Modellflugversicherung -wann zahlt sie?

udogigahertz

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Udo was ist das?: Beihilfe zum ...
ich würde das tunlichst lassen, kann böse enden.

Wieso? Ich selbst habe doch gar nichts gemacht. ;) Auch habe ich nicht geschrieben, dass sie die Versicherungen übers Ohr hauen sollen, ganz im Gegenteil: Immer bei der Wahrheit bleiben. Und dann sollen die Versicherungen doch sehen, ob und wenn ja, wieviel sie zahlen oder nicht.

Grüße
Udo
 

Gast_20020

User gesperrt
Hallo Zusammen,

sorry aber ich muß das Thema nochmal hoch holen.
Gestern gab es zwischen meinem Vereinsvorstand und mir eine Kolision in der Luft. Wir haben und frontal erwischt, er kam von links ich von rechts, es war nichts zu machen.

Nun meine Frage: (beide sind beim DMFV versichert) Gibt es eine Regelung links vor rechts?Müssen wir die Modelle einschicken oder reicht eine normale Dokumentation mit Bildern? Das ist extrem ärgerlich, da die Modelle keine Woche alt waren. Außerdem haben wir nicht alle Teile wiedergefunden.

Ich würde gerne meine Versicherung in Anspruch nehmen will aber in dem Fall nichts falsch machen, daher würde mich interessieren ob vielleicht schon mal jemand einen ähnlichen fall hat abwickeln lassen und wie da die Vorgehensweise ist.

Danke im Voraus!

Gruß Uwe
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Moin Uwe, du wirst um einen klärenden Anruf bei Dr. Eckert vom DMFV nicht herum kommen. ;)
Du müsstest eure AE checken, ob die Regelungen enthält. Unsere ist relativ umfangreich, enthält aber darüber keine Regelungen.
Wir haben eine ergänzende Betriebsordnung, die dem Amt vorgelegt werden musste, im Rahmen der Auflagen der AE.
Diese enthält Vorrangregeln, angelehnt an die Regeln in der manntragenden Fliegerei.

Diese Fälle haben aber m.M. nach nicht unbedingt mit leistungsrechtlichen Regelungen der Versicherung zu tun; bei uns ist z.B. der kreuzende Verkehr mit Vorrang für Flugzeuge von rechts erfasst.
Da geht es aber schon los, was ist kreuzend im Sinne der Regeln?
Ihr seid frontal zusammengestoßen.
Fotodoku ist erst mal wichtig; aufbewahren der Modelle Pflicht, ansonsten verletzt du deine Obliegenheitsverpflichtungen - Leistungsausschluss möglich. Kaufquittungen werden auch verlangt.
 

Gast_20020

User gesperrt
Hallo Dieter,

danke für deine Antwort, Herr Dr. Eckert ist leider noch bis zum 16. im Urlaub, daher wollte ich mich hier mal schlau machen. Klar bewahren wir die Modelle auf, Rechnungen sind noch alle da, da die Modelle erst ca 1. Woche alt waren. Mein Problem ist nur, daß beim Zusammenstoß Teile verloren gegangen sind. Ich hoffe da gibt es keine Probleme.

Gruß Uwe
 

micbu

User
Jeder wird seinen Schaden selber zahlen müssen.
Es gibt für den Modellflug nicht wirklich Ausweich- oder Vorflugregeln.
Modellflug fällt unter die Gefährdungshaftung. Jeder hat also mindestens eine Teilschuld alleine deswegen, weil er überhaupt mit einem Modell geflogen ist.
Ob 2 Modelle in der Luft zusammenstoßen ist der Versicherung ziemlich egal, solange sich jeder der Piloten an die gesetzlichen Anforderungen gehalten hat. Der Schaden wird dann kaum von einer Versicherung übernommen werden.

Viele Grüße, Michael
 
BTW Thema Versicherung, hat jemand parat wie hoch die Selbstbeteiligung derzeit bei Neuabschluss gelegen ist ? Die Seite wo es stand / steht ist scheinbar nicht verfügbar.
 

PIK 20

User
In Österreich werden so genannte "Flugunfälle", also Zusammenstöße von Modellen in der Luft von der Österreichischen Versicherung des Österreichischen Aero Club nicht reguliert.
Diese leidvolle Erfahrung habe ich gemacht.
Offensichtlich sind in Österreich nur Vitrinenunfälle versichert.

Ich habe aber beim DMFV angerufen und habe die Auskunft erhalten, dass diese so genannten Flugunfälle mit ihre Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Es besteht auch die Möglichkeit auch als Österreicher dem DMFV und dieser Versicherung beizutreten.

Gruß Heinz
 

Gast_20020

User gesperrt
Hallo Hans,

manchmal habe ich noch einen Funken Hoffnung dieses Forum zum Wissensaustausch nutzen zu können.... aber du weißt ja selber wie das ist, manche User sind hier nur noch im Cafe´Klatsch unterwegs weil man überall wo man fragt nur noch komische Antworten bekommen ;)

Gruß Uwe

@ Cyblord spar dir dein Gerde doch einfach wenn du nichts anständiges beitragen kannst.....als ich angerufen habe war Herr Dr. Eckert im Urlaub, eine nette vermeindlich ältere Dame konnte mir " ein Formular zuschicken" aber mir keine näheren Auskünfte geben. Nerv mich nicht mit deinem BlaBlaBla.....ich kann mich schon selbst informieren dazu brauche ich deine Tipps nicht.

@ Heinz danke für die Info dann habe ich ja noch einen Funken Hoffnung.

Gruß Uwe
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Moin, die ganzen Laberbeiträge habe ich enfernt. Im Cafe´darf man sich da gerne auslassen.
Die Zielrichtung der Ausgangsfrage kann ich verstehen; wenn ich mir unsicher über die Lage bin, versuche ich mich vorab zu informieren, wie die Sache sich verhält - bevor ich mit jemandem spreche, dem ich im Prinzip nur zuhören kann, weil ich unwissend bin.
Insofern hat die Frage ihre Berechtigung und wird hier auch nicht diskutiert.
Ich habe hier im Forum in unterschiedlichen Bereichen Hilfe erhalten, das ist auch Ziel dieses Forums. Und das bleibt auch so.
 

eges

User
ich habe mir mal durchgelesen was beim Fliegen auf der grünen wiese zu beachten ist. Da steht daß eine Genehigung des Eigentümers vorliegen sollte, also nicht zwingend erforderlich ist.
Wie reagieren Versicherungen im Schadensfall wenn keine Einwilligung vorliegt?

gruß eges
 

micbu

User
Es ist eine HaftPFLICHT Versicherung. Schädigst du andere, so muß deine eigene Versicherung zunächst zahlen. Hast du aber gegen irgendwelche regeln verstoßen, dann kann es evtl. zu Regressforderungen von Seiten deiner Versicherung an dich kommen.

Viele Grüße, Michael
 
Hallo,
ich nutze diesen Beitrag mal ...

Wie schauts bei einem Unfall hier aus, Kopter fliegt einem Skifahrer ins Auge z.B.
Der "Pilot" hat evtl. eine normale Modellflugversicherung, aber diese schließt doch so ein Fliegen über Personen aus. Und eine AE im Skigebiet bekommt man wohl auch nicht.

Wenn da was passiert, würde der "Pilot" evtl. bis zum Lebensende an den Geschädigten zahlen müssen, oder?
http://www.youtube.com/watch?v=3Mcp1_TIwCA
 

Termnak

User
Servus,
die Antwort hat doch micbu schon geschrieben ;-)
Frage mich wie du auf eine AE kommst im Skigebiet für den Kopter?

Gruß Jürgen
 

udogigahertz

User gesperrt
Hallo,
ich nutze diesen Beitrag mal ...

Wie schauts bei einem Unfall hier aus, Kopter fliegt einem Skifahrer ins Auge z.B.
Der "Pilot" hat evtl. eine normale Modellflugversicherung, aber diese schließt doch so ein Fliegen über Personen aus. Und eine AE im Skigebiet bekommt man wohl auch nicht.

Wenn da was passiert, würde der "Pilot" evtl. bis zum Lebensende an den Geschädigten zahlen müssen, oder?
http://www.youtube.com/watch?v=3Mcp1_TIwCA

Wenn der Unglückspilot eine Haftpflichtversicherung hat, die auch Schäden abdeckt von Flügen ausserhalb von ausgewiesenen Modellflugplätzen, wird sich der Geschädigte an die Versicherung wenden mit der Bitte um Regulierung bzw. der Schädiger muss seine Versicherung benachrichtigen und diesen Schaden und den Namen des Geschädigten angeben, dass sich seine Versicherung dann mit diesem ins Benehmen setzt.

Die Versicherung wird dann prüfen, inwieweit überhaupt Ansprüche seitens des Geschädigten an den Schädiger bestehen, also ob überhaupt dieses Modellflugzeug/Modellheli ursächlich Schuld am Unfall war oder nicht. Diese Pflicht zur Überprüfung der Rechtmässigkeit einer Forderung besteht in jedem Fall bei jedem Anspruch.

Nehmen wir mal an, man kommt zu dem Entschluss, dass der Geschädigte vollkommen schuldlos an dem Unfall war, sich also korrekt verhalten hat und den Unfall nicht vermeiden konnte, und nehmen wir weiterhin an, die Versicherung kommt zu dem Entschluss, dass der Geschädigte tatsächlich durch dieses Modellflugzeug/Modellheli geschädigt wurde, dann werden sie die berechtigten Forderungen des Geschädigten erfüllen.

Somit besteht Seitens des Geschädigten keine Forderung an den Schädiger mehr, die ist aus der Welt, es sei denn, der Geschädigte stebt auf privater Basis eine hohe Schadensersatzforderung oder ein hohes Schmerzensgeld an, dann sieht man sich vor Gericht wieder.

Nachdem diese Regulierung Seitens der Versicherung erfolgt ist, kann es nun sein, dass die Versicherung sich ihrerseits mit einigen Fragen an den Versicherten (Schädiger) wendet, z. B. warum gerade dort in einem Skigebiet geflogen wurde und ob man denn eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vorweisen kann ...... wenn dann der Schädiger hier keine Hieb- und Stichfesten Belege bringen kann und wenn sich ferner herausstellt, dass die Ausübung des Modellfliegens dort sowieso generell verboten war, weil das eben ein Skigebiet ist ...... tja, dann kann die Versicherung ihrerseits ihre Aufwendungen dem Schädiger in Rechnung stellen, ihn in Regress nehmen.

Man beachte die Formulierungen "kann" und "wenn", der Versicherte hängt in solchen Fällen ganz vom Wohlwollen der Versicherung ab, diese kann ihn in Regress nehmen, muss das aber nicht zwingend.


Grüße
Udo
 
Hi
ich würde mal sagen , in dem FALL Skigebiet wird man der Versicherung schlecht erklären können, das das Modellfliegen rechten's gewesen ist.
Die werden das als grob Fahrlässig einstufen.
Deine Haftpflichtversicherung würde auch Schwierigkeiten machen wenn du mit einem Schlitten auf einer ausgewiesener Skipiste einen Unfall mit einem Skifahrer baust.
Fliege mal mit einem Modell auf einem Sportplatz wenn gerade ein Spiel läuft.

Gruß,Herbert:):)
 
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