also was nun, so dicht aufgefahren dass man die Scheinwerfer kaum noch sehen kann oder mit 190 an dir vorbei?
Merkst schon selbst dass das nicht zusammenpasst?
Aber einen Tipp für dich, wenn der Verkehr im Fluss ist, dann ist es auch kein Beinbruch mal nach rechts zu gehen und schnellere (bzw. die schneller wollen) durchzulassen.
Mach ich mit dem Auto wie auch dem Bike so und es stört mich auch nicht wenn einer schneller ist als ich, denn ich fahre mein Tempo und kein Rennen.
Der eine oder andere hat aber wohl ein psychisches Problem wenn er 100 fährt und dann - kann ja nicht angehen - jemand an ihm vorbei fährt.
Das kann, darf, soll auf gar keinen Fall passieren...als ob davon die Welt unterginge...
Enttarnt, innerhalb von 2 sek. googeln!
http://www.blick.ch/auto/service/ex...licht-auf-der-autobahn-erlaubt-id2160541.html
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Reine Übungssache. Mit einem einzelnen Blick in den Spiegel ist es da natürlich nicht getan. Wer aber als erfahrener Fahrer auch den rückwärtigen Verkehr beobachtet, kann das recht gut abschätzen - nämlich anhand der Geschwindigkeit mit der der Punkt größer wird.
Jürgen
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Zitat:
"Damit kann die Rechtsprechung über die angemessene Geschwindigkeit (Autobahn, Nacht, normale Sicht, Abblendlicht 50 m, keine anderen Lichtquellen) wie folgt zusammengefasst werden: Wer mit über ca. 80 km/h (Anhalteweg ca. 50 m) fährt, macht sich strafbar."
Von dieser Relativierung konnte der Beschwerdeführer indes nicht profitieren:
Wie sich aus dem vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen Sachverhalt ergibt, ist jener mit einer Geschwindigkeit von ca. 110 km/h gefahren. Der errechnete Bremsweg beträgt 93 Meter (…). Weiter kann davon ausgegangen werden (E. 1.4 hievor), dass der Beschwerdeführer mit Abblendlicht ungefähr 50 Meter weit gesehen hat. Der Bremsweg beträgt demnach beinahe das Doppelte der tatsächlichen Sichtweite (…). Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass der Beschwerdeführer die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges nicht den Verhältnissen angepasst hat, da die von ihm gefahrene Geschwindigkeit von 110 km/h ein Anhalten auf die der herrschenden Sichtweite entsprechende Distanz von 50 Metern nicht mehr erlaubte (E.2.2).
Damit kann die Rechtsprechung über die angemessene Geschwindigkeit (Autobahn, Nacht, normale Sicht, Abblendlicht 50 m, keine anderen Lichtquellen) wie folgt zusammengefasst werden: Wer mit über ca. 80 km/h (Anhalteweg ca. 50 m) fährt, macht sich strafbar.
Oha, jetzt kommt die "ich bin ein erfahrener Fahrer, mir macht im Strassenverkehr keiner was vor"-Nummer
leider hast Du wesentliche Teile des Gerichtsurteils "weggelassen".
Ist aber auch zu dumm, wenn die Erfahrung zwar reicht, um die Geschwindigkeit des von hinten ankommenden Verkehrs einzuschätzen, aber nicht, um den eigenen Tacho im Auge zu halten.(gerade im Ausland, wo zum Teil 1km/h zu schnell sehr teuer werden kann).
Das wird aber auch durch Fahrzeug und übliche Geschwindigkeit eingelernt. In Norwegen (sehr niedrige Geschwindigkeit) habe ich regelmäßig zu hoch geschätzt. Ich dachte, es geht nicht mehr, dann dauerte es ewig bis das Auto wirklich da war. In D dagegen kann jeder kleine Punkt bei >200km/h plötzlich da sein. Oder auch erst in zwei Minuten. Auch ob man selber einen PKW oder z.B. ein WOMO fährt, verändert die Einschätzung beträchtlich. Ebenso wie die eigene Lage im Geschwindigkeitsspektrum. Wer natürlich immer nur in einem Land mit einem Fahrzeug fährt, tut sich da leichter. Und wenn ich davon ausgehen kann, daß der hintere kaum mehr als 140km/h fährt (z.B. in Ö), dann wird es nochmal einfacher.Nö, aber es gehört schon eine gewisse Erfahrung dazu, Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge abschätzen zu können und Vielfahrer sind da klar im Vorteil gegenüber den so genannten "Sonntagsfahrern", oder Fahrern die ganz selten auf der Autobahn fahren.
Ist aber auch zu dumm, wenn die Erfahrung zwar reicht, um die Geschwindigkeit des von hinten ankommenden Verkehrs einzuschätzen, aber nicht, um den eigenen Tacho im Auge zu halten.
Ist aber auch zu dumm, wenn die Erfahrung zwar reicht, um die Geschwindigkeit des von hinten ankommenden Verkehrs einzuschätzen, aber nicht, um den eigenen Tacho im Auge zu halten.
... In D dagegen kann jeder kleine Punkt bei >200km/h plötzlich da sein. Oder auch erst in zwei Minuten. ...
... Und wenn ich davon ausgehen kann, daß der hintere kaum mehr als 140km/h fährt (z.B. in Ö), dann wird es nochmal einfacher.
RK
Ja, aber dann zahl ich das Ticket, sage "tant pis", und heul nicht noch Jahre später rum. Ausserdem nehme ich an, dass auch bei den Franzosen eine Messtoleranz abgezogen wird.Wenn Du fünf Stunden nach Lkw-Unfall im Stau auf der Autobahn gestanden hast und dann versuchst noch rechtzeitig dein reserviertes Hotel in Paris zu erreichen, dann kann es schon 'mal vorkommen, das man 1km/h zu schnell fährt, oder?
Wenn Du fünf Stunden nach Lkw-Unfall im Stau auf der Autobahn gestanden hast und dann versuchst noch rechtzeitig dein reserviertes Hotel in Paris zu erreichen, dann kann es schon 'mal vorkommen, das man 1km/h zu schnell fährt, oder?
Jürgen
Ja, aber dann zahl ich das Ticket, sage "tant pis", und heul nicht noch Jahre später rum. Ausserdem nehme ich an, dass auch bei den Franzosen eine Messtoleranz abgezogen wird.
Wer zu schnell fahren muss, um einen Termin zu halten, ist eindeutig zu spät los gefahren.
Ich bin auf der Autobahn 1km/h zu schnell gefahren. Du planst also 5 stündige Vollsperrungen für eine 5 Stunden Fahrt ein?
Ich bin in diesem Fall eindeutig zu früh los gefahren, sonst hätte man die Vollsperrung im Radio gehört und hätte über Straßburg ausweichen können.
Jürgen