Modellflugplatz und Solarpark !!

Guten Morgen Eddy,

jmoors hat aber in diesem Fall Recht. Einzelne Vorschriften können nicht immer nur isoliert betrachtet werden. Es geht dabei unter anderem auch noch um die jeweiligen Güterwerte. Es muss zwingend eine Abwägung erfolgen. Und ein Modelllflugzeug darfst du nicht mit einer notgelandeten Cessna oder Segler vergleichen.

Ich weiß, dass man in einem Forum und geschrieben allemal nicht das ganze so rüberbringen kann, wie man es gerne möchte oder meint. Aber deine Kommentare gegenüber jmoors können auf den ersten Blick schon etwas herablassend wirken. Ein oder zwei Sätze mehr würden das ganze und speziell deine Sicht einfach mehr erklären.

z.B.

Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

Ist zwar vom Gesetzgeber klar geregelt, aber offensichtlich nicht für jeden zu verstehen.
... Iss auch ma echt schwierich zu lesen

Hier unterstellst du augenscheinlich, dass er das nicht kapiert und das könnte bei falschem Verstehen durchaus aufstoßen. Ich denke mal, es war aber gar nicht so gemeint. Und schon gar nicht böse gemeint.
Denn aus deinem Beitrag geht nicht so einfach hervor, dass du dich selber als denjenigen damit meintest, der es nicht verstehen kann. Ich hätte es einfach allgemeiner beschrieben.

Dieser einzelne Teil des §25 LuftVG meint:

Die Abbeförderung bezieht sich auf den Zeitraum NACH der Auskunfterteilung. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn ich irgendwas kaputt mache oder in ein Areal nicht einfach reingehen kann, bin ich zuerstmal auf den Berechtigten angewiesen und verpflichtet, Auskunft zu erteilen.
Und erst nach der Auskunfterteilung, darf er mir die Abbeförderung nicht mehr verhindern. Weil dann ja die Personalien da sind und die Möglichkeiten der Schadenersatzforderung vorhanden sind. Denn davor gibts einiges an Recht mehr. Inkl. zum Teil sogar Pfandrecht. Da dreht sich die Welt leider nicht nur um den Modellflieger, der sein Flugzeug zurück haben will. Man muss da auch andere Interessen beachten.

Liebe Grüße.
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Robert,
die Formulierung "nicht für jeden verständlich" betrifft durchaus nicht nur jmoors.
Man redet schreibt hier oft aneinander vorbei, das ist in einem Forum so. Dazu kommt,
dass gerne Fakten (Gesetze/Urteile) und Meinungen durcheinandergerührt als Argument herhalten.
Ich erinnere gerne mal an das angeblich aufgrund eines Urteils zerstörten Red-B___-Modellflugzeug.
Genauere Rechere ergab seinerzeit, dass das doch erheblich anders war, als in Foren dargestellt.
Ich bin da ziemlich pragmatisch.

§25 LuftVG
1. Natürlich bezieht sich das auf die Zeit NACH Auskunftserteilung. Steht ja auch da. Erst Auskunft, DANN Abtransport.
2. Modellflugzeuge sind per §1 LuftVG Luftfahrzeuge, ergo kann hier nur Luftrecht gelten.

zu 1. : Auskunftserteilung ist imho erstmal einseitig, dh der andere KANN die Auskunft annehmen, MUSS er aber nicht.
Hier haben wir das erste Dilemma: Wie stelle ich die Auskunft rechtssicher zu? Anruf? WhatsApp? Email? Fax?
Wenn da nicht eine gute Nachbarschaft und ein gewisses beiderseitiges Einvernehmen vorliegt, dann viel Spaß!
Da würde ich mal Priorität und Fokus drauf legen. Das spart auch uU Zeit, Geld und Nerven.

zu 2. : Wenn jetzt hier der Zusammenhang zwischen Urteilen, die das LuftVG überhaupt nicht tangieren und einem
Luftfahrzeug hergestellt werden soll, dient das allerhöchstens der Verwirrung einiger Leser.
Zitat: "...reichlich Urteile zu diesem Thema. Nur ging es da in der Regel nicht um Modellflugzeuge."
Um was dann? Weder ein Fußball, noch eine Frisbeescheibe oder ein Boot unterliegen dem Luftrecht.
Hier wäre eine Quelle für solche Urteile angebracht gewesen. DANN hätte man den Zusammenhang evtl
herstellen können. Ohne Quellenvergleich ist das erstmal, bei meiner subjektiven Betrachtung, eine unsubstanziierte Behauptung.

In bestem Sinne
Eddy
 
Hallo Eddy,

Wie stelle ich die Auskunft rechtssicher zu? Anruf? WhatsApp? Email? Fax?
Ich würds erstmal unkompliziert mit reden probieren. Meist hilft das schon. Aber gute Formulierungsbeispiele sind z.B. die immer seltener werdenden Begriffe wie
-"Hallo/Guten Tag;
-Ich bin der Hr. ... vom Fliegerverein XY;
-Bitte;
-Leider ist das Flugzeug in die Anlage geflogen;
-... wäre sehr nett, wenn Sie mir dabei helfen könnten;
-oder das Wörtchen Danke.

Da hast du Recht, dass eine Gute Beziehung zum Betreiber einfacher ist und man kann ja auch im Vorfeld schonmal schauen, wen man anrufen könnte, sollte ein Flieger da mal rein fliegen. Aber meine Erfahrung mit vielen PV-Anlagen ist, dass da erstmal eine anonyme Firma dahintersteht und eine schnelle Kontaktaufnahme von jetzt auf gleich eher schlecht möglich ist.

Aber zu 1.

§25, Absatz 2, Satz 2 sagt: " In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben".
Das Wörtchen "verpflichtet", ist keine einseitige Kann-Vorschrift mehr. Schon gar nicht wenn ich in eine PV-Anlage einsteigen muss oder dort was beschädigt hab. Aber klar kann der andere die Annahme verweigern. Dahingehend schon einseitig. Aber ganz ehrlich - Wie weltfremd ist denn sowas?
Wenn der Betreiber trotz deiner erfüllten Verpflichtung wiederum seiner Verpflichtung nicht nachkommt und dir das Flugzeug im Anschluss nicht geben will, kannst du deswegen dein Recht auch nicht selber in die Hand nehmen und den Zaun durchschneiden.

Zu 2.
Ja. Für ein Modellflugzeug gilt in erster Linie das Luftrecht. Da hast du schon Recht. Aber nochmal: Ein im Solarfeld abgestürztes Modellflugzeug und eine nicht unerheblich komplizierte Bergung wegen einer abgezäunten Anlage tangiert nunmal einfach mehrere Rechtsvorschriften. Und bei mehreren Normen müssen diese parallel zueinander beachtet werden. Da gibts Rechte und Pflichten und manchmal kann nicht alles
sofort unter einen Hut gebracht werden. Kollidieren Gesetze, sind grundsätzlich erstmal alle zu beachten, auch wenn das eigene Recht dadurch erstmal kurzfristig eingeschränkt wird. Geht das ganze beispielsweise einen Rechtsweg z.B. vor Gericht, weil die Nachbarschaftsbeziehung nicht gut oder erst gar nicht vorhanden sind oder vor eine Versicherung weil du für nen EasyGlider meintest, das Tor aufbrechen zu dürfen, werden dir die entsprechenden Personen schnell und kräftig in die Schuhe helfen. Da wird dir ganz schnell klar, was Abwägung bedeutet und dass es nicht nur deine Rechte gibt, nur weils ein Flugzeug ist, für dass das LuftVG gilt und der andere es dir hätte geben müssen.

Eine PV-Anlage ist ein graus für den Modellflug. Selbst wenn das Verhältnis zum Betreiber ein gutes ist. Diese Anlagen sind äußerst nachteilig für uns. Schon allein weil darüber Flugverbot herrscht und ein Absturz dort schnell viel Schaden anrichten kann.
Und um wieder zum Thema zurückzukommen. Ich halte es für sinnvoll, dass diese Anlagen erst gar nicht in der Nähe eine Flugplatzes errichtet werden. Man sollte schauen, dass die schon zu Anfangs irgendwie verhindert wird.

Liebe Grüße.
Robert
 

jmoors

Vereinsmitglied
Zitat: "...reichlich Urteile zu diesem Thema. Nur ging es da in der Regel nicht um Modellflugzeuge."
Um was dann? Weder ein Fußball, noch eine Frisbeescheibe oder ein Boot unterliegen dem Luftrecht.
Hier wäre eine Quelle für solche Urteile angebracht gewesen. DANN hätte man den Zusammenhang evtl
herstellen können. Ohne Quellenvergleich ist das erstmal, bei meiner subjektiven Betrachtung, eine unsubstanziierte Behauptung.
Eddy, sprech' doch mal mit RA Sonnenschein vom DMFV. Der hat das Thema mal bei einer seiner Flugleiterschulungen hier in Brüggen behandelt und kann dir sicherlich haarklein belegen, warum Richter so entscheiden.
 
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