Der Autobahn Stress Thread

guidos

User gesperrt
moin,


also was nun, so dicht aufgefahren dass man die Scheinwerfer kaum noch sehen kann oder mit 190 an dir vorbei?
Merkst schon selbst dass das nicht zusammenpasst?

Aber einen Tipp für dich, wenn der Verkehr im Fluss ist, dann ist es auch kein Beinbruch mal nach rechts zu gehen und schnellere (bzw. die schneller wollen) durchzulassen.
Mach ich mit dem Auto wie auch dem Bike so und es stört mich auch nicht wenn einer schneller ist als ich, denn ich fahre mein Tempo und kein Rennen.

Der eine oder andere hat aber wohl ein psychisches Problem wenn er 100 fährt und dann - kann ja nicht angehen - jemand an ihm vorbei fährt.
Das kann, darf, soll auf gar keinen Fall passieren...als ob davon die Welt unterginge...

so sehe ich das auch.

die aussage : der war "plötzlich" hinter mir läßt auch eher so auf die umfunkrionierung des rückspiegels zum schminkspiegel und auf einen geruhsamen schlaf am steuer schließen.... :D


guido
 
Reine Übungssache. Mit einem einzelnen Blick in den Spiegel ist es da natürlich nicht getan. Wer aber als erfahrener Fahrer auch den rückwärtigen Verkehr beobachtet, kann das recht gut abschätzen - nämlich anhand der Geschwindigkeit mit der der Punkt größer wird.

:) Jürgen


Oha, jetzt kommt die "ich bin ein erfahrener Fahrer, mir macht im Strassenverkehr keiner was vor"-Nummer :):)
 
...
Zitat:

"Damit kann die Rechtsprechung über die angemessene Geschwindigkeit (Autobahn, Nacht, normale Sicht, Abblendlicht 50 m, keine anderen Lichtquellen) wie folgt zusammengefasst werden: Wer mit über ca. 80 km/h (Anhalteweg ca. 50 m) fährt, macht sich strafbar."

Hallo Raphael,

leider hast Du wesentliche Teile des Gerichtsurteils "weggelassen".

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Bus, offensichtlich mit schlechtem Licht und einem errechneten Bremsweg von 93m bei 110km/h.

Von dieser Relativierung konnte der Beschwerdeführer indes nicht profitieren:

Wie sich aus dem vom Beschwerdeführer nicht bestrittenen Sachverhalt ergibt, ist jener mit einer Geschwindigkeit von ca. 110 km/h gefahren. Der errechnete Bremsweg beträgt 93 Meter (…). Weiter kann davon ausgegangen werden (E. 1.4 hievor), dass der Beschwerdeführer mit Abblendlicht ungefähr 50 Meter weit gesehen hat. Der Bremsweg beträgt demnach beinahe das Doppelte der tatsächlichen Sichtweite (…). Daraus ergibt sich ohne weiteres, dass der Beschwerdeführer die Geschwindigkeit seines Fahrzeuges nicht den Verhältnissen angepasst hat, da die von ihm gefahrene Geschwindigkeit von 110 km/h ein Anhalten auf die der herrschenden Sichtweite entsprechende Distanz von 50 Metern nicht mehr erlaubte (E.2.2).

Damit kann die Rechtsprechung über die angemessene Geschwindigkeit (Autobahn, Nacht, normale Sicht, Abblendlicht 50 m, keine anderen Lichtquellen) wie folgt zusammengefasst werden: Wer mit über ca. 80 km/h (Anhalteweg ca. 50 m) fährt, macht sich strafbar.

Wenn Du also einen Pkw mit einem guten Ablendlicht fährst, reicht dieses 100m weit. Damit darft Du dann auch legal 120km/h fahren, weil der Anhalteweg <100m ist.

"Zum Spielen": http://www.kfz.de/sicherheit/anhalteweg/

:) Jürgen
 
Oha, jetzt kommt die "ich bin ein erfahrener Fahrer, mir macht im Strassenverkehr keiner was vor"-Nummer :):)

Nö, aber es gehört schon eine gewisse Erfahrung dazu, Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge abschätzen zu können und Vielfahrer sind da klar im Vorteil gegenüber den so genannten "Sonntagsfahrern", oder Fahrern die ganz selten auf der Autobahn fahren.

:) Jürgen
 

Dix

User
Ich bin deutscher Staatsbürger und mein Auto hat mehr als 100PS. Das muss als Qualifikation reichen... ;)
 

rkopka

User
Nö, aber es gehört schon eine gewisse Erfahrung dazu, Geschwindigkeiten anderer Fahrzeuge abschätzen zu können und Vielfahrer sind da klar im Vorteil gegenüber den so genannten "Sonntagsfahrern", oder Fahrern die ganz selten auf der Autobahn fahren.
Das wird aber auch durch Fahrzeug und übliche Geschwindigkeit eingelernt. In Norwegen (sehr niedrige Geschwindigkeit) habe ich regelmäßig zu hoch geschätzt. Ich dachte, es geht nicht mehr, dann dauerte es ewig bis das Auto wirklich da war. In D dagegen kann jeder kleine Punkt bei >200km/h plötzlich da sein. Oder auch erst in zwei Minuten. Auch ob man selber einen PKW oder z.B. ein WOMO fährt, verändert die Einschätzung beträchtlich. Ebenso wie die eigene Lage im Geschwindigkeitsspektrum. Wer natürlich immer nur in einem Land mit einem Fahrzeug fährt, tut sich da leichter. Und wenn ich davon ausgehen kann, daß der hintere kaum mehr als 140km/h fährt (z.B. in Ö), dann wird es nochmal einfacher.

RK
 
Ist aber auch zu dumm, wenn die Erfahrung zwar reicht, um die Geschwindigkeit des von hinten ankommenden Verkehrs einzuschätzen, aber nicht, um den eigenen Tacho im Auge zu halten.

Wenn Du fünf Stunden nach Lkw-Unfall im Stau auf der Autobahn gestanden hast und dann versuchst noch rechtzeitig dein reserviertes Hotel in Paris zu erreichen, dann kann es schon 'mal vorkommen, das man 1km/h zu schnell fährt, oder? ;)

:) Jürgen
 
Wenn Du fünf Stunden nach Lkw-Unfall im Stau auf der Autobahn gestanden hast und dann versuchst noch rechtzeitig dein reserviertes Hotel in Paris zu erreichen, dann kann es schon 'mal vorkommen, das man 1km/h zu schnell fährt, oder? ;)
Ja, aber dann zahl ich das Ticket, sage "tant pis", und heul nicht noch Jahre später rum. Ausserdem nehme ich an, dass auch bei den Franzosen eine Messtoleranz abgezogen wird.
 

Sammi

User
Wenn Du fünf Stunden nach Lkw-Unfall im Stau auf der Autobahn gestanden hast und dann versuchst noch rechtzeitig dein reserviertes Hotel in Paris zu erreichen, dann kann es schon 'mal vorkommen, das man 1km/h zu schnell fährt, oder? ;)

:) Jürgen

Wer zu schnell fahren muss, um einen Termin zu halten, ist eindeutig zu spät los gefahren.
 
Ja, aber dann zahl ich das Ticket, sage "tant pis", und heul nicht noch Jahre später rum. Ausserdem nehme ich an, dass auch bei den Franzosen eine Messtoleranz abgezogen wird.

Wo bitteschön habe ich "geheult"? War nur ein Hinweis, dass in Frankreich bereits kleinste Übertretungen (kurz nach Mitternacht auf komplett leerer Autobahn) geahndet werden. Und genau wie UweHD halte ich bis zu dreistellige Beträge für solche Übertretungen für "kleinkariert". Glaube kaum, dass ein Franzose in Deutschland dafür belangt worden wäre.

:) Jürgen
 
Wer zu schnell fahren muss, um einen Termin zu halten, ist eindeutig zu spät los gefahren.

Ich bin auf der Autobahn 1km/h zu schnell gefahren. Du planst also 5 stündige Vollsperrungen für Strecke ein, die Du normalerweise in einer Stunde fährst? Da bekäme ich aber Ärger mit meinem Arbeitgeber ... so großzügig ist die Gleitzeitregelung nun auch nicht, dass ich regelmäßig 5 Stunden zu früh zur Arbeit kommen könnte. ;)

Ich bin in diesem Fall eindeutig zu früh los gefahren, sonst hätte man die Vollsperrung im Radio gehört und ich hätte über Straßburg ausweichen können. ;)

:) Jürgen
 

Sammi

User
Ich bin auf der Autobahn 1km/h zu schnell gefahren. Du planst also 5 stündige Vollsperrungen für eine 5 Stunden Fahrt ein?

Ich bin in diesem Fall eindeutig zu früh los gefahren, sonst hätte man die Vollsperrung im Radio gehört und hätte über Straßburg ausweichen können. ;)

:) Jürgen

Nein, aber in den Hotels, in denen ich bisher unter gekommen bin, konnte man Anrufen, wenn wirklich alle Stricke reißen. Dann bleibt das Zeimmer auch reserviert, wenn man im Stau steht.

Und bevor es Handys gab, gabs an den Raststätten Telefonzellen, bevor das Argument kommt.
 
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