In welcher Höhe fliegt ihr....

Stöps

User
Um nochmals auf die Eingangsfrage zurückzukommen:
Ich hab nach einem Horrorerlebnis in 560m Höhe mir ein Höhenlimit auferlegt und steig in 200m aus, egal wie toll es trägt. Es macht mir überhaupt keinen Spaß, kleine Punkte am Himmel anzustarren und Angst zu haben, daß man das Modell nie wieder sieht.
Leider geht aber die Thermik ab 300m erst so richtig los.
Die Höhe mess ich übrigens mit dem genialen Picolario, nie wieder ohne!
Stöps
 
........ schon aus Gründen der Betriebshaftpflicht und Eigenverantwortung.
Jeder hat so hoch oder weit zu fliegen, dass er das Modell noch SICHER steuern kann.

Auf das dieses niemals gerichtlich geklärt werden muß. So ohne Versicherungschutz ist es nicht besonders lustig.

....und es komme mir keiner, er könne das 3mm große Kreuzchen am Himmel noch sicher steuern.
 
- man darf Gesetze und Verordnungen nicht nur von seiner Anwendungsseite aus betrachten
- man kann die fliegbaren Höhen nicht allgemein ansetzen! ein guter Anhaltspunkt ist aber
300 und 600m - daran kann man sich grob orientieren - es sei denn es liegt eine andere
Beschränkung des Luftraumes vor (z.B. in der Nähe von Flupplätzen)
- wir als Modellflieger haben jedem Luftfahrzeug auszuweichen! Erfahrungen
wie von Yeti beschrieben sind sehr bedenklich - gab es keinen Flugleiter?
- ein Höhenmesser/Vario ist sehr hilfreich - erst so kann man Höhen abschätzen lernen ...

Ich finde den bisherigen Verlauf dieses Threads sehr gut!

Andreas
 

toobo

User
Hallo HWE,

Original erstellt von Heinz-Werner Eickhoff:
........ schon aus Gründen der Betriebshaftpflicht und Eigenverantwortung.
Jeder hat so hoch oder weit zu fliegen, dass er das Modell noch SICHER steuern kann..
Absolut richtig! Aber der Mensch denkt nicht in jeder Situation rational, zumindest ich nicht.
Die Lust am Fliegen (und an vielen anderen schönen Sachen ;) ), der Anblick des schönen Fliegers, das tolle Wetter, die wunderbare Thermik sind eben jene Verführer, die einen manchmal diese Grenze überschreiten lassen. Und dann hat man den Schlamassel, in meinem Fall der Sichtverlust zum Modell.

Diese nicht absichtlich provozierten Grenzerfahrungen sind meiner Meinung ein wichtiger Teil des Lernprozesses (in dem ich noch voll stecke), und sind nicht vermeidbar. Ich habe daraus gelernt, genauso wie aus den ganzen Beiträgen zu diesem Thema!

[ 29. Mai 2002, 23:19: Beitrag editiert von: toobo ]
 

Yeti

User
Die Lust am Fliegen (und an vielen anderen schönen Sachen ;) ), der Anblick des schönen Fliegers, das tolle Wetter, die wunderbare Thermik sind eben jene Verführer, die einen manchmal diese Grenze überschreiten lassen.
(kein Vorwurf! ;) )

Hi Tom,

da ich wie gesagt von der "manntragenden" (gibt's da nicht ein anderes Wort für?) Segelfliegerei komme, sehe ich die Sache wahrscheinlich etwas anders. Immerhin wäre ich bei einem Unfall immer direkt selbst betroffen und hafte nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch mit meiner Gesundheit und meinem Leben für die Fehler, die ich mache. Da kommt dem Thema Sicherheit automatisch ein anderer Stellenwert zu. Beim Modellflug hingegen ist es zunächst der Sachschaden am eigenen Modell und vermutlich erst danach das Risiko, andere zu gefährden oder zu schädigen, der/das einen über das Thema Sicherheit nachdenken lässt. Die Risiken sind irgendwie abstrakter und nicht so direkt erfahrbar. Der tragische Unfall aus den USA, wo sich ein Modellpilot selber umgeflogen hat, ist (zum Glück) die seltene Ausnahme.

Bruno Gantenbrink, mehrfacher Deutscher und Europameister, "nur" Vize-Weltmeister im Segelflug hat vor einigen Jahren auf dem Deutschen Segelfliegertag mal einen Vortrag zum Thema Sicherheit gehalten, der mich sehr nachdenklich gemacht hat und den ich jedem, der sich für das Thema Flugsicherheit interessiert nur empfehlen kann. Es geht hier insbesondere um das Verhältnis aus Risiko und Nutzen und die ständig notwendige Selbstkontrolle, zu beurteilen, ob das, was man gerade tut, den möglichen Preis wert ist. Ich denke, man kann die Aussagen auch auf den Modellflug übertragen, nur dass es wie gesagt nicht darum geht, den Sport selber zu überleben, sondern bei der Ausübung nicht andere zu gefährden oder zu schädigen.

Zu finden ist der Artikel unter anderem auf den Seiten von DG-Flugzeugbau http://www.dg-flugzeugbau.de/safety-comes-first-d.html Schaut mal rein.

Gruß Yeti
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Der zitierte § 16a LuftVO gilt für Modelle mit Eigenantrieb und folglich nicht für reine Segler. Somit wäre das Fliegen mit einem Segelflugmodell auch im kontrollierten Luftraum zulässig.
Diesen Standpunkt habe ich bis vor kurzem ebenfalls vertreten, da § 16a LuftVO durchaus so ausgelegt werden kann. Allerdings habe ich mich eines Besseren belehren lassen müssen und zwar dahingehend:

Dies gilt für alle Arten von Modellflugzeugen, nicht nur für solche mit Eigenantrieb. Wegen des nicht eindeutigen Wortlauts ist durchaus Interpretationsmöglichkeit für den § 16a LuftVO gegeben. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass § 16a LuftVO als Gefahrenabwehrvorschrift gilt, so dass die weite Interpretation (für alle Flugmodelle, auch solche ohne Eigenantrieb) zu gelten hat.

Innerhalb des kontrollierten Luftraums ist also ohne Freigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle keinerlei legaler Modellflug möglich! Siehe LuftVO § 16a, 1 Abs. 2.

Nochmal ein paar Worte zu den Höhen: 1000ft sind ca. 303m, 1700ft sind ca. 515m und 2500ft sind ca. 757m. Diese Höhen geben die Höhen über Grund an!!
Wenn da jetzt einer langgeflogen kommt und auf seinem Höhenmesser meinetwegen 2100ft abliest und einem Modell auf gleicher Höhe begegnet, so kann das für den Modellflieger durchaus korrekt sein, wenn an dieser Stelle bei 1700ft der kontrollierte Luftraum beginnt. Denn sein Höhenmesser gibt die Höhe über MSL (Mean Sea Level oder auch NN) an. Von der Anzeige muß noch die Geländehöhe abgezogen werden, um die Höhe über Grund angeben zu können, das wird leicht übersehen!

Eine interessante Frage wäre die, nach der Begründung für die Beschränkung auf 650m. Das sind ca. 2145ft. Diese Höhe wird nirgendwo, weder im LuftVG noch in der LuftVO, erwähnt.
 

Yeti

User
Hallo Eckart,

danke für die Zusatzinfo! Wo hast du das gelesen / gehört? Für mich klang die Formulierung des §16a eigentlich recht eindeutig. Wobei man natürlich daran denken muss, dass ein E-Segler vermutlich auch ohne dass das Triebwerk läuft als Flugmodell mit Eigenantrieb gilt.

Den Hinweis auf die in Meter umgerechneten Höhen finde ich auch sinnvoll. Gerade die 1000ft, in denen insbesondere in der weiteren Umgebung von größeren Flughäfen der kontrollierte Luftraum beginnt, sind nicht wirklich viel. Ein Blick auf die Luftfahrtkarte würde ich jedem raten: Luftraum E mit Untergrenze 1000ft wird durch eine dünne blaue Linie mit rosa Schummerung (heißt wirklich so!) und Luftraum E mit Untergrenze 1700ft mit einer blauen Linie mit blauer Schummerung dargestellt.

Gruß Yeti
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied

Yeti

User
Hier auch! ;) (über die Luftraumstruktur)

(schon repariert, ich lern's auch noch irgendwann...) ;)

[ 30. Mai 2002, 12:16: Beitrag editiert von: Yeti ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Christian, bei Deinem Link funktioniert was nicht!
 

knitz

User
Hallo Allesamt,
ich lese hier immer von Ausweichen,es ist doch wohl hoffentlich klar,dass bei entgegenkommenden Flugzeugen rechtzeitig nach r e c h t s auszuweichen ist.Nicht etwa nach links,sonst kommt Ihr bei einem eventuellen Ausweichmanöver des entgegenkommenden Flugzeugs trotzdem noch in Schwierigkeiten. :(
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten