Hallo,
habe bei uns im Verein folgendes Problem und wäre für Hilfe sehr dankbar.
Die Vorstandschaft unseres Vereins möchte "zu laute" Elektroflugzeuge verbieten aus Angst das von außen Beschwerden deswegen kommen. Im konkreten Fall geht es um einen F5B-Hotliner genauer um das Knallen der Luftschraube beim Gasgeben. Was aber während eines Fluges vielleicht 5-6 mal vorkommt und dann auch nur maximal 1-2 Sekunden, dann sieht man ja das teil nicht mehr. Kann die Vorstandschaft dies einfach verbieten? bzw wie könnte ich mich dagegen wehren? Ich nehme ja von mir aus schon Rücksicht das ich mich an die Verbrennerflugzeiten halten und auch in den Abendstunden wo es ruhiger wird auch nicht ohne Rücksicht auf verluste "Krach mache".
In unserer aufstiegsgenehmigung ist eine Lämbegrenzung vorgeschrieben, die sich in dieser aber nur auf verbrenner- und turbinenbetriebene Modelle bezieht. Elektroflugmodelle bis 5 kg dürfen ja eh ohne aufstiegserlaubnis geflogen werden.
Ich wäre dankbar für hilfreiche Tips!!
mfg
Andreas
habe bei uns im Verein folgendes Problem und wäre für Hilfe sehr dankbar.
Die Vorstandschaft unseres Vereins möchte "zu laute" Elektroflugzeuge verbieten aus Angst das von außen Beschwerden deswegen kommen. Im konkreten Fall geht es um einen F5B-Hotliner genauer um das Knallen der Luftschraube beim Gasgeben. Was aber während eines Fluges vielleicht 5-6 mal vorkommt und dann auch nur maximal 1-2 Sekunden, dann sieht man ja das teil nicht mehr. Kann die Vorstandschaft dies einfach verbieten? bzw wie könnte ich mich dagegen wehren? Ich nehme ja von mir aus schon Rücksicht das ich mich an die Verbrennerflugzeiten halten und auch in den Abendstunden wo es ruhiger wird auch nicht ohne Rücksicht auf verluste "Krach mache".
In unserer aufstiegsgenehmigung ist eine Lämbegrenzung vorgeschrieben, die sich in dieser aber nur auf verbrenner- und turbinenbetriebene Modelle bezieht. Elektroflugmodelle bis 5 kg dürfen ja eh ohne aufstiegserlaubnis geflogen werden.
Ich wäre dankbar für hilfreiche Tips!!
mfg
Andreas