Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Der Folklore wegen und zur „Aufheiterung“ hier drei Blüten der rumänischen Luftfahrtbehörde:
Die Prüfung wird mündlich per Videochat durchgeführt. Irgendwann...
Für die Erteilung des Kompetenznachweises wird ein fliegerärztliches Untersuchungszeugnis verlangt.
Die Registrierungsnummer des Piloten bedingt die gleichzeitige Registrierung inkl Identifikation durch Seriennummer eines UAS.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der Folklore wegen und zur „Aufheiterung“ hier drei Blüten der rumänischen Luftfahrtbehörde:
Die Prüfung wird mündlich per Videochat durchgeführt. Irgendwann...
Für die Erteilung des Kompetenznachweises wird ein fliegerärztliches Untersuchungszeugnis verlangt.
Die Registrierungsnummer des Piloten bedingt die gleichzeitige Registrierung inkl Identifikation durch Seriennummer eines UAS.
Sag mal,
was für ein Kraut rauchen die?
Scheint gut zu sein. Will ich auch haben.
 

HPR40

User
Tschuldigung,

nö, weil Falsch.

In Specific fallen auch UAS unter 25 Kg, weil nun mal auch alle Geräte der Open Categorie ab C1 in Specific oder aber auch z.B.im Rahmen einer AOC, was dann Certified wäre, betrieben werden können.
(Privat gebaut fällt sowieso ab 0 Kg unter Specific, hat ja noch kein CofA dass es erst braucht, sonst Modellflugzone)

Standard Scenario (STS) is a predefined operation, described in an appendix to EU regulation 2019/947. To date two STSs have been published, STS 1 and STS 2, and they require use of a drone with class identification label C5 or C6 respectively.
Quelle:

Es gäbe also auch schon UAS der Klasse C5 und C6, unter 25 Kg MTOM, die über die entsprechende Ausrüstungung für ein STS im Rahmen von Specific, weil hier ein höheres Betriebsrisiko vorliegt, verfügen. ( STS auch nur, weil hier nur eine Kompetenz nach Open vorliegt, also keine ATO oder DTO Kompetenz, die sowieso unter den Betrieb im Rahmen von Specific fallen.)

In der Opinion, die den C5 und C6 Geräten zugrundeliegt, wurde im Übrigen die Kenntlichmachung von UA im Nachtflugbetrieb festgelegt. Das geschieht mit einem grünen ACL, weil die Farben rot und weiß für die bemannten LFZ vorgesehen sind.

Also den Kram vom LBA ignoriert ihr bitte erst mal, zumal der auch nicht nur auf deren Mist gewachsen zu sein scheint.


@2small2fail
490 Km/h GPS?
In LR Golf sind, bei guten Sichtverhältnissen 250kt oder 450 Km/h IAS erlaubt. Ich legs mal als Messfehler in Deinem Sinne aus.


Gruß Horst

P.S.
zu dem Artikel aus Aerotelegraph.

Also die 3G Funklöcher im hiesigen Raum hatten Bestand bis zur Abschaltung kürzlich und wurden weiterhin auch Konsequent in 4G überführt.
Insoweit sehe ich die Schätzung mit 20 Jahren in dem Artikel, anhand der vorliegenden persönlichen Erfahrungen, als sehr optimistische Prognose an.
 
Zuletzt bearbeitet:
@2small2fail
490 Km/h GPS?
In LR Golf sind, bei guten Sichtverhältnissen 250kt oder 450 Km/h IAS erlaubt. Ich legs mal als Messfehler in Deinem Sinne aus.
NIX mit "mir" und "GPS" da. Der ganz weit weg beteiligte "class G airspace" liegt in NZ.
Ganz schnelle DS'er sind wahrscheinlich weltweit (gesuchte?) Verbrecher.:D
Dynamic Soaring scheint ja ausserhalb des gemeinen Wahrnehmungs- und Wissenshorizontes zu liegen. ;)
 
Hey Leute,

ich bin ein wenig verwirrt, 2018 habe ich den Kenntnisnachweis gemäß § 21a beim DMFV abgelegt. Laut des Artikels von Bina und Francis (unten verlinkt)ist der 21a Nachweis jetzt völlig nutzlos, stimmt das?
Welche Möglichkeiten bleiben mir, wenn ich 2021 nicht auf dem Boden bleiben will? Ich fliege Modelle bis ca. 4 kg, 1 km von der nächsten Siedlung entfernt und auch nur privat.

Bina und Francis Artikel:
( https://drohnen-camp.de/eu-drohnen-fuehrerschein/?tl_inbound=1&tl_target_all=1&tl_form_type=1&tl_period_type=3&utm_medium=email&utm_source=getresponse&utm_content=Neues+Jahr%2C+neue+Scheine&utm_campaign=Drohnen-Camp+Newsletter )


MfG
Nik
 

aue

User
Hallo Nik,

der Unterschied besteht darin, ob du Verbandsmitglied bist oder nicht. Wenn ja, ist dein Kenntnisnachweis weiterhin gültig und außer der Registrierung ändert sich erstmal nichts für dich, wenn nein, brauchst du sofort einen Kompetenznachweis. Und du darfst nur noch 120m hoch fliegen.
 
Kann das nicht öffnen - sag aber schon mal vorsorglich nein.

Hier ist die Seite nochmal.

Hallo Nik,

der Unterschied besteht darin, ob du Verbandsmitglied bist oder nicht. Wenn ja, ist dein Kenntnisnachweis weiterhin gültig und außer der Registrierung ändert sich erstmal nichts für dich, wenn nein, brauchst du sofort einen Kompetenznachweis. Und du darfst nur noch 120m hoch fliegen.

Sicher? Mein Verband ist die DMO aber ich fliege nicht auf einem offiziellen Modellflugplatz.

Ich habe dazu noch folgendes bei drohnen-camp gefunden:
Mit “Alter DE-Kenntnisnachweis” ist ausschließlich der Nachweis von einer Anerkannten Stelle gemäß §21d LuftVO gemeint. Einweisungen von Modellsportverbänden oder Piloten-Scheine sind nicht mehr nutzbar! Ausführliche Infos dazu findest du im nächsten Abschnitt.

Nicht umschreiben lässt sich die Bescheinigung über eine Einweisung von einem Luftsportverband nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 3 LuftVO (Modellflugverband). Möglicherweise ist dieser Nachweis aber in der Übergangsphase noch im Rahmen der Tätigkeiten von Luftsportverbänden gültig.
Eine Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist ab dem 31.12.2020 nicht mehr für Drohnenflüge gültig, du kannst sie auch nicht umschreiben lassen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Lies das mal durch und denke mal über die Qualität deiner Quelle nach
 
Hier ist die Seite nochmal.



Sicher? Mein Verband ist die DMO aber ich fliege nicht auf einem offiziellen Modellflugplatz.

Ich habe dazu noch folgendes bei drohnen-camp gefunden:

Die zuverlässigste Aussage wird dir die DMO mitteilen. Einfach dort Anrufen oder Emailanfrage stellen. Dann gibt es hier auch nicht wieder 3 Seiten unterschiedlicher Aussagen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da brauch keiner die DMO zu fragen. Für Verbandsmitglieder ändert sich ausser der Registrierung NICHTS!
 
Da brauch keiner die DMO zu fragen. Für Verbandsmitglieder ändert sich ausser der Registrierung NICHTS!
Ich kenne die Antwort, weil ich bzgl. eines Vereinsmitgliedes in unserem Verein dort nachgefragt habe. Problem a) wird hier teilweise ein Geheimnis draus gemacht und ich nicht weiß ob ich deren Antwort hier kundtun darf b) da als Verband immer nur DAeC und DMFV zu lesen ist woher sollen dann DMO Mitglieder aus den Aussagen klare Antworten finden. Wenn man diesen klar und deutlich dort Aufführen würde wäre es eindeutig klar.

Das man als MFSD Mitglied dem DAeC angeschlossen ist weiß man.
 
Lies das mal durch und denke mal über die Qualität deiner Quelle nach
Im Artikel wird aber nur der DAeC und DMFV erwähnt.
 
Wobei es schon witzig ist dass sich jemand, der nach eigener Aussage Flugmodelle betreibt sich auf einer Multikopterseite informiert.
Ist so logisch wie wenn ich was über Salatöl wissen will bei Liqui Moly nachfrage...:rolleyes:
Dass die dort Multikopterspezifisch antworten liegt in der Natur der Website und ist für deren Zielgruppe zugeschnitten und (vermutlich) dort zutreffend/passend.
Fazit: Die (Informations-) Wege der Modellflieger sind wundersam - mit jedem Tag den ich hier lese zunehmend!

Übrigens - jeder, der diesen Thread hier einigermaßen mitgelesen hat weiß doch dass der DMO auf die Anhängerkupplung des DAeC gehüpft ist.
Dass der DMO dadurch zum Verband wurde ist mir neu, wenn schon wurde der DMO (Sub) Mitglied im DAeC so meine Ansicht.
 
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