25kg Grenze

Hallo,
in jedem Fall hat der Platzbetreiber und dessen Erfüllungsgehilfen - also Flugleiter und somit auch im weiteren Sinn die Vereinsmitglieder usw.
Für die Verkehrssicherungspflicht sorge zu tragen.
Dies bedeutet die Einhaltung aller rechtlichen Gegebenheiten, und für die Sicherheit im weitesten Sinne zu sorgen.
Also Gefahren für Leib und Leben und Sachen abzuwenden.

Aber egal, wohin diese Diskussion im denken des einzelnen auch führen maqg, eines wird sie in jedem Fall bewirken, das Vertrauen der Luftämter
in uns Modellflieger wird wieder einmal drastisch zerstört.
Denn die Luftamtssachbearbeiter lesen hier sehr fleißig mit.

Es braucht sich dann keiner der unbelehrbaren wundern, wenn zukünftig die Auflagen immer enger gefasst werden.
Wo glaubt ihr eigentlich, warum zB Hahn und andere so vorgehen und Veranstaltungen immer mehr belasten und beschränken.
Wenn man hier mitliest, dann kann man als Beamter zwangsläufig nur weitere Ängste gegen den Modellflug entwickeln.

Und noch zum Thema kausaler Zusammenhang, wartet mal bis bei einer Veranstaltung oder auch sonst wo, ein Modell mit oder auch ohne Übergewicht mit über 200 in die Zuschauer knallt spätestens dann wird man jedem Beteiligten den man irgend wie Verantwortung aufbürden kann beibringen was ein kausaler Zusammenhang ist.
Der Nebeneffekt ist dann eine jahrzehntelange Eiszeit zwischen Modellfliegerei den Luftämtern und Gesetzgeber.
Ähnliches hatten wir ja schon in der Großfliegerei. Nur im Modellflug haben wir leider keine Lobby und weitreichendes Interesse von Industrie und der Öffentlichkeit wie in der manntragenden Fliegerei. Uns kann man somit folgenlos für Gesetzgeber u Ämter auch ganz abwürgen.

Eberhard Mauk
Sachverständiger für Modellflug beim DAeC
 

Gast_8039

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Aber egal, wohin diese Diskussion im denken des einzelnen auch führen maqg, eines wird sie in jedem Fall bewirken, das Vertrauen der Luftämter
in uns Modellflieger wird wieder einmal drastisch zerstört.
Denn die Luftamtssachbearbeiter lesen hier sehr fleißig mit.

Es braucht sich dann keiner der unbelehrbaren wundern, wenn zukünftig die Auflagen immer enger gefasst werden.
Wenn man hier mitliest, dann kann man als Beamter zwangsläufig nur weitere Ängste gegen den Modellflug entwickeln.

Der Nebeneffekt ist dann eine jahrzehntelange Eiszeit zwischen Modellfliegerei den Luftämtern und Gesetzgeber.
Ähnliches hatten wir ja schon in der Großfliegerei. Nur im Modellflug haben wir leider keine Lobby und weitreichendes Interesse von Industrie und der Öffentlichkeit wie in der manntragenden Fliegerei. Uns kann man somit folgenlos für Gesetzgeber u Ämter auch ganz abwürgen.

Eberhard Mauk
Sachverständiger für Modellflug beim DAeC

Hallo Eberhard,
ich finde es weder sonderlich klug noch zutreffend hier entsprechende Ressentiments zu schüren. Solltest Du als SV erst Recht unterlassen. Auch empfinde ich Deine negative Einschätzung als absolut nicht zutreffend. Ich fliege nicht nur daheim sondern oft auch als Gast bei befreundeten Vereinen und stelle stets... also immer... sozusagen in 100% der Fälle... bisher eine einwandfreie und verantwortungsvolle Behandlung durch die Hausherren und in der Regel auch durch deren Flugleiter fest. Daheim wie auswärts. Ich muss daher dringend widersprechen, wenn die These lauten sollte man könne den institutionalisierten Modellfliegern in Sachen Sicherheit und Einhaltung entsprechender Vorschriften nicht trauen! Jeder Verein hat das primäre Interesse, nicht in Verruf zu geraten.
Gibt es demnach offenkundige Zweifel bzw. Indizien für ein Verhalten gegen Platz- und Flugordnung bzw. entgegen der AE, werden die FL ohne Ansehen der Person und der Umstände aktiv. Und das ist gut so.
 
Hallo,

ich führe noch einmal die Stellungnahme des LBA an.
Diese erläutert doch recht klar und verständlich den rechtlichen Rahmen, in dem wir uns bewegen.

25kg Grenze

Habe zur 25kg Grenze folgende Mail vom LBA erhalten:

Sehr geehrter Herr Winter,

wir kommen heute auf Ihre Anfrage vom 23.09.2014 zurück und nehmen dazu Stellung wie folgt:

Der Verordnungsgeber fordert im § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO eine Musterzulassung für Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 kg.
Dabei wird der Begriff der „höchstzulässigen Startmasse“ weder vom Verordnungsgeber weiter ausgeführt, noch sind uns dazu (höchst-) richterliche Entscheidungen bekannt.

Eine starre Forderung, nach der für die Beantwortung der Frage nach einer Zulassungspflicht sämtliche im Modellflugzeug befindlichen Tanks vollzutanken wären, lässt sich nach unserer Auffassung aus dem Verordnungstext nicht unmittelbar ableiten.
Selbst für die Bestimmung der höchstzulässigen Startmasse von zulassungspflichtigen Modellflugzeugen ist in der von Ihnen zitierten NfL II-21/11 keine starre Forderung enthalten.
Was unbeschadet dessen jedoch zweifelsfrei feststeht ist, dass ein Modellflugzeug über 25 kg ohne Zulassung definitiv nicht betrieben werden darf.

Dabei kann die Massegrenze von 25 kg ja nicht nur durch Kraftstoff überschritten werden, sondern auch durch jegliche Zusatzausrüstung (Kameras, Rauchanlage u.dgl.).
Es liegt somit stets in der Verantwortung des Halters, bei Überschreiten dieser Grenze vor dem ersten Flug eine Zulassung zu beantragen; unbeschadet dessen muss ohnehin im Rahmen der Flugvorbereitung geprüft werden, ob sämtliche Grenzwerte eingehalten werden und ein sicherer Betrieb möglich ist.

Aufgrund dieser Tatsache wären nach unserer Auffassung gewisse Konstellationen denkbar, in denen ein Modellflugzeug trotz theoretisch möglicher, höherer Masse keine Zulassung benötigt, solange diese eben tatsächlich nicht über 25 kg liegt.
Daneben würde in gewisser Weise auch analog der § 16 LuftVO (Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums) dieser Logik folgen, sofern man die für eine hier ohnehin erforderliche Aufstiegserlaubnis zugrunde gelegten Kriterien betrachtet. Denn anders als der § 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO hebt der § 16 Abs. 1 Nr. 1 a LuftVO nicht auf eine (nicht näher
definierte) höchstzulässige Startmasse ab, sondern auf die Gesamtmasse des Modellflugzeuges (das dem Verordnungstext zufolge ab 5 kg Gesamtmasse eine Aufstiegserlaubnis benötigt). Und somit auch unmittelbar auf das damit tatsächlich verbundene Gefährdungspotential.

Dies hätte seine Grenze jedoch spätestens dort, wo ein Betrieb unterhalb der 25 kg entweder offenkundig unrealistisch und / oder nicht ernsthaft beabsichtigt ist. Beispielsweise dann, wenn bereits die Leermasse des betreffenden Modellflugzeuges so hoch ist, dass im betriebsfertigen Zustand die Einhaltung der 25kg-Grenze zweifelhaft ist.

Oder aber wenn die Tankkapazität derart hoch ist, dass ein Betrieb oberhalb der 25 kg nicht nur theoretisch möglich, sondern offensichtlich vorgesehen ist. Hierbei spielt neben dem Kraftstoffverbrauch je nach Tanksystem selbstverständlich auch die Schwerpunktlage eine Rolle.

Es ist also in diesem Bereich ein verantwortungsvoller Umgang bzw.
die Verantwortung des Halters gefragt.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Es bleibt festzuhalten, daß der Pilot immer Eigenverantwortlich ist.
Im Bereich über 5 KG ist aber auch der Inhaber der Aufstiegserlaubnis ( AE ) verantwortlich.
Wenn Ihr mal in Eure AE schaut, werdet Ihr einen Passus in folgender Form finden:
-
Hinweise:
1. Für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung des Flugbetriebes nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie den Auflagen und
Beschränkungen dieses Bescheides ist/sind, unbeschadet der Verantwortlichkeit des einzelnen Flugmodellsteuerers, der/die nach der Vereinssat-
zung Vertretungsberechtigte(n) verantwortlich.
-

Die Versicherungstechn. Fragen erst mal außen vorgestellt, geht es doch primär um die Frage...

Wie läst sich die Einhaltung der Gewichtsgrenze ( =Abfluggewicht des Modells beim Start) praxisgerecht umsetzten ?

Ist das Modell vollständig ( evtl. Anbauteile ) ausgerüstet, vollgetankt und die Waage zeigt unter 25 KG an, dann ist doch alles klar.
Für den Piloten, für den Verein und für den Flugleiter. Und dies trifft sicher für 98% aller auftretenden Fälle zu.

Der Inhaber ( Verein ) der AE gibt zum Schutz seiner AE die Spielregeln vor, wie er gedenkt, die Einhaltung der Gewichtsgrenze zu handhaben.
Diese Spielregeln bestimmt demnach nicht ein einzelnes Mitglied und auch kein GAST-Pilot.

Die Anzeige der Vereins-Waage ist doch erstmal Gesetz.
Warum sollte also der Verein von solch einer Vorgehensweise abrücken,... unter Umständen seine AE gefährden und den Flugleiter verunsichern ?

Die verbleibenden Einzelschicksale kann der Verein, wenn er denn meint, gesondert behandeln.

Man sollte sich stets vor Augen führen, voran steht:
LuftVO
§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind
und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Sollte also von der angewandten Vorgehensweise abgewichen werden, ist es klar von Vorteil eine saubere Regelung zu treffen, die Einhaltung der Gewichtsgrenze zu gewährleisten.

Zur Gewichtsreduzierung sollte Sinnigerweise als erstes das Weglassen von nicht benötigten Anbauteilen und Zusatzausstattungen gehören, um dies zu erreichen.
Auch sollte derartiges im Vorfeld geklärt werden. Nicht erst, wenn um den Gang zur Waage gebeten wird.

( Bei der Reduzierung von Treibstoff oder gar der Stromversorgung wird die Sache doch heikel ).
Hier ist es anzuraten, falls diese Option im Einzelfall/Ausnahmefall gezogen wird, dieses entsprechend zu dokumentieren.
Die Möglichkeit gesonderte Regelungen zu treffen besteht. Hier wird sich im jeweiligen Einzelfall die Frage stellen, was ist nötig, um einen sicheren Flugzustand und Flugdauer zu gewährleisten.

Genanntes in ( ) wird aber sicher keine praxisgerechte Vorgehensweise bei einer Veranstaltung sein.
Ein Anspruch, Sonderregelungen gegenüber dem Inhaber der AE zu erheben, besteht ebenfalls nicht.

Bezügl. der Eigenverantwortung des Piloten, sollte dieser doch auf den Verein/Veranstalter zugehen und ihn darauf aufmerksam machen, falls sich sein Modell gewichtsmäßig im Grenzbereich befindet.
Es darf aber sicher nicht dahin führen, dem Inhaber der AE ein schlechtes Gewissen zu suggerieren, nur weil er seine Auflagen einhält.
Der erste vor Ort ist der Flugleiter. Und ihm sollte man den Job so leicht wie möglich machen.
 
Beides liegt in der Verantwortung des Piloten, ...
Eben.

letztlich muss man aber dem FL ja auch etwas an die Hand geben, damit er sich wohlfühlt.
Geld will man ihm nicht geben, das widerspricht dem Geschäftsmodell, das soll ja alles Ehrenamt haben.
und die Verteilung von orden ist etwas aus der mode gekommen.

also gibt man ihm Macht. über andere. Ob er überhaupt in der Lage ist, damit angemessen umzugehen, interessiert niemanden.
im grunde muss man ihm auch nur suggerieren, er hätte Macht. das sein tun nichts wirklich ändert, braucht er ja nicht zu wissen.

anderswo heißen die moderatoren
 

Wessels

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Hi Tobi,

AndreasH hat es super zusammengefasst :):)

Es geht nicht um Macht eines FL ! Es geht um Einhaltung von Recht und Gesetz. Und auch ein FL kann eine Waage ablesen; soweit zu deiner These "ob er mit der Macht angemessen umgehen kann".

Gruss

HW
 
Hi Tobi,

AndreasH hat es super zusammengefasst :):)

Es geht nicht um Macht eines FL ! Es geht um Einhaltung von Recht und Gesetz. Und auch ein FL kann eine Waage ablesen; soweit zu deiner These "ob er mit der Macht angemessen umgehen kann".

Gruss

HW

Und wenn keine Waage vorhanden ist, und der FL sich nicht sicher ist, dann kann er das Fliegen nicht erlauben. Der Pilot hat dann Freizeit...


Vor 15 Jahren auf der Jet-WM in Österreich
hat es auch ein kleines Problem und eine Lösung gegeben.
Nur die hatten eine Waage:D:D:D

Zitat von Wolfgang Klühr
Abends allein haben wir sie dann gewogen und mit Schrecken festgestellt, dass wir zwei Kilo zu schwer waren. Das hat uns fast umgehauen. Was tun? Nun, wir haben alle Zusatzfunktionen - wie Bremsschirm, Speedbrake und Einlaufklappen samt den Schläuchen wieder ausgebaut - "schnief". Damit hatten wir es dann aber geschafft, die Höchstgrenze von 20 Kilo Gewicht inklusive Sprit nicht zu überschreiten. Quelle ganz nach unten scrollen

Gruß Uli
 
Sockenschuss?

Sockenschuss?

letztlich muss man aber dem FL ja auch etwas an die Hand geben, damit er sich wohlfühlt.
Geld will man ihm nicht geben, das widerspricht dem Geschäftsmodell, das soll ja alles Ehrenamt haben.
und die Verteilung von orden ist etwas aus der mode gekommen.

also gibt man ihm Macht. über andere. Ob er überhaupt in der Lage ist, damit angemessen umzugehen, interessiert niemanden.
im grunde muss man ihm auch nur suggerieren, er hätte Macht. das sein tun nichts wirklich ändert, braucht er ja nicht zu wissen.

anderswo heißen die moderatoren

...also ich bin der Meinung dass sich das mit den richtigen Medikamenten wieder einrenken lässt.:cry:
Gute Besserung...:D

Ansonsten ist da jedes Wort zu viel!
 
Und wenn keine Waage vorhanden ist, und der FL sich nicht sicher ist, dann kann er das Fliegen nicht erlauben. Der Pilot hat dann Freizeit...


Vor 15 Jahren auf der Jet-WM in Österreich
hat es auch ein kleines Problem und eine Lösung gegeben.
Nur die hatten eine Waage:D:D:D

Zitat von Wolfgang Klühr


Gruß Uli

Das Ausbauen war nur ein Teil der Lösung. Zusätzlich wurden die Tanks getrennt, für jede Turbine einzeln. Ein Tank wurde voll getankt, der zweite auf der Waage gefüllt, bis ein Startgewicht von 20,000 Kg.
Der Sinn war, dass man die Landung auch mit einer Turbine machen konnte, wenn der Sprit fehlte.
Hinzu kam, dass man einen Aussentank (getragen von einem Helfer), bis zum Beschleunigen zum Start am Modell lassen durfte.
Dies durften alle Teilnehmer, da es eine lange Anrollstrecke gab und bei allen Teilnehmern der Sprit knapp geworden wäre.
TurboDiddi hat damals das Betanken der Mig29 überwacht.
Ich habe das Wiegen mit überwacht, was hier diskutiert wird, war überhaupt kein Thema, 20 Kg Abfluggewicht war gefordert, auf 20 Kg auftanken und fliegen.

Sigi
 
Vor 15 Jahren auf der Jet-WM in Österreich
hat es auch ein kleines Problem und eine Lösung gegeben.

was ev, auch ein Grund sein kann, dass die Flugleiter unseren Angaben nicht trauen, wenn selbst WM Teilnehmer das Gewicht ihrer Modelle nicht kennen.

Trotzdem vertrete ich weiterhin die Meinung, dass der Veranstalter oder Verein für die nötigen Messmittel zu sorgen hat und nichht die Piloten/Gäste.
 
Hallo,


Peter Maissinger

Trotzdem vertrete ich weiterhin die Meinung, dass der Veranstalter oder Verein für die nötigen Messmittel zu sorgen hat und nichht die Piloten/Gäste.

Das sehe ich auch als obligatorisch an, dass der Verein notwendige Messmittel bereitstellt.

1. Waage
2. Schalldruckmessgerät
3. Vorrichtung zur Durchführung der Messung -( Mess-/Prüfstand)

Bisheriges Verfahren zur Gewichtsmessung erfolgt in unserem Fall über eine Kombination aus eine T-Platte ( Holz ) - Standfläche für die Modelle - und einer Paketwaage ( 200 Kg ).
Bei Modellen > 20 Kg, die entsprechende größere Abmessungen mit sich bringen, entpuppt sich dieses Verfahren allerdings als umständlich.
Hier ist es einfacher das Gewicht über die Adittion der Einzelmessungen ( jede Achse/Rad ) zu ermitteln.
ich habe mal gesehen das über eine Vorrichtung ´´Galgen``- Modell in Gurtzeug/Geschirr aufgehangen - gewogen wird.
Sollte hierzu jemand von Euch praxisbezogene Erfahrungen besitzen, dann immer her damit. Gerne auch in einen neuen Thread im allg. Teil, um diesen Beitrag nicht zu verwässern.

Zum verinnerlichen:
Jeder Pilot ist ein Teil seines Vereins.
Jeder Pilot kommt in den Genuss Flugleiter zu sein.
Es betrifft demnach auch jeden persönlich. Daher sollte ruhig mehr in Richtung wir/ich gedacht und gesprochen werden.
 

Wessels

User gesperrt
Hi Peter M.

grundsätzlich ok: jeder Verein oder Veranstalter sollte eine Waage haben (wie eben auch ein dbA Messgerät etc.).

Aber:

der Pilot selber sollte auch schon wissen, was sein Modell wiegt. Sonst fährt er zum Flugplatz, baut auf und kann dann direkt wieder einpacken :D Schlimmer noch bei Flugtagen, wo Piloten vielleicht hunderte km fahren, Hotel buchen, Urlaub nehmen etc.; es kommt das Modell auf die Waage und ....?? Zu schwer = einpacken und viele hunderte km für nichts.

Ich fahre doch nicht mit einem über 5 kg F3A Modell zu einem FAI Wettbewerb, wenn ich weiss, dass dort immer gewogen wird und ich dann sofort wieder nach Hause fahren kann; ergo: erst einmal zu Hause prüfen, ob unter 5 kg (am besten mit etwas Luft) und dann brauche ich auch keine Angst vor einer Waage haben. Auch der Jet Pilot sollte wissen, ob unter oder über 25 kg :), dann braucht er auch keine Angst vor einer Waage eines FL oder Veranstalters haben :D:D

Siehe JetPower:

wenn das Wiegen von Winnie angekündigt war, dann fällt mir nichts mehr ein, dass es Piloten gab, die dennoch ihre weit weit über 25 kg wiegenden Jets auf die Waage stellten. Wollten diese Piloten den Veranstalter veräppeln oder was sollte so was ? Kennen die Piloten die Gewichte Ihrer Modelle echt nicht ? Teilweise etliche kg schwerer als 25 kg !Und dabei ging es ja noch im Firmenjets. Kennen die Hersteller ihre eigenen Gewichte nicht ?:confused::confused:

Gruss

HW
 
Hallo HW

Natürlich weiss ich selbst genau über mein Modellgewicht Bescheid.

Wenn das in Ordnung ist, und ich fahre 100erte km als Gast zu einem Verein, und die lassen mich dann nicht fliegen, weil ein FL mein Model zu schwer schätzt, keine Waage vorhanden ist, dann war ich da zum ersten und zum letzten Mal.
Darum habe ich auch die Aussage vom Martin hier kritisiert, denn der agiert anscheinend so.

Teilweise etliche kg schwerer als 25 kg !Und dabei ging es ja noch im Firmenjets. Kennen die Hersteller ihre eigenen Gewichte nicht
Die haben zu sehr ihren eigenen Prospekten vertraut
 

Wessels

User gesperrt
Hi Peter M.,

zur Not eben eigene Waage mitnehmen; ist ja nicht so gross und passt sicherlich noch ins Auto. Versicherungsnachweis und Komformitätserklärung muss ich ja auch bei haben :D:D

Gruss

HW
 
sei mir nicht böse, aber wenn ich schon meine eigene Waage und mein eigenes db Messgerät dabei haben muss, dann bleib ich lieber zu Hause.

PS: das einzige was von mir jemals kontrolliert wurde war der Versicherungsnachweis. Konformitätserklärung wollte noch nie jemand sehen, habe ich auch nie dabei. Beanstandet wurden lediglich immer meine Decals auf meinen deutschen WWII - Fliegern.
 

Wessels

User gesperrt
Hi Peter M.,

ich bin mir sicher, dass die JetPower 2014 und die dortigen Vorkommnisse für 2015 etliche Vereine und insbesondere Veranstalter von Flugtagen zum Handeln veranlassen; eine Kollege trug mir vor Wochen zu, dass auf einer Veranstaltung - als die Waage kam - einige Herren schnell nach Haue fuhren - ohne überhaupt ihre Modelle auf die Waage zu stellen :D:D

Jeder FL kann - muss nicht ! - gewisse Dinge kontrollieren; Versicherungsnachweis, Lärmpass oder auch die KE zur Anlage. Ich kenne etliche Vereine, wo dieses alles immer kontrolliert wird. KE ist doch kein Thema. Herunterladen, ausdrucken, in den Senderkoffer und fertig. Blatt Papier wiegt nichts ....:cool::cool:

Gruss

HW
 
nun mal mein Senf dazu:
ich bin seit 20 Jahren Flugleiter in der manntragenden Fliegerei mit jährlicher Fortbildung und selbst Scheininhaber diverser Klassen. Da mir hier einige Kommentare schon sehr dubios erscheinen jetzt mal meine Erfahrungen aus vielen Fortbildungen

- der FL kann nicht, sondern muss kontrollieren, aber nur wenn er einen begründeten Verdacht hat. Er muss aber nichts wiegen, messen oder überprüfen sondern er muss sich nachweisen lassen. Dies schuldet er dem Platzhalter, dessen Vertreter er ist. Er übt bei dieser Tätigkeit eine hoheitliche Aufgabe aus. Mit allen Rechten und Pflichten, und hierbei ist sein Recht einen Start zu untersagen. Im übrigen im Gegensatz zu einer Landung, dies kann er nicht versagen.
- vom Piloten ist ein Lärmzeugnis (reicht mit Unterschrift seines Beauftragten für Lärmschutz seines Heimatvereines) und im Zweifelsfall ein glaubhafter Wägebericht beizubringen. Eine Konformitätserklärung mitzuführen ist quatsch, da das Inverkehrbringen durch die Kennzeichnung mit dem CE- Kennzeichen geregelt ist. Ohne CE- Kennzeichen ist der Betrieb heute unzulässig, sei denn die Anlage ist vor (ich glaube) 1993 in Verkehr gebracht worden (Bestandsschutz)

- 25 KG Grenze: der Gesetzestext ist eindeutig: die maximale Abflugmasse darf 25 KG nicht überschreiten, und da ist es egal, ob der Tank voll, halbvoll oder sonstwie voll ist. Sichergestellt sein muss nur eine "sichere Durchführung des geplanten Fluges". In der manntragenden Fliegerei gibt es hier jetzt noch ein paar Regelungen zu Sicherheitskraftstoffmengen. Dort ist es sogar üblich die Kraftstoffmenge nach der Beladung auszulegen, sonst wäre in D überhaupt kein viersitziger Motorflug oder zweisitziger UL- Flug möglich.

und eins ist das schöne am neuen Luftrecht, es schert alle über einen Kamm
 

Wessels

User gesperrt
Hi,

es gibt eben auch die gefälschten "China CE " Sachen; es gibt gewisse Funken/RX (Clone Nachbauten) die haben hier keine CE (oder gefälschte China CE) und KE = Illegal = FL muss Flugverbot aussprechen. Einfach mal die Fachreferenten Perkuhn/Torfan anmailen. Wenn der FL hier Zweifel hat, muss er sich die KE zeigen lassen. Korrekt handelnde Firmen bieten ja die KE zum Herunterladen an. Ausdrucken und in den Senderkoffer und fertig. Kann nie schaden :):)

Bzgl. Gewicht:

Eines verstehe ich nicht:confused::confused:

Ich baue ein Flugmodell; egal, ob Jeti, Segler, Benziner etc. Da weiss ich doch vorher, welches Gewicht erreicht wird (siehe Herstellerangaben). Wo ist das Problem, wenn Bedenken wegen 25 Kg Überschreitung bestehen, dass Modell zu Hause zu wiegen und wenn über 25 kg entweder abzuspecken und wenn nicht möglich, ein Zulassungsverfahren für das Modell durchzuführen ?


Gruss

HW
 
Also CE und KE ist nicht gefragt, das gilt nur für das "Inverkehrbringen"

Ich darf mir auch alle Sachen selber bauen und brauche dann keine CE.
Und wenn eine Sache (Sender) auch nur leicht verändert wird, ist auch die CE des Herstelleres oder Verkäufers nicht mehr Gültig.
und auch wenn alle Einzelkomponenten eines Verbundbetriebes (Maschine) eine gültige CE hat, hat der Zusammenbau aus diesen Komponenten keine CE.

Aber wenn ich etwas verkaufe, z.B. ein selbst gebautes Flugmodell, dann muss dieses Modell eine CE haben.
Auch ein Privatverkauf gehört dazu, wenn man bei dem Verkäufer "Gewinnstreben" vermuten kann.
 
apropos waagen:
nicht daß hier einer nochmal über den aufwand, größen etc. von waagen und wägeeinrichtungen heult;). kürzlich gab es bei dem allseits bekannten aldi digitale waagen 0-15000gramm mit einer genauigkeit +-10gramm für glaub ich unter 15 euro/stück. hab mir drei gekauft, großes flugzeug bekommt unter jedes rad eine waage und dann wird addiert. braucht man keine auflagebretter, wägegalgen und-gestelle etc. . sind auch notfalls jederzeit mitnehmbar, batterien mignon, also auch in jeder vereinshütte aufbewahrbar inkl. reservebatterien. kann man sogar die grillsteaks drauf wiegen zur not:D.
nur bitte so einige fl´s, die ja meistens zu den immer wohlmeindend kommentierenden alleswissenden nichtfliegern zählen, weil sie sich auch kaum noch bewegen können vor plautze geschweige denn sich zu nem flieger runterbücken können, nicht zum selbstwiegen draufstellen lassen;););)
i.d.s. bitte nicht totregulieren und hübsch locker bleiben:D,
gruß thomas.
 
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