Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
Was hier übersehen wird ist, das es bei dem "Managementsystem" um das System des Operators, also des Verbandes geht. Nicht um den lokalen Verein. Der hat, wie bisher, seine Flugordnung und handhabt die wie bisher. Für ihn gibt es keine zusätzlichen Aufgaben.
Dia Aufgaben liegen beim Verband, der in seinem Betriebshandbuch Vorgaben für den Flugbetrieb und die Führung des Flugbuches macht, die aber einfach die gängige Praxis wiederspiegeln. Es bleibt eigentlich alles wie bisher.
Der lokale Verein braucht also kein tausendseitiges QM-Handbuch und keine eigene Abteilung zur Qualitätssicherung.
 
Unter dem Motto "Allerdings werden die Vereine und Verbände verstärkt einer behördlichen Aufsicht unterliegen.", ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Dokumentationspflichten über das bisherige "Flugbuch" deutlich hinausgehen.
Etwaige Dokumentationspflichten werden von der Aufsichtsbehörde (aka "CA") wohl nach deren Vorstellungen und passend zum obigen Motto festgelegt werden. Alles andere wäre inkonsequent.
Dazu sehe ich null Anlass, sondern im Gegenteil die Gelegenheit sich in der Selbstverwaltung zu bewähren - und dies nachvollziehbar, sogar rechtsverwertbar darzustellen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dazu sehe ich null Anlass, sondern im Gegenteil die Gelegenheit sich in der Selbstverwaltung zu bewähren - und dies nachvollziehbar, sogar rechtsverwertbar darzustellen

Zumal im Rahmen einer BE nach §16 2(b) der Operator Form und Umfang der Dokumentation festlegen wird. Natürlich in venünftigem Rahmen. "Wir machen nix" wird es nicht geben.
 

Gast_10135

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Hallo,
Modellfliegen ist ein Hobby, .... mir persönlich würde das abs. gegen den Strich gehen wenn ich mich jetzt auch noch mit irgendwelchem unnötigen Schwachsinn während der Ausübung meines Hobbys beschäftigen müsste, den ich schon jobmäßig auf dem Tisch habe.
Managementsystem, Aufsichtssystem, Dokumentationspflichten, Schulungen, Schulungsnachweise, Überprüfung der geschulten Maßnahmen, Audits, Auditvorbereitungen, uvm. , ..... das hat in einem Hobby-Verein nichts verloren !!!! Das klassische Flugbuch muss reichen !

mfG
Harald
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Das BMVI hat sich wohl von der "Doppelbindungstheorie" inpirieren lassen und benutzt bewusst oder unbewusst ein dysfunktionales paradoxes Muster zwischenmenschlicher Kommunikation, das häufig in "gestörten" Beziehungen auftritt.
Das gefällt mir wieder gut! Doppelbindungstheorie!

Es wird damit ein Überbestimmtes - nicht mehr eindeutig kausales System gemeint, was individuell zum Einzelfall wird und dann mit Vorgaben belegt wird, die willkürlich aufgestellt werden, aber durch ein Gesetz legitimiert sind.

Damit bekommt man jeden Verein klein und nichtig. Da nützt dann garnichts mehr - kein Managementsystem, kein Flugbuch, kein... nichts.

Total negativ gesehen.
 
ja ok, aber vielleicht gibt es ja in 1 jahr schon Betriebsgenehmigungen wo was "reales" drin steht und nicht diese Theorien. Theorien bringen garnichts. Scheinen aber viele seit 2017 noch nicht gelernt zu haben... ;)
 
Aber das Forum mit wilden Theorien zumüllen bringt auch nichts und hilft auch nichts...
Da gibts es aktuellere Fragen wie: darf ich jetzt als Hobbyflieger mit Verbandszugehörigkeit auf der grünen Wiese ab sofort genehmigungsfrei ein 24,9 kg schweres Modell fliegen (EU- A1/A3 Kompetenznachweis vorausgesetzt), oder darf ich ab sofort genehmigungsfrei Nachtflug machen....
(Anmerkung: auf unserem Modellfluggelände dürfte ich keinen Nachtflug machen weil dort laut AE nur "bis Sonnenuntergang" geflogen werden darf,
und für die Theoretiker: statt 24 ,9 kg schweres Modell kann man auch einen 5,1 kg schweren Helicopter einsetzen den man dann auch locker bis 120m Höhe fliegen kann)
 
Zuletzt bearbeitet:

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Ich komme auf solche Fragen weil nach aktueller angepasster Drohnenverordnung bei den markenten Punkten §21a / §21b dort "unanwendbar" steht
open Category

Hallo Flieger 089, was man alles so lesen, wenn man mal ans lesen kommt.
Du bist doch Verbandsmitglied. Du hast Glück. Für dich ändert sich die Welt des Modellfluges nicht. Vorerst nicht!
Du genießt Bestandsschutz bis 2022.

Alle die keinem Verband angehören, müssen sich registrieren, Kompetenznachweis machen und auf die e-ID vom LBA warten. Gebühr bezahlen.
Wir haben außerdem bis zum 31.4.2021 eine Ausnahmeregelung auch ohne diese e-Id am Modell nach der Open Category fliegen zu dürfen.

Dein Papier oben vergiss ganz schnell, da steht nicht mal drauf , wo es her ist.
 
Hallo Fliegerass1,

naja, das es "open Category" ist, das ist klar. Aber
  1. darf ich als Verbandsmitglied mich frei nach Lust und Laune frei entscheiden wonach ich fliegen will?
  2. vor der EU-Verordnung durfte ich nicht mit Modellen über 5 kg auf der Wiese fliegen und keinen genehmigungsfreien Nachtflug
Dieses "es bleibt alles wie es ist" zielt erstmal darauf ab das ich "freiwillig" so weiter machen kann wie bisher, d.h. kein Nachtflug und fliegen unter 5 kg (Achtung: ich rede hier von der grünen Wiese auf dem Lande die ich zusätzlich zum Modellfluggelänge mit AE auch nutzen darf. Auf dem Modellflugplatz darf ich keinen Nachtflug machen, aber der Besitzer hat weitere Flächen wo er die Genehmigung zum fliegen ebenfalls gegeben hat wo die Einschränkungen der AE eben nicht greifen.

Eine ähnliche Diskussion habe ich 2018 bereits mit der Luftfahrtbehörde Niedersachsen geführt wo wir auf dem Gelände halt Einschränkungen hatten und 1 Meter daneben auf der restlichen Wiese/Acker eben nicht. Das das irrsinnige deutsche Bürokatrie ist da brauchen wir nicht weiter drüber nachdenken).

Und das Papier ist von der Niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, also was Amtliches. Ansprechpartner wäre " Dezernat 52 (Luftverkehr) "
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fliegerass1,

naja, das es "open Category" ist, das ist klar. Aber
  1. darf ich als Verbandsmitglied mich frei nach Lust und Laune frei entscheiden wonach ich fliegen will?
  2. vor der EU-Verordnung durfte ich nicht mit Modellen über 5 kg auf der Wiese fliegen und keinen genehmigungsfreien Nachtflug
Dieses "es bleibt alles wie es ist" zielt erstmal darauf ab das ich "freiwillig" so weiter machen kann wie bisher, d.h. kein Nachtflug und fliegen unter 5 kg (Achtung: ich rede hier von der grünen Wiese auf dem Lande die ich zusätzlich zum Modellfluggelänge mit AE auch nutzen darf. Auf dem Modellflugplatz darf ich keinen Nachtflug machen, aber der Besitzer hat weitere Flächen wo er die Genehmigung zum fliegen ebenfalls gegeben hat wo die Einschränkungen der AE eben nicht greifen.

Eine ähnliche Diskussion habe ich 2018 bereits mit der Luftfahrtbehörde Niedersachsen geführt wo wir auf dem Gelände halt Einschränkungen hatten und 1 Meter daneben auf der restlichen Wiese/Acker eben nicht. Das das irrsinnige deutsche Bürokatrie ist da brauchen wir nicht weiter drüber nachdenken).

Und das Papier ist von der Niedersächsichen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, also was Amtliches. Ansprechpartner wäre " Dezernat 52 (Luftverkehr) "

gelöscht, das können andere besser...
 
Gibts es denn eine Aussicht darauf, wie so eine "BE" für verbandsbehaftete Plätze aussehen wird ?
Bestandsübernahme ohne Änderungen der bisherigen AE ?
Änderungsmöglichkeiten an bestehender AE ("Entsorgung von schlecht formulierten Altfassungen")
Und wie siehts bei Neu-Eintragungen aus ?
... ich hätte gerne frühzeitig das Thema "Altlastenregularien" geklärt und entsorgt ;-).
 

S_a_S

User
oder darf ich ab sofort genehmigungsfrei Nachtflug machen....
Erst mal Definition von Nacht:
Artikel 2
34. „Nacht“: die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission ( 1 ).
923/2012 Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet;
und link für Berechnung: http://www.datum-und-uhrzeit.de/

Wichtige Voraussetzung für Open-Betrieb:
Artikel 4 (1)
d) Der Fernpilot hält das unbemannte Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt in VLOS-Betrieb, es sei denn, es fliegt im Follow-me-Modus oder es wird ein Beobachter nach Teil A des Anhangs hinzugezogen.
Dabei muss sowohl das Modell als auch die Umgebung sichtbar sein.

Last but least:
UAS.OPEN.060 Verantwortung des Fernpiloten
g) muss der Fernpilot, sofern es sich um einen Nachtflug handelt, sicherstellen, dass an dem unbemannten Luftfahrzeug das grüne Blinklicht eingeschaltet ist.
Die anderen Beleuchtungsvorschriften sind aber auch zu berücksichtigen (923/2012 / SERA.3215 Von Luftfahrzeugen zu führende Lichter)

Grüße Stefan
 
Hallo Stefan,

ein einfaches JA oder NEIN hätte mir gereicht. Fakt ist:
a) auf dem Modellflugplatz klares NEIN, da die AE weiterhin gültig bleibt und dort Sonnenuntergang vermerkt ist.
b) ich bin in besitz einer Nachtfluggenehmigung für ein ganz bestimmtes Gelände (ist weiter weg, aber egal), dort darf ich das weiterhin bis zum Ablauf der Befristung tun. Würde aber gerne auch die Möglichkeit in der Nähe haben wollen.
c) und hier setzt die eigentliche Fragestellung eigentlich an: nationale VO wurde Pflicht zur Genehmigung als "unvereinbar" deklariert, meiner Meinung nach bedeutet dies das es gestrichen ist. In den Prüfungsfragen zu OPEN sind Fragen zu Nachtflugthemen enthalten was einem generellem Verbot widerspricht. Dein Zitat " Artikel 4 (1) " schränkt das ein aber dein letztes Zitat widerspricht dem ganzen. Also ist die Frage für mich weiterhin offen.

Vermutlich kann das nur durch Rücksprache mit der Landesluftfahrtbehörde geklärt werden wie die das sieht. Trotzdem Danke für die Hinweise.

Gruß Manfred
 
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