DMFV Jahreshauptversammlung und Hangflug in Europa

Sorry, ich kann deiner Argumentation noch nicht so recht folgen. Vielleicht erklärst du mir das nochmal, worin für dich grundsätzlich ein unterschied zwischen hang, grüner Wiese und Plätzen aus luftrechtlicher Sicht besteht?
 
Ich denke der Unterschied ist einfach
Plätze und Hänge kann man in Karten usw eintragen und schon sind wir jemand in der Luft
Auf der grünen Wiese geht das natürlich nicht
Zudem ist einfacher Regeln einzuhalten wenn an Stellen geflogen wird die bekannt sind
Und schon werden nicht alle in einen Topf geworfen bei uns am Platz zum Beispiel war immer Ruhe bis irgendwelche Schwächsten mit Drohnen übers Wohngebiet geflogen sind und die Leute mit ihren pseudoluftaufnahmen verärgert haben
Am Ende waren das aber dann die Modellflieger
Und so ist es leider oft
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich denke wir reden hier von unterschiedlichen Dingen alles was auf der grünen Wiese fliegt kann meiner Meinung nach bei 5 kg bleiben oder man schließt sich einem Verein mit AE oder BE an es gibt genug zugelassene Plätze und dann ist allen geholfen die Vereine sind nämlich bemüht ihr Hobby auch noch länger auszuüben und nicht nur einfach auf die nächste Wiese umzuziehen
Diese Sichtweise ist unzutreffend.
Die Erhöhung der Grenze für den Betrieb ohne AE ermöglicht Vereinen mit eine AE bis 10 kg auf diese zu verzichten und damit nicht mehr den teilweise fragwürdigen Auflagen der AE unterworfen zu sein. Der Status des „registrierten“ Modellflugplatzes kann dabei im Rahmen der standardisierten Regeln des DAeC auch ohne AE erhalten bleiben, was in Zukunft z.B. im Rahmen der Neuordnung des Luftraums (Stichwort U-Space) und gegenüber den lokalen Behörden von Vorteil sein wird.

Anders sieht es am Hang aus da sind sie Möglichkeiten nunmal begrenzt und von vielen Faktoren abhängig und wenn dann an Hängen die Möglichkeit besteht mit Grosseglern zu fliegen und auch zu landen dann sollte dies genauso mit bis zu 25 kg legal sein

Durch die Torpedierung des ursprünglich angestrebten 10 kg Limits wurde diese Option zunächst vollkommen unnötigerweise und entgegen den vitalen Interessen des Modellflugs zunichte gemacht.
 
Mal 'ne andere Frage zur JHV: Die Anmeldung erfolgt in dem Formular JHV-Anmeldung mit dem Hinweis: "Hiermit melde ich mich zur digitalen Jahreshauptversammlung 2021 verbindlich an"
Verbindlich bedeutet normalerweise doch, dass ich dann Teilnehmen muss! Wenn ich jetzt nicht kann (warum auch immer) muss ich mich dann wieder abmelden? :confused:

Lg
ULrich
 

haki

User
Hallo Frank,
wie siehst du die Chancen, dass Verbandsmitglieder nach dem Ende der Übergangsfrist ab 2023 beim Fliegen auf nicht "registrierten" Fluggeländen noch dieselben Flughöhen im Luftraum G bis 2500 Fuss (wenn nicht durch weiteren abgesenkten Luftraum reglementiert) nutzen können?
Gruss Hannes
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
wie siehst du die Chancen, dass Verbandsmitglieder nach dem Ende der Übergangsfrist ab 2023 beim Fliegen auf nicht "registrierten" Fluggeländen noch dieselben Flughöhen im Luftraum G bis 2500 Fuss (wenn nicht durch weiteren abgesenkten Luftraum reglementiert) nutzen können?
Gruss Hannes
Hallo,
Die Chancen sehe ich extrem gut. Ich wüsste nicht, wo eine Höheneinschränkung ausser durch die Luftraumstruktur herkommen soll. Weder der Referentenentwurf des BMVI noch die standardisierten Regeln des DAeC sehen so etwas vor. Die Horrormeldungen über die Deckelung des Modellflugs auf 120m waren etwas voreilig.
 

sukzess

User
Mal 'ne andere Frage zur JHV: Die Anmeldung erfolgt in dem Formular JHV-Anmeldung mit dem Hinweis: "Hiermit melde ich mich zur digitalen Jahreshauptversammlung 2021 verbindlich an"
Verbindlich bedeutet normalerweise doch, dass ich dann Teilnehmen muss! Wenn ich jetzt nicht kann (warum auch immer) muss ich mich dann wieder abmelden? :confused:

Lg
ULrich

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird sie auch per Live-Stream übertragen. Dann braucht man sich zum zuhören und zuschauen gar nicht anmelden.
 
Hallo,
Die Chancen sehe ich extrem gut. Ich wüsste nicht, wo eine Höheneinschränkung ausser durch die Luftraumstruktur herkommen soll. Weder der Referentenentwurf des BMVI noch die standardisierten Regeln des DAeC sehen so etwas vor. Die Horrormeldungen über die Deckelung des Modellflugs auf 120m waren etwas voreilig.
In Deutschland, ja in Deutschland - Chapeau Frank! - aber geh mal Hangfliegen in den Alpen außerhalb Deutschlands ... da kommt richtig Laune auf!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
gibt es in Österreich mittlerweile klare Infos wie der Betrieb unter §16 DVO ablaufen soll?
Dazu habe ich bisher noch nicht wirklich Konkretes gehört. Alles was man so hört und sieht ist Offene Kategorie und das kann man nicht mit §16 in D vergleichen.
Hat Austro Control sich dazu etwas spezifischer geäussert?
Soweit ich weiss, ist in Ö auch das Luftrecht geändert worden. Kennt jemand die Änderungen?
 
Kann mal jemand bitte erklären was denn nun genau mit diesem Thread, bzw. bei der JHV erreicht/gefordert/angestoßen werden soll?
Was soll der DMFV denn nun tun? Sehe viel diffuses, aber nichts konkretes?
Vorschlag: sich erklären
-woher der Sinneswandel bezüglich Gewichtsgrenze >5kg
-Status BE nach DVO, §16 opt B (standardisierte Regeln Modellflug)
-warum man weiter auf opt A beharrte, obwohl längst absehbar war dass es diese nicht geben wird. Und somit Zeit und Kraft für eine Vorbereitung vernünftiger Regularien verplempert wurde.
Aufforderung:
-Kooperation mit anderen europäischen Verbänden im Interesse der Mitglieder und im Interesse starker Lobbyarbeit
-Rückkehr zur Interessenvertretung anstatt selbstbeweihräucherung, dazu gehört auch das fragwürdige Blatt "modellflieger" und dessen Kosten, die man besser in eine kompetente juristische Unterstützung investieren sollte, dann wären solche Knieschüsse wie voranstehend erwähnt auch vermeidbar...
 
Diese Sichtweise ist unzutreffend.
Die Erhöhung der Grenze für den Betrieb ohne AE ermöglicht Vereinen mit eine AE bis 10 kg auf diese zu verzichten und damit nicht mehr den teilweise fragwürdigen Auflagen der AE unterworfen zu sein. Der Status des „registrierten“ Modellflugplatzes kann dabei im Rahmen der standardisierten Regeln des DAeC auch ohne AE erhalten bleiben, was in Zukunft z.B. im Rahmen der Neuordnung des Luftraums (Stichwort U-Space) und gegenüber den lokalen Behörden von Vorteil sein wird.

Macht es dann grundsätzlich nicht Sinn zu versuchen, möglichst viele Flughänge über eine Art Verband und eine saubere Listung für die Zukunft dem Hangflug zu erhalten?

Stichwort U-Space und gegenüber Behörden.

Es gibt ja auch viele freie Hänge, wo keinerlei IG oder irgend etwas besteht.

Ich sehe nur die Gefahr, dass viele Hänge durch die neue LuftVO, FFH oder etc. unter die Räder kommen.

Geht ja nicht immer so optimal wie beim Grünen Heiner ab.
 

Max2

User gesperrt
Ich bin 2018 nach 35 Jahren aus dem DMFV ausgetreten.(ca.20 Jahre davon als Einzelmitglied)
Ich finde der DMFV vertritt mich als Hangflieger (und in der Ebene Elektro) nicht.
Und dieser sinnlose Deppentest (Kenntnisnachweis) war dann noch der endgültige Anlass für mich,Servus zu sagen.
Da ich ohnehin nur Modelle bis 5kg fliege,bin ich in meiner "Die Haftpflichtkasse" versichert
(kleiner Versicherungsnachweis habe ich immer dabei:.....Flugmodelle,deren Fluggewicht 5kg nicht übersteigt,mitversichert....10 Mio pro geschädigte Person)
 
Und dieser sinnlose Deppentest (Kenntnisnachweis) war dann noch der endgültige Anlass für mich,Servus zu sagen.

Hm............ da stellen sich mir zwei Fragen, wenn das für dich der "Anlass" war:
1. War der "sinnlose Deppentest" denn ein Kind oder eine Erfindung des DMFV? Meines Wissens gab es die Testmöglichkeit auch bei anderen Orgas und der DMFV hat sie auch nur "angeboten".
2. Wurdest du gezwungen, diesen Test zu machen? Meines Wissens war das freiwillig, viele haben den bis heute nicht.

Übrigens: Laut Versicherungsbedingungen von "Die Haftpflichtkasse" ist dort ausdrücklich von "Modellfahrzeugen" die Rede........... check mal sicherheitshalber deine Police, nicht dass du da einem Irrtum aufgesessen bist (in Bezug auf § 102 LuftVZO).
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hat er recht... Den (alten!) Kenntnisnachweis darfst du nicht dem DMFV aufs Brot schmieren... Ist ein geringes Übel und den wirst du nur am Simulator oder auf einem Platz mit AE (und abweichender Regelung) umgehen können.
Und weil es hier um die neuen europäischen Regeln geht, da wird er ebenfalls nicht Deppentest genannt sondern Kompetenznachweis, wird in der gesamten EU gelten und für dich mindestens ebenso wenig vermeidbar sein ... 😉
 
Zuletzt bearbeitet:

FAG_1975

Vereinsmitglied
Übrigens: Laut Versicherungsbedingungen von "Die Haftpflichtkasse" ist dort ausdrücklich von "Modellfahrzeugen" die Rede...........

Auch, aber nicht nur:

" Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden
...
3. aus dem Besitz und Gebrauch von

  • nicht versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, Drohnen;
  • versicherungspflichtigen Flugmodellen, Ballonen und (Sportlenk-)Drachen, deren Fluggewicht 5 kg nicht übersteigt. ..."
 
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