Hallo,
ich nutze diesen Beitrag mal ...
Wie schauts bei einem Unfall hier aus, Kopter fliegt einem Skifahrer ins Auge z.B.
Der "Pilot" hat evtl. eine normale Modellflugversicherung, aber diese schließt doch so ein Fliegen über Personen aus. Und eine AE im Skigebiet bekommt man wohl auch nicht.
Wenn da was passiert, würde der "Pilot" evtl. bis zum Lebensende an den Geschädigten zahlen müssen, oder?
http://www.youtube.com/watch?v=3Mcp1_TIwCA
Wenn der Unglückspilot eine Haftpflichtversicherung hat, die auch Schäden abdeckt von Flügen ausserhalb von ausgewiesenen Modellflugplätzen, wird sich der Geschädigte an die Versicherung wenden mit der Bitte um Regulierung bzw. der Schädiger muss seine Versicherung benachrichtigen und diesen Schaden und den Namen des Geschädigten angeben, dass sich seine Versicherung dann mit diesem ins Benehmen setzt.
Die Versicherung wird dann prüfen, inwieweit überhaupt Ansprüche seitens des Geschädigten an den Schädiger bestehen, also ob überhaupt dieses Modellflugzeug/Modellheli ursächlich Schuld am Unfall war oder nicht. Diese Pflicht zur Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Forderung besteht in jedem Fall bei jedem Anspruch.
Nehmen wir mal an, man kommt zu dem Entschluss, dass der Geschädigte vollkommen schuldlos an dem Unfall war, sich also korrekt verhalten hat und den Unfall nicht vermeiden konnte, und nehmen wir weiterhin an, die Versicherung kommt zu dem Entschluss, dass der Geschädigte tatsächlich durch dieses Modellflugzeug/Modellheli geschädigt wurde, dann werden sie die berechtigten Forderungen des Geschädigten erfüllen.
Somit besteht Seitens des Geschädigten keine Forderung an den Schädiger mehr, die ist aus der Welt, es sei denn, der Geschädigte stebt auf privater Basis eine hohe Schadensersatzforderung oder ein hohes Schmerzensgeld an, dann sieht man sich vor Gericht wieder.
Nachdem diese Regulierung Seitens der Versicherung erfolgt ist, kann es nun sein, dass die Versicherung sich ihrerseits mit einigen Fragen an den Versicherten (Schädiger) wendet, z. B. warum gerade dort in einem Skigebiet geflogen wurde und ob man denn eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorweisen kann ...... wenn dann der Schädiger hier keine Hieb- und Stichfesten Belege bringen kann und wenn sich ferner herausstellt, dass die Ausübung des Modellfliegens dort sowieso generell verboten war, weil das eben ein Skigebiet ist ...... tja, dann kann die Versicherung ihrerseits ihre Aufwendungen dem Schädiger in Rechnung stellen, ihn in Regress nehmen.
Man beachte die Formulierungen "kann" und "wenn", der Versicherte hängt in solchen Fällen ganz vom Wohlwollen der Versicherung ab, diese kann ihn in Regress nehmen, muss das aber nicht zwingend.
Grüße
Udo