Das klingt aber sehr interessant. Gibt es da eine zitierfähige Quelle?Bei uns in Niedersachsen darfst du viermal im Jahr lärmtechnisch „über die Stränge“ schlagen. (Party,etc…)
7.1 Ausnahmeregelung für Notsituationen
Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder zur Abwehr eines betrieblichen Notstandes erforderlich ist, dürfen die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 überschritten werden. Ein betrieblicher Notstand ist ein ungewöhnliches, nicht voraussehbares, vom Willen des Betreibers unabhängiges und plötzlich eintretendes Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.
7.2 Bestimmungen für seltene Ereignisse
Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 und 6.2 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen zugelassen werden. Bei bestehenden genehmigungsbedürftigen oder nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen kann unter den genannten Voraussetzungen von einer Anordnung abgesehen werden.
Damit könnte man tagsüber im Industriegebiet 100 dB (6.1. a), 95dB im Gewerbegebiet oder 90dB auch in Kurgebieten...6.3 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse
Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 betragen die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben b bis g
tags 70 dB(A) nachts 55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte
– in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b am Tag um nicht mehr als 25 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 15 dB(A),
– in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis g am Tag um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A)
überschreiten.
und bitte nicht lachen.
aber schiebt das Pulso micht leicht an ?
das ist ja praktisch.Bei uns in Niedersachsen darfst du viermal im Jahr lärmtechnisch „über die Stränge“ schlagen. (Party,etc…)
dann musst halt zwei oder drei Rohre montieren.Das ist physikalisch nicht korrekt: Es schiebt immer gleich an aber wenn du zu schwer bist, fährt es nicht.