Ich habe ihn komplett gelesen, und da ist mir das aufgefallen:
habe halt keine rosarote Brille auf.
-----Tatsächlich könnte die bald bundesweit geplante Regel manche Ungerechtigkeit mit sich bringen, zum Beispiel in den Schulen. So dürften ungeimpfte Lehrer in Bayern bald im Quarantäne-Fall keine finanzielle Entschädigung erhalten, wenn sie angestellt sind. Ungeimpfte Lehrer, die verbeamtet sind, würden dagegen auch für die Zeit der häuslichen Isolation ihren Sold weiterhin erhalten.
Generell gilt für Beamtinnen und Beamte – egal ob geimpft oder ungeimpft – laut der Website des Beamtenbunds folgende Regelung: "Wird eine häusliche Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion amtlich angeordnet, ohne dass eine akute Erkrankung vorliegt, müssen Beamtinnen und Beamte vom Dienst fernbleiben. In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt." Sofern Arbeiten zuhause möglich ist und man nicht selbst erkrankt, könne der Dienstherr grundsätzlich die Arbeit im Homeoffice anordnen. -------
das kann man doch gar nicht falsch interpretieren