S_a_S
User
die Kommentierung vom Arbeitsring Lärm der DEGA war aber irgendwie schlüssiger...
Ok, auf dem Einwand, dass zur Registrierung über die Verbände nicht auch die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Mitglieds wegen DSGVO vorliegen muss, ist tatsächlich deutlich und klar genug ausführt.
Der Referentenentwurf steht insofern nicht im Widerspruch zu Artikel 16, als dass die Zuständigkeit zur Beauftragung und die Aufgaben von Vereinen und Verbänden definiert und verfasst werden muss. Ob die bisherige LuftVO die erforderlichen Verfahren rechtssicher genug beschreibt und vor allem, wie ein Verband wahlfrei nach altem Recht weiterfliegen können soll, während die LuftVO eh auf das neue Recht angepasst werden muss, ist (vermutlich auf Grund der Kürze der Zeit und auf der Komplexität der Materie) nicht wirklich dargelegt worden.
Wäre relativ leicht dadurch zu erledigen, dass § 21g etwas erweitert wird
(2) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 1 sind insbeson-
dere beizufügen:
1. standardisierte Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des
Verbandes oder Mitglieder von im Verband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den
a) Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,
oder
b) den §§ xyz der LuftVO in der Fassung vom xx, dem LuftVG in der Fassung vom yy und den NFL vom zz entsprechen.
Was bedauerlich ist, dass das BMVI bereits mit irgend einer Neuen Arbeits-Fassung voranprescht. Wenns dumm läuft, taucht dies als Drucksache kurz vor der Abstimmung im Bundestag auf und muss dann drei Tage später durch den Rat. Das wird knapp, wenn weder die betroffenen Verbände mobilisieren können noch die Abgeordneten die Zeit haben werden, das zu lesen, verstehen und im Wahlkreis gar noch rückzuversichern.
Bezüglich der Gebühr für die Mitgliederregistrierung bleibt ja die stille Hoffnung, dass die erfolgt ist, bevor die Gebührenordnung beschlossen und wirksam ist![Lächeln :) :)](/styles/rcnetwork/smilies/smile.gif)
@Baloo : auch die EU-Regelung spricht nur noch von UAS - und geht maximal auf die Bonbons ein, die Vereine und Verbände exclusiv lutschen dürfen. Bei Luftfahrzeugen ("runter kommen sie alle") ist für die am Boden erst mal Wurst, ob das ein Gleitschirmflieger, ein Ballon, ein Tragschrauber, ein Zweisitzer-Nurflügel-Motorsegler ohne Störklappen, ein Hexacopter mit 4k Gimbalkamera oder ein Kiefer-Balsa-Sperrholz-Diesel ... war, der aus heiterem Himmel eingeschlagen ist und entsprechend allgemein sind die Formulierungen in den Gesetzen/Verordnungen gehalten, wenn das für alle Teilnehmer gelten soll.
Grüße Stefan
Ok, auf dem Einwand, dass zur Registrierung über die Verbände nicht auch die ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Mitglieds wegen DSGVO vorliegen muss, ist tatsächlich deutlich und klar genug ausführt.
Der Referentenentwurf steht insofern nicht im Widerspruch zu Artikel 16, als dass die Zuständigkeit zur Beauftragung und die Aufgaben von Vereinen und Verbänden definiert und verfasst werden muss. Ob die bisherige LuftVO die erforderlichen Verfahren rechtssicher genug beschreibt und vor allem, wie ein Verband wahlfrei nach altem Recht weiterfliegen können soll, während die LuftVO eh auf das neue Recht angepasst werden muss, ist (vermutlich auf Grund der Kürze der Zeit und auf der Komplexität der Materie) nicht wirklich dargelegt worden.
Wäre relativ leicht dadurch zu erledigen, dass § 21g etwas erweitert wird
(2) Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach Absatz 1 sind insbeson-
dere beizufügen:
1. standardisierte Verfahren, die den Betrieb von Flugmodellen durch Mitglieder des
Verbandes oder Mitglieder von im Verband organisierten Modellflugvereinen regeln und die den
a) Anforderungen des Artikels 16 Absatz 2 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entsprechen,
oder
b) den §§ xyz der LuftVO in der Fassung vom xx, dem LuftVG in der Fassung vom yy und den NFL vom zz entsprechen.
Was bedauerlich ist, dass das BMVI bereits mit irgend einer Neuen Arbeits-Fassung voranprescht. Wenns dumm läuft, taucht dies als Drucksache kurz vor der Abstimmung im Bundestag auf und muss dann drei Tage später durch den Rat. Das wird knapp, wenn weder die betroffenen Verbände mobilisieren können noch die Abgeordneten die Zeit haben werden, das zu lesen, verstehen und im Wahlkreis gar noch rückzuversichern.
Bezüglich der Gebühr für die Mitgliederregistrierung bleibt ja die stille Hoffnung, dass die erfolgt ist, bevor die Gebührenordnung beschlossen und wirksam ist
![Lächeln :) :)](/styles/rcnetwork/smilies/smile.gif)
@Baloo : auch die EU-Regelung spricht nur noch von UAS - und geht maximal auf die Bonbons ein, die Vereine und Verbände exclusiv lutschen dürfen. Bei Luftfahrzeugen ("runter kommen sie alle") ist für die am Boden erst mal Wurst, ob das ein Gleitschirmflieger, ein Ballon, ein Tragschrauber, ein Zweisitzer-Nurflügel-Motorsegler ohne Störklappen, ein Hexacopter mit 4k Gimbalkamera oder ein Kiefer-Balsa-Sperrholz-Diesel ... war, der aus heiterem Himmel eingeschlagen ist und entsprechend allgemein sind die Formulierungen in den Gesetzen/Verordnungen gehalten, wenn das für alle Teilnehmer gelten soll.
Grüße Stefan