Modellflugplatz und Solarpark !!

S_a_S

User
hallo Frank,
geht jetzt vielleicht etwas off-topic

im § 21f gibt es den Verweis
dass Fernpiloten die Bestimmungen von Punkt UAS.OPEN.060 Nummer 2 Buchstabe a bis d in Verbindung mit Nummer 4 in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 einhalten

und da steht (u.a.)
UAS.OPEN.060 Verantwortung des Fernpiloten
2. Während des Flugs
c) muss sich der Fernpilot an die nach Artikel 15 für geografische Gebiete festgelegten Betriebsbeschränkungen halten,

Der §21h schreibt zwar den Bezug zu offen und speziell nach Artikeln 4, 5, 12 und 13, aber nicht explizit 16. Das würde dann ja in der Konsequenz bedeuten, dass sich Verbandsflieger (auch auf der grünen Wiese) daran überhaupt nicht halten müssten. Oder wird das dann mit gleichlautenden Worten in die BE diktiert?

Klar, im Zuge von AE von Plätzen können sicherlich Einzelregelungen zugunsten des Vereins erreicht werden.


Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
hallo Frank,
geht jetzt vielleicht etwas off-topic

im § 21f gibt es den Verweis


und da steht (u.a.)


Der §21h schreibt zwar den Bezug zu offen und speziell nach Artikeln 4, 5, 12 und 13, aber nicht explizit 16. Das würde dann ja in der Konsequenz bedeuten, dass sich Verbandsflieger (auch auf der grünen Wiese) daran überhaupt nicht halten müssten. Oder wird das dann mit gleichlautenden Worten in die BE diktiert?

Klar, im Zuge von AE von Plätzen können sicherlich Einzelregelungen zugunsten des Vereins erreicht werden.


Grüße Stefan
Hallo,
die Betriebsregeln und Betriebsbeschränkungen für §16 werden in der BE festgelegt und die können von den Regeln in Open oder Specific abweichen.
§21 h (3) 3-7 LuftVo ist explizit auf Open und Specific beschränkt. §16 ist damit also genauso explizit nicht betroffen.
Die Regelung von Betriebsregeln in der BE ist übrigens der Gedanke hinter §16 2 b. In 2 a wäre das nicht möglich. Ich bin mir nicht sicher, aber m.E. ist eine BE gegenüber einer §15 Regelung zunächst vorrangig. Genauso wie bisher eine AE Vorrang vor den Einschränkungen des alten §21
hatte.
Langer Rede kurzer Sinn: Im vorliegenden Fall wird es darauf ankommen, was in der anzuwendenden BE stehen wird. Da (sollten zumindest) Abweichungen von der 100m-Grenze möglich sein.
 
Ich weiß grad nicht, ob das zerredet wird und ob die eigentliche Frage nach Bergung noch Beachtung findet?!?!?
In unmittelbarer Nähe unseres Modellfluggeländes soll ein Solarpark errichtet werden. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich? Ist das rechtlich zulässig? Bei einer Aussenlandung ist eine Bergung des Flugmodelles nicht mehr möglich, da das Gelände eingezäunt wird.

Ich bin für jegliche Tipps und Anregungen dankbar.

Grüße aus dem Saarland

Bernhard
Tatsächlich fliegen wir immer noch Luftfahrzeuge und da ist alles in §25 Abs. 2 LuftVG geregelt.
Schon aus Sicherheitsgründen (LiPo?) gebietet sich eine unverzügliche Bergung durch den Betreiber/Piloten selbst.
Eine unsachgemäße Bergung durch einen Unkundigen kann auch evtl vermeidbare Schäden nach sich ziehen.

Ein regelrechter Betrieb in, über oder bei Solarparks war nicht angefragt, sondern "eine Bergung des Flugmodells"
nach einer Aussen-/Notlandung. Und so etwas ist nun mal nicht wirklich vorhersehbar...

CU Eddy
 

Malmedy

User
Ich weiß grad nicht, ob das zerredet wird und ob die eigentliche Frage nach Bergung noch Beachtung findet?!?!?

Die Frage bestand schon aus mindestens 2 Teilen, eine davon nach der Bergung. Und ich fand die Diskussionsbeiträge interessant und erhellend, auch wenn der Bogen etwas weiter gespannt wurde als explizit vom Starter formuliert. So Dinger kann jeder bald an der Platzgrenze stehen haben.

Grüße
Michael
 

S_a_S

User
Ein regelrechter Betrieb in, über oder bei Solarparks war nicht angefragt, sondern "eine Bergung des Flugmodells" nach einer Aussen-/Notlandung. Und so etwas ist nun mal nicht wirklich vorhersehbar...

und bei Einhaltung des 100m Abstands von der Anlage dennoch sehr unwahrscheinlich. Bei der Notlandung auch Absatz 3 beachten.

Und weil offensichtlich der Solar-Acker Einflugschneise ist, kann ich die Befürchtungen von Bernhard schon verstehen, dass wenn die Anlage steht, in dem Bereich nicht mehr geflogen werden kann. Solange der Solarpark noch nicht genehmigt ist, kann man beim zukünftigen Betreiber entsprechende Rechte (z.B der in der AE zugelassene Flugkorridor und die Zustimmung zum Überflug) einfordern. Verhindern wird man ihn vermutlich nicht können, da ist das allgemeine Interesse an erneuerbaren Strom höher zu bewerten.

Der Solarpark ist eine elektrische Anlage, in der nicht nur Kleinspannung herrscht, schon gar nicht nach Beschädigung durch ein Modell. Und weil die bei Sonnenbestrahlung auch nicht spannungsfrei gemacht werden kann, für nicht Sachkundige lebensgefährlich - und deshalb umzäumt. Da kommt es dann auf einen vor sich hinrauchenden LiPo echt nicht mehr an.

Im ohnehin anstehenden Gespräch mit dem Betreiber könnten z.B. sachkundige Vereinsmitglieder (Elektriker) nach Einweisung in die Anlage für diesen Berge-Notdienst vorgeschlagen werden - oder eine entsprechende Reaktionszeit eines vom Betreiber ausgewählten Notdienstes (allerdings dann kostenpflichtig -> Versicherungsfall) vereinbart werden.

Grüße Stefan
 

Malmedy

User
Wenn die Anlage noch nicht final genehmigt ist, könnte es sinnvoll sein, die Planer auf die Flugsektoren der rechtskräftigen AE hinzuweisen und die Planung auch mit dem Erlaubnisgeber der AE abzustimmen. Wir konnten auf diese Weise schon die Planung für eine Windkraftanlage kippen, weil das RegPräs wegen der AE die Zustimmung verweigerte. Ob das am Ende gerichtsfest war, blieb aber offen, weil auch aus anderen Gründen Einsprüche vorlagen. Wenn ihr Eigentümer des Platzes seid, könnte die Anlage auf ein faktisches Nutzungsverbot hinaus laufen und es könnten sich Schadenersatzansprüche ergeben.
Dennoch: Alles zusammen eine Sch...situation!

Grüße
Michael
 
Guten Morgen,

Frage an den Threadersteller:

Was war vorher auf der Fläche? Bei uns im Bereich werden PV Anlagen nur auf Konversionsflächen genehmigt.
Wie weit ist das Verfahren mittlerweile? Wurde behördlich schon etwas beschlossen?


... Solange der Solarpark noch nicht genehmigt ist, kann man beim zukünftigen Betreiber entsprechende Rechte (z.B der in der AE zugelassene Flugkorridor und die Zustimmung zum Überflug) einfordern. Verhindern wird man ihn vermutlich nicht können, da ist das allgemeine Interesse an erneuerbaren Strom höher zu bewerten.
...

Stimmt.

Diese Rechte sollten unbedingt schon ins Genehmigungsverfahren mit einfließen. Dazu am besten auch gleich den Rechtsanwalt des DMFV mit ins Boot nehmen. Ohne den steht man da wohl schnell blank da, glänzt mit Unwissenheit und wird ignoriert.
Aber das ist schon Schritt zwei.

Ich möchte es nochmal in aller deutlich zum Ausdruck bringen.

Der Grundsatzbeschluss des Stadt- oder Gemeinderats kann das ganze schon von vorneherein und bestenfalls gleich relativ unkompliziert kippen.
Erfahrungsgemäß ist es so, dass solche Parks in vielen Fällen von der Gemeinde im Grundsatzbeschluss genehmigt werden, weil keine größeren Gegenargumente außer "potthässlich" vorgebracht werden. Warum soll man dann was ablehnen, worüber sich keiner aufregt. Und mit dieser Entscheidung ist der Stein schon ins Rollen gebracht und er nimmt fahrt auf.

In den allermeisten Fällen ist das Argument eines ansässigen Vereins, der dadurch massive Nachteile erlangt oder sogar kaputt gemacht wird für den Rat schon einschneidend und beeinflussend. Die Räte sind ja die Vertreter der Bürger. Dadurch sage ich jetzt einfach, dass der Vereinsbestand beim Rat einen ganz gehörig höheren Stellenwert haben sollte, als Einzelpersonen oder anonyme Firmen die mit solchen Photovoltaikmonströsitäten :DGeld verdienen wollen.

Einem vernünftigen Stadt- oder Gemeinderat sollte das Vereinswohl dem allgemeinen Interesse an erneuerbaren Energien schon deutlich vorgezogen werden. Zumal ja diese PV-Parks trotz aller großen Vorteile auch nicht unbedingt das gelbe vom Ei sind und uns wegen der vergleichsweise schlechteren Effektivität zu anderen Energieerzeugern schon gar nicht aus der Krise führen werden. Die werden von den Betreibern, zumindest bei uns, nicht aus tiefer Überzeugung, Klima- oder Nächstenliebe sondern rein aus finanziellem Interesse gebaut. Offiziell baut man es natürlich wegen Klimaschutz. Der ist nun mal gerade im Mainstream und viele laufen nicht nachfragend und blind allem nach wo dieses Wort dransteht. Die Schattenseiten kann man mit den üblichen leeren Floskeln schnell und einfach überbügeln.

Diese Anlagen sind nun mal momentan finanziell äußerst lukrativ und ploppen deshalb aktuell überall auf.

Gruß
Robert
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen Anregungen und Hinweise auf die einschlägigen Bestimmungen. Vorerst ist der Solarpark zwar durch den Ortsrat der Gemeinde befürwortet worden, aber in einer anschließenden Stadtratssitzung wurde das Thema "vorläufig" vertagt. Trotzdem werden wir als Verein einen Einspruch gegen die Planung eines Solarparks innerhalb des ausgewiesenen Flugkorridors ( + 100m Abstand) der Aufstiegsgenehmigung formulieren und einreichen.
Was die bundespolitischen Vorgaben bzgl. Solarstrom und anderer erneuerbaren Energieformen für die Gemeinde / Stadt in Zukunft noch bringen wird, bleibt jetzt abzuwarten.

Grüsse aus dem Saarland
Bernhard
 
....wenn Ihr eine AE habt dann einmal prüfen ob in dieser etwas gesagt wird zu Bauvorhaben in eurem Bereich. Je nach RP und AE sind die eventuell auch anzeigepflichtig. Das geplante Solar-Bauvorhaben anzeigen und auch beim RP dagegen Widerspruch einlegen. Der RP hat typischerweise diese Projekte auf dem sprichwörtlichen Radarschirm.

LG

Dirk
 
Hallo,

wie auch immer dieses Projekt weiter geht, möchte ich eine Begebenheit weiter erzählen, die meinen Freund Steve in den USA kürzlich widerfahren ist und möglicherweise (!!!???) in einem Zusammenhang mit einem Solarpark steht:
Er war als Gast bei einem F-Schlepptag in einem Verein, der in der Nachbarschaft einer grossen PV-Anlage liegt. Bei ihm und auch anderen Piloten traten reproduzierbar starke(!) Störungen beim Überflug auf, ungeachtet des Fabrikats, nicht nur bei ihm Jeti, ansonsten auch Spektrum.
Spekulation, die man mit dem Projektbetreiber klären könnte: Beinhaltet die Anlage ggf. eine Datenfernübertragung per ISM-Band (2,4 GHz), die kräftig „bläst“?

Nur ein kleiner Hinweis …

Gruss
Herbert
 
Hallo Bernhard,
ich kann Euch nur empfehlen, Einspruch einzulegen.
Uns wollten Gemeinde und Flureigentümer auch eine Solarwiese vor die Piste bauen.
So eine Anlage erhöht normalerweise das Betriebsrisiko eines Modellflugzeugs, und nach dem zweiten Schaden (Betriebsunterbrechung der Solaranlage) fliegt Ihr da nicht mehr, da die Versicherung das erhöhte Risiko ablehnt.
Mit Hilfe des Justitiars des Luftsportverbandes Bayern konnten wir das Vorhaben (mangels ausreichender Prüfung von Standortalternativen!) kippen
Alles Gute

Werner
 

jmoors

Vereinsmitglied
"In unmittelbarer Nähe unseres Modellfluggeländes soll ein Solarpark errichtet werden. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?"
Nicht mit Solarparks, aber wir in Brüggen haben uns bisher erfolgreich gegen Windenergieanlagen gewehrt.

"Ist das rechtlich zulässig?"
Generell gefragt, allgemein geantwortet: Ja, sofern die Bauer des Solarparks alle notwendigen Genehmigungen haben.

"Bei einer Aussenlandung ist eine Bergung des Flugmodelles nicht mehr möglich, da das Gelände eingezäunt wird."
Ich interpretiere das mal als die Frage "Wie komme ich an mein Modell, wenn es im eingezäunten Solarpark landet?"
Der Betreiber des Solarparks muss das Modell herausgeben. Ihr dürft es ohne Erlaubnis nicht selber holen. Die Kosten für die Herausgabe und evtl. Schäden an dem Solarpark muss der Pilot/seine Versicherung tragen.

Mein Tipp: Schaltet einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht und/oder den RA Sonnenschein vom DMFV ein. Eine solcher Solarpark braucht genau wie ein Modellflugplatz viele Genehmigungen und Freigaben. Das geht von einer Baugenehmigung über eine Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zu einem OK vom Luftfahrtbundesamt, da dort Reflektionen entstehen können, die den Luftverkehr beeinträchtigen. Da werden viele Fehler gemacht, die so ein Projekt kippen können. Fragt doch mal den BUND, was die davon halten, dass viel Land mit Solarkollektoren in der Gegend beschattet wird. Was sagt die Wasserbehörde zu den Fundamenten der Anlage (im Wasserschutzgebiet??), usw.
Meldet auf jeden Fall offiziell, d.h. schriftlich, eure Bedenken beim Stadt-/Gemeinderat an und fragt, wie diese sich einen Betrieb des Solarparks vorstellen, wenn dort zweimal am Tag Modelle außenlanden. Macht auch klar, dass eine Außenlandung eine ganz normale Sache ist (--> siehe manntragende Segelflieger) und kein gefährlicher Absturz.
Sprecht auch mit den Ortsverbänden aller euch sympathischen Parteien. Eine bestimmte rechtsorientierte Partei würde ich nicht ansprechen, da man sich nicht vor ihren Karren spannen lassen sollte. Schildert eure Angst und fragt sie, ob sie euch unterstützen. Daraus ergibt sich direkter Einfluss auf das persönliche Wahlverhalten. ;-)
Wenn ihr merkt, dass die Sache nicht 100%ig in eurem Sinne verläuft, schaltet sofort die Presse ein und hängt alles an die große Glocke. Schreibt die Redaktionen aller bei euch in der Gegend erscheinenden Zeitungen an und fragt, ob sie Interesse an einer Story "Solarpark bedroht Modellflugverein - Modellflug vor dem Aus?" haben. Scheut euch auch nicht, regionale TV- und Radiosender anzusprechen. Ihr glaubt gar nicht, wie dann auf einmal Hektik im Rathaus aufkommt und alles sehr gewissenhaft geprüft wird. Postet die erschienenen Artikel auch auf eurer Webseite und in den örtlichen Facebook-Gruppen. Wer Marketing kann, ist klar im Vorteil!!!
Im zweiten Schritt ist es dann wichtig, die Story am Leben zu halten und ab und an einen Artikel nachzuschießen, d.h. unterrichtet die Journalisten über neue Entwicklungen in dem Fall, usw.
 
...Mein Tipp: Schaltet einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht und/oder den RA Sonnenschein vom DMFV ein. ...

Unbedingt!

Eine solcher Solarpark braucht genau wie ein Modellflugplatz viele Genehmigungen und Freigaben. Das geht von einer Baugenehmigung über eine Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zu einem OK vom Luftfahrtbundesamt, da dort Reflektionen entstehen können, die den Luftverkehr beeinträchtigen. Da werden viele Fehler gemacht, die so ein Projekt kippen können.
Stimmt voll und Ganz. Aber auch nicht täuschen lassen und zu deinem Beitrag möchte ich noch anfügen. Das geht in den meisten Fällen schnell und einfach. Vom LBA ist im Normalfall nichts notwendiges zu veranlassen, weil eine Blendung des Luftverkehrs eh nicht durch Maßnahmen verhindert werden kann. Die Gemeinde erlässt im Bereich des Straßenverkehrs die Auflagen, dass durch Bepflanzung eine Blendung des gröbsten Verkehrsbereichs gemindert werden soll. Das hört sich oft komplizierter an, als es in der Umsetzung dann ist.
Bei uns stehen die Anlagen meist innerhalb eines Jahres von der ersten Anfrage bis zur Inbetriebnahme.

Was sagt die Wasserbehörde zu den Fundamenten der Anlage (im Wasserschutzgebiet??), usw.
Eher nichts. Weil die die Fundamente äußerst gering sind und das ganze im Normalfall mit Wasser nichts zu tun hat weil die fast immer nur auf Konversionsflächen genehmigungsfähig sind. Da der TE geschrieben hat, dass die Gemeinde bereits einen Beschluss gefasst hat, wird da mit Sicherheit kein Wasserschutzgebiet sein. Von der Wasserbehörde kommen da zumindest bei uns keinerlei einschneidende Einwände.


Meldet auf jeden Fall offiziell, d.h. schriftlich, eure Bedenken beim Stadt-/Gemeinderat an und fragt, wie diese sich einen Betrieb des Solarparks vorstellen, wenn dort zweimal am Tag Modelle außenlanden. Macht auch klar, dass eine Außenlandung eine ganz normale Sache ist (--> siehe manntragende Segelflieger) und kein gefährlicher Absturz.

Beim schriftlichen Einwand gebe ich dir vollkommen recht.
Aber genau deine Argumentation würde ich nicht machen. Was wird wohl passieren, wenn der Verein mit dem Argument daherkommt, dass zweimal am Tag die Modelle den Platz nicht treffen? Da hilft auch Wortklauberei mit dem Begriff Außenlandung nichts.
Da ist doch der Stempel "Spielzeugverein" mit dem Zusatz "die können mit dem Zeug nichtmal ihren eigenen Flugplatz treffen" sofort drauf.
Die Argumentation sollte da schon etwas qualifizierter Ablaufen.
- Schildert das bestehende Luftrecht.
- Schildert ausführlich die Überflug- und Abstandsprobleme mit den entsprechenden Gesetzeshinweisen und den Folgen für euch
- Schildert, dass ihr ein aktiver Verein seid. Ihr habt einen Rechtsstatus und auch gewissen Bestandsschutz
- Schildert euer rechtlichen Status im Sinne der Aufstiegserlaubnis. Darin sind Vorgaben enthalten, die euren Flugbetrieb im Sinne des Luftrechts regeln.
- Schildert auch die Notwendigkeit einer weiterhin bestehenbleibenden Vereinskultur. Gerade im Hinblick auf die sich immer weiter ausdünnende Vereinslandschaft.

Mein Hinweis: Stellt euch als ernstzunehmenden Verein dar. Macht klar, dass man hier im komplizierten Luftrecht, sowie im technisch und denkerisch anspruchsvollem Hobby unterwegs ist und dass hier elementare Rechte eingeschränkt werden sollen. Macht klar, dass ihr einen elementaren Beitrag zur gemeindlichen Kultur wahrnehmt und euch engagiert. Macht euch auf gar keinen Fall weniger als ihr seid. Und stellt euch auf gar keinen Fall so dar, als würdet ihr nichtmal richtig fliegen können und dass eure größte Angst die Bergung eines abgestürzten Flugzeugs in der PV-Anlage ist. Zeigt auf kompetente Art und Weise und mit stichhaltigen Argumenten, dass die Anlage dort fehlplatziert ist und dass ihr Zähne habt, die auch beißen können. Bellen alleine bringt nichts.

Planlos jetzt jede verfügbare Quelle aufzuscheuchen und Untergangsstimmung zu verbreiten, kann euch schnell das Image des "bockigen und in den Boden stampfenden Kindes" aufzwängen die sich anders nicht mehr zu helfen wissen. Das darf auf keinen Fall passieren. Ihr braucht fachkundige Hilfe, zumal die ersten Entscheidungen schon gefallen sind. Zudem sollte die Informationssteuerung gezielt und mit Bedacht, insbesondere im Hinblick auf Wirksamkeit, durchgeführt werden.
Wirksame Mittel müsst ihr vorrangig nutzen und ausschöpfen. Bei Stimmungsmache müsst ihr selber entscheiden, wie gut ihr in der Gemeinde integriert seid und in welche Richtung das voraussichtlich laufen wird.

Liebe Grüße. :)
 
"Bei einer Aussenlandung ist eine Bergung des Flugmodelles nicht mehr möglich, da das Gelände eingezäunt wird."
Ich interpretiere das mal als die Frage "Wie komme ich an mein Modell, wenn es im eingezäunten Solarpark landet?"
Der Betreiber des Solarparks muss das Modell herausgeben. Ihr dürft es ohne Erlaubnis nicht selber holen. Die Kosten für die Herausgabe und evtl. Schäden an dem Solarpark muss der Pilot/seine Versicherung tragen.
Soso...

Aus §25 LuftVG
In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 und 2 ist die Besatzung des Luftfahrzeugs verpflichtet, dem Berechtigten über Namen und Wohnsitz des Halters, des Luftfahrzeugführers sowie des Versicherers Auskunft zu geben; bei einem unbemannten Luftfahrzeug ist sein Halter zu entsprechender Auskunft verpflichtet. Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern.

Ist zwar vom Gesetzgeber klar geregelt, aber offensichtlich nicht für jeden zu verstehen. ^^
Iss auch ma echt schwierich zu lesen 😍

CU Eddy
 
Gemeint war doch, dass die Bergung faktisch (!) wegen des (ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen) "abgeschlossenen" Zauns plus rechtlich wegen des "Hausrechts" des Eigentümers/Pächters unmöglich ist.
Ein Recht auf Gewährenlassens eines Abtransports besteht eben erst nach Auskunftserteilung an den Pächter oder Eigentümer.
 

jmoors

Vereinsmitglied
" Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern. "
Auch dann denke ich, dass ein Richter den Schutz des Eigentums (Grundstück) höher bewertet als das Recht, den Flieger zurückzubekommen. Im Zivilrecht gibt es reichlich Urteile zu diesem Thema. Nur ging es da in der Regel nicht um Modellflugzeuge.
 
" Nach Erteilung der Auskunft darf der Berechtigte den Abflug oder die Abbeförderung des Luftfahrzeugs nicht verhindern. "
Auch dann denke ich, dass ein Richter den Schutz des Eigentums (Grundstück) höher bewertet als das Recht, den Flieger zurückzubekommen. Im Zivilrecht gibt es reichlich Urteile zu diesem Thema. Nur ging es da in der Regel nicht um Modellflugzeuge.
Häääähhhhh :confused:

Du bist der Meinung, dass unter Umständen eventuell ganz vielleicht ein Richter geltendes Luftfahrtrecht ignorieren wird, weil es irgendwo Urteile gibt, die nichts mit dem Thema Luftfahrtrecht zu tun haben?

Die Logik kann ich nicht nachvollziehen. Ich finde das schon etwas verwirrend... :D

CU Eddy
 
Also ich unterbreche das juristische Fachgesimpel nur ungern, aber ich möchte auf die ursprüngliche Frage antworten: bei uns ist in der Nähe (naja also gut 600m Entfernung, aber trotzdem) auch ein Solarpark. Eimal ist eine 1,2m trojan reingeflogen und hat ein Panel zerschmettert. DMFV Haftpflicht Versicherung hat gezahlt, keinerlei Probleme/Nachwirkungen. Ansonsten kann ich nur sagen: Über dem Solarfeld steht immer eine HAMMER Thermik. Für (Groß-)Segler genial, zumindest bei den richtigen Windverhältnissen wenn sie richtung Platz zieht.
Wenn man sich mit dem Betreiber gutstellt bekommt man ja vielleicht vom "Hausmeister" die Handynummer und der lässt einen bei einer Außenlandung auf die Anlage. :)
 

jmoors

Vereinsmitglied
Häääähhhhh :confused:

Du bist der Meinung, dass unter Umständen eventuell ganz vielleicht ein Richter geltendes Luftfahrtrecht ignorieren wird, weil es irgendwo Urteile gibt, die nichts mit dem Thema Luftfahrtrecht zu tun haben?

Die Logik kann ich nicht nachvollziehen. Ich finde das schon etwas verwirrend... :D

CU Eddy
Es gibt nicht nur das Luftrecht auf dieser Welt. Wenn es, wie in diesem Fall, kollidierendes Recht gibt, wägen die Richter ab und entscheiden für das ihrer Meinung nach höherwertige Rechtsgut. Wie schon geschrieben, darfst Du das Grundstück nicht betreten, ohne dafür eine Erlaubnis zu haben. Luftrecht hin oder her. Das der Solarparkbetreiber den Flieger rausgeben muss, hatte ich bereits geschrieben.
 
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