modellflug von Bedeutung:
  • Vereine, Verbände und Interessengruppen des Modellflugs sollten sich eng in die nationalen Prozesse zur Einrichtung von U-Space-Gebieten einbringen und dort intervenieren, wo sich solche Gebiete mit Standorten überschneiden, an denen Modellflugaktivitäten stattfinden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Modellflugaktivitäten nicht durch die Einrichtung von U-Space-Gebieten beeinträchtigt werden;
  • Wo Überschneidungen zwischen U-Space-Bereichen und Modellflugaktivitäten unvermeidlich sind, sollten Modellflugvereine, -verbände und -interessengruppen Möglichkeiten zur Integration von Modellflugaktivitäten in den U-Space-Rahmen prüfen. Dies kann beispielsweise die dauerhafte Abgrenzung eines Modellflugplatzes vom U-Space-Luftraum oder die Verwendung von Transpondern (elektronische Auffälligkeit) auf Modellflugplätzen oder in Flugzeugen umfassen, um die elektronische Sichtbarkeit dieser Flugplätze oder Flugzeuge für U-Space-Nutzer zu gewährleisten, wenn Modellflugaktivitäten stattfinden. Eine wichtige Rolle bei diesen Diskussionen spielen auch die Kosten für die Teilnahme an U-Space-Diensten - insbesondere wenn diese Dienste von kommerziellen Anbietern erbracht werden.
 
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