25kg Grenze

Wessels

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Hi Peter,

Augenmaß hin oder her... es gibt eben diese Vorschriften, ob man sie nun gut findet oder nicht, ist egal :D:D

Werfe ich z.Bsp. einen Brief zur Einhaltung einer Verjährungsfrist 1 Sekunde vor 24 Uhr ein, ist er fristgerecht; aber 1 Sekunde nach 24 Uhr eben nicht mehr = Aus die Maus. Ab einer gewissen Überschreitung der Geschwindigkeit ist der Lappen weg, wäre ich nur einen km/h langsamer gefahren, eben nicht. Flugzeuge bis 5 kg kann ich erlaubnisfrei fliegen; nur wenige Gramm über 5 kg nicht mehr. That´s life:D:D


Gruss

HW
 
Hallo HW
Mit Fristen gebe ich dir Recht, und dass bei einer rechtlichen Gewichts-Grenze eine Überschreitung Konsequenzen mit sich bringt ist auch klar. (mit einer gewissen Toleranzgrenze).
Fraglicher wird dann die richterliche Wertung von bestimmten Begriffen (in Betriebnahme) und deren Umstände.
Ich bin in meiner Geschäfts-Laufbahn schon mind 10 mal wegen einen Strafanzeigen der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft (begründet auf so unklare Vorschriften) vor Gericht gestanden und jedesmal freigesprochen worden.

wenn bei euch einer mit einem grossen Modell ankommt, ihr wiegt es vor dem Start und es hat 25,2 kg.
Das heisst ja dann Startverbot (gerechtfertigt) und Strafanzeige wegen Inbetriebnahme eines Modells ohne Abnahme. Ist da dann der Flugleiter auch mit dran, der den Zusammenbau und Inbetriebnahme des Modells anscheinend zum Zwecke des Wiegens genehmigt hat, oder wiegt ihr vorsichtshalber die Kiste in Einzelteilen?

Allein daran erkennt man doch schon die Abstrusität des Ganzen.

PS: im Nachhinein gesehen war die JetPower unter diesen Gesichtspunkten ja eine hochkriminelle Veranstaltung.:D:D:D
 

Wessels

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Hi Peter,

nein.. zunächst einmal sollte der Erbauer zu Hause sein Modell wiegen. Wenn er zum Platz kommt in Kenntnis, dass sein Modell über 25 kg wiegt; dieses dann die Waage am Platz auch bestätigt,so ist der Flugleiter komplett raus. Flugverbot reicht aus :):)

JetPower:

die Organisatoren hatten alle Firmen/Piloten angeschrieben und auf die 25 kg hingewiesen; und wenn dann immer noch Firmen/Piloten versuchen, vor Ort "Winnies Mannschaft" zu besch---en; dann hört der Spass echt auf.


Gruss

HW
 
dass sein Modell über 25 kg wiegt; dieses dann die Waage am Platz auch bestätigt,so ist der Flugleiter komplett raus. Flugverbot reicht aus :):)

Wiso? er hat doch den Betrieb des Modells erlaubt. Da ist doch aber dann der Straftatbestand schon eingetreten.

Und so wie hier geschrieben und vertreten wird, gibt es gar kein Flugverbot für Modelle über 25 kg ohne Zulassung, sondern ein Zusammenbauverbot. :confused:
 

Wessels

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Hi Peter,

woher weiss denn der Flugleiter, dass der Flieger - bevor der Flieger auf die Waage kommt - vom Gewicht ?

Der FL hat ja zum Zeitpunkt des Zusammenbaus des Modelles keine Kenntnis; diese erhält er erst beim Wiegen.


Gruss

HW
 
So wie es aussieht, gibt es den Begriff Flugverbot für Modelle über 25 kg rechtlich nicht.
Es gibt ein Inbetriebnahmeverbot. (gleich Zusammenbau).
Das haben anscheinend viele von uns, darunter Flugleiter und Vereinsvorstände bisher falsch verstanden und gehandhabt.

Da der Flugleiter sich ja an rechtliche Vorschriften halten muss. darf er also einen Zusammenbau eines solchen Modells nicht erlauben.
Also im Zweifel vorher die Einzelteile wiegen.

Ich finds blöd, aber ihr seid dieser Meinung. Da muss man dann aber auch konsequent sein und nicht die rechtliche Seite nach seinen Gutdünken hinbiegen.

Da haben wir es in der CZ gut. Da darf man laut Bundesluftfahrtamt zulassungsplichtige Modelle vorher selber ohne Gedöns testfliegen, bevor man die Abnahme macht.
 
Ui, da wird aber reininterpretiert, dass sich die Balken biegen.....Also darf ich ein nicht abgenommenes Fluggerät über 25 nicht mal zusammenbauen, geschweige denn Triebwerke anlassen, oder Funktionen testen, oder mal einen Rollversuch unternehmen? (was wohl für eine erfolgreiche Abnahme zwingend notwendig ist)
Hm, was ist wenn das "Fluggerät" nie den Boden verlässt, dann wäre es ja ein RC Car. Gilt da auch die 25 kg Regelung? :D

Klaus
 

Wessels

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Hi,

Rollversuche sind auf jeden Fall verboten, wenn keine Zulassung besteht. Bei Manntragenden ist auch das "Einschalten des Hauptschalters" schon eine Inbetriebnahme ; ohne dass das Triebwerk läuft !

Ob das Einschalten der RC Anlage auch eine "Inbetriebnahme" bedeutet ?:confused::confused:

Dass Starten des Triebwerks ist - wie beim Auto - auf jeden Fall eine "Inbetriebnahme".

Flugverbot gibt es aber im Vereinsbetrieb; illegale Sachen dürfen nicht gestartet werden. Steht in jeder Aufstiegserlaubnis. Ferner muss ja auch der Flugplatz eine Zulassung über 25 kg haben, wenn ein über 25 kg Modell in die Luft kommen soll.:D:D


Gruss

HW
 
Also ich glaube dass hier viele zwar viel behaupten, weshalb das lange noch nicht stimmen muss.

Der Zweck eines Systemtest hat nichts mit einer Teilnahme am Flugbetrieb zu tun.
Es gibt sehr wohl Triebwerkstests an nicht zugelassenem manntragenden Gerät, also so ganz kann ich dir jetzt nicht glauben, Henning.

Was ist denn ein Flugmodell?
Nehmen wir mal an, ich baue mir ein Funktionsmodell das nicht fliegen soll.
Weil ich Krösus bin und Spaß daran habe baue ich eine B52 mit 8 Turbinen der 160er Klasse.
Wer möchte mir, auf welcher Grundlage, einen Systemtest untersagen?
In diesem Stadium kann ich ja alles behaupten - bis zu dem Zeitpunkt wo ich fliegen will bleibt es nur ein Funktionsmodell.

Was gilt dafür?

Jetzt viel Spaß beim grübeln...:D
 

BZFrank

User
Ich würde mal sagen solange es den Boden nicht verlässt ist es kein Flugzeug.

Sonst wäre im Umkehrschluss der Bau eines jeden Modells über 25 kg verboten, denn während der Bauphase ist es garantiert noch nicht abgenommen. ;)

Gruß

Frank
 
so ändern sich die Sachlagen.

Vor zwei Monaten wurde noch diskutiert ob so ein Flieger zur Feststellung seiner Zulassungsplicht mit all seinen Tanks vollgetankt werden muss, und heute wird schon bezweifelt, ob man den überhaupt (im Freien) zusammenbauen darf. :D:D;)


wenn dem so ist und so lange nichts passiert, OK. Aber wie sieht es dann versicherungstechnisch aus, wenn ein zulassungspflichtiges Modell beim Testen einen Schaden verursacht?

Das weiss ich auch nicht so genau. In der CZ brauchst du nicht mal eine Hapftplicht-Versicherung.
Ich bin im DMFV international versichert (über 25 kg).
Da aber viele deutsche Piloten ihre dicken Brummer vor der deutschen Abnahme in der Cz einfliegen (Markus Richter z.Bsp.) sollte das schon geklärt sein. ich würde auch nur ungern in D mit einem Modell mehrere 100km zu einer Abnahme anreisen, das noch nicht einmal kopmplett zusammengebaut war, geschweige denn irgendeinen Funktionstest hintersich hat. Sehr praxisfremd das Ganze
 

Wessels

User gesperrt
Hi Martin,

ich habe nur das wieder gegeben, was ein guter Freund mitgeteilt hat, der jeden Tag mit manntragenden Flugzeugen (Zulassungen etc.) zu tun hat ;);); und zwar seit 25 Jahren.

Oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kontaktieren für Modellflugzeuge bis 150 kg ....(Beispiel: Sachverständiger Udo Menke). Da gibt es klare Antworten: = "Wind auf die Nase" = Betrieb ! Ob einem diese Antwort nun gefällt oder nicht, ist egal: so ist es eben!



Gruss

HW
 
...
Das weiss ich auch nicht so genau. In der CZ brauchst du nicht mal eine Hapftplicht-Versicherung.
Ich bin im DMFV international versichert (über 25 kg).
Da aber viele deutsche Piloten ihre dicken Brummer vor der deutschen Abnahme in der Cz einfliegen (Markus Richter z.Bsp.) sollte das schon geklärt sein. ...

Es gilt natürlich das Recht des jeweiligen Landes. Wenn in Tschechien keine Halter-Haftpflichtversicherung und keine Zulassung von Modellen über 25kg erforderlich ist, fliegt man zumindest nicht illegal.

Ich würde mich in jedem Falle rückversichern, ob die Versicherung im Schadensfall einspringt. Oft gibt es da Klauseln wie z.B. diese:

Für den Flugmodellsport: Für Flüge außerhalb von genehmigten Geländen gilt der Versicherungsschutz nur, wenn die gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen eingehalten worden sind und das Abfluggewicht unter 5 kg liegt.

Gibt es für Modellflugplätze in Tschechien genehmigte Modellflugplätze und welche gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen sind zu beachten (z.B. Aufstiegsgenehmigungen für Modelle über 25kg etc.)

:) Jürgen
 
Meines Wissens nach gibt es in der CZ keine zugelassenen Modellflugplätze. Wir sind ein Privatgelände mit einem langen asphaltiertem Parkplatz.
Modellflug geht in der CZ erlaubnisfrei bis 20 kg. Dabei gibts keinerlei Einschränkungen in Bezug auf Mindesatabstände zu bewohntem Gebiet, kannst also im eigenen Garten starten.
Über 20 kg ist eine Abnahme erforderlich, die aber hauptsächlich aus einer Zahlung von guten 100.-€ besteht. Eine Festigkeitsprüfung des Modells ist nicht vorgesehen.
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
ich habe nur das wieder gegeben, was ein guter Freund mitgeteilt hat, der jeden Tag mit manntragenden Flugzeugen (Zulassungen etc.) zu tun hat ;);); und zwar seit 25 Jahren.
...
Ohne mich jetzt im Detail in der Zulassung manntragender Flugzeuge auszukennen würde ich doch behaupten, daß die Zulassung begleitend zum Entwicklungs- und Produktionsfortschritt erfolgt. Da wird nicht erst, wenn der Flieger fertig endmontiert ist, mit der Prüfung begonnen. Es müssen ja erst mal alle Aggregate und Instrumente zugelassen sein, bevor sie eingebaut werden. Und z.B. für Triebwerkstests im Stand und für Rolltests wird die entsprechende Reife von den Behörden attestiert und der Flieger innerhalb dieser Bereiche freigegeben. Auch nach dem Erstflug ist der Flieger noch nicht zugelassen. Jetzt muß er ja erst die Nachweise für die Flugtauglichkeit erbringen, bevor die endgültige Zulassung erfolgt.

Es wäre reichlich praxisfremd, wenn man dieses komplexe Vorgehen auf Modellflugzeuge übertragen und zwingend vorschreiben würde.

Servus
Hans
 
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