Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Noch ein Gedanke zum alpinen Modellflug nicht nur in OE:
Es wäre jetzt an den Anbietern von Fluglocations und gewerblichen Veranstaltern von Events, sich um Betriebserlaubnisse für ihre Bereiche zu kümmern.
Gerade bei den touristischen Angeboten kann es ja wohl nicht sein, dass der ehrenamtliche Modellflug hier die Voraussetzungen für eine kommerzielle Nutzung schaffen muss.
Guter Punkt, Frank. Die Information sollte man weitergeben ...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Guter Punkt, Frank. Die Information sollte man weitergeben ...
Hallo,
ich muss hier leider meinem Unmut gegenüber den Kommerziellen im Bereich des Modellflugs mal Luft machen.

Ich habe jetzt nur auf der Ebene der EMFU Einblick in die finanziellen Aufwendungen, aber seitens der Non-Profit-Organisationen dort hat die Beteiligung an der europäischen Regulierung einen durchaus sechsstelligen Betrag gekostet. Seitens der Kommerziellen habe ich keine müde Mark gesehen ausser der Spende aus der Auflösung der EMIG-RC. Waren ca. 1200€.
 
Das sehe ich wie Frank, gerade solche Events wie Flying Circus und andere, da wäre es schon schön, wenn die Veranstalter da auch den Großteil der Organisation übernehmen und auch für die rechtlichen Voraussetzungen sorgen. Wenn das Heimatverein macht, ist das schön und lobenswert, aber voraussetzen kann man das nicht.
Allerdings weiss ich auch nicht, wie das speziell beim Flying Circus ist, da habe ich keinen Einblick. Aber grundsätzlich sollte man so verfahren...

Ein anderes Thema beschäftigt mich noch: Da war die Rede davon, dass die Vorstände der Vereine, künftig Managementsysteme in Ihren Vereinen integrieren sollen, um den Flugbetrieb im Rahmen der Betriebsgenehmigungen sicherzustellen und irgendwer freute sich auch schon, dass er dann wohl aus der Verantwortung sei.

Für Deutschland sehe ich das so, dass die Verbände da zumindest beratend tätig sein müssten, um die Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen. Das ist das gleiche (teilweise) komplexe Unterfangen wie bisher bei der Platzzulassung/Aufstiegsgenehmigung.
Da sollte man die Vorstände auch nicht alleine lassen, aber das ist sicher auch schon so auf dem Schirm, oder?

Grüße Ralph
Flying Circus: Dazu kann ich etwas aufklären. Seit der Einführung der bisherigen Luftfahrtverordnung vor einigen Jahren ist der Veranstalter gezwungen, jedes Jahr aufs Neue eine Sondergenehmigung bei der ACG zu beantragen. Da wird dann jedes Jahr von der ACG eine "Beweisaufnahme" angefertigt, eine Bewilligungsvorlage erstellt und per Post gegen Empfangsbestätigung verschickt, mit der Aufforderung zur baldigen Stellungnahme des Antragstellers. Irgendwann kommt dann der Bewilligungsbescheid per Mail und Post. Die Rechnung folgt dann auch ... und die ist happig!
Dann dürfen wir in dem Zeitraum des Events bis 500 m hoch fliegen, mit den diversen Auflagen.
Ist der Event vorbei, gilt wieder die allgemeine maximale Flughöhe und der Radius. So war´s bisher ...
Wie´s weitergeht wird man sehen. Wir bleiben jedenfalls nicht untätig ...
 
In letzter Zeit ist ja im Rahmen des Qualitätsmanagements von Unternehmen der Begriff "Managementsystem" ein Buzzword. Das hat jetzt auch die
uns betreffende Regulierung Eingang erreicht. Leute, die damit gequält werden, werden verstehen, dass ich mich hier mit meinen Äusserungen dazu SEHR! beherrschen muss. Sonst gibts eine längerfristige Sperre.
Aber was bedeutet das für den Modellflug? Nach Prophezeiung eines hier im Forum tätigen allwissenden Weltuntergangspropheten das Ende des Modellfugs. Nach Ansicht von dessen Meinung nach unter Wahrnehmungsstörungen leidenden Heilspropheten ist dieses "Managementsystem" nix Neues. Es ist die Dokumentation der Regeln und von: Was, Wann, Wer, Wo.

Früher, als alles noch besser und aus Holz war, nannte man das: Platzordnung und Flugbuch.

Fragen?
Warum kann man diesen Beitrag nicht mindestens zehnmal liken? Anscheinend ist diese für 🇩🇪 Vereine ganz normale Methodik in anderen Ländern (z. B. auch 🇦🇹) eher weniger verbreitet und löst vielleicht deshalb übermäßige Befürchtungen aus. Auch, was die Verantwortung von Vereinsvorständen betrifft wie schon erwähnt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
zum Thema Managementsystem noch ein Gedanke.
Wenn im Rahmen einer Auswertung der lokalen Flugbücher und der Auswertung der Schadensverläufe eine Statistik des Betriebsrisikos des Modellflugs erstellt wird, ergibt sich daraus ein Beleg des bisher als positiv bewerteten Sicherheitsniveaus des Modellflugs. Das verursacht zunächst etwas Aufwand bei der Erfassung und Auswertung, liefert aber eine nicht diskutable Datengrundlage für die Bewertung des Modellflugs und sichert die Reputation des Modellflugs hinsichtlich des Themas Sicherheit. Wenn es dann im Bereich der Luftfahrt um Themen der Betriebssicherheit geht, ist sowas ein starkes Argument, das denn Modellflug schützt. Von daher ist ein solches "Managementsystem" garnicht so übel für uns.
Die Dokumentation des anzuwendenden Regelwerkes ist trivial. Hinsichtlich der dafür relevanten Betriebsverfahren werden das im Rahmen einer BE nach §16 2(b) die standardisierten Regeln sein. Da reicht dann copy and paste. Bei anderen Lösungen wird das allerdings deutlich aufwändiger.
 
Hallo
ein Flugbuch umfast doch alles was gebraucht wird.
Datum, Name, Elektro verbrenenr, Uhrzeit. mehr steht dort nicht drinn.

Oder soll das jetzt Elektronisch erfasst werden?
Nicht jeder Flugplatz hat strom für die passende EDV.
Es gibt Plätze die haben nichteinmal eine Hütte.
Jetzt könnte man sagen man macht das per Handy, tja viele haben nichteinmal ein Smartphone.

das Flugbuch hat seit X Jahren gut funktioniert und jetzt soll es nicht mehr gehen?
Seltsam

Gruß uwe
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo
ein Flugbuch umfast doch alles was gebraucht wird.
Datum, Name, Elektro verbrenenr, Uhrzeit. mehr steht dort nicht drinn.

Oder soll das jetzt Elektronisch erfasst werden?
Nicht jeder Flugplatz hat strom für die passende EDV.
Es gibt Plätze die haben nichteinmal eine Hütte.
Jetzt könnte man sagen man macht das per Handy, tja viele haben nichteinmal ein Smartphone.

das Flugbuch hat seit X Jahren gut funktioniert und jetzt soll es nicht mehr gehen?
Seltsam

Gruß uwe

Für die lokalen Vereine wird sich das auf das Flugbuch (auch in Papier) beschränken.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Definiere „Schadensfälle“.
- Versicherungsrelevante Schadensfälle werden von der Versicherung bzw. über den Verband bei der Meldung erfasst
- Besondere Vorkommnisse werden im Flugbuch eingetragen - oder auch nicht, wenn sonst niemand da ist.

Wenn das jemand auswerten will, muss er sehen wir er an die Unterlagen kommt. Die DSGVO steht da leider im Weg.

Da ich selber beruflich viel mit Auswertungen und deren Interpretationen zu tun habe, weiß ich nur zu genau wie man das genehme Ergebnis bekommt.
Nur mal so. Es werden alle Abstürze auf Nachbars Wiesen innerhalb eines Jahres gezählt.
Beispiel
Verein 1:
1000 Starts 20 Abstürze
Verein 2:
2000 Starts 20 Abstürze
Verein 3:
500 Starts 10 Abstürze

3500 Starts 50 Abstürze entsprechend 1,4%
Also ziemlich gering.

Jetzt kommt „Schlaukopf“ und stellt fest:
„50 Mal hat im letzten Jahr ein Flugmodell einen Schaden auf umliegenden Wiesen und Äckern verursacht.“

Das wollen wir ernsthaft fördern?

Der nächste Schritt sind zertifizierte Nachschulungen in Verein 3.
Feststellung der Modellflugtauglichkeit einzelner Mitglieder über die eID etc. etc.

Hütet Euch vor den Datensammlern. Es sind die Rattenfänger des 21. Jahrhundert. ;)
 
Ich glaube es sollte bei den Einträgen nicht um unkontrollierte Landungen auf Nachbars Acker gehen, macht wohl sowiso keiner.
Von Relevanz sind Personenschäden durch Abstürze! (auch nicht die Fingerzerhackstückende Dummheit beim Anwerfen des 120 Kubikers!)
 
Zuletzt bearbeitet:

S_a_S

User
Ich glaube es sollte bei den Einträgen nicht um unkontrollierte Landungen auf Nachbars Acker gehen, macht wohl sowiso keiner.
Von Relevanz sind Personenschäden durch Abstürze! (auch nicht die Fingerzerhackstückende Dummheit beim Anwerfen des 120 Kubikers!)
LuftVO §7 (1) und (3) verweisen auf Artikel 2 der EU 996/2010, wenn es um meldepflichtige Vorkommnisse geht.
1. „Unfall“ ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, ...
oder im Fall eines unbemannten Luftfahrzeugs zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Luftfahrzeug für Bewegungen zum Zweck des Flugs bereit ist, und dem Zeitpunkt, zu dem es bei Beendigung des Flugs zur Ruhe kommt und das primäre Antriebssystem abgeschaltet wird, ereignet, bei dem
a) eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist durch...
b) das Luftfahrzeug einen Schaden oder ein Strukturversagen erlitten hat...
c) das Luftfahrzeug vermisst wird oder völlig unzugänglich ist;
Der Finger wäre im Zweifel dabei, die Außenlandung definitiv nicht.

Grüße Stefan


PS: Art. 6 DSGVO (1) c) bzw. (1) e) wäre insbesondere im Zusammenhang mit (3) Legitimation genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube es sollte bei den Einträgen nicht um unkontrollierte Landungen auf Nachbars Acker gehen, macht wohl sowiso keiner.
Von Relevanz sind Personenschäden durch Abstürze! (auch nicht die Fingerzerhackstückende Dummheit beim Anwerfen des 120 Kubikers!)
Das musst du überdenken, denn selbst wenn ein Pilot in den laufenden Prob greift und du den Krankenwagen holen musst steht der Blau-Silberne schon automatisch bei Fuß. Da ist der Eintrag eine Bagatelle, weil ohnehin bereits festgestellt und Protokolliert.
Bei fremden Personenschaden kommt ohnehin dein Freund und Helfer.
Verlorene Modelle, verlorenes Schleppseil ist nicht schlecht wenn im Flugbuch vermerkt, wir melden das auch an den entsprechenden Landwirt.
Falls sein Erntegerät zum Ausfall oder Schaden kommt gab es da auch noch nie Ärger, dann wird das abgewickelt und es gibt keinen Groll.
 
Ihr habt ja nicht unrecht, was aber Frank wohl im Auge hat bei der Bewertung des Betriebsrisikos des Modellfluges in Bezug auf die neuen "Spielregeln" ist bestimmt nicht Bauer Krauses weggebrochener Mähdreschermähzinken wegen eines Modells im Kornfeld oder der angeschnibbelte Finger beim Probelauf / Warmlauf des Verbrenners, angeleint und hinter dem Sicherheitszaun. Das sollte bei der Bewertung des Luftfahrttechnischen Risikos durch unsere UAS / Flugmodelle im Luftraum (Flugunfälle) keine Rolle spielen.
Ob es bei uns wohl so viele Tote und Schwerverletzte

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:295:0035:0050:DE:PDF
obiges Zitat daraus: 1. „Unfall“ ein Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, ... "a) eine Person tödlich oder schwer verletzt worden ist durch..."

gab wie bei den "Nichtspielzeugfliegern" (PPL; UL)?
Ich denke auf eine derartige Risiko-Gegenüberstellung zielt Franks obiger Beitrag ab.
Sind wir nicht aber nach jetzigen Gesetzen als Modellflieger zum Zwecke der Sport und Freizeitbetätigung sowiso eine andere Kategorie????
 
Ich kann nur sagen "wehret den Anfängen". Wenn diese Büchse der Pandora mal geöffnet ist...Wir haben schon Vorschriften genug. Und das Flugbuch, mag es geführt sein, wie es will, muss ausreichen. Und wer sollte dann diese Aufgaben im Verein noch zusätzlich übernehmen? Wer wäre für die Datenqualität verantwortlich? Denn einen solchen "Jemand" wird man dann sofort brauchen. Es muss ja dann auch einen geben, dem man im Zweifel etwas ans Bein binden kann. Ich habe lange genug Statistiken gefüttert, bis das gewünschte Ergebnis auch heraus kam.
Mein Fazit: was gesetzlich unabdingbar ist: muss sein; darüber hinaus wird es gefährlich
 
Um es kurz zu fassen : Dokumentationspflicht dürfte bei folgendem entstehen:
- Unfälle mit Personen - oder flurschaden (fremdschäden)
- Regelverstöße (im Rahmen des vernünftigen Ermessens des flugleiters sofern es einen gibt - also specific)
- Gefährdungen (insbesondere diejenigen aufgrund Regelverstoß eingetretenen)
Ist doch alles kein Problem. Wie oft hat man hier was? Alle 5-10 Jahre mal?
Die Praxis in unserem Verein mit AE zeigt eher ein anderes Szenario, und da kommen wir zu dem wie ich Frank interpretiere mit Vorteil aus der Dokumentation: irgend ein missliebiger Mensch fühlt sich gestört und meldet einen Verstoß an RP, Polizei, oder sonst wen. Polizei kommt, zuckt Schultern, schaut ein bisschen zu und trollt sich. Beim RP sieht das vielleicht noch etwas anders aus: da kommt ein offizieller Brief mit der Aufforderung, das flugbuch in Kopie einzureichen und Stellung zu den Vorwürfen zu machen: zu laut, zu nah, zu hoch,... Darum geht's ja meistens.
Flugbuch ist geführt, flugleiter hat unterschrieben, kein Eintrag über Abweichung oder es wurde nachweisbar konform gehandelt (z. B. existieren von allen anwesenden Piloten Lärmpass, KN, Versicherung etc.) d.h. der Betrieb ist gemäß der Platz-Ordnung und AE geführt und dokumentiert. Was bleibt bei der Behörde dann verwertbares hängen? Nichts, außer einer anlassbezogenen Stichprobe mit der Erkenntnis dass der Verein und seine eingesetzten Systeme, Flugleitung usw. einwandfrei arbeiten...
Und das ist weder ein hexenwerk, noch mit übermäßiger Bürokratie verbunden, sondern bei den meisten die alltägliche Routine...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Praxis in unserem Verein mit AE zeigt eher ein anderes Szenario, und da kommen wir zu dem wie ich Frank interpretiere mit Vorteil aus der Dokumentation: irgend ein missliebiger Mensch fühlt sich gestört und meldet einen Verstoß an RP, Polizei, oder sonst wen. Polizei kommt, zuckt Schultern, schaut ein bisschen zu und trollt sich. Beim RP sieht das vielleicht noch etwas anders aus: da kommt ein offizieller Brief mit der Aufforderung, das flugbuch in Kopie einzureichen und Stellung zu den Vorwürfen zu machen: zu laut, zu nah, zu hoch,... Darum geht's ja meistens.
Flugbuch ist geführt, flugleiter hat unterschrieben, kein Eintrag über Abweichung oder es wurde nachweisbar konform gehandelt (z. B. existieren von allen anwesenden Piloten Lärmpass, KN, Versicherung etc.) d.h. der Betrieb ist gemäß der Platz-Ordnung und AE geführt und dokumentiert. Was bleibt bei der Behörde dann verwertbares hängen? Nichts, außer einer anlassbezogenen Stichprobe mit der Erkenntnis dass der Verein und seine eingesetzten Systeme, Flugleitung usw. einwandfrei arbeiten...
Und das ist weder ein hexenwerk, noch mit übermäßiger Bürokratie verbunden, sondern bei den meisten die alltägliche Routine...
Ist doch genau das und so besteht über das Flugbuch hinaus kein Handlungsbedarf. Wie ich schon oben wissen ließ.
Para
 
Die Idee hinter dem "Managementsystem", das eigentlich ein "Aufsichtssystem" ist, offenbart das BMVI schon im April 2020 selbst:

"Das EU-Recht privilegiert den Modellflug zu Sport- und
Freizeitzwecken, misst aber der Aufsicht innerhalb der
Modellflugverbände und -vereine große Bedeutung zu
. Sie
können im Wesentlichen über die Sicherheit von Aufstie-
gen im Rahmen der eigenen Aktivitäten selbst entschei-
den.
Allerdings werden die Vereine und Verbände verstärkt
einer
behördlichen Aufsicht unterliegen
."
(Quelle: Unbemannte Luftfahrtsysteme und innovative Luftfahrtkonzepte - Aktionsplan der Bundesregierung - Suggestive Hervorhebungen durch mich.)

Das ist nicht der "Abflug in die dritte Dimension" sondern ein Ausflug in die Welt der Doppelbotschaften:
„Du darfst doch tun, was du willst, aber erfülle immer meine Erwartungen (sonst gibt's Konsequenzen)!

Das BMVI hat sich wohl von der "Doppelbindungstheorie" inpirieren lassen und benutzt bewusst oder unbewusst ein dysfunktionales paradoxes Muster zwischenmenschlicher Kommunikation, das häufig in "gestörten" Beziehungen auftritt.

Dann soll man bestimmt noch "Danke dafür!" sagen und freudig mit dem Gefühl "selbst entschieden zu haben" mitmachen!

Als Vereins- oder Verbandsfunktionär kann man das dann bewusst oder unbewusst gut finden, z. B. da mit den "Regeln des Managementsystems" aka "Regeln des Aufsichtssystems" und deren Überwachung eigener Macht- und Bedeutungszuwachs assoziiert wird - bewusst oder unbewusst.
Oder aber man findet das als Vereins- oder Verbandsfunktionär bewusst gar nicht gut!!!
 
Unter dem Motto "Allerdings werden die Vereine und Verbände verstärkt einer behördlichen Aufsicht unterliegen.", ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Dokumentationspflichten über das bisherige "Flugbuch" deutlich hinausgehen.
Etwaige Dokumentationspflichten werden von der Aufsichtsbehörde (aka "CA") wohl nach deren Vorstellungen und passend zum obigen Motto festgelegt werden. Alles andere wäre inkonsequent.
 
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