Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Ketzerei! Wie kannst Du nur!
😂😂😂
Das würde ja bedeuten, dass nicht nur ein Verband im Besitz der unumstößlichen, allein richtigen Meinung ist!
Außerdem das Teilen von Macht - also wo kommen wir denn da hin...tststs...
 
Alternativ gibt es immer noch "Open Category".
- wenn ich das richtig verstehe ist im Verbandsrahmen der Nachtflug IMMER NOCH genehmigungspflichtig.
- nach aktueller (heutiger) Stellungnahme des LBA ist der Nachflug in der Open Category NICHT MEHR genehmigungspflichtig!!! (und auch nicht verboten) --> jetzt nicht losstürmen, es gibt einige Regeln die man trotzdem beachten muss!

Da soll bitte noch der Hobbypilot durchblicken..... Danke an die Bürokratie
 
Zuletzt bearbeitet:

Vultra

User
Da soll bitte noch der Hobbypilot durchblicken..... Danke an die Bürokratie

Hallo "flieger089",
ich denke, die Frage ob der Hobbypilot da noch durchblicken soll wurde wahrscheinlich bei der Erstellung des gesamten Regelwerkes nie in Erwägung gezogen.
Was hier geschaffen wurde sind Gesetze von Juristen für Juristen.
 
Hallo "flieger089",
ich denke, die Frage ob der Hobbypilot da noch durchblicken soll wurde wahrscheinlich bei der Erstellung des gesamten Regelwerkes nie in Erwägung gezogen.
Was hier geschaffen wurde sind Gesetze von Juristen für Juristen.
Sorry, bei aller Kritik aber das ist auch Quatsch. Wenn man ein bisschen die Lauscher aufsperrt, bekommt man schon einen gewissen Überblick worauf man achten muss. Entscheidend ist die Klärung der verschiedenen Interpretationen, dann sollte das aufbereitet werden und kann relativ gut verständlich gemacht werden.
 

eddy

User
Derzeit mit Kenntnisnachweis darf ich auf der Wiese (genehmigt vom Rollrasenbauern :)) 2500ft hoch fliegen, mit A1/A3 dann nur noch 400ft. Da ist mein Hotliner nach 2,5 sec. schon zu hoch, für meine anderen kleinen Fliegerchen passt der 120m Deckel. Das in der Nähe liegende Natura 2000 Gebiet muss ich aber mit min. 400ft überfliegen, geht dann auch nicht mehr.
Dank Sportstättenverordnung ist Corona 😷 bedingt auch das Vereinsgelände zeitweise geschlossen.😪
Wieso war im Frühjahr der Parkplatz des Golfclubs immer gut gefüllt und unser Vereinsgelände als Sportstätte geschlossen? Dass der VW Golf systemrelevant ist, ist klar aber doch nicht der Sport Golf.:confused:
Was benötigt man eigentlich für die die spezielle Kategorie (SPECIFIC) an Kenntnissen/Nachweisen? Grund 120m Deckel, ich kann nicht immer hoffen, das ein 2. auf dem Vereinsgelände ist (Flugleiter), wenn ich Zeit habe.
Was benötigt man in Italien?
 
@eddy wenn Du in einem Modellfliegerverband bist und den bisherigen Kenntnisnachweis hast darfst Du auch weiterhin über 120m hoch fliegen. Hier gilt eine Übergangsfrist so dass erstmal alles beim Alten bleibt.

Für Italien kann ich nicht sprechen, aber so wie es aussieht braucht man jetzt den EU-Kompetenznachweis und muss sich an die Regeln in Italien halten.
 
Alternativ gibt es immer noch "Open Category".
- wenn ich das richtig verstehe ist im Verbandsrahmen der Nachtflug IMMER NOCH genehmigungspflichtig.
- nach aktueller (heutiger) Stellungnahme des LBA ist der Nachflug in der Open Category NICHT MEHR genehmigungspflichtig!!! (und auch nicht verboten) --> jetzt nicht losstürmen, es gibt einige Regeln die man trotzdem beachten muss!

Da soll bitte noch der Hobbypilot durchblicken..... Danke an die Bürokratie
Hallo,

das mit dem Nachtflug im Verbandsrahmen sehe ich auch so. In der vom Bundesrat abgelehnten Vorlage war es so vorgesehen. Und da könnten die Regeln der Verbände genau nichts gegen machen. Es sei denn, das würde gestrichen. Mit OPEN A1/A3 Nachtflugregeln kann ich sehr gut leben.

Gruß
Helmut
 

aue

User
Hallo CompositAs,
Das Wort "unverändert" ist hier wie dort hervorgehoben und meines unmaßgeblichen Verständnisses nach eine Fehlinterpretation. Im Erwägungsgrund dürfte nämlich damit gemeint sein, dass der Betrieb "unverändert" im Sinne von weiterhin- ohne Unterbrechungen bzw. ohne relevante Ein-/ Beschränkungen fortgeführt werden solle.
also diese Interpretation ist doch sehr frei und reichlich daneben. Wenn du wenigstens mal den Duden bemüht hättest. Dort findet sich unter "unverändert": "ohne jede Veränderung" und "ohne jede Änderung". Geht es deutlicher? Wohl kaum. Würde dieser Satz Interpretationsspielraum bzw. Raum für deine Deutung lassen, hätte es des Wortes "unverändert" überhaupt nicht bedurft. Es steht aber da.
Im Übrigen bestätigt sich dies auch durch die Möglichkeit der Option 16.2.a, die ja die Betriebsgenehmigung und somit die Fortführung nach den "einschlägigen nationalen Vorschriften" benennt. Es ist dies genau die Intention des 27. Erwägungsgrundes nach der unveränderten Fortführung.

Demgegenüber bedeutet die Option b zunächst eine Neudefinition und somit eine Neuregelung der Vorschriften, verbunden mit der zusätzlichen Pflicht zum Controlling, zur Dokumentation und zur Anzeige. Dies stellt eine Veränderung der bisherigen Praxis dar, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die sich aus 16.2.iii (Anzeigepflicht) und 16.2.iv (Controlling und Dokumentation) ergebenden Aufgaben bedürfen noch der genauen Ausgestaltung. In jedem Fall übernimmt der Verband dadurch neue Aufgaben (Aufsicht und Saktionierung) und mutiert von der reinen Interessenvertretung gewissermaßen zur Hilfsbehörde. Der DAeC ist dazu bereit, Klett umschrieb dies so, dass sein Verband bereit sei, "Verantwortung zu übernehmen". Der DMFV lehnt dieses Konzept ab.
 
Hallo CompositAs,

also diese Interpretation ist doch sehr frei und reichlich daneben. Wenn du wenigstens mal den Duden bemüht hättest. Dort findet sich unter "unverändert": "ohne jede Veränderung" und "ohne jede Änderung". Geht es deutlicher? Wohl kaum. Würde dieser Satz Interpretationsspielraum bzw. Raum für deine Deutung lassen, hätte es des Wortes "unverändert" überhaupt nicht bedurft. Es steht aber da.
Im Übrigen bestätigt sich dies auch durch die Möglichkeit der Option 16.2.a, die ja die Betriebsgenehmigung und somit die Fortführung nach den "einschlägigen nationalen Vorschriften" benennt. Es ist dies genau die Intention des 27. Erwägungsgrundes nach der unveränderten Fortführung.

Demgegenüber bedeutet die Option b zunächst eine Neudefinition und somit eine Neuregelung der Vorschriften, verbunden mit der zusätzlichen Pflicht zum Controlling, zur Dokumentation und zur Anzeige. Dies stellt eine Veränderung der bisherigen Praxis dar, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind. Die sich aus 16.2.iii (Anzeigepflicht) und 16.2.iv (Controlling und Dokumentation) ergebenden Aufgaben bedürfen noch der genauen Ausgestaltung. In jedem Fall übernimmt der Verband dadurch neue Aufgaben (Aufsicht und Saktionierung) und mutiert von der reinen Interessenvertretung gewissermaßen zur Hilfsbehörde. Der DAeC ist dazu bereit, Klett umschrieb dies so, dass sein Verband bereit sei, "Verantwortung zu übernehmen". Der DMFV lehnt dieses Konzept ab.

Gut, dass dein Duden - wissen juristisch unangreifbar ist 🤔😉. Und die Worte einschlägige nationale Vorschriften beinhalten natürlich auch differierende länderspezifische Regelungen außerhalb von Gesetzestexten (Behördenanordnungen?). Schon interessant, wie man sich das für sich genehmste rauszupicken versucht. Ich wollte nur darauf hinaus, dass der VO-Text an vielen Stellen nicht so eindeutig ist wie man denkt sondern interpretationswürdig. Nicht zuletzt deswegen die Ablehnung. Wenn man die daraus möglichen Erwägungen dem anderen grundsätzlich abspricht, dann hat man einen wichtigen Schritt getan, um nicht mehr ernst genommen zu werden. Das als Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung DMFV...
Noch was: an Schwägerls statement hat mir wiederum gut gefallen das leidenschaftliche Plädoyer für die nachwuchsarbeit, Wirkung des Hobbys und wo führende Köpfe der Branche herkommen. Die juristische Kompetenz scheint mir dort aber wesentlich schwächer zu sein. Nur mein persönlicher Eindruck anhand einschlägiger Beispiele ...
 
Demgegenüber bedeutet die Option b zunächst eine Neudefinition und somit eine Neuregelung der Vorschriften, verbunden mit der zusätzlichen Pflicht zum Controlling, zur Dokumentation und zur Anzeige. Dies stellt eine Veränderung der bisherigen Praxis dar, deren Auswirkungen noch nicht absehbar sind.
Natürlich, formal ist Opt. B eine Neudefinition. Inhaltlich können und werden weitestgehend bewährte Verfahren beschrieben sein. Ausnahme: Verbesserungen, notwendige Anpassungen (dazu unten mehr). Deswegen hatte ich ja voranstehend geäußert, dass diese Option imho den größeren Spielraum bringen dürfte als Opt. A. Und nochmal der Hinweis: STRfF wird es in jedem Fall geben müssen, egal ob Opt. A oder B. Auch von daher ist das sture Festhalten an Altem der Ritt auf einem toten Gaul!
Die sich aus 16.2.iii (Anzeigepflicht) und 16.2.iv (Controlling und Dokumentation) ergebenden Aufgaben bedürfen noch der genauen Ausgestaltung. In jedem Fall übernimmt der Verband dadurch neue Aufgaben (Aufsicht und Saktionierung) und mutiert von der reinen Interessenvertretung gewissermaßen zur Hilfsbehörde. Der DAeC ist dazu bereit, Klett umschrieb dies so, dass sein Verband bereit sei, "Verantwortung zu übernehmen". Der DMFV lehnt dieses Konzept ab.
Glaubst Du ernsthaft, glaubt irgendjemand beim DMFV, dass es in Zukunft unter anderem mit U-Space und anderen Begehrlichkeiten, ohne geänderte Regeln, Kontrollmechanismen, Management- und Dokumentationssysteme gehen wird? Ernsthaft?
Ich nicht! Und mir ist es dann tausendmal lieber, ich fliege im Rahmen von Regeln, die mit Augenmaß und Sachverstand erstellt wurden und kontrolliert von einem Organ, das per Definition an der Erhaltung des Flugsports an sich interessiert ist! Die Alternative wäre ein Verband, der außer einer Versicherung anzubieten und Plätze mit eigener Platzordnung zu hofieren, nichts für den Fortbestand leistet. Und der vor Allem die Erstellung von Einschränkungen und deren Kontrolle einer am Fortbestand des Flugsports nicht prinzipiell interessierten unabhängigen Stelle überlässt.
Mal ganz in Ruhe darüber nachdenken...
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

durchaus diskussionswürdig sind die Auswirkungen für uns als Vereine vor Ort, wenn ein Verband plötzlich das Recht der Weisungsbefugnis erhält.

Dazu sind ggf. Satzungsänderungen in dem entsprechenden Verband erforderlich.

In den Vereinen zwar nicht, aber ein Interessenkonflikt zwischen der Struktur z.B. des DMFV mit seinen Gebietsbeauftragten, die uns Vereine jetzt bei Genehmigungsverfahren beraten und fachkompetent unterstützen und künftigen kontrollierenden Aufgaben, ist nicht von der Hand zu weisen.
Zumal der Verband ja gegenüber der Behörde auskunftspflichtig ist.

Da muss dann Einiges neu geregelt werden. Vielleicht sogar „outgesourced“ werden in eine eigene GmbH, welche diese Aufgaben wahrnimmt. Es geht ja da im dümmsten Fall vielleicht auch um Rechtsstreitigkeiten oder Haftung.
Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass z.B. viele Gebietsbeauftragte des DMFV den „Johnny Controlletti“ spielen wollen. Die meisten die ich kenne, sind gute Berater und Helfer und aktive Förderer des Modellsports.

Auf jeden Fall wird sich viel ändern müssen. Irgendwie ist es dann schon menschlich verständlich, wenn man am Liebsten auf dem Status Quo bestehen bleiben möchte.
„Change-Prozesse“ sind selten einfach. ;)
 

sevenupi

User
Das Ende der Freiheit naht.....da braucht dann bloß ein „übermotivierter Hilfssheriff“, der selbst mit Fliegen nichts am Hut hat, das Geschehen aus seinem „Blickwinkel“ ein wenig anders deuten und schon geht die Diskussion los.....ich meine hiermit kein offensichtlichen Regelbruch!
Da kommt beim Hobby Freude auf......wenn dauernd „Einer“ hinter dir steht.....ich find‘s nicht so toll 🤨
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in den StRfF sind genau die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten, die aktuell in den jeweiligen Verbands- und Vereinssatzungem sowie den Platz- und Flugordnungen existieren, zusammengefasst und vereinheitlicht. Diese Aufgaben verbleiben, wie bisher, bei den Verbänden und Vereinen. Es ändert sich also nur dahingehend etwas, das der Verband in Zukunft die Einhaltung der Regeln der Betriebserlaubnis überwacht. Das hat es natürlich bis jetzt nicht gegeben, entspricht aber der bisherigen Praxis der Flugordnungen Eine Überwachung in hoheitlicher Funktion ist nicht möglich, da weder Verbände noch Vereine dazu beauftragt sind. Es gibt also keine "Modellflugpolizei".
Die bisher schon bestehende Meldepflicht von Unfällen und Vorfällen im Rahmen der LuftVo usw. bleibt davon unberührt und gilt weiter wie bisher.
Das Monitoring ist hauptsachlich die Dokumentation von Schadensfällen, das auch jetzt schon geschieht.
Also, alles nix Neues.
 

Baloo

User
(Stichwort Modellflugpolizei)
Wer überwacht denn derzeit die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen incl. Flugordnung?
Die Platz- oder Flugordnungen sind an die neuen EU-Bestimmungen, die geänderte LuftVO, ggf. neue AE sowie die STRfF anzupassen und vor Ort zu kontrollieren.
Das wird - wie bisher - Vorstand und/oder Flugleiter betreffen. Da habe ich als ehemaliges Vorstandsmitglied meine eigenen Erfahrungen.

Auch deshalb: Verbal den Ball etwas flacher halten!


Gruß Bernhard
 
Vielleicht hilft wie so oft ein Blick über den Tellerrand. Wie sieht das denn bei anderen Sportarten aus? Wer stellt dort Regeln auf und überwacht (zumindest bei Wettkämpfen) deren Einhaltung? Oft genug: Vereine und Verbände. Was passiert bei einem beträchtlichen Regelverstoß (z.B. positiver Dopingtest)? Die Behörden werden eingeschaltet. Wo also liegt das Problem? Es ist doch völlig normal, dass Verbände all diese Verantwortlichkeiten übernehmen, von der Interessenvertretung über Regelwerke bis hin zu Kontrollmechanismen. Letztere werden natürlich auch delegiert und ggf. eskaliert. Aber muss man das wirklich so kategorisch ablehnen und Panik schüren? Oder erweist man damit der Sache nicht viel eher einen Bärendienst?!...🧐
 

UweHD

User
Kann noch jemand was dazu sagen, ob nach den neuen Regeln tatsächlich die bisherige 5kg Grenze in D-Land für das Modellfliegen außerhalb von Plätzen mit Aufstiegsgenehmigung hinfällig wird?

Ich meine jetzt konkret den Fall: Als Modellpilot mit Mitgliedschaft im DMFV betreibe ich auch gelegentlich Hangflug außerhalb des Vereinsgeländes. Dabei musste ich in D-Land bislang stets auf Segler <5kg Abflugmasse zurückgreifen. Gilt das in Zukunft auch noch?
 

koenig

User
Hallo,
in den StRfF sind genau die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten, die aktuell in den jeweiligen Verbands- und Vereinssatzungem sowie den Platz- und Flugordnungen existieren, zusammengefasst und vereinheitlicht. Diese Aufgaben verbleiben, wie bisher, bei den Verbänden und Vereinen. Es ändert sich also nur dahingehend etwas, das der Verband in Zukunft die Einhaltung der Regeln der Betriebserlaubnis überwacht. Das hat es natürlich bis jetzt nicht gegeben, entspricht aber der bisherigen Praxis der Flugordnungen Eine Überwachung in hoheitlicher Funktion ist nicht möglich, da weder Verbände noch Vereine dazu beauftragt sind. Es gibt also keine "Modellflugpolizei".
Die bisher schon bestehende Meldepflicht von Unfällen und Vorfällen im Rahmen der LuftVo usw. bleibt davon unberührt und gilt weiter wie bisher.
Das Monitoring ist hauptsachlich die Dokumentation von Schadensfällen, das auch jetzt schon geschieht.
Also, alles nix Neues.
Hallo Frank , Danke dass Du uns mit klaren Worte auf dem laufenden hältst. Es ist manchmal schon verwirrend die vielen andere Beiträge zu verstehen.
Gruß Günter
 

heikop

User
In dem Fall nicht, dort stehen auch unter "speziell" keine verbindlichen Werte für den Betrieb von UAS nach einen Standardszenario (STS),
das würde nämlich erst bei Vergabe einer Betriebsgenehmigung an den betreffenden Verband erfolgen.

Demnach dürften MFSD/DAeC Mitglieder voraussichtlich mit 12kg Fliegen, DMFV Mitglieder aufgrund der "hamwirschonimmersogemacht"-
Haltung des DMFV mit 5kg.

Ich kann mir aber nicht so recht vorstellen daß das LBA und das BMFI das mitmachen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
noch was zum Thema Überwachung. Hatte ich vergessen.
Die Überwachungsaufgaben der Verbände und Vereine werden in den Optionen 2a und 2b identisch sein.
Überwachung der Flugordnungen, Überwachung der Satzungen und Überwachung der Betriebserlaubnis.
 
Status
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