Zum Jahreswechsel noch ein kleines Rätsel...

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
... Würde man jetzt einfordern das auf Modellfluggeländen Flugleiter den Betrieb überwachen müssen, würde man ggf. damit einfordern das dieser Luftfahrtpersonal gem. LuftpersV sein muss.
...

Hallo Horst,

darum steht da auch "bestellte Aufsichtsperson". Nichtsdestotrotz nennt man diese Personen im allgemeinen Sprachgebrauch bei Modellfliegern "Flugleiter" - unabhängig vom Dachverband.

Hier ein Beispiel: http://www.lvbayern.de/fileadmin/co...lflug_und_recht/Schulung_modellflug_recht.PDF

Da kann man auch nachlesen, welche Aufgaben, Rechte und Plichten der "Flugleiter" hat.

:) Jürgen
 
Hallo,

@Horst
ich verstehe schon was Du meinst. Nur sehe ich die Gefahr nicht, dem Flugleiter auf dem Modellfluggelände etwas in der von Dir angeführten LuftPersV aufzubürden.
Wir befinden uns ja nicht auf einem Flugplatz, sondern ``nur´´ auf einem Modellfluggelände.
Ich denke mal alle die 3 X 7 Jahre und älter sind hätten es lieber mit einem Flugleiter als mit einer Aufsichtsperson zu tun.
Nicht das man noch an die Hand genommen wird, wenn man die Piste überqueren will. :D
 

Danke für den Hinweis, Jochen!

Jetzt weiß ich auch warum der vorletzte Link nicht funktioniert hat. Seltsamerweise wird das Dokument in meinem Browserfenster mit PDF als Endung angezeigt?!

:) Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Horst,

darum steht da auch "bestellte Aufsichtsperson". Nichtsdestotrotz nennt man diese Personen im allgemeinen Sprachgebrauch bei Modellfliegern "Flugleiter" - unabhängig vom Dachverband.

Hier ein Beispiel: http://www.lvbayern.de/fileadmin/co...lflug_und_recht/Schulung_modellflug_recht.PDF

Da kann man auch nachlesen, welche Aufgaben, Rechte und Plichten der "Flugleiter" hat.

:) Jürgen

Hallo Jürgen,
also mit dem Link hast du aber wirklich kein Glück. Da kommt als Meldung "Jibbet nich", allerdings in salbungvollere Worte gekleidet.
Das von dir zitierte Dokument ist weitgehend ein Zitat aus der NFL I 76-08, die in Punkt IV (8) die Einsetzung eines Flugleiters mandatiert und gleichzeitig die Ausnahme von dieser Pflicht bei geringer Nutzung ermöglicht. Von diesem Punkt machen viele Flugordnungen Gebrauch. Wenn das so in der Flugordnung drin steht, ist das Bestandteil der AE, die normalerweise Ausnahmen von den Regeln des erlaubnissfreien Bereiches festlegt.
Die Flugordnung kann dabei am Platz den genehmigungsfreien Betrieb einschränken oder eben in Verbindung mit der AE erweitern.
Mein Kritikpunkt ist der, dass hier die möglichen Regelung des Flugleiters bei geringer Nutzung ignoriert wird. Ich stehe auf dem Standpunkt, das spüätestens diese Vorgabe der NFL die Aussage:" Ohne KN nur mit Flugleiter" aushebelt, wenn es in der Flugordnung so geregelt ist. Warum wird diese Regelung ignoriert?

Die Landesluftfahrtbehörden werden sich gegen die Regelung der geringen Nutzung schwer sperren können, da es in einer NFL steht, die sie in letzter Konsequenz mit geschaffen haben.

Jetzt hier öffentlich eine Einschränkung der bestehenden Flugordnungen zu propagieren, ist unklug, da diese dann als vom Modellflug akzeptiert in die nächste NFL zum Thema AE einfliessen könnte. Und eine solche NFL wird wahrscheinlich bald kommen.

Es wäre sinnvoller, einer solchen Sichtweise z.B. im Rahmen des BLFA-L entgegen zu wirken, anstatt diese an die grosse Glocke zu hängen. Das könnte komische Ideen provozieren.

Mir stellt sich übrigens noch eine weitere Frage. Was ist mit Betrieb von Modellen > 5 kg ohne KN und Flugleiter auf Plätzen mit AE?
Der KN ist in diesem genehmigungspflichtigen Bereich nicht anwendbar, der keinen Betrieb ohne AE ermöglicht.
 
Mir stellt sich übrigens noch eine weitere Frage. Was ist mit Betrieb von Modellen > 5 kg ohne KN und Flugleiter auf Plätzen mit AE?
Der KN ist in diesem genehmigungspflichtigen Bereich nicht anwendbar, der keinen Betrieb ohne AE ermöglicht.

Hallo,

DAs ist so ein Punkt der aufzeigt, dass die LuftVO, den Modellflug betreffend, noch Leiden beinhaltet.
 
... wie wahr, wie wahr. Und BLFA-L ist der Bund/Länder-Fachausschuss Luftfahrt, in dem auch die Verbände ein Gehör finden?
Gruss Dietmar
 

DD8ED

Vereinsmitglied
... wie wahr, wie wahr. Und BLFA-L ist der Bund/Länder-Fachausschuss Luftfahrt, in dem auch die Verbände ein Gehör finden?
Gruss Dietmar

So isses.
Die Verbände sitzen zwar nicht mit am Tisch, können aber prinzipiell Eingaben machen und natürlich im Vorfeld auf die Landesluftfahrtbehörden einwirken.
 
O.K. Ich stufe es als konstruktiven Vorschlag ein, damit könnten ja erste Punkte platziert werden.
Hätte auch noch einen oder zwei, aber die hier diskutierten Punkte sehe ich als wichtiger an.
Gruss Dietmar
 

HPR40

User
Hallo Horst,

darum steht da auch "bestellte Aufsichtsperson". Nichtsdestotrotz nennt man diese Personen im allgemeinen Sprachgebrauch bei Modellfliegern "Flugleiter" - unabhängig vom Dachverband.

Hier ein Beispiel: http://www.lvbayern.de/fileadmin/co...lflug_und_recht/Schulung_modellflug_recht.PDF

Da kann man auch nachlesen, welche Aufgaben, Rechte und Plichten der "Flugleiter" hat.

:) Jürgen

Hallo Jürgen,

wie man die Leute im allg. Sprachgebrauch bezeichnet ist ja nun nicht das hüpfende Komma. Nur wenn es in einer VO steht kann das üble Schmerzen aus genannten Gründen geben und darum ging es in dem Fall weil man das ändern sollte wenn ich es richtig verstanden habe.

Mir stellt sich übrigens noch eine weitere Frage. Was ist mit Betrieb von Modellen > 5 kg ohne KN und Flugleiter auf Plätzen mit AE?

Könnte eine Motivation sein, weil man eben solche Geräte über 5 Kg betreiben will, so eine Betriebsgenehmigung die das ermöglicht für das Gelände zu beantragen worin man dann wiederum nachlesen kann wie das abzulaufen hat wenn diese Genehmigung erteilt wurde.
Tschuldige aber das musste jetzt sein. :D

Gruß Horst
 

DD8ED

Vereinsmitglied
O.K. Ich stufe es als konstruktiven Vorschlag ein, damit könnten ja erste Punkte platziert werden.
Hätte auch noch einen oder zwei, aber die hier diskutierten Punkte sehe ich als wichtiger an.
Gruss Dietmar

Mir ist nicht bekannt, das es zum hiesigen Thema ein Statement einer Landesluftfahrtbehörde gibt, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten