AE öffentlich einsehbar????

Naja, wie mit der StVO ist es eben so, dass die allermeisten wenn sie am Ende eines A4 Schriftstücks ankommen nicht mehr wissen was Eingangs stand.:D Unsere ist auch länger, aber "Bildle" zähle ich nicht.
Für den Gastflieger sind manche Dinge, wie beispielsweise Schafsbeweidung, nicht wichtig.
Das ist nur ein Beispiel, weshalb man sich sinnvoller Weise auf die prägnatere FBO stützt, die in Absprache mit der Ausstellenden Behörde der AE erfolgt.

Was mir jetzt aber noch immer fehlt ist der Grund weswegen ein Gastflieger zwingend eine AE sehen will/muss?
 
Hallo Martin,
ich wollte mich nicht mehr melden, weil eigentlich alles gesagt ist.
Auf Deine Frage zwei Antworten:
a) wir lassen jeden Piloten / Gastflieger die AE und FBO lesen und dafür abzeichnen. Ob er dies sorgfältig macht oder nicht ...? Es ist eine Auflage der AE, so einfach ist es. Und als Vorstand sorge ich dafür, dass wir die Auflagen einhalten - möglichst einfach und simpel: Mit Eintrag ins Flugbuch (= Pflicht) erkennt der Pilot die Kenntnisnahme an.
Wir haben zwei wunderschöne Fluggelände, und die will ich nicht aus Leichtfertigkeit aufs Spiel setzen.
b) Unsere FBO ist knappe 2 Seiten und verweist eingangs auf die Pflicht zur Kenntnis der AE. In unserer FBO haben wir uns sehr knapp gehalten - das hat das Luftamt abgesegnet, weil wir die Kenntnisnahme der AE, in der jeder Mucks geregelt ist, als verpflichtend erklärt haben. (Andere Vereine wiederholen die AE umfassend in der FBO, da ist die AE inhaltlich nicht mehr ergänzend nötig - aber da Claus aus seiner AE einen gleichlautenden Passus zitiert hat, ist dies wahrscheinlich formalrechtlich in der gesamten Republik gleichlautend - warum auch sollten die Luftämter nicht Standardtexte verwenden und das Rad immer wieder neu erfinden).

Für mich als Vorstand ist es doch das Einfachste, einem Neuen oder Gastflieger die AE und die FBO in die Hand zu drücken und zu sagen: lies bitte, und versuche zu verstehen, was da drin steht. Ich frage Dich nachher, wo Du fliegen darfst, was Du wie laut fliegen darfst, von Uhrzeit bis Uhrzeit, und wenn ich den Eindruck habe, er hat die Essentials verstanden, dann bitte ich den Gast oder Neuen, die Kenntnisnahme zu quittieren.
Dann wird geflogen was die Knüppel hergeben, und am Ende des Flugtags stoßen wir mit einem autofahrerverträglichen Kaltgetränk auf den gemeinsamen Spaß und Erfolg an. Diese Reihenfolge geht auch!

In diesem Chat / Blog / thread / Unterhaltung / Expertenaustausch / Forum bin ich zuerst aus allen Wolken gefallen, weil es eine offensichtlich mehrheitliche Meinung gibt, eine AE solle man nicht so einfach allen zeigen ... als sei diese etwas Geheimes?
In vielen gesellschaftlichen Bereichen bedeutet Wissen = Macht, und Wissen vorzuenthalten, bedeutet Machtabsicherung und Machterhalt. Meinen leider einige mir sehr unsympathische Zeitgenossen, fälschlicherweise.
Deshalb war ich zuerst schlicht sprachlos, was an einer so lapidaren, halt behördlichen AE dran sein soll, um sie denen vorzuenthalten, die am vereinsinternen Modellflug schnuppern wollen?
Jetzt wird es vermutlich einen Shitstorm geben und ich werde als Revoluzzer gebrandmarkt: Fordert Eure Vorstände auf, Euch die AE zu zeigen. Nein gibt es nicht, weil sie dann gegen die AE verstoßen. Und wenn alle Teilnehmer dieses Threads dies schon mal gemacht hätten, wäre dieser Chat mit 3 Beiträgen beendet gewesen.

Ich nehme mir jetzt ein Kaltgetränk, gehe in mich und frage mich, warum ich hier so viel schreibe ..
Angesichts der vermutlichen Antwort brauche ich dann wahrscheinlich noch ein zweites Glas ...
:confused: 🧐 😳🍷:)
 
Offensichtlich ist das unterschiedlich je nach AE erteilendem Luftamt geregelt. Was dann vielleicht auch die unterschiedlichen Meinungen erklärt.

Auch in unserer AE (Luftamt Südbayern) ist ausdrücklich vermerkt, dass man jedem, der am Flugbetrieb teilnimmt, die AE zur Kenntnis bringen muss, und sich das auch noch per Unterschrift bestätigen lassen muss (machen wir im Flugbuch).

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Daher hängt unsere AE zusammen mit der Flugordnung einfach in unserem Schaukasten.

Sehe darin auch kein Problem, was soll da vertrauliches in der AE drin stehen?

Grüße
Dirk
 

onki

User
Scheint echt ein bayrisches Problem zu sein.
Bei uns wird das nunmal nicht verlangt und daher muss die auch niemand veröffentlichen.
Die Flugordnung muss beachtet werden.

Es lebe der Föderalismus.

Gruß
Onki
 
Vermute mal dass dies nicht mal für ganz Bayern zutrifft, sondern sich hier das Luftamt Südbayern nur von allen anderen Luftämtern unterscheidet abheben oder sonst was will.
Wer solchen Auflagen hat muss sich daran halten ganz klar.
Für den Großteil aller AE die es gibt wird das nicht zutreffen. Ist zumindest meine Meinung....
Dies im Schaukasten jeden lesen zu lassen da habe ich schon ein Problem.
Versteht jeder was da Geschieben steht?
Muss ich jedem meine Auflagen zur Schau stellen?
Die AE ist auch kein Geheimdokument, sie kann von jedem Mitglied bei uns eingesehen werden. (auch von Mitgliedsanwärtern)
Aber nicht von jemanden der beim Ersten Platzbesuch dies Vorgelegt haben will.
Hier ist das Problem vom Themenstarter, dass er beim ersten Aufschlagen bei einem Verein Dinge verlangt die sich nach dem dritten oder vierten Besuch wenn man sich eben Gegenseitig besser kennt anbietet.
 
Hallo Martin,
ich wollte mich nicht mehr melden, weil eigentlich alles gesagt ist.
.............................................................- aber da Claus aus seiner AE einen gleichlautenden Passus zitiert hat, ist dies wahrscheinlich formalrechtlich in der gesamten Republik gleichlautend - warum auch sollten die Luftämter nicht Standardtexte verwenden und das Rad immer wieder neu erfinden).


Ich nehme mir jetzt ein Kaltgetränk, gehe in mich und frage mich, warum ich hier so viel schreibe ..
Angesichts der vermutlichen Antwort brauche ich dann wahrscheinlich noch ein zweites Glas ...
:confused: 🧐 😳🍷:)
Genau das sehe ich nicht so.
Vermute das ist nur in Südbayern so. Zumindest unser RP hat dann das Rad neu erfunden.:rolleyes:

Dann aber lassen nach dem zweiten Glas...
 
Sorry Bernhard ich habe beim lesen hinten angefangen.
Wie kommst du bei dem.....

Es steht mir fern, auf ein wie auch immer vermutetes Verhalten von Chatteilnehmern einzugehen, das ist aus meiner Sicht spekulativ. Wenn aber die Fakten zu dem eingangs erwähnten Verein und seinem Fluggelände zutreffen (fehlender Fangzaun, Windsack, Informationen zu Regelungen ...), dann hat der Vorstand allen Grund, die Einsicht in die AE zu versagen: jeder würde sofort erkennen, dass die AE mit diesen Mängeln verwirkt ist.

......dass bei diesem Verein "Fangzaun Windsack Informationen zu Regelungen" vorhanden sein müssen?
Von wo stammen deine Fakten?
Kennst du die AE von diesem Verein? so wie es scheint schon ....Ich nicht daher stelle ich auch keine Vermutungen in den Raum die eventuell nicht zutreffen. Könnte ja sein die sind vom Luftamt Süd Süd Süd Bayern davon befreit;)
Oder war das doch spekulativ?
 

Termnak

User
Servus,
denke der Themenstarter hat jetzt reichlich Feedback bekommen. Das trotz pesrönlichen Besuch auf den Modellfluggelände, hier im Forum moniert werden muss, warum der Verein keinen Windsack, Fangzaun ect. hat verstehe ich nicht. Vielleicht wäre vom Themenstarter vor der Frage zur einsicht der AE das Vereinsintersse angemessener gewesen. Er hätte bestimmt auch eine Antwort bekommen das z.b. baurechtliche Genehmigungen nötig sind oder 50m Sicherheitsabstand genehmigt wurden. Der Windsack nur bei Flugbetrieb aufgestellt wird usw. Aber man will ja nur fliegen.

Gruß Jürgen
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Ich bin mir ziemlich sicher, dass jder Vorstand dafür Sorge zu tragen hat, dass die Mitglieder sich an die AE halten. Und wie macht er das? Udn wie dokumentiert er das?

Was gibt es da einfacheres, als die Mitgleider das unterschreiben zu lassen? Ich muss meine Mitarbeiterinnen jedes Jahr einmal z.B über ihre Verschwiegenheitsverpflichtungen unterrichten und das müssen sie unterschreiben, damit das dokumnetiert ist. Ein Staplerfahrer, Schnittsägennutzer... muss regelmäig über die Gefahren und Sicherheitsvorsschriften unterichtet werden, für die Dokumentation, dass die Belehrung stattgefunden hat muss er unterschreiben. Ohne Dokumentation gilt die Belehrung als nicht durchgeführt. Das ist doch so allgegenwärtig, also gar nichts besonderes.
 

S_a_S

User
Offensichtlich ist das unterschiedlich je nach AE erteilendem Luftamt geregelt. Was dann vielleicht auch die unterschiedlichen Meinungen erklärt.
steht auch an der Teck so in der AE in Absatz 2.6 (und die ist öffentlich).
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte man ggf. die persönlichen Daten von Aussteller und Empfänger schwärzen oder eine Erlaubnis für so öffentliche Zurschaustellung einholen.

Grüße Stefan
 
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