25kg Grenze

Wessels

User gesperrt
Hi Peter und frohes Fest,

eine Tonne - auch wenn sie explodiert - fällt sicherlich nicht unter den Begriff "Luftverkehr und Flugzeug"...:D:D

Und der Begriff "Wind auf die Nase" ist nun mal vorhanden. Ich drehe den Fall:

ich sitze im Garten , der Nachbar baut sein 26 kg Modell auf, es kommt eine Windrose, der Flieger hebt ab und landet bei mir im Garten direkt auf dem Kopf....selbiges kann auf dem Flugplatz passieren, wenn so ein Teil da steht. Versicherung bei über 25 kg ? Ich als Geschädigter habe starkes Interesse, dass der Schädiger entsprechend versichert ist. Ich rede jetzt nicht davon, wenn ein dauerhafter Personenschaden verursacht wird, keine Versicherung vorhanden ist, beim Nachbarn "nichts zu holen ist" und ich vielleicht auf dem vom Nachbar hervorgerufen Schaden komplett sitzen bleibe. Vielleicht auch an die Person denken, die geschädigt wird :):)

Wir fahren unsere Autos auch mit entsprechenden Versicherungen; haben Hunde korrekt versichert, haben eine Privathaftpflicht etc. ; selbiges erwarte ich für über 25 kg = Zulassung usw.

Warum machen denn einige Piloten nicht die Zulassung,obwohl über 25 kg ? Scheitert es echt an wenigen hundert Euros bei einem Flugmodell mit weit weit über 10.000 EURO ?:confused::confused:


Gruss und schönen 1ten Advent

HW
 
Wir reden hier doch vom Testzusammenbau im Garten. Soll das eine Inbetriebnahme im Sinne des Gestzes sein?

Ich habe mal vor x Jahren meinen HobieCat (Sportboot) im Garten zusammengebaut um vor dem Urlaub zu sehen ob alles noch i.O. ist.
Dabei habe ich beim Mastaufstellen eine Telefonleitung abrasiert.
Bei den anschliessenden Schadenserstzverhandlungen (da waren die Handys noch kiloschwere und sündteure Elektronikkisten) lief alles über meine private Haftplicht, und nicht über die damals notwendige Sportbootversicherung.
Auch beim Autotransport vom meinem Motorboot (ebenso zulassungs- und versicherungspflichtig) auf dem Anhänger ging mal ein Teil über Bord und beschädigte einn nachfolgendes Kfz. Da regulierte das meine Autohaftplicht.
Da kam kein Richter, Anwalt, ja nicht mal ein Vertreter der Versicherung auf die Idee, ich wolle mit dem Boot vom Garten oder auf der Autobahn aus in See stechen.:D

Wenn du ein Modell über 25 kg in Teilen auf dem Autodach durch die Gegend karrst und es löst sich was, dann ist das auch ein Fall für die Kfz Haftplicht.
Das einzige was da ein Gutachter zu schnabeln hat, ist eine Aussage über die ordnungsgemässe Befestigung, und nicht, ob es sich um ein in Betrieb genommenes und zulassungspflichtiges Flugmodell handelt.
Es wird ja bei der Abnahme auch nicht geprüft, ob das Modell einen Transport bei 180 kmh auf dem Autodach standhält, sondern ob es flugtauglich ist.

Daher bin ich der Meinung, dass eure versicherungtechnischen und gerichtlichen Horrorszenarien beim Zusammenbau im Garten lange nicht so klar sind wie ihr behauptet, und vor Gericht dann sehr leicht anders entschieden werden könnten.
 

Wessels

User gesperrt
Hi Peter,

es ist die Antwort von einem "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen"; zuständig seit vielen vielen Jahren für die Zulassung von 25-150 kg im Bereich Modellflug :D:D Auch das LBA sieht es laut Herrn Menke so "Betrieb = wenn Wind auf die Nase"; deswegen auch die Frage im Prüfungsbogen mit der Antwort.
Auch die Aufnahme dieser Frage Nr. 36 beim "Führerschein für Flugzeuge über 25 kg" kommt ja nicht von ungefähr. Und ein Gericht wird immer dem Ergebnis/Ausführungen eines Sachverständigen folgen.

Noch was:

Keiner der Prüfer für Zulassungen über 25 kg würde ein Modell mit Servos/Kreisel/Regler etc. von HK zulassen :D:D; weil: kein CE und keine Konformitätserklärung = illegal hier.

Gilt auch unter 25 kg ; HK Servos, Regler, Kreisel etc. illegal D:D..; hat mein Dad sogar alles schriftlich vorliegen vom Fachreferenten Funk DMFV D. Perkuhn ! :D:D ;);)



Gruss und einen guten Rutsch

HW
 

Eisvogel

User
Gilt auch unter 25 kg ; HK Servos, Regler, Kreisel etc. illegal D:D..; hat mein Dad sogar alles schriftlich vorliegen vom Fachreferenten Funk DMFV D. Perkuhn ! :D:D ;);)

Wenn jetzt die Vereinsvorstände bzw. Flugleiter anfangen, bei jedem Modell die Eingeweide auf CE-Zeichen zu untersuchen, dann wird's leer auf dem deutschen Modellflugplätzen und auch auf den Flugshows :eek:
 
Hi

Servos, Regler und div Zeugs von HK ist eigentlich kein Problem. Anschluskabel umlöten, einmal aufschrauben und alles mit Heisskleber fixieren, und schon ist das selbstgebaut und auch ohne CE völlig legal.

PS: Ich kenn ein Modell mit deutscher Zulassung, in dem einige Servos ohne CE von HK werkeln, und die sind auch in den Zulassungspapieren aufgeführt. (vermutlich dann auch aus einem Bausatz selbstgebaut)
 
Wenn jetzt die Vereinsvorstände bzw. Flugleiter anfangen, bei jedem Modell die Eingeweide auf CE-Zeichen zu untersuchen, dann wird's leer auf dem deutschen Modellflugplätzen und auch auf den Flugshows :eek:
das grundsätzliche prob dieser Ansprüche liegt tiefer:
das einzelne Gerät (empf, servo, etc.) kann ja eine CE Zulassung haben, aber kaum das kompl. System.
Und was ist bsp. mit selbstgelötete Empf-Akku?

alles zusammen ist rechtlich eine illegale Maschine und damit nicht verkehrsfähig. Egal was wiegt.
 

Termnak

User
Servus,
@Tobi_F3A und somit für den ganzen Modellbau (RC Cars, Schiffe ect) relevant ;)
Naja, ich denk mir meinen Teil und wünsche einen Guten Rutsch ins neue Jahr.

Gruß Jürgen
 

Steffen

User
alles zusammen ist rechtlich eine illegale Maschine und damit nicht verkehrsfähig. Egal was wiegt.

Ähm, sorry, aber das hat mit CE überhaupt nichts zu tun.

Auch bei richtigen Flugzeugen nach CS-22 oder CS-23 ist nicht überall CE drauf, weil es teilweise vom Hersteller selbst erzeugt oder modifiziert war.

Die Zulassung (Muster- oder Stück-) steht über der CE-Geschichte.

Und ja, CE-freie Sachen dürfen betrieben werden und gekauft werden. CE-freie Sachen dürfen jedoch nicht VERkauft werden, man darf keinen Handel damit treiben.

Das ist ein sehr wichtiger Unterschied.

Und wenn kein CE drauf ist, schreib ich eins drauf, wenn es den Standards entspricht. Dafür muss ich dann halt geradestehen.

feiner Gruß,

Steffen
 

BZFrank

User
Gilt auch unter 25 kg ; HK Servos, Regler, Kreisel etc. illegal D:D..; hat mein Dad sogar alles schriftlich vorliegen vom Fachreferenten Funk DMFV D. Perkuhn !

Und ich habe ein Schreiben vom selbsternannten Kaiser von Deutschland (der ohne Kleider) das das alles kein Problem ist. Und jetzt? ;)

Ich habe es schonmal in anderen Threads geschrieben. Die Benutzung von (aus EU-Ausland) Selbstimportware ist meines Wissensstandes dem eines Eigenbaus gleichgestellt. Es macht keinen Unterschied ob ich einen Brushlessregler für den Eigenbedarf importiere, umbaue, selbstbaue noch woher ich in Einzelteile dafür einkaufe. Das ist das Wort Bau in Modellbau. ;) Bei Funkequipment mag das anders aussehen, aber alles andere nicht. Auch anders sieht es aus wenn man es verkaufen will. Aber noch ist Selbstbau für den Eigenbedarf nicht verboten.

Ansonsten wäre auch so ziemlich jedes Modell illegal, denn selbst das eigenmächtige Kürzen eines Servokabels oder das Anlötens eines Steckers liesse die Hersteller-Konformität verfallen.

Gruß

Frank
 
Ich denke er meint sowas hier:
 

Anhänge

  • DSC_1007.jpg
    DSC_1007.jpg
    68,8 KB · Aufrufe: 62
Ich hätte da mal ein paar Fragen.

1:
ein Modell über 25kg wird in einem Messezelt zusammengebaut ausgestellt. zum Abbau rollt man es aus dem Zelt. Ab wann beginnt die Zulassungspflicht?
wenn es komplett die Torlinie überschritten hat, oder die besagte Nase im Wind steht. (Rumpfnase oder Nasenleiste?)

2:
ein Modell über 25kg im Freien abgedeckt von einer Regenplane, befestigt mit zwei-drei Heringen. Gilt die als Zelt, und wenn ja wie steht es dann da mit 1.

3.
ein Modell mit 24,5 kg wird zur Schwerpunktermittlung im Garten zusammengebaut. um den korrekten SP auszumitteln wird kurzfristig ein Hammer oder dergl. mit 600 Gramm auf die Rumpfnase gelegt und dann wieder entfernt. wann beginnt und endet die Zulassungsplicht?

4.
Bei der amtlichen Abnahme entdeckt der Prüfer ein Bauteil ohne CE oder beim Belastungstest bleibt eine statische Verformung und der Prüfer verweigert die Beurkundung. ist das eine Inbetriebnahme eines nicht zugelassenen Modells?

5.
Ich habe eine MIG 15 mit gut über 150 kg zusammengebaut im Garten (permanent). da braucht man ja eine Zulassung plus Startgenehmigung.
reicht da eine einmalige, oder täglich oder nur bei anrückender Windhose?

Oh jeh: viele Fragen im Neuen Jahr. Ich hoffe einer der anwesenden Sachverständigen kann mir da mit dem nötigen Sachverstand unter die Arme greifen.;)



6.
(ohne Ironie mit Ernst)
Sommer 2014 war ein deutscher Gast bei uns mit einem Modell mit etwa 180 kg zum testfliegen.
Der erklärte mir, in D gäbe es jetzt eine Möglichkeit Modelle bis 750kg zuzulassen. das Prozedere etwa so wie bei Modellen bis 150kg.
Er hätte bereits die nötigen Unterlagen vom Prüfer des DMFV/DAEC zu Hause.

Ist das so? Ich stelle mir gerade einen Modelljet mit 740 kg vor. Da wird sogar bei uns der zur verfügung stehende Flugraum mehr als eng. :confused:
 
Hallo Peter
Ich hätte da mal ein paar Fragen.

1:

[...]

6.
(ohne Ironie mit Ernst)

Ich stelle mir gerade einen Modelljet mit 740 kg vor.
Ob das Gewicht was hilft? :D

Aus der Allgemeinen Zeitung (Namibia) vom 28 November 2014. Ein "Wind" hatte diese Cessna auf's Dach gelegt.
 

Anhänge

  • flugzeugeros133011.jpg
    flugzeugeros133011.jpg
    78,9 KB · Aufrufe: 74
Probleme über Probleme

Probleme über Probleme

Da alle die hier munter schreiben Besitzer der Steuererlizenz sind wird dieser Beitrag nichts Neues sein.
Ich hatte auch mal ein Modell über 25 kg zugelassen bei Walter Spannagel und die Steuererlizenz dabei erworben.
Fliegerischen Genuß konnte ich danach allerdings nicht erhalten, da kein Gelände in meiner Nähe über 25 kg zugelassen war.
Lt. Aussage man könne das Modell auf das Gelände zulassen mit entsprechendem Gutachten widersprach der zuständige RP.
Wenn dieses Modell da betrieben werden kann, dann auch Andere also ändert die Aufstiegserlaubnis.
Da ich bei mir im Verein der einzige war kam für mich die Änderung der Aufstiegsgenehmigung aus diversen Gründen nicht in Frage von fremden Geländen erst recht nicht.
Also verkauft.

Eine für mich viel wichtigere Frage, die per Gesetzt leider nicht geklärt ist ( ich weis es aber jetzt auch nicht besser ): Die Definition von einem Modellflugzeug.

Ansonsten nur noch uter 5 kg Abfluggewicht
Wer einen Lizenz braucht kann meine haben
 
Hallo Christian
...Eine für mich viel wichtigere Frage, die per Gesetzt leider nicht geklärt ist ( ich weis es aber jetzt auch nicht besser ): Die Definition von einem Modellflugzeug.
Abgesehen davon was die FAI dazu genaueres sagt (Google das mal), ich denke mal…

Ein Flugzeug (gilt auch für Helikopter, Hovercrafts und Multicopter) welches als nicht Manntragend gebaut ist, und über eine Fernsteuerung mit direkter und permanenter Sicht auf das Flugzeug gesteuert wird.

Das (Abflug-) Gewicht solch eines Flugzeuges und die Ausmaße spielen (erst mal) überhaupt keine Rolle bei der Definition was ein Modellflugzeug überhaupt ist.
(FPV ist nach meiner Definition schon eine Drohne. Ebenso Flugzeuge die zwar Ferngesteuert werden, aber als Manntragend gebaut wurden: Zieldrohnen beim Militär zum Beispiel.)

Bei uns hier gibt es z.B. keine Gewichts Begrenzung, eine Zulassung oder Steuerer Lizenz von Seiten der Luftfahrtbehörden. Allerdings sind Modelle die jene „magische 25kg“ Grenze überschreiten, recht selten bei uns. (Ob nun 25 oder 35kg… viel Unterschied macht das bei einem der getroffen wurde auch nicht mehr viel aus: Mehr als Tot, als letzte Konsequenz, geht nun mal nicht.)

Wir halten uns aber (wo es geht) an die Regeln der SAMAA (SOUTH AFRICAN MODEL AIRCRAFT ASSOCIATION). Das wir im Klub einen Flugschein (Solo) bei Öffentlichen Veranstaltungen vorschreiben, ist somit auch der Tatsache geschuldet das ein „Minimodellflugzeug“ mit 500g schon schwerwiegende Verletzungen hervorrufen könnte.
Was „Wildflieger“ machen ist ihre Sache.


Ansonsten nur noch uter 5 kg Abfluggewicht
Wie du also auf unter 5Kg kommst, erschließt sich mir nicht.
 
Hallo Thomas,

5kg für mich als Obergrenze damit ich keine behördliche Aufstiegserlaubnis brauche.
Flugmodelle sind nicht genau definiert. Eine aus einem Papier gefaltete Schwalbe ist wohl auch schon ein Modell.
Also brauche ich dafür wohl auch schon eine Zusatzversicherung, es sei denn irgendwo steht geschrieben, das Papierflugzeuge keine Modelle sind. ( Ich habe es noch nicht gefunden )
Versicherungen können ganz schön auf stur schalten, wenn es ums Bezahlen geht.
Hört sich jetzt überspitzt an - aber wer weis wie so etwas ausgeht - Papierflieger trifft Auge....

Zitat vom DAeC:
Eine Definition des Begriffs „Flugmodell“ ergibt sich aus § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO. Es handelt sich hierbei um unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

Freiflugmodelle fallen da auch mit darunter.
Für mich ist das nicht zu beurteilen

Zitat vom DMFV
In Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftverkehrszulassungsordnung (Luft VZO) gehören Flugmodelle nur dann zur Kategorie „Flugmodelle“, wenn sie in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. In der Definition sind kein Mindestgewicht und keine Höhenbegrenzung enthalten, sodass auch die kleinen und einfachen Modelle unter die Versicherungspflicht fallen.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten