Ich empfehle, dass sich jeder Interessierte einfach mal ein Bild macht von den beiden "konkurrierernden" Stellungnahmen:
DMFV
DAEC
Was fällt euch zu der Ausgestaltung auf und was inhaltlich? Macht euch ein Bild...
So, und dann möchte ich einen Punkt herausgreifen, der zentral für die Argumentation pro Opt. A (status quo) ist. Zitat DMFV:
"
Grundlage für Art. 16 der DVO (EU) 2019/947 ist Erwägungsgrund Nr. 27 der DVO (EU) 2019/947. Er lautet: „Nachdem Flugmodelle als UAS gelten und dem Flugmodellbetrieb in Vereinen und Vereinigungen ein gutes Sicherheitsniveau bescheinigt wird, sollte es auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen bewährten Verfahren einen nahtlosen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union geben, damit Flugmodell-Vereine und - Vereinigungen ihren Betrieb
unverändert fortführen können.“
Das Wort "unverändert" ist hier wie dort hervorgehoben und meines unmaßgeblichen Verständnisses nach eine Fehlinterpretation. Im Erwägungsgrund dürfte nämlich damit gemeint sein, dass der Betrieb "unverändert" im Sinne von weiterhin- ohne Unterbrechungen bzw. ohne relevante Ein-/ Beschränkungen fortgeführt werden solle. Der DMFV leitet daraus aber den Betrieb unter Anwendung derselben Regeln und Rahmenbedingungen wie bisher ab. Und genau das ist aus meiner Sicht eine grundlegend falsche Auslegung. Denn natürlich kann auch ein Betrieb fortgeführt werden unter neuen/ geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (also EU-Recht-konform), ohne dass sich an bisher bewährten Verfahren etwas ändert. Und da wären wir bei der Lesart des DAEC (so wie ich sie verstehe): die Modellflieger müssen (in STRfF) erklären, was sie machen und wie sie es machen, dann können ihnen dieselben Freiheiten gewährt werden wie bisher. Oder sogar weitergehende. In jedem Fall weitaus geringere Beschränkungen als es die Open Category (als kleinsten gemeinsamen Nenner) erlaubt.
Eines scheint mir auch relativ klar: wenn man die STRfF umsichtig und liberal ausarbeitet, dürfte die Opt. B den besseren Gestaltungsraum bieten.
Ich maße mir nicht an, ob meine Lesart tatsächlich zutrifft bzw. welche rechtliche Interpretation am Ende Bestand behält. Möglich auch, dass das LBA seine Präferenz zur Opt. B fallen lässt und am Ende beide Optionen zulässt...
So, und um wieder das einende Moment zu betonen: Tatsächlich führen beide Verfahren (Opt. A und B) zu einer Betriebserlaubnis für verbandsgebundenen Flugbetrieb. Und damit in die specific category. Und damit zu (verglichen mit Open) hoffentlich akzeptablen Bedingungen.