Hallo Fliegerass1,
naja, das es "open Category" ist, das ist klar. Aber
- darf ich als Verbandsmitglied mich frei nach Lust und Laune frei entscheiden wonach ich fliegen will?
- vor der EU-Verordnung durfte ich nicht mit Modellen über 5 kg auf der Wiese fliegen und keinen genehmigungsfreien Nachtflug
Dieses "es bleibt alles wie es ist" zielt erstmal darauf ab das ich "freiwillig" so weiter machen kann wie bisher, d.h. kein Nachtflug und fliegen unter 5 kg (Achtung: ich rede hier von der grünen Wiese auf dem Lande die ich zusätzlich zum Modellfluggelänge mit AE auch nutzen darf. Auf dem Modellflugplatz darf ich keinen Nachtflug machen, aber der Besitzer hat weitere Flächen wo er die Genehmigung zum fliegen ebenfalls gegeben hat wo die Einschränkungen der AE eben nicht greifen.
Eine ähnliche Diskussion habe ich 2018 bereits mit der Luftfahrtbehörde Niedersachsen geführt wo wir auf dem Gelände halt Einschränkungen hatten und 1 Meter daneben auf der restlichen Wiese/Acker eben nicht. Das das irrsinnige deutsche Bürokatrie ist da brauchen wir nicht weiter drüber nachdenken).
Und das Papier ist von der Niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, also was Amtliches. Ansprechpartner wäre " Dezernat 52 (Luftverkehr) "