Hallo,
hier wird sehr emotionsgeladen über die 25 kg Gewichtsgrenze diskutiert, debatiert und leider auch lamentiert.
Es wäre überaus bedauernswert, wenn hierdurch der gute Ruf der JetPower Schaden nehmen würde.
Ich möchte vorrausschicken, dass es leider keine Begriffsbestimmungen oder Durchführungsverordnungen bzw. Kommentare zu den für den Modellflug relevanten Passagen in der(m) LuftVO, LuftVG, LuftVZO gibt. Ich bin diesbezgl. bisher nicht fündig geworden.
Es ist für einen persönlich sicherlich praktisch, sich die Sachlage schön zu rechnen. Leider funktioniert es so nicht.
Zulassungspflichtige Modelle werden abgenommen nach dem Verfahren der
NfL II 21 / 11
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen
für ferngesteuerte Flächenflugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse
von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg
Hier nur die Auszüge, dass Gewicht betreffend:
2.3 Massegrenzen
2.3.1 Höchstzulässige Startmasse
Die höchstzulässige Startmasse muss so festgesetzt werden, dass sie nicht größer ist als die
vom Antragsteller für sämtliche Punkte dieser Richtlinie nachgewiesene höchstzulässige
Startmasse.
2.3.2 Leermasse
Die Leermasse ist das Gewicht des Flugmodells mit dem festeingebauten Ballast und der
festgelegten Ausrüstung. Diese Leermasse muss so definiert sein, dass sie jederzeit wieder
hergestellt und zur Schwerpunktbestimmung benutzt werden kann. Treibstoff wird als
Zuladung betrachtet.
Daraus resultiert im Umkehrschluss, dass bei Modellen bis 25 kg, das max. herstellbare Startgewicht mit vollen Tanks ( Betriebsstoffe: Sprit, Smokeöl ) herzustellen ist.
Somit ist sowohl der Veranstalter, als auch der Pilot auf der sicheren Seite.
Auszüge der Rechtsnachweise habe ich hier eingestellt:
http://www.rc-network.de/forum/show...tig-Zulassungspflichtig?p=3529874#post3529874
Wie schon angemerkt: Es fliegt sich mit 22 kg entspannter als mit 24,95 kg.