Nein, noch nicht ganz gute Nacht!
Gleich 2 wirtschaftliche Konsequenzen von Corona hab ich heute auf den Tisch gekriegt:
die Abfallgebühren werden bei uns um schlappe 20% erhöht
...
Das geht halt nach dem Motto: Jeder bekömmt, was er verdönnt! (Spruch eines Gymnasiallehrers)
Ich bekam diese Woche ein Schreiben, daß mir eine Steuererstattung zusteht
, und zwar wegen Vollzug der Verbesserungsbeitragssatzung für die Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Dietramszell, Teiländerungsbescheid (was für Wortungetüme!).
Ich hatte 2017 eine Vorauszahlung geleistet, Umsatzsteuer 7%. Leistungszeitpunkt ist aber das Inkrafttreten der Verbesserungsbeitragssatzung, und das war der 1.9.2020, Steuersatz wegen Corona also 5%. Um die Erstattung zu erhalten, muß ich ein beiliegendes Formblatt ausfüllen und an die Gemeinde schicken. Also zweimal 80 Cent Porto, Briefumschläge, Bankgebühren usw. Bei dem Kleinstbetrag muß ich noch nicht mal die Arbeitszeit rechnen und bin schon im Minus. Dabei haben die von mir eine Erlaubnis, sämtliche Forderungen von meinem Konto abzubuchen. Ich hätte garantiert nix dagegen, wann mal was ungefragt in die andere Richtung läuft. Aber nein, das geht nicht, was für eine Bürokratie!
Ich werde denen nix schreiben. Wahrscheinlich bekomme ich dann eine Mahnung mit 5 Euro Mahngebühr. Dann hätte sich das Guthaben von ganz alleine erledigt.
Servus
Hans