Vereinsinternes Flugverbot von Elektrofliegern

Aber wenn ich als Vorstand kusche, obwohl die Rechtslage auf meiner Seite ist, dann bin ich dem Modellflugsport nicht mehr förderlich.
Ganz im Gegenteil. Jeder Lärmextremist schädigt nicht nur seinen eigenen Flugverein und dessen Anrainer, sondern das Image der gesamten Modellfliegerei, der nach und nach schärfere Gesetze drohen, weil man den Lärmgegnern gute Argumente leichtfertig "schenkt".

Das ist ein komplexer Gedankengang, da braucht es schon 10 Seiten Diskussion dazu. ;)

Bin selber auch kein Engel, aber (spätestens) sobald jemand etwas sagen würde, bin ich weg mit dem Modell.
Habe ja genug andere und muss nicht gleich zum Dampfschifffahrer werden.
 
Früher war halt alles besser :rolleyes:. Auch die Zukunft.

Hi cyblord
mach mal sind deine Beiträge OT
Ja früher war manches besser.
Die Menschen sind Toleranter mit einander umgegangen.
Aber wenn man das nicht kennt muss man sich über das Wort Früher auslassen.

Gruß,Herbert:cry::cry::cry::cry:
 
Hi

Ihr schreibt immer Lärm ist schädigend ist ja auch richtig.
Nur ihr lasst eure Kinder in Discotheken wo der Lärm noch viel größer ist , unternehmt ihr da was dagegen ?
Ihr geht immer davon aus das das Modell die Lärmvorgaben nicht ein hält,was ist wenn dem Nachbarn generell das Modellfliegen stört.
Wir schreiben und schreiben und wissen die richtige Sachlage nicht.
Ich hatte schon mal gefragt wie weit der Platz vom nächsten Wohnhaus entfernt ist,
haben sie schon Probleme mit den Anwohnern.
Es ist halt in unserer Gesellschaft so, immer stärker, schneller, weiter,höher .
Dann unsere Rentner ( nicht Alle aber immer mehr ) in ihrer Konzentration auf ihre letzten Jahren ja keine Störung.
Die Speedflieger fliegen Rekorde die mit einem leisen Modell nicht möglich sind.
Die Jugendlichen werden in einigen Vereinen an das schnelle Fliegen heran geführt und man ist stolz berichten zu können
der Jugendliche war in einem Jahr soweit ein F5D Modell Wettbewerbsklasse an seine Modellgrenze zu bewegen ein anderer in 3 Jahren Deutscher Meister und Weltrekordinhaber im Speedflug und ich würde sagen diese Modelle sind wer sie schon mal gehört hat nicht leise.
Es ist richtig man sollte seine Modelle so leise wie möglich machen, nur bei manchen Wettbewerbsklassen wenn man in der Spitze mitfliegen möchte
geht das halt nicht wirklich.
Ein Jugendlicher wenn er das Fliegen mit seinem Easy Glider kann braucht er was schnelles das andere ist ja langweilig dann kommt
ein Fun Jet das normale Setup ist zu Langsam jetzt kommt das Tuning uns schon sind wir beim Lärm angelangt der manchen stört.

Gruß,Herbert
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Ah, es geht wieder zu Rechtsfragen und nicht zu einer Grundsatzkaffeediskussion.

Berti, leidgeprüfter Vereinsvorstand, du dürftest dich irren. Maßgebend für Modellflieger sind andere NfL, I-76/08; ich hoffe, ich habe die aktuelle Version gebracht.
Da steht bei 2.2.6, dass bei Ermittlung des Schallpegels auf die von dir zitierten LVL Bezug genommen wird. Das ist aber auch alles.
Nur, die Abstandstabellen beziehen sich nicht auf Elektroflieger. Daraus leitet man ab, dass die Elektroflieger nicht gemessen werden müssen.
Ich will hier nicht die Position vertreten, dass Emissionen (ich mag das gräßliche L-Wort nicht) für Elektroflieger nicht relevant sein sollten, die Rechtslage sollte nur korrekt wiedergegeben werden.
Hier der Link
 
Hallo Dieter!

Ich glaube eher dass Du irrst - wenn z.B. die Mitgliederversammlung beschliesst dass der Platz nur noch auf einem Bein hüpfend zu betreten ist, dann ist das so.

Es ist auch Unsinn, wenn ein Verein Ärger wegen Emissionen hat (wird von Anrainern in der Regel auch als Lärm bezeichnet, denen gefäält das Wort besser) immer "gebetsmühlenartig" den Hinweis auf per Beschluss Emissionsfreien E-Antrieb zu wiederholen.
Wenn es jemand stört, dann interessiert den nicht die "NfL", der will Ruhe...zu welchen Mitteln er dabei greift?
Kommt es dabei zu Einschränkungen für die Modellflieger ist ein Schuldiger gleich ausgemacht...i.d.R. wird es wohl der Vorstand sein, der dann schlecht verhandelt hat oder nicht umsichtig genug war dem einen Emissionsgeladen Modellflugkollegen bei Zeiten entsprechend Einhalt geboten hat. (Die Mitglieder sind nie an was schuld...Praxiserprobt!)


In so fern verstehe ich nicht was dein Hinweis zum Thema beiträgt?
 
Maßgebend für Modellflieger sind andere NfL, I-76/08;
...
Nur, die Abstandstabellen beziehen sich nicht auf Elektroflieger. Daraus leitet man ab, dass die Elektroflieger nicht gemessen werden müssen.
...
Hallo Dieter,

nur zur Klarstellung:

Es ist völlig korrekt, dass für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen die NfL I 76-08 heranzuziehen ist.
Emmissionswerte für Flugmodelle mit Elektromotoren sind darin nicht begrenzt.
Im Punkt 2.2.5 der NfL I 76-08 sind wiederum nur Flugmodelle angesprochen, die mit Verbrennungsmotoren angetrieben werden.
2.2.5. Der Schallpegel von Flugmodellen, die von Verbrennungsmotoren angetrieben werden, darf die für
musterzulassungspflichtige Flugmodelle geltenden Lärmgrenzwerte nach der vom Luftfahrt-Bundesamt veröffentlichten
Lärmvorschrift für Luftfahrzeuge (LVL) in der jeweils geltenden Fassung nicht überschreiten.
Die LVL (NfL II 70-04) beschreibt im neunten Abschnitt die anzuwendende Meßmethode und begrenzt den Lärmpegel für Flugmodelle mit Kolbenmotor und Elektromotor auf einen Wert von maximal 82 dB(A) / 25m.

Es würde mich wundern, wenn die NfL I 76-08 die LVL aushebeln könnte und es seit 2008 plötzlich keine Obergrenze für Flugmodelle mit Elektromotor mehr gäbe. Meiner Rechtsauffassung nach sind beide Vorschriften einzuhalten.
 

Thomas Ebert

Moderator
Teammitglied
Hallo Berti,
9. Abschnitt gilt nur oberhalb 25 kg (siehe 9.1.1). Soo schwer sind Hotties auch wieder nicht. Das greift also hier nicht.

Gruß, Thomas
 
s. LuftVO:
Erster Abschnitt
Pflichten der Teilnehmer am Luftverkehr
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung unvermeidbar erfordert.

somit gibt es doch kein Recht unnötigen Lärm zu erzeugen? Jeder hat zuallererst die Pflicht Lärm auf das unvermeidbare Mass zu begrenzen, dass dies möglich ist wurde bereits erwähnt, scheint aber niemand zu interessieren...
Warum konzentriert man sich hier dennoch ständig auf die Frage wieviel Lärm erzeugt werden darf?:confused:
Hier steht nirgends etwas zur Art des Antriebs...

Es scheint als ob nicht jeder alles liest: es geht hier nicht um Wettbewerbstraining...
 
9. Abschnitt gilt nur oberhalb 25 kg (siehe 9.1.1).
Hallo Thomas,

das ist richtig, der ganze neunte Absatz der LVL gilt nur für zulassungspflichtige Flugmodelle über 25 kg.

Das würde bedeuten unter 25 kg Modellgewicht darf man elektrisch unendlich laut sein, erst darüber gelten Lärmvorschriften :rolleyes:

Die Abstandstabellen der NfL I 76-08 basieren auf der Sportanlagenlärmschutzverordnung, die z.B. einen Immisionswert von 50 dB(A) bei Wohngebieten vorgibt. Werfen wir einen Blick in die Abstandstabelle A der NfL finden wir dort, dass Kolbenmotoren auf einen Wert von 65 dB(A) bei einen Mindestabstand von 425 m zum Wohngebiet limitiert sind.

Bei einem Flugraum von 300 m Radius kann sich das Modell bis auf 125 m dem Wohngebiet annähern.
Der Immisionswert von 50 dB(A) wird dabei eingehalten.

Ein 2 kg Elektromodell mit 90 dB(A) Emissionswert [weil, ist ja nicht gesetzlich limitiert] wird die Lärmschutzgrenzen überschreiten.

Die NfL I 76-08 enthält eine Lücke für Elektromodelle.
Diese Lücke wird jedoch m.M.n. durch die LVL und die Sportanlagenlärmschutzverordnung wieder geschlossen.

Wer glaubt Elektromodelle ohne Schallpegelgrenzen betreiben zu dürfen möge das gerne tun,
allen anderen empfehle ich auch elektrisch die max. Emissionswerte für Verbrennungsmotore einzuhalten.
 

hahgeh

User
Es ist nicht richtig, dass es für Elektromodelle keine Lärmgrenze gäbe. Spätestens das BImschG (Bundesimmissionsschutzgesetz) regelt die absoluten Grenzen, die jede Immission unterschreiten muss. Die Lärmgrenzen sind in der TA-Lärm festgelegt.

hg
 
s. LuftVO:

somit gibt es doch kein Recht unnötigen Lärm zu erzeugen? Jeder hat zuallererst die Pflicht Lärm auf das unvermeidbare Mass zu begrenzen, dass dies möglich ist wurde bereits erwähnt, scheint aber niemand zu interessieren...
Warum konzentriert man sich hier dennoch ständig auf die Frage wieviel Lärm erzeugt werden darf?:confused:
Hier steht nirgends etwas zur Art des Antriebs...

Es scheint als ob nicht jeder alles liest: es geht hier nicht um Wettbewerbstraining...

Hi Hänschen
soweit hast du Recht.
Das gilt für alle Plätze und auch für !!! die Wildflieger !!! Hänschen ich weis aber so weis jeder wer gemeint ist.
Wettbewerbe oder Training gehören auch hier her.Denn auch das fällt unter die Lärmbegrenzung.
Da sind wir wieder bei einem Thema der Verein hat seine Auflagen in der AE wird kontrolliert der Flieger auf der Wiese nicht.
Wird ja hier im Thread auch so vorgeschlagen, such dir eine große Wiese.
Ich kenne das aus der alten Pylonrennserie die es in dieser Art in Deutschland nicht mehr gibt weil viel zu laut.
Ich bin ja deiner Meinung das man nicht unbegrenzt Lärm machen soll.
Aber wenn man sieht was man dadurch manchen Leuten an Macht in die Hand gibt ist schon na ich weis nicht.
Wenn man Heute sieht gegen was alles geklagt wird ist schon lächerlich.
Da wird geklagt weil an einer Booteinsetzstelle zuviel Lärm entsteht, ich habe irgendwo gelesen das aus dieser Sache unsere neue
Lärmbestimmung den Ursprung gefunden hat.
Da wird gegen Kindergärten,Tennisplätze,Biergärten ,Sportflugplätze wegen Lärmbelästigung geklagt.
Es ist ja oft so das die Modellflugplätze vor den neuen Anwohnern da waren und wir haben jetzt die A-Karte.
Ist auch richtig das Elektro nicht von der Lärmbegrenzung ausgeschlossen ist, da wenn das nicht greift es da wieder eine Bestimmung gibt
die dann an zu wenden ist.
Nur wie kann ich ein Modell vermessen wo der Motor maximal 5 Sekunden laufen darf , sonst gibst Rauch ?
nach Gehör ????

Gruß,Herbert
 

hahgeh

User
Die Regel, dass der Pegel erst nach einigen Sekunden gemessen werden soll, hat doch nur beim Verbrenner einen Sinn - damit sich die Drehzahl stabilisiert und somit die Messung möglich wird.
Bei Elektro kannst du doch fast direkt nach dem Einschalten messen.

Klar muss man nicht unnötig kuschen, aber es sollte auch selbstverständlich sein, den Lärm soweit wie möglich zu reduzieren. Man muss Konflikte ja nicht auch proaktiv schaffen.

Ich denke das eigentliche Thema, inwieweit man sich gegen Beschlüsse des Vorstandes wehren kann, sollte beantwortet sein, oder hat der Fragensteller noch ein Verständnisproblem?

hg
 
Hallo Herbert,
ich weiss nicht wie dieser Beitrag zur Lösung beitragen soll, immer diesselbe Ansammlung von Problemen.
Auch die Einbeziehung vom Fliegen auf der Wiese hat damit nichts zu tun, wobei in diesem speziellen Fall hier sogar die Lösung liegen könnte:
man verlegt diese Art der Fliegerei in eine Ecke in den Lärmbereich der Autobahnen...
Die Gegend ist ja z.B. Richtung Westen nicht sooo dicht besiedelt...
http://maps.google.de/maps?q=Franke...ent=firefox-a&um=1&ie=UTF-8&hl=de&sa=N&tab=wl
 
Teilweise werden in den Beiträgen Sachverhalte unklar wiedergegeben. Nochmal zur Klarstellung, damit nicht immer der selbe Fehler wiederholt wird:

1. Für uns Modellflieger mit einem genehmigten Aufstiegsgelände - egal welcher Antrieb (!!!) zugelassen wurde - gilt zu aller erst § 22 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz). Hier wird aber nur der "unbestimmte Rechtsbegriff " der "schädlichen Umwelteinwirkung" verwendet.

2. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird in der 18. BImSchV näher konkretisiert. Die Sportanlagenlärmschutzverordnung wird für uns Modellflieger aufgrund mittlerweile gefestigter Rechtssprechung herangezogen. Hier werden nun ImmissionsRICHTwerte genannt (also keine ImmissionsGRENZwerte), bei deren Überschreitung davon ausgegangen werden kann, dass "schädliche Umwelteinwirkungen" zu vermuten wären. Für das allgemeine Wohngebiet gilt ein Tagwert von 55 dB(A); für Mischgebiet (z.B. auch ein Wohnhaus im Außenbereich, also außerhalb des Dorfes oder Stadt) ein Wert von 60 dB(A). Diese Werte sind jedoch "Mittelwerte", die über dem gesamten Tagzeitraum (12 bzw. 16 Stunden) eben gemittelt werden. Das heist, dass man durchaus für ca. 4 Stunden lauter sein darf, wenn man die nächsten 4 Stunden wieder leiser ist. Es kommt eben überwiegend auf den "Mittelwert" oder "Durchschnittswert" an.

3. Nachdem nun damals manche Gerichte die 18. BImSchV zur Beurteilung des Lärms herangezogen haben und die Turbinenfliegerei immer mehr aufkam, hat man erkannt, dass die alten Regelungen in den NfL´s nicht mehr aktuell sind bzw. sein können.

4. Dies führte nach langen Untersuchungen und vielen Gesprächen zur besagten NfL, die nun Abstände empfiehlt, bei deren Unterschreitung zu vermuten wäre, dass der Richtwert der 18. BImschV nicht eingehalten wäre. Die Abstandstabellen der NfL (kein Gesetz, sondern eine Verwaltungsvorschrift) sind somit nur ein Hilfswerkzeug zur Beurteilung u.a. auch für die Behörden. Ob der Richtwert der 18. BImSchV nun tatsächlich eingehalten ist, lässt sich daraus nicht automatisch ableiten. Dies könnte nur durch ein schalltechnisches Gutachten konkret für ein Gelände herausgefunden werden.

5. Damals wurden Immissionen durch Elektroantriebe auch diskutiert und ich bin froh, dass wir hier nicht noch eine weitere Einschränkung haben. Ich möchte hier in einem öffentlichen Forum nicht weiter darauf eingehen, aber ich kann jedem der meint, dass alles hemmungslos (!) erlaubt wäre, was nicht gesetzlich geregelt wäre, nur den Rat geben, eben nicht das Maximale (bei den Elektroantrieben oder generell) auszunützen. Das Immissionsverhalten von Elektroantrieben ist ja nicht nur den Modellfliegern bekannt.

6. Also in Kurzform: Dass Elektroantriebe in der NfL nicht genannt sind, heist nicht, dass jedes Emissionsverhalten erlaubt ist. Andererseits würde mich aufgrund des Frequenzspektrums von Elektroantrieben eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes eher wundern. Wir Modellflieger haben sicherlich Pflichten, aber auch Rechte. Wie das individuell in den Vereinen gelöst wird, ist eine andere Sache.

Noch kurz zu den vorhergehenden Beiträgen: 300 Meter Radius bedeuten nicht 300 Meter Durchmesser, sondern 600. Auch ein Überschreiten des 300 Meter Abstandes bedeutet nicht, dass der IRW überschritten wäre. TA Lärm ist wie oben gesagt nicht einschlägig anwendbar.
 
Ganz im Gegenteil. Jeder Lärmextremist schädigt nicht nur seinen eigenen Flugverein und dessen Anrainer, sondern das Image der gesamten Modellfliegerei, der nach und nach schärfere Gesetze drohen, weil man den Lärmgegnern gute Argumente leichtfertig "schenkt".

Das ist ein komplexer Gedankengang, da braucht es schon 10 Seiten Diskussion dazu. ;)

Bin selber auch kein Engel, aber (spätestens) sobald jemand etwas sagen würde, bin ich weg mit dem Modell.
Habe ja genug andere und muss nicht gleich zum Dampfschifffahrer werden.

Naja,

bei uns auf dem Platz trainieren einige Pylonflieger, das würde dann im Umkehrschluß bedeuten, dass man diese Wettbewerbssportart dann einstellen sollte. Wer soll auf einen Wettbewerb, wenn man noch nicht einmal auf dem Heimatplatz trainieren kann.

Und ja, diese elenden Turbinenflieger auch direkt mal raus schmeißen, die könnten ja auch irgendwelche Lärmschützer auf den Plan rufen.

Ich weiß stellenweise nicht, warum wir laufend kuschen sollen. Dann bitte auch die lauten Motorräder verbieten, die Massensportarten (Fußball ist im vollbesetzten Stadion auch recht laut) und viele andere Sachen auch.

Gruss
Hans-Willi
 
Naja,

bei uns auf dem Platz trainieren einige Pylonflieger, das würde dann im Umkehrschluß bedeuten, dass man diese Wettbewerbssportart dann einstellen sollte. Wer soll auf einen Wettbewerb, wenn man noch nicht einmal auf dem Heimatplatz trainieren kann.

Und ja, diese elenden Turbinenflieger auch direkt mal raus schmeißen, die könnten ja auch irgendwelche Lärmschützer auf den Plan rufen.

Ich weiß stellenweise nicht, warum wir laufend kuschen sollen. Dann bitte auch die lauten Motorräder verbieten, die Massensportarten (Fußball ist im vollbesetzten Stadion auch recht laut) und viele andere Sachen auch.

Gruss
Hans-Willi

Hi Hans-Willi
genau das ist ein großes Problem.
Ich sehe das so das wenn das so weiter geht, manche Wettbewerbe von der Bildfläche verschwinden werden.
Das alte Pylonracing mit damals offenen Resorohren ist auch verschwunden.
So wird es den Speedern und auch den F5B u. F5D gehen, oder man schraubt die Leistung zu Gunsten weniger Lärm zurück.
wenn man Heute sieht mit welchem Aufwand und Kosten in den großen Maschinen gegen den Lärm vorgegangen wird ist enorm.


Gruß,Herbert
 
Ich sehe das so das wenn das so weiter geht, manche Wettbewerbe von der Bildfläche verschwinden werden.
Das alte Pylonracing mit damals offenen Resorohren ist auch verschwunden.
So wird es den Speedern und auch den F5B u. F5D gehen, oder man schraubt die Leistung zu Gunsten weniger Lärm zurück.
Naja, danach sieht es im Moment nicht aus. Deutschland hat wohl derzeit die aktivste Speederszene der Welt, und die Leistungen gehen eher rauf als runter. In F5 ist die zur Verfuegung stehene Energie pro Flug limitiert, nicht aus Laermschutz, sondern um der Materialschlacht etwas entgegenzusteuern. Und jeder ernsthafte Pilot wird seinem Prop in Verbindung mit Anlauframpen etc so effizient wie moeglich abstimmen um das Maximum aus den zur Verfuegung stehenden Wmin herauszuholen. Lauter als ein "normal" Modell bleibts trotzdem.

Oberstes Gebot ist Ruecksichtname auf andere, und wenn mein Platz Laermbeschraenkungen unterliegt gelten fuer diese Sorte E Modelle die gleichen Randbedingungen wie fuer Verbrenner aus meiner Sicht. Und im Zweifelsfall muss man sich einen anderen Verein suchen.
Gruss Stephan
 
Hi!

Naja - offene Resorohre sind ja auch kein Muss.
Wenn es eine Regeländerung auf Dämpferpflicht gäbe, so wäre das sicher fürs erste eine Leistungsreduzierung.
Aber eben nur fürs Erste.
Ich sehe das analog zur Formel1, dort wird sogar ständig die Leitung beschnitten damit die Geräte wieder etwas langsamer werden.

Also warum nicht beim Speed? Weils scho emmer so war isch halt a schlechts Argument...;)

Auch würde ich Piloten mit Wettbewerbsamitionen und Hobbyflieger schlicht trennen.
Was für den Wettbewerbspiloten möglicherweise ein Muss, das muss der Hobbypilot noch lange nicht.
Im Hobbybereich täten es sehr wohl andere Setups die auch sehr gut gehen, Senkrecht beschleunigen ohne den entsprechenden Lärm.(Pardon, ich wollte Emission sagen)
Allerdings ist unter diesen Piloten fast immer der Spruch "Muss so" zu vernehmen...also gewollt, wenn nicht laut dann kein Spaß...
Da passt dann wieder der Spruch - wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit...

Es werden wohl leider mittlerweile nur noch wenige Vereine in D sein, die das Glück haben sich um die Emission keine gedanken machen zu müssen.
Die, bei denen es absolut egal ist beneide ich und wünsche ihnen dass sich das nie ändern möge. (ein Leben ohne Probleme ist generell schöner!)
 
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