Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Wobei es schon witzig ist dass sich jemand, der nach eigener Aussage Flugmodelle betreibt sich auf einer Multikopterseite informiert.
Ist so logisch wie wenn ich was über Salatöl wissen will bei Liqui Moly nachfrage...:rolleyes:
Dass die dort Multikopterspezifisch antworten liegt in der Natur der Website und ist für deren Zielgruppe zugeschnitten und (vermutlich) dort zutreffend/passend.
Fazit: Die (Informations-) Wege der Modellflieger sind wundersam - mit jedem Tag den ich hier lese zunehmend!

Übrigens - jeder, der diesen Thread hier einigermaßen mitgelesen hat weiß doch dass der DMO auf die Anhängerkupplung des DAeC gehüpft ist.
Dass der DMO dadurch zum Verband wurde ist mir neu, wenn schon wurde der DMO (Sub) Mitglied im DAeC so meine Ansicht.
Hab ich auch nicht geschrieben. Und so eindeutig war das bis eben gerade nicht denn hier in dem Thread wurde bisher nur rumgeeiert anstatt einer klaren Aussage die Frank gerade getroffen hat. Selbst unser Mitglied wusste es nicht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Och nö,
nich schon wieder.

Der Förderverein der DMO ist Mitglied des DAeC geworden. Da brauchte keiner Verband oder Verein zu werden.
Wäre dem nicht so, wäre mit Ende 2020 für die DMO-Piloten Feierabend mit dem bisherigen Modellflug gewesen.
 

Friwi

User
Hi Frank,
auch von meiner Seite vielen Dank für deine Bemühungen zu den div. Fragen "Licht ins Dunkel zu bringen" 👍

Zu dem von dir in #2054 verlinkten Beitrag stellt sich für mich als Mitglied es Öst.AeroClub allerdings eine grundlegende Frage bzgl. der Gültigkeit der Verordnung und der Möglichkeit auf nationaler Ebene abweichende (bessere Regulierung) festzulegen.

Lt. einem mir vorliegenden Dokument des Österr. AeroClub bzgl. Umsetzung der EU-Verordnung 2019/947 ab 31.12.2020 ist diese Verordnung rechtlich höherwertig als das nationale Recht und damit auch für die Republik Österreich bindend – und natürlich auch für alle anderen Mitgliedstaaten der EU.

So wie ich der Stellungnahme des DAeC verstehe, sehe die das anders und besteht sehr wohl die Möglichkeit national für Modellflieger im Verbandsrahmen "bessere Regelungen" festzulegen (was letztendlich bis 31.12.2022 erfolgen muss).

Event. kannst du dazu etwas "Grundlegendes" beitragen ?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hi Frank,
auch von meiner Seite vielen Dank für deine Bemühungen zu den div. Fragen "Licht ins Dunkel zu bringen" 👍

Zu dem von dir in #2054 verlinkten Beitrag stellt sich für mich als Mitglied es Öst.AeroClub allerdings eine grundlegende Frage bzgl. der Gültigkeit der Verordnung und der Möglichkeit auf nationaler Ebene abweichende (bessere Regulierung) festzulegen.

Lt. einem mir vorliegenden Dokument des Österr. AeroClub bzgl. Umsetzung der EU-Verordnung 2019/947 ab 31.12.2020 ist diese Verordnung rechtlich höherwertig als das nationale Recht und damit auch für die Republik Österreich bindend – und natürlich auch für alle anderen Mitgliedstaaten der EU.

So wie ich der Stellungnahme des DAeC verstehe, sehe die das anders und besteht sehr wohl die Möglichkeit national für Modellflieger im Verbandsrahmen "bessere Regelungen" festzulegen (was letztendlich bis 31.12.2022 erfolgen muss).

Event. kannst du dazu etwas "Grundlegendes" beitragen ?

Also ganz einfach ausgedrückt:
die EU-Verordnung bietet den Verbänden die möglichkeit, für den Betrieb ihrer Mitglieder ein eigenes Regelwerk zu erstellen, das mehr erlaubt, als die Open Category. Das gilt auch in Österreich und der ÖAEC arbeitet daran.
Wenn du das genauer haben willst, guckst du hier.
Das ist allerdings auf Deutschland gemünzt aber prinzipiell übertragbar.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
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Hallo Chris
die Drohnenverordnung ist mit einer Verbandsangehörigkeit nicht außer Kraft!
Die Erleichterungen die dem Modellflug innerhalb von Vereinen und Verbänden erlaubt werden können sind Teil der EU Drohnenverordnung siehe §16 EUDurchführungsverordnung.
Gruß Martin
 
Wenn es den §16 nicht geben würde müssten wir uns mit der offenen Kategorie und den damit verbundenen höhendeckel von 120m zufrieden geben. das ab so fort. Keine Übergangszeiten für die mitglieder eines verbandes..........
 

S_a_S

User
(Privat gebaut fällt sowieso ab 0 Kg unter Specific, hat ja noch kein CofA dass es erst braucht, sonst Modellflugzone)
auch nicht richtig

2019/947 Artikel 4
Die UAS-Betriebskategorie „offen“
(1) Die Betriebskategorie eines UAS gilt nur dann als „offen“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Das UAS fällt unter eine der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 genannten Klassen, ist privat hergestellt oder erfüllt die in Artikel 20 genannten Bedingungen;

Die 2019/945 muss dahingehend für privat hergestellte auch nicht beachtet (CofA) werden:
Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Kapitel II dieser Verordnung gilt für folgende Erzeugnisse:
a) UAS, die nach den Vorschriften und Bedingungen für den UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 bestimmt sind, ausgenommen privat hergestellte UAS, und die entsprechend den in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 genannten fünf UAS-Klassen mit einem in den Teilen 1 bis 5 des Anhangs dieser Verordnung festgelegten Kennzeichen zur Identifizierung ihrer Klasse versehen sind;

Allerdings nur unter 250g unter 19m/s in Open A1 erlaubt, sonst Open A3 (oder in Specific, z.B. mit Artikel 16).

Grüße Stefan
 
Ich habe auch mal eine Frage, evtl. wurde das schon beantwortet, aber der Thread ist tatsächlich zu lang und unübersichtlich für mich geworden:
Wenn ich in einem Verband bin, z.B. DMFV, darf ich dann wie bisher ohne neue Einschränkungen nur auf dem Modellflugplatz fliegen oder auch auf der "wilden Wiese"? Denn ich gehe zum Fliegen auch hin- und wieder mal woanders hin, als nur auf den Modellflugpatz (z.B. Wiese oder Hang)
 
Also ganz einfach ausgedrückt:
die EU-Verordnung bietet den Verbänden die möglichkeit, für den Betrieb ihrer Mitglieder ein eigenes Regelwerk zu erstellen, das mehr erlaubt, als die Open Category. Das gilt auch in Österreich und der ÖAEC arbeitet daran.
Wenn du das genauer haben willst, guckst du hier.
Das ist allerdings auf Deutschland gemünzt aber prinzipiell übertragbar.

Hallo Frank,
Dir auch noch ein gutes neues Jahr und vielen Dank für die unermessliche Ausdauer! Respekt!
Ich frage das folgende im Interesse einer großen Anzahl von Hangfliegern, Touristen, Wettbewerbsteilnehmer und Piloten, die möglicherweise auf keinen Platz mit eigener BE zurückgreifen können:
Ist erkennbar, dass der Öaec um eine BE nach §16 opt. B ersucht und hierfür Regeln erarbeitet, die die unsäglichen Einschränkungen der open cat. adressieren? Die da vor allem wären:
- Abstandsregeln zu "Erholungsgebieten"
- Zwang zum Konturenflug am Hang wegen der 120m AGL für uav >10kg.
Ist dem Öaec klar, welche gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsequenzen die bisherige, auch aus Sicherheitsaspekten unsinnige Regelung bringt und dass es wie in D auch anders ginge wenn Verband und Behörde (ACG) nur wollten?
Und noch eine Frage: hältst du einen Weg ähnlich dem in D für realistisch um fliegen auf der grünen Wiese in die open cat. zu befördern?
 
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Also ganz einfach ausgedrückt:
die EU-Verordnung bietet den Verbänden die möglichkeit, für den Betrieb ihrer Mitglieder ein eigenes Regelwerk zu erstellen, das mehr erlaubt, als die Open Category. Das gilt auch in Österreich und der ÖAEC arbeitet daran.
Wenn du das genauer haben willst, guckst du hier.
Das ist allerdings auf Deutschland gemünzt aber prinzipiell übertragbar.
Der österreichische Verband hat sich in seiner Verbandspostille so geäussert...
prop 03-2020_14+15_klein.jpg

Ist erkennbar, dass der Öaec um eine BE nach §16 opt. B ersucht
Ja, das ist erkennbar. Bzw. dass dem ÖAEC nur diese Option zur Verfügung steht.

Und: Was Herr RA Magister Michael Rainer da schreibt, ist auf Österreich gemünzt, aber prinzipiell auf Deutschland im Falle einer eine BE nach §16 opt. B übertragbar.
Mit Aufsichtssystem für Flugmodell-Vereine und einem zugehörigen Managementsystem bei den Vereinen.
Da freut sich manch Vereinsvorstand besonders drauf.

Und alle anderen Fragen offen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
Dir auch noch ein gutes neues Jahr und vielen Dank für die unermessliche Ausdauer! Respekt!
Ich frage das folgende im Interesse einer großen Anzahl von Hangfliegern, Touristen, Wettbewerbsteilnehmer und Piloten, die möglicherweise auf keinen Platz mit eigener BE zurückgreifen können:
Ist erkennbar, dass der Öaec um eine BE nach §16 opt. B ersucht und hierfür Regeln erarbeitet, die die unsäglichen Einschränkungen der open cat. adressieren? Die da vor allem wären:
- Abstandsregeln zu "Erholungsgebieten"
- Zwang zum Konturenflug am Hang wegen der 120m AGL für uav >10kg.
Ist dem Öaec klar, welche gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsequenzen die bisherige, auch aus Sicherheitsaspekten unsinnige Regelung bringt und dass es wie in D auch anders ginge wenn Verband und Behörde (ACG) nur wollten?
Und noch eine Frage: hältst du einen Weg ähnlich dem in D für realistisch um fliegen auf der grünen Wiese in die open cat. zu befördern?
Hallo,
ich kann die Entwicklung in Österreich nicht im Detail verfolgen. Ich habe mit Deutschland schon genug zu tun.
aber: Der ÖAEC hat ein Regelwerk erstellt, das den Standardisierten Regeln des DAeC recht ähnlich ist und er strebt eine Betriebserlaubnis nach §16 2(b) an. Die Auswirkungen auf den Tourismus sind dem ÖAEC sehr klar. Ich werde noch mal nachfragen um genauere Infos zu bekommen.

Und noch etwas: In D gibt es keine Intentionen, den Flug auf der grünen Wiese für Verbandsmitglieder in die Open Category zu befördern. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Aber dieses Ziel wird ja hier nicht akzeptiert. Es gibt auch keine Bestrebungen, eine generelle Transponderpflicht für Flugmodelle einzuführen oder den Modellflug in U-Space zu zwingen.
Dagegen kann man sich die Finger wundschreiben, es nutzt nichts. Gegen solche Verschwörungstheorien hat man nicht sachlicher Information kaum eine Chance.
 
Und: Was Herr RA Magister Michael Rainer da schreibt, ist auf Österreich gemünzt, aber prinzipiell auf Deutschland im Falle einer eine BE nach §16 opt. B übertragbar.
Mit Aufsichtssystem für Flugmodell-Vereine und einem zugehörigen Managementsystem bei den Vereinen.
Da freut sich manch Vereinsvorstand besonders drauf.

Ehrlich, was bin ich froh dass ich bis dahin aus der Nummer raus sein werde...sorry, das tut sich nicht jeder endlos an.
Ähnlich zu diesem Thread verlaufen Vereinsdiskussionen zu solchen Themen.
Argumentationen von vielen, man haben keine Zeit und keinem Bock alles zu lesen - aber so wie du (Vorstand) erzählst kann das sicher nicht sein.
Denn in der Bildzeitung steht...die Putzfrau hat gesagt...oder ganz beliebt, man zitiert nur einen kleinen Ausschnitt um etwas zu belegen.
Ehrlich - Vorstände wollen eigentlich auch nur fliegen, das haben viele mittlerweile vergessen.
 
Dem ÖAEC ist der Hangflug, um es vorsichtig zu sagen, offensichtlich ziemlich egal:
"Was uns Hangflieger bei dieser Geschichte gegen den Strich geht, ist, dass Entscheidungen im ÖAC beim Hangflug ohne Rücksprache mit den Hangflugreferenten getroffen worden sind."
Quellen: @attack 1, 2, 3, 4, 5
 
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Ehrlich - Vorstände wollen eigentlich auch nur fliegen, das haben viele mittlerweile vergessen.
Die meisten Vorstände auf der Vereinsebene vor Ort wurden wohl kaum gefragt, was sie wollen.
Vermutlich ist denen unter diesen Umständen eher zum "Wegfliegen"!
 
Und noch etwas: In D gibt es keine Intentionen, den Flug auf der grünen Wiese für Verbandsmitglieder in die Open Category zu befördern. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Aber dieses Ziel wird ja hier nicht akzeptiert.
...
Entschuldigung Frank, ich habe hier vor lauter hin und her das genaue Gegenteil fabuliert wie beabsichtigt... 🧐 🤐. Es sollte heißen: siehst du eine realistische Chance, den Hangflug auch in Österreich aus der open cat. heraus (also in die specific hinein) zu bekommen (denn die open verursacht ja das Dilemma mit 120m AGL / Konturenflug)
Also, sorry nochmal für den Fauxpas und Asche auf mein Haupt. 🙊
 
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Ich habe auch mal eine Frage, evtl. wurde das schon beantwortet, aber der Thread ist tatsächlich zu lang und unübersichtlich für mich geworden:
Wenn ich in einem Verband bin, z.B. DMFV, darf ich dann wie bisher ohne neue Einschränkungen nur auf dem Modellflugplatz fliegen oder auch auf der "wilden Wiese"? Denn ich gehe zum Fliegen auch hin- und wieder mal woanders hin, als nur auf den Modellflugpatz (z.B. Wiese oder Hang)
 
Aber @Frank die Antwort hast du bestens gegeben und wenn der Öaec tatsächlich entsprechende Aktivitäten zeigt, wären das gute Nachrichten. Es wäre dann auch fair, erstmal auf deren Standardisierte Regeln bzw die BE zu warten ... In Anlehnung an Daec stimmt ja wie gesagt vorsichtig optimistisch...
 
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