Ergänzung zum Thema Bölle
Ergänzung zum Thema Bölle
wie man in der Rubrik Rechtsfragen lesen kann könnte demnächst das Fliegen
am Bölle des Teckberges verboten werden. (Biosphären...........)
Zitat stammt aus dem Sammelthread zum Bölle.
Hallo,
als Ergänzung zu diesem Thema:
das Biosphärengebiet soll laut telefonischer Auskunft des Start Teams des RP Tübingen für den genehmigungsfreien Modellflug in der Pflege- und Entwicklungszone keine Einschränkung bringen. Also auch für das Bölle in der Pflegezone nicht. Da die Pflegezone aber rechtlich durch Verordnung einem Naturschutzgebiet gleich gestellt werden soll, wäre ein Verbot auch des genehmigungsfreien Modellflugs durch das RP / die Gemeinde Owen nach meinem Kenntnisstand rechtlich einfacher möglich als bisher.
Der Flugbetrieb am Bölle (erlaubt ist da ja genehmigungsfreier Flugbetrieb, also Segler und Elektromodelle bis 5kg) ist deshalb problematisch, weil an der Startstelle Hoher Bohl in wenigen 100m Entfernung Aufstiegsbeschränkungen gelten (hier insbesondere max. 150m Höhe über Startstelle, keine Aussenlandung mehr als 500m von der Startstelle entfernt) und von anderen Personen wie z.B. Piloten der manntragenden Zunft nicht immer zweifelsfrei festgestellt werden kann, von welcher Startstelle das Modell das beobachtet wurde gestartet ist bzw. nicht allen diese Unterscheidung bekannt ist.
D.h. in der Vergangenheit wurden dem RP Verstöße gegen die Aufstiegsbedingungen am Hohen Bohl gemeldet, die keine waren, da Startstelle Bölle war. Dies hat wohl zu Irritationen und zu Überlegungen beim RP geführt geführt, wie die Einhaltung der Aufstiegsbedingungen am Hohen Bohl besser sichergestellt werden kann bzw. wie man feststellen kann wo ein Modell gestartet wurde, ob an die Aufstiegsbeschränkungen auf das Bölle ausdehnen sollte, ob nicht eine Startstelle für Südwest bis Nordwestwetterlagen für Modellflieger an der Teck ausreichend ist usw.
Da die Startstellen Bölle und Hoher Bohl zwar nahe beieinander liegen aber doch sehr verschieden sind und ihren eigenen Reiz haben, wäre es für jede von beiden schade, wenn sie wegfallen würde.
Auf der Sitzung im Frühjahr der Flugleiter für die Startstellen Hoher Bohl und Hörnle wurde deshalb angeregt, dass man bei gemischtem Betrieb (Modelle und 1:1 gemeinsam am Teckhang) die Modellpiloten bittet, im Zweifel auch am Bölle freiwillig die 150m Höhenbeschränkung einzuhalten, um weitere Irritationen zu vermeiden.
Ob es solche Irritationen in 2007 wieder gegeben hat weiß ich nicht. Leider musste ich dieses Jahr aber feststellen, dass zwar eine Minderheit aber eben doch etliche Modellflugkollegen als ich diese Anregung ihnen freundlich am Bölle mitgeteilt haben, mir eben geantwortet haben, dass sie das Recht hätten höher zu fliegen und die sich deshalb nicht an die freiwillige Beschränkung halten wollen. D.h. es kann – muss aber nicht – dazu kommen dass das RP den Flugbetrieb am Bölle einschränken will. Da das Bölle kein „Vereinsplatz“ ist und die Piloten eher eine lose Gemeinschaft bilden, sehe ich auch keine Organisation oder Einzelperson, die bei entsprechenden Verfügungen die Mittel bereitstellt, um rechtlich dagegen vorzugehen noch seh ich eine tragfähige Organisation die einen Flugleiterbetireb wie am Hohen Bohl organisieren würde.
Am meisten tragen wir meines Erachtens zum Erhalt der Startstelle Bölle bei, wenn wir es schaffen, Vorfälle jeder Art (Begegnungen mit 1:1 über 150m oder Aussenlandung ganz unten im Tal...) zu vermeiden.
Hans