Ich glaube nicht, dass hier plötzlich Unwissenheit vor Strafe schützt.
Hallo Jens,
als manntragender Pilot bin ich zur ausreichenden Flugvorbereitung rein formal rechtlich verpflichtet.
Konkret bedeutet das: Geplanten Flugweg in der
aktuell gültigen ICAO-Karte checken, relevante NOTAMS für die Route prüfen, Wetterinfo einholen. Wenn man das dokumentiert macht, bist du als manntragender Pilot deiner gesetzlichen Flugvorbereitungspflicht komplett nachgekommen.
Als Modellflieger ist die Pflicht zur Flugvorbereitung rechtlich deutlich weniger streng geregelt, letzlich musst du wissen in welchem Luftraum du dich befindest, wie weit der nächste Flugplatz entfernt ist und ob nach den naturschutzrechtlichen Bedingungen dort fliegen darfst.
Die meisten Modellflieger die ich kenne, haben noch keine ICAO-Karte benutzt geschweige denn ein NOTAM gelesen...
Wenn sich jetzt ein Modellflieger nun aber genauso aufwändig vorbereitet wie ein manntragender - und dann mit Hilfe von NOTAM und Karte
kein Modellfluggelände
finden wird - wie bitte schön soll er dann für diesen vermeintlichen Verstoß bestraft werden?
Vor dem genannten (hoch angesiedelten) Rechtsgrundsatz der Vorhersehbarkeit dürfte das vor keinem deutschen Gericht funktionieren.
Dass man sich, wenn man denn weiß, dass ein Modellfluggelände in der Nähe ist mit den dortigen Kollegen unterhält wo und was man fliegt, steht natürlich auf einem anderen Blatt und sollte selbstverstänlich sein.
Wobei die Situation durch die heutigen 2,4 GHz-Anlagen deutlich entspannter ist als zu Zeiten, wo der direkt neben dem Platz wildfliegende Pilot seine Kollegen durch Gleichkanalstörung vom Himmel holen konnte.
Viele Grüße und guten Rutsch,
Stephan