Hallo Eddy,
Wie stelle ich die Auskunft rechtssicher zu? Anruf? WhatsApp? Email? Fax?
Ich würds erstmal unkompliziert mit reden probieren. Meist hilft das schon. Aber gute Formulierungsbeispiele sind z.B. die immer seltener werdenden Begriffe wie
-"Hallo/Guten Tag;
-Ich bin der Hr. ... vom Fliegerverein XY;
-Bitte;
-Leider ist das Flugzeug in die Anlage geflogen;
-... wäre sehr nett, wenn Sie mir dabei helfen könnten;
-oder das Wörtchen Danke.
Da hast du Recht, dass eine Gute Beziehung zum Betreiber einfacher ist und man kann ja auch im Vorfeld schonmal schauen, wen man anrufen könnte, sollte ein Flieger da mal rein fliegen. Aber meine Erfahrung mit vielen PV-Anlagen ist, dass da erstmal eine anonyme Firma dahintersteht und eine schnelle Kontaktaufnahme von jetzt auf gleich eher schlecht möglich ist.
Aber zu 1.
§25, Absatz 2, Satz 2 sagt: " In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben".
Das Wörtchen "
verpflichtet", ist keine einseitige Kann-Vorschrift mehr. Schon gar nicht wenn ich in eine PV-Anlage einsteigen muss oder dort was beschädigt hab. Aber klar kann der andere die Annahme verweigern. Dahingehend schon einseitig. Aber ganz ehrlich - Wie weltfremd ist denn sowas?
Wenn der Betreiber trotz deiner erfüllten Verpflichtung wiederum seiner Verpflichtung nicht nachkommt und dir das Flugzeug im Anschluss nicht geben will, kannst du deswegen dein Recht auch nicht selber in die Hand nehmen und den Zaun durchschneiden.
Zu 2.
Ja. Für ein Modellflugzeug gilt in erster Linie das Luftrecht. Da hast du schon Recht. Aber nochmal: Ein im Solarfeld abgestürztes Modellflugzeug und eine nicht unerheblich komplizierte Bergung wegen einer abgezäunten Anlage tangiert nunmal einfach mehrere Rechtsvorschriften. Und bei mehreren Normen müssen diese parallel zueinander beachtet werden. Da gibts Rechte und Pflichten und manchmal kann nicht alles
sofort unter einen Hut gebracht werden. Kollidieren Gesetze, sind grundsätzlich erstmal
alle zu beachten, auch wenn das eigene Recht dadurch erstmal kurzfristig eingeschränkt wird. Geht das ganze beispielsweise einen Rechtsweg z.B. vor Gericht, weil die Nachbarschaftsbeziehung nicht gut oder erst gar nicht vorhanden sind oder vor eine Versicherung weil du für nen EasyGlider meintest, das Tor aufbrechen zu dürfen, werden dir die entsprechenden Personen schnell und kräftig in die Schuhe helfen. Da wird dir ganz schnell klar, was Abwägung bedeutet und dass es nicht nur deine Rechte gibt, nur weils ein Flugzeug ist, für dass das LuftVG gilt und der andere es dir hätte geben müssen.
Eine PV-Anlage ist ein graus für den Modellflug. Selbst wenn das Verhältnis zum Betreiber ein gutes ist. Diese Anlagen sind äußerst nachteilig für uns. Schon allein weil darüber Flugverbot herrscht und ein Absturz dort schnell viel Schaden anrichten kann.
Und um wieder zum Thema zurückzukommen. Ich halte es für sinnvoll, dass diese Anlagen erst gar nicht in der Nähe eine Flugplatzes errichtet werden. Man sollte schauen, dass die schon zu Anfangs irgendwie verhindert wird.
Liebe Grüße.
Robert