Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Hallo Bernhard,

ein eigenartiges Demokratieverständnis scheinst du zu haben, wenn du dem Verband, der im Vergleich zum DAeC zwei- bis dreimal so viele Modellflieger unter seinem Dach vereinigt, nicht das Recht zubilligst, seinen vom DAeC abweichenden Standpunkt zu vertreten. Im Übrigen kommen die Spitzen vom DAeC, der durch Klett mal wieder behauptet hat, der Option A fehle die Grundlage - wie üblich, ohne diese Behauptung zu belegen.

Die Spitzen kommen ganz klar vom DMFV oder liest Du im Text vom DAeC ein Mimimi über den DMFV?
Nebenbei ergreife ich hier keine Partei zu einem der beiden.... Das ist meine allgemeine Meinung zu dem Thema.

Letztendlich werden sich BEIDE Verbände nach dem Willen des Gesetztes und der Behörden richten müssen.
 

VolkerZ

User
Hallo Bernhard,

ein eigenartiges Demokratieverständnis scheinst du zu haben, wenn du dem Verband, der im Vergleich zum DAeC zwei- bis dreimal so viele Modellflieger unter seinem Dach vereinigt, nicht das Recht zubilligst, seinen vom DAeC abweichenden Standpunkt zu vertreten. Im Übrigen kommen die Spitzen vom DAeC, der durch Klett mal wieder behauptet hat, der Option A fehle die Grundlage - wie üblich, ohne diese Behauptung zu belegen.

Es ist ja noch viel Schlimmer!
All das was Frank T. hier als Panikmache (Stichwort Modellflugpolizei) abgetan hat und zügig ins lächerliche beförderte. Hat jetzt sein Präsident des Spitzensportverbandes öffentlich Stellung bezogen. Da wurde klipp und klar darauf eingegangen was 2b bedeutet. Der DAeC hat überhaupt kein Problem damit gegen seine eigenen Mitglieder vorzugehen. Und wenn jetzt hier über "Macht" geschrieben wird. Was ist denn schlimmer?
Ein Verband der klar sagt, das ist nicht in unserem Sinne. Oder der Andere dem es eigentlich nur darum geht?

Gruß VolkerZ
 

Fliegerass1

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Bis jetzt bin ich froh in keinem der Verbände mit Ihren "Hähnen" zu sein. Vielleicht kommt doch mal einer und ruft zum Hahnenkampf, bis einer aufgibt und seine Hühner an den Gewinner vermacht.
Duck un wech
 
Also als Bürger eines Staates muss ich mich an dessen Gesetze und Verordnungen halten. Wenn ich als Modellfieger das tue brauche ich auch keine Angst vor einer Kontrolle haben. Wer die Kontrolle letztendlich durchführt ist mir völlig egal. Wenn es nicht der Verband ist dann ist es die Polizei oder ein Mitarbeiter einer Luftfahrtbehörde. Wenn ich bewusst was falsch mache und erwischt werde muss ich dafür gerade stehen. Wenn das Kontrollorgan mir etwas vorwirft was aber erlaubt ist muss man dagegen vorgehen. Das ist in allen Lebenslagen nun mal so.
 

aue

User
Die Spitzen kommen ganz klar vom DMFV oder liest Du im Text vom DAeC ein Mimimi über den DMFV?

Eine Diskussion ist wenig ergiebig, wenn du nicht liest, was ich schreibe. Ich habe darauf verwiesen, dass Stefan Klett in der Anhörung der Option A die Grundlage bestritten hat. Es ist dies die gleiche Strategie, die DD8ED (Frank) hier schon von Beginn des Threads an gefahren ist. Und das ist mehr als eine "Spitze", denn es bestreitet der Option A ihre Berechtigung, weil angeblich die rechtliche Grundlage fehle. Dies kommt einer Totalabwertung gleich.

Im Übrigen hat Hans Schwägerl in seinem Statement lediglich für seinen Verband, den DMFV, eine Lösung nach A beansprucht und darauf hingewiesen, dass die EU-DVO beide Wege als Möglichkeit vorsieht und somit dem DAeC eine Genehmigung nach Option B gewährt werden kann, wenn er dies denn so wolle.
 
Liebe Leute, vielleicht könnt ihr mal das Kriegsbeil begraben und respektieren, dass es da eben zwei fundamental unterschiedliche Auffassungen zum selben Thema geht. Und obwohl hart darum gerungen wird, muss man den handelnden Personen Redlichkeit unterstellen und sollte sie darin unterstützen solange sie unsere Interessen im Blick haben. Ich hab auch meine Meinung, und genug harte Kritik geäußert. Aber viele Personen die dahinter stehen engagieren sich aus Überzeugung und verdienen trotz Meinungsverschiedenheiten jederzeit Respekt
 
@aue Naja, eine Option A tot reden ist bischen was anderes als zu sagen der Verband xy... mimimi ....
Aber sei es drum. Wenn ein Gesetz etwas vorsieht dann sollte man die Möglichkeiten auch ausschöpfen, da bin ich voll bei Dir.

Damit kein falscher Eindruck entsteht, ich bin in beiden Verbänden. Und wenn es darum geht ob man die 5kg anhebt oder es bei 5kg belässt dann bin ich voll beim DAeC. Man soll nicht über Menschen und Tiere fliegen! Wenn man das beachtet ist das völlig egal ob 5kg auf den Acker aufschlagen oder 12kg. Nur mal so ohne weitere Bewertung und Betrachtung....

Wir haben eine AE bis 25kg, da stellt sich die Frage nicht das weiter zu betrachten und zu bewerten....

Beide Verbände haben ihre Meinung und das sollen Sie auch haben...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke ! 👍
Liebe Leute, vielleicht könnt ihr mal das Kriegsbeil begraben und respektieren, dass es da eben zwei fundamental unterschiedliche Auffassungen zum selben Thema geht. Und obwohl hart darum gerungen wird, muss man den handelnden Personen Redlichkeit unterstellen und sollte sie darin unterstützen solange sie unsere Interessen im Blick haben. Ich hab auch meine Meinung, und genug harte Kritik geäußert. Aber viele Personen die dahinter stehen engagieren sich aus Überzeugung und verdienen trotz Meinungsverschiedenheiten jederzeit Respekt
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Hi zusammen,
wer sich informieren möchte - ein paar Querverweise:

Artikel:

Video der Anhörung dazu (2 Stunden) - man kann vorspulen:
https://dbtg.tv/cvid/7511679
 
oder liest Du im Text vom DAeC ein Mimimi über den DMFV?
...natürlich nicht, denn die schreiben nicht mal, wer sonst dabei war.
Diesen Informationsgehalt gab es erst durch den DMFV.
Andere Meinung sein ist okay, aber den Mitstreiter und die anderen Teilnehmer zu erwähnen erhöht doch den informativen Charakter der Beiträge.

Beste Grüße,
Martin
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die eigene Meinung würde ich eher aus den schriftlichen Stellungnahmen bilden.
Zumindest die von DAEC und DMFV sollte man lesen.
Bei manchen Zeilen musste ich etwas schmunzeln.

Scheinbar hat der DAEC die 12kg-Grenze schon länger in Gebrauch?
So wusste ich gar nicht, dass Modelle bis 12 kg geringeren Sicherheitsanforderungen genügen, als Modelle zwischen 12 und 25 kg.

...
Diese Beschränkung bestätigt sich auch unter dem Aspekt, dass Flugmodelle ab 12 kg MTOM regelmäßig erhöhte technische Anforderungen erfüllen müssen. Während Flugmodelle unterhalb dieser Startmasse üblicherweise keinen besonderen Anforderungen bei den verbauten technischen und elektronischen Komponenten (wie z.B. bezüglich Rudermaschinen, Empfangsanlage und/oder Bordstromversorgung) genügen müssen, werden Flugmodelle oberhalb dieser Startmasse in der Regel mit leistungsfähigeren und damit auch deutlich komplexeren Komponenten (z.B. Doppelbordstromversorgung, Redundanzen bei der Empfangsanlage, Rudermaschinen, etc.) ausgestattet. Der Erfahrungsaustausch in den Modellflugvereinen erlangt hier eine Stellung, die die Sicherheit im Flugmodellbetrieb nachhaltig befördert.
...

Die Stellungnahme des DMFV ist teilweise in Ich-Form geschrieben.

...
Trotz des Vorliegens der Voraussetzungen der ersten Variante des Art. 16 Abs. 2 der DVO (EU) 2019/947 für die deutschen Modellflugsportverbände ist es aus meiner Sicht rechtlich zulässig, auch einen Antrag nach der zweiten Variante zu stellen. Die DVO (EU) 2019/947 sieht hier keinen ausdrücklichen Ausschluss vor.
...

Ist das tatsächlich die Einzelmeinung eines Sachverständigen wie geschrieben oder die Position des DMFV?

Die anderen Stellungnahmen habe ich nur überflogen. Interessant sind sie auf alle Fälle. Man merkt, es werden die Claims abgesteckt.
Wichtig ist, was am Ende für uns herauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

sevenupi

User
Hab gar nicht gewusst, dass meine Modelle über 12kg zum TÜV müssen 🤔
Aber Doppelstromversorgung über Weiche ist bei mir ab 5kg überall drin....alleine schon weil ich ad Modellen hänge.....hat mir auch schon eindeutig 1x aber so was von „den Arsch“ gerettet 👍🍀
 
Bezeichnend ist das Am-Kopf-Kratzen und die Frage des SPD-Abgeordneten ab Minute 12/ 13:30. Hier wird ersichtlich, wie schädlich es ist, wenn zwei Verbände die dasselbe tun, nach außen komplett unterschiedliche Positionen vertreten. Es wäre viel professioneller gewesen, wenn man wenigstens verbal signalisieren würde, dass es für beide Optionen pro- und contra-Argumente gibt, die eben grundsätzlich unterschiedlich bewertet werden können. So hätte auch jeder sein "Gesicht wahren" können, unabhängig der vertretenen Position. Und dadurch wird es eben noch wichtiger, hier eine regulative Klarheit zu schaffen. Entweder, indem wie in der DVO skizziert beide Wege zugelassen werden, nach Opt. A und B, dann mit STRfF unterschiedlichen Inhalts. Oder es wird eine unabhängige juristische Bewertung getroffen, ob die rechtlichen Grundlagen für Opt. A (Status quo) nun in D gegeben sind oder nicht (denn daran hängt sich ja der grundsätzliche Konflikt auf). Hier sehe ich die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung unserer beiden (!) Verbände, tätig zu werden. Und vielleicht mit dem Ergebnis, einen "Frieden" zu schließen bzw. nach außen geschlossen aufzutreten. Im Interesse der Sache und aller Modellsportler...
 

Koziol

User
... Scheinbar hat der DAEC die 12kg-Grenze schon länger in Gebrauch?
So wusste ich gar nicht, dass Modelle bis 12 kg geringeren Sicherheitsanforderungen genügen, als Modelle zwischen 12 und 25 kg. ...
Es ist von technischen Anforderungen die Rede, nicht von Sicherheitsanforderungen! Aber die Grenze ist willkürlich, natürlich ändern sich die Anforderungen mit Zunahme der Startmasse.
 
Zitat aus # 2912: " Zu 1: Kaum vorstellbar, aber trotzdem nicht ausgeschlossen. Ich
denke aber jede neue Regierung hat erst mal andere Dinge zu regeln als den Modellflug noch mehr einzuschränken "


Eure Illusionen hier sind schon fast rührend 🥳

realistischer muss es heissen: .....als den Modellflug nicht einzuschränken......
 
Ich empfehle, dass sich jeder Interessierte einfach mal ein Bild macht von den beiden "konkurrierernden" Stellungnahmen:
DMFV
DAEC
Was fällt euch zu der Ausgestaltung auf und was inhaltlich? Macht euch ein Bild...

So, und dann möchte ich einen Punkt herausgreifen, der zentral für die Argumentation pro Opt. A (status quo) ist. Zitat DMFV:
"
Grundlage für Art. 16 der DVO (EU) 2019/947 ist Erwägungsgrund Nr. 27 der DVO (EU) 2019/947. Er lautet: „Nachdem Flugmodelle als UAS gelten und dem Flugmodellbetrieb in Vereinen und Vereinigungen ein gutes Sicherheitsniveau bescheinigt wird, sollte es auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen bewährten Verfahren einen nahtlosen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union geben, damit Flugmodell-Vereine und - Vereinigungen ihren Betrieb unverändert fortführen können.“

Das Wort "unverändert" ist hier wie dort hervorgehoben und meines unmaßgeblichen Verständnisses nach eine Fehlinterpretation. Im Erwägungsgrund dürfte nämlich damit gemeint sein, dass der Betrieb "unverändert" im Sinne von weiterhin- ohne Unterbrechungen bzw. ohne relevante Ein-/ Beschränkungen fortgeführt werden solle. Der DMFV leitet daraus aber den Betrieb unter Anwendung derselben Regeln und Rahmenbedingungen wie bisher ab. Und genau das ist aus meiner Sicht eine grundlegend falsche Auslegung. Denn natürlich kann auch ein Betrieb fortgeführt werden unter neuen/ geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (also EU-Recht-konform), ohne dass sich an bisher bewährten Verfahren etwas ändert. Und da wären wir bei der Lesart des DAEC (so wie ich sie verstehe): die Modellflieger müssen (in STRfF) erklären, was sie machen und wie sie es machen, dann können ihnen dieselben Freiheiten gewährt werden wie bisher. Oder sogar weitergehende. In jedem Fall weitaus geringere Beschränkungen als es die Open Category (als kleinsten gemeinsamen Nenner) erlaubt.
Eines scheint mir auch relativ klar: wenn man die STRfF umsichtig und liberal ausarbeitet, dürfte die Opt. B den besseren Gestaltungsraum bieten.
Ich maße mir nicht an, ob meine Lesart tatsächlich zutrifft bzw. welche rechtliche Interpretation am Ende Bestand behält. Möglich auch, dass das LBA seine Präferenz zur Opt. B fallen lässt und am Ende beide Optionen zulässt...:confused:
So, und um wieder das einende Moment zu betonen: Tatsächlich führen beide Verfahren (Opt. A und B) zu einer Betriebserlaubnis für verbandsgebundenen Flugbetrieb. Und damit in die specific category. Und damit zu (verglichen mit Open) hoffentlich akzeptablen Bedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezeichnend ist das Am-Kopf-Kratzen und die Frage des SPD-Abgeordneten ab Minute 12/ 13:30. Hier wird ersichtlich, wie schädlich es ist, wenn zwei Verbände die dasselbe tun, nach außen komplett unterschiedliche Positionen vertreten.
In der Politik wird sowas mit dem Attribut "nicht koalitionsfähig" belegt, damit auf etliche Zeit als "nicht zu Entscheidungen befähigt" abgestempelt. Politiker ziehen gern externe Berater (für ein Heidengeld) hinzu oder bilden Fachgremien, die den Betroffenen Begriffe zuordnen, da die ja nicht selbst gefragt werden können. Auch die Wikipedia wurde ganz offenbar in deren Studium nicht behandelt.

TERCEL_5k.jpg


Oben im Bild ein UAS, soweit klar. Damals[TM] wuste ich allerdings noch nicht, daß ich ein solches gebaut hatte. Unten sind wohl die beiden Verbände dargestellt, der eine fuchtelt, der andere hat die Hände im Sack.

<Rest gelöscht, sonst maulen wieder welche ;->

Ich bewundere das Buzzword-Bingo, aber solches Gezanke hab' ich bei seinen Kindern oft "despotisch" beendet. Ob das die Regierung ähnlich tun wird ..?

servus,
Pa - Fernpilo - trick
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich empfehle, dass sich jeder Interessierte einfach mal ein Bild macht von den beiden "konkurrierernden" Stellungnahmen:
DMFV
DAEC
Was fällt euch zu der Ausgestaltung auf und was inhaltlich? Macht euch ein Bild...

So, und dann möchte ich einen Punkt herausgreifen, der zentral für die Argumentation pro Opt. A (status quo) ist. Zitat DMFV:
"
Grundlage für Art. 16 der DVO (EU) 2019/947 ist Erwägungsgrund Nr. 27 der DVO (EU) 2019/947. Er lautet: „Nachdem Flugmodelle als UAS gelten und dem Flugmodellbetrieb in Vereinen und Vereinigungen ein gutes Sicherheitsniveau bescheinigt wird, sollte es auch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedsstaaten vorhandenen bewährten Verfahren einen nahtlosen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union geben, damit Flugmodell-Vereine und - Vereinigungen ihren Betrieb unverändert fortführen können.“

Das Wort "unverändert" ist hier wie dort hervorgehoben und meines unmaßgeblichen Verständnisses nach eine Fehlinterpretation. Im Erwägungsgrund dürfte nämlich damit gemeint sein, dass der Betrieb "unverändert" im Sinne von weiterhin- ohne Unterbrechungen bzw. ohne relevante Ein-/ Beschränkungen fortgeführt werden solle. Der DMFV leitet daraus aber den Betrieb unter Anwendung derselben Regeln und Rahmenbedingungen wie bisher ab. Und genau das ist aus meiner Sicht eine grundlegend falsche Auslegung. Denn natürlich kann auch ein Betrieb fortgeführt werden unter neuen/ geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen (also EU-Recht-konform), ohne dass sich an bisher bewährten Verfahren etwas ändert. Und da wären wir bei der Lesart des DAEC (so wie ich sie verstehe): die Modellflieger müssen (in STRfF) erklären, was sie machen und wie sie es machen, dann können ihnen dieselben Freiheiten gewährt werden wie bisher. Oder sogar weitergehende. In jedem Fall weitaus geringere Beschränkungen als es die Open Category (als kleinsten gemeinsamen Nenner) erlaubt.
Eines scheint mir auch relativ klar: wenn man die STRfF umsichtig und liberal ausarbeitet, dürfte die Opt. B den besseren Gestaltungsraum bieten.
Ich maße mir nicht an, ob meine Lesart tatsächlich zutrifft bzw. welche rechtliche Interpretation am Ende Bestand behält. Möglich auch, dass das LBA seine Präferenz zur Opt. B fallen lässt und am Ende beide Optionen zulässt...:confused:
So, und um wieder das einende Moment zu betonen: Tatsächlich führen beide Verfahren (Opt. A und B) zu einer Betriebserlaubnis für verbandsgebundenen Flugbetrieb. Und damit in die specific category. Und damit zu (verglichen mit Open) hoffentlich akzeptablen Bedingungen.

Hallo,

dazu mal ein Hinweis zum Verfahren des §16, das im Guidance Material der EASA zu diesem § erläutert ist. Nachgelesen werden kann das hier (GM1 und GM2 §16)

Unabhängig davon, ob es um 2a oder 2b geht, muss ein Verband eine genaue Beschreibung der Prozeduren einreichen, nach denen sein Betrieb stattfinden soll. Für diese Beschreibung hat sich in D mittlerweile der Begriff der „Standardisierten Regeln“ eingebürgert die nicht auf den §16 2b beschränkt sind. Die Behörde prüft dann, ob sie mit den beschriebenen Prozeduren, der Organisationsstruktur und dem Managementsystem des beantragenden Verbandes zufrieden ist.

Um es nochmal zu wiederholen: Das gilt für die Option 2a und 2b. Die Wahloption des §16 bietet keine Wahl zwischen einem neuen Regelwerk und dem Weiterbestand des bisherigen nationalen Rechts sondern die Wahl zwischen den Grundlagen der zu erstellenden Standardisierten Regeln. Diese Regeln müssen aber IN JEDEM FALL vom beantragenden Verband formuliert werden.

Die daraus resultierende Betriebserlaubnis ist in jedem Fall nur für die Mitglieder des Verbandes gültig, so dass auch eine BE nach§16 2a auf nicht verbandsgebundene Piloten keine Anwendung findet.

In Deutschland ist in der bisherigen nationalen Regulierung des Modellflug nur im Bereich über 5 kg im Rahmen der Gemeinsamen Grundsätze betrachtet, die nebenbei gegenüber dem Bürger keine Rechtswirkung entfalten. Dazu, wie in der Option 2a der Bereich unter 5kg behandelt werden soll, ist kein Konzept bekannt.

Hingegen ist dieser Bereich in der Option 2b abgedeckt, da hier die etablierten (auch nicht gesetzlich erfassten) Regeln dargestellt werden. Da die bisherige rechtliche Situation zu diesen etablierten Regeln gehöret, ist auch diese mit erfasst und enthalten.

Der Erwägungsgrund 27 mandatiert nebenbei einen Übergang von den verschiedenen nationalen Systemen zum neuen Rechtsrahmen der Union. Eine weitere Geltung des bisherigen nationalen Rechts ist (neben vielen anderen Gründen) somit schon hier ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:

sevenupi

User
Ich fass mal zusammen.....
Verband A mit Option 2a
Verband B mit Option 2b
Dann könnte man bei beiden Verbänden eine Mitgliedschaft erwerben.....ansonsten müsste man ja nachschauen, wie die aktuelle Tagespolitik aussieht, bevor man auf einen Wettbewerb oder Freundschaftsfliegen zu einem anderen Verein fährt!
Oder einfach die jeweiligen Verbandsmitglieder befragen und abstimmen lassen, wo die Reise hingehen soll, aber bitte mit dem gleichen Fragenkatalog und die sollte ein „freies Gremium“, das aus erfahrenen „aktiven“ Modellfliegern besteht erarbeiten 👍
10 von Verband A, 10 von B und von mir aus 10 von C 👍
Gremium „Zukunft Modellflug in Europa“....oder so ähnlich.....sonst gibt’s ein Durcheinander wie in der Corona-Krise ....🤦🏼‍♂️
 
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