25kg Grenze

Und zum Thema KE (Legalität) als auch CE einfach mal die Beiträge vom Fachreferenten Funk Herrn Perkuhn lesen :):)

http://funk.dmfv.aero/allgemein/2-4-ghz-anlagen-und-konformitaet/

Bitte sehr:
Der Betreiber ist eigenverantwortlich. Daraus folgt, dass im Rahmen des vereinsgebundenen Modellflugbetriebes weder der Vorstand noch der Flugleiter verpflichtet ist, von sich aus zu überprüfen, ob CE Zeichen und Konformitätsbescheinigung vorhanden sind.

In diesem Sinne...
Oliver
 

Wessels

User gesperrt
Hi Oliver,

aber der Flugleiter "kann" prüfen, ob CE und KE vorhanden sind......; ferner ergibt sich die Eigenverantwortung bereits aus der Aufstiegserlaubnis; wurde hier doch schon mitgeteilt wie es in den AE´s formuliert ist. Danach muss "legales Zeugs" eingesetzt werden. Kein CE/KE oder über 25 kg = illegal = Flugverbot.

Gruss

HW
 
Hier ging es ja eher um Flugtage. Da ist das Thema KE dann schon mal eins, was bei Gastfliegern aus Nicht-EU-Ländern schon mal großzügig gehandhabt wird. Geht also, wenn man will.

Der persönliche Umgang mit dem kontrollieren "können wollen dürfen müssen" prägt halt die Stimmung. Jeder, wie er will...

Oliver
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Selbst für die Bestimmung der höchstzulässigen Startmasse von zulassungspflichtigen Modellflugzeugen ist in der von Ihnen zitierten NfL II-21/11 keine starre Forderung enthalten.
Was unbeschadet dessen jedoch zweifelsfrei feststeht ist, dass ein Modellflugzeug über 25 kg ohne Zulassung definitiv nicht betrieben werden darf.

Ist doch absolut eindeutig : Alles was über 25 kg wiegt und über keine Zulassung verfügt darf nicht in Betrieb genommen werden . Und die Inbetriebnahme beginnt mit einschalten der Empfangsanlage , jedoch spätestens mit dem Starten des Antriebs . Wenn ein Fluggerät vollgetankt über 25 kg wiegt darf es erst garnicht in Betrieb (eingeschaltet ) genommen werden , selbst wenn durch Treibstoffverbrauch bis zum eigentlichen Start die 25 kg unterschritten werden .
 
Ist doch absolut eindeutig : Alles was über 25 kg wiegt und über keine Zulassung verfügt darf nicht in Betrieb genommen werden . Und die Inbetriebnahme beginnt mit einschalten der Empfangsanlage , jedoch spätestens mit dem Starten des Antriebs .


Das heisst im Klartext, dass man bei einem zulassungspflichtigen Modell vor der Zulassung nicht mal einen Rudercheck und Turbinentestlauf machen darf.
Das wird hier immer lustiger.:D
 
Hmmm, bei grossen Fliegern gibt es da die Unterscheidung "Inbetriebnahme zum Zwecke der technischen Überprüfung" und "Inbetriebnahme zum Zwecke des Fluges". Ich denke auch bei Modellen wird man diese Unterscheidung treffen können. Wird aber schwierig zu behaupten es sei eine technische Überprüfung wenn du Abflugbereit auf er Bahn stehst (ist aber in Gross dann genauso schwer das zu vermitteln).
 

Wessels

User gesperrt
Hi,

der Flugleiter KANN aber prüfen, ob der Pilot eine KE für seine Funke hat und er KANN den Flieger auf eine Waage stellen:

- wenn keine KE = Flugverbot, weil illegal hier
- wenn über 25 kg = Flugverbot, weil illegal (legal nur mit entsprechender Zulassung)

Was ist daran so schwer zu verstehen ? :confused::confused:

Zu Thema KE kannst Du gerne die Fachreferenten DAeC/DMFV kontaktieren, zum Thema Gewicht die Luftfahrtbehörde usw.

Warum gibt es denn Großmodelle, die eine Zulassung brauchen ? Weil eben mehr als 25 kg.


Gruss

HW
 
- wenn über 25 kg = Flugverbot, weil illegal (legal nur mit entsprechender Zulassung)

Was ist daran so schwer zu verstehen ? :confused::confused:

Gar nix. Das war aber nicht die Frage. Manchmal ist es hilfreich, die Beiträge eines Threads zu lesen, bevor man wild drauf losschreibt.

Es geht inzwischen um die in Beitrag #84 geäußerte Behauptung, man dürfte an einem Flieger >25kg (ohne Musterzulassung) noch nicht einmal im Stand das/die Treibwerke starten.

Oliver
 

VolkerZ

User
Gar nix. Das war aber nicht die Frage. Manchmal ist es hilfreich, die Beiträge eines Threads zu lesen, bevor man wild drauf losschreibt.

Es geht inzwischen um die in Beitrag #84 geäußerte Behauptung, man dürfte an einem Flieger >25kg (ohne Musterzulassung) noch nicht einmal im Stand das/die Treibwerke starten.

Oliver

Hallo,

warum ist das so wichtig für dich?!
Wenn ich Flugleiter bin/ wäre könnte so ein Modell im Stand betrieben werden aber auf keinen Fall starten. Ich denke als Flugleiter mache ich damit nichts verkehrt.

Gruß VolkerZ
 
Die Frage für Testläufe mit Modellen über 25 Kg ohne Zulassung im Teststadium ohne Flugabsicht ist doch wohl eindeutig zu beantworten. Natürlich ist das kein Verstoss gegen die Luftfahrtgesetze mit der 25 Kg Grenze.

Wenn der Betreiber jetzt auch noch ein Haftpflichtversicherung für Modelle über 25Kg besitzt, gibt es keinen Grund die Versuche auf dem Vereinsgelände zu verbieten.

Hat er jedoch nur eine Versicherung bis 25 Kg sollte man den Betrieb auf dem Vereinsplatz verbieten.

Dazu noch ne Frage: Ich hörte, man muss zum Fliegen eines Modells über 25 Kg einen Pilotenschein haben?
Ist das so ?

Weil hier so viele Experten sagen: "Ist doch einfach, wenn die 25 Kg kritisch werden einfach zulassen kostet nicht viel, aber Pilotenschein ? Hab ich nicht

Sigi
 
Ja, du bauchst einen Pilotenschein.
Die Prüfung dazu wird aber eigenartigerweise mit einem Modell unter 25 kg durchgeführt. man muss da mehrere Figuren durchfliegen.

Die Gebühr für Prüfung und Lizenzerteilung für die praktische und theoretische Prüfung kostet 25,- €uro (gemäß LuftKostV § 2, Abs. 1, Anlage III, Nr. 25).

Bei derart geringen Kosten muss sich natürlich auch der Aufwand im Rahmen halten. Bei der praktischen Prüfung wird nur die grundsätzliche Beherrschung eines Flugmodells verlangt.

:) Jürgen
 
Guten Morgen,
Zulassungspflichtige Flugmodelle über 25 kg dürfen ohne Zulassung auch nicht testweise,
zum Beispiel zu Probeläufen, für Rollversuche usw. betrieben werden.
Dabei ist es letztlich unerheblich ob dies am Flugplatz oder am eigenen Haus passiert.

Sobald der Wind auf das Modell einwirken kann, ist es im Freien ein in den Verkehr bringen und es geht eine potenzielle Gefährdung
vom Modell aus. Mit laufendem Antrieb sowiso- Versicherung..
Wer anderer Ansicht sein möchte, darf gerne beim Luftsportgeräte- Büro des LBA anrufen und sich beraten lassen.

Umgekehrt heist dies, es muss eine Versichrung vorliegen ein Pilotenschein und die Musterzulassung bzw u.U. eine Erlaubnis des Gerätebüro
das derartige Tests durchgeführt werden können. Voraussezung ist dafür mindestens ein vollständiger Antrag zur Musterzulassung...

Schönen Tag
Eberhard
 

Wessels

User gesperrt
Hi Eberhard,

völlig korrekt; damit widerlegst Du so etliche vorherige Ansichten von einigen Usern, die alle falsch waren :cool::cool Du siehst, welche falschen Vorstellungen vorhanden sind ......:confused::confused:

Vielleicht kommt ja mal ein Modellflugführerschein vom Gesetzgeber; damit auch rechtliche Dinge vermittelt werden; gibt ja auch in anderen Bereichen viele viele rechtlich falsche Ansichten bei einigen Modellfliegern.



Gruss

HW
 
Da bin ich ja richtig froh, dass ich damals bei meinen Wohnmobilen ohne die zum Betrieb notwendige Tüv - Abnahme zumindest die Klospülung tetsten durfte. ;)

Wenn ich Eberhard richtig interpretiere, muss ich bei zulassungspflichtigen Modellen zum Testen der RC-, Fahrwerks-, Antriebseinbauten einige Teile (zum Bsp Höhenruder, oder einen Flügel) abwechselnd weglassen. :confused:

Ich halte von Eberhards Ausführungen im Allgemeinen sehr viel, aber in diesem Fall, so denke ich, liegt er falsch.
Dass man bei einem Test eines Modellantriebs sorgfältig vorgeht, und schon im Vorfeld alles mögliche unternimmt um eine Gefährdung zu unterbinden, sollte selbstverständlich sein. Und zwar egal welches Abfluggewicht dann mal vorliegt.
 

Wessels

User gesperrt
Hi Peter,

wie im Straßenverkehr gilt auch im Luftrecht die sog. "Gefährdungshaftung" = ich hafte auch ohne Verschulden wegen der potentiellen Betriebsgefahr

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung

Schaue mal, ob wann ein Auto als "in Betrieb" genommen gilt...; also spätestens ! beim Anmachen des Triebwerks gilt ein Flugzeug als "in Betrieb".


Gruss

HW
 
Hallo HW

man muss aber auch noch ein vernüftiges Augenmass für Situation haben.

Ich darf auf einem Privatgrundstück ein KfZ soviel in Betrieb nehmen wie ich will. Ich darf nicht ohne Zulassung damit am öffentlichen Verkehr teilnehmen (ausgenommen Probekennzeichen)

Genauso sehe ich das mit Flugmodellen, nur ist dabei der Begriff öffentlicher Verkehr in meinen Augen der Luftraum gemeint.

dass ich, um eine Modell grösser 25kg zum rausstellen im eigenen Garten eine Zulassung brauche (weil der Wind das Modell umstreichen kann) halte ich für einen schlechten Scherz.

Man muss sich mal die Verhältnismässigkeit vor Augen halten.

Ein Modell mit 24,9 kg darf man ohne jeglichen Nachweis irgendeiner Festigkeitsberechnung oder sonstiger Kontrolle auf die Menschheit loslassen, und ab 25,1 kg darf ich nicht mal mehr das Modell koplett zusammenbauen und rausstellen.
So heftig wiehern kann nicht mal der deutsche Amtsschimmel.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten