Flughöhe...

Yeti

User
Hallo Kai,

Luftraum E ist kontrollierter Luftraum und beginnt spätestens in 2500ft über Grund.

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(für alle, die den Magazinbeitrag von Eckart immer noch nicht gelesen haben ;) )

Gruß Yeti

[ 15. Mai 2003, 14:07: Beitrag editiert von: Yeti ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hallo Kai,

§1 LuftVG:
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Verordnungen des Rates der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.


Zunächst ist die Freiheit grenzenlos. Dann kommt die erste Einschränkung: FL 100 (Flugfläche 100, ungefähr 10.000ft, das sind grob 3000m, aber über MSL). Nun kommt die nächste Einschränkung, der Luftraum E. Als Mitglied der AL (Allgemeinen Luftfahrt) darf ich den Luftraum E und G unter Berücksichtigung der Sichtflugregeln uneingeschränkt nutzen.

Ähnlich verhält es sich für mich als Modellflieger. Im Luftraum G gibt es keine Einschränkungen. Habe ich eine Freigabe zum Einflug in den Luftraum E, könnte ich theoretisch bis auf FL 100 steigen. Dort wäre dann allerdings endgültig Schluss. Und mit Sichtflug hat das absolut nichts zu tun. Dessen Definitionen sind nämlich auf Modelle nicht anwendbar!
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,

gestattet mir, mal wieder die Luft ein wenig aus der in Überhitzung geratenen Diskussion herauszunehmen und darauf hinzuweisen, dass ich geschrieben habe:

Sicherheit geht vor!

Desweiteren bin ich der Meinung:

Pacta sunt servanda.

Das ist heißt übersetzt zwar "Verträge sind einzuhalten", soll aber hier bitte so verstanden werden:

An die Gesetze muss man sich halten!

Dieser Ansicht bin ich.

Allerdings sind wir alle Menschen, und damit meine ich alle . Von daher kann ich die Rigidität mancher Diskussionsteilnehmer nicht verstehen. Wir alle machen Fehler.

Sollte der Eindruck entstanden sein, ich stelle den Spaß über das Gesetz und das schützenswerteste Gut, dass es gibt, nämlich das Leben (anderer), dann lasst mich dazu sagen: Nein, so ist es nicht!!!

Und Yeti: Hast Du beim Segelfliegen noch nie die geltenden Gesetze und Regelungen übertreten? (Ich habe meine ersten Alleinflüge 1976 gemacht und du kannst mir glauben, dass ich verstehe, dass du keine Lust hast, wegen eines Modellfliegers abzustürzen - wer hat das schon?)

Steffen, was soll das?

... solche Leute wie Du sind eine Gefahr für Leib und Leben anderer
Du kennst mich gar nicht, du bist noch nie mit mir geflogen. Also, was redest du?

Deine aggressiven Racheandrohungen à la
"... kommt in mir der Reiz hoch, jeden Modellflieger, der auch nur in meine Nähe kommt, mit einer Außenlandung auf seinem Platz und einer Anzeige wegen Gefährdung der Luftfahrt zu bedenken ...
tragen nicht dazu bei, dieses offensichtlich heikle Thema so zu diskutieren, dass es für alle Seiten gewinnbringend ist - sprich: die Sicherheit und das Bewusstsein für etwaige Gefährdungen und Gesetzesverstöße erhöht werden.

Und Eckart, du hast sicher verstanden, dass ich die Keule des Gesetzes ironisch gemeint habe, oder?

Ich denke, dass ich bisher weder auf meinem Platz, in fremden Revieren noch hier im Forum (und allen beiden Vorgänger-Foren) als rücksichtsloser Spaßflieger und aggressiver Vertreter der Hoppla-jetzt-komm-ich-Fraktion aufgefallen bin.

(Damit kein falscher Eindruck entsteht: Als ich dieses Posting verfasst habe, haben inzwischen einige andere gleichzeitig ihre Postings gesetzt - darunter Udo, dem ich für seinen Beitrag danke! Ich hoffe, dass die Koinzidenz der Formulierungen in unseren beiden Postings nicht negativ interpretiert wird.)

Und das wird auch so bleiben.

Also, lasst uns wieder zu einem sachlicheren Stil zurückkehren (daher in diesem Beitrag keine Smileys).

[ 15. Mai 2003, 14:26: Beitrag editiert von: bie ]
 

Armageddon

Vereinsmitglied
Hallo Eckhardt,

danke schon mal für die schnelle Antwort aber ganz klar ists mir trotzdem noch nicht (wahrscheinlich weil ich kein Jurist bin ;) )
Wie sieht das aus mit der Freigabe in Luftraum E? Wer erteilt diese mögliche Freigabe? Kann ein Modellflieger diese Freigabe tatsächlich bekommen?
Und falls ja unter welchen Umständen?

Gruß Kai
 

Yeti

User
Original erstellt von bie:

An die Gesetze muss man sich halten!

Dieser Ansicht bin ich.

Allerdings sind wir alle Menschen, und damit meine ich alle . Von daher kann ich die Rigidität mancher Diskussionsteilnehmer nicht verstehen. Wir alle machen Fehler.
Hie Bie!

Offensichtlich gibt es einige, denen die Gesetzeslage unbekannt ist und die gar nicht wissen, dass sie bei ihren Höhenflügen einen Fehler begehen. Andere wissen es vielleicht sogar, ziehen daraus aber keine Konsequenzen.

Sollte der Eindruck entstanden sein, ich stelle den Spaß über das Gesetz und das schützenswerteste Gut, dass es gibt, nämlich das Leben (anderer), dann lasst mich dazu sagen: Nein, so ist es nicht!!!
Es waren folgende Aussagen, die bei mir den Eindruck erweckt haben, dass die Sache hier verharmlost wird:

Da haben wir Udo und Tom, die einwenden, was "mehr Spaß" macht. Das ist doch Klasse für Euch! Allerdings habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass es Davids und meinen Spaß an der Sache relativieren soll. Oder trügt mich der Eindruck? Es ist doch jedem selbst überlassen, was ihm Spaß macht ...
Es ist allerdings niemandem überlassen, ob er sich dafür über bestehende Regelungen hinwegsetzen darf. Deswegen muss man auch niemandem, der auf gesetzliche Beschränkungen hinweist, vorwerfen, dass das nur geschieht, um irgendwem "den Spaß an der Sache zu relativieren". Mir macht es auch keinen Spaß, dass mir bei Streckenflügen Richtung Nordwesten nur ein schmaler Korridor zwischen dem Luftraum C um Hannover und den Beschränkungsgebieten über den Truppenübungsplätzen in der Lüneburger Heide bleibt. Dran halten muss ich mich aber trotzdem. Jede Luftraumverletzung ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die noch viel weitreichendere Beschränkungen fordern.

Mensch, werter Eckart, nur weil mal jemand postet, dass er so hoch geflogen ist - was ja anscheinend sogar noch im legalen Rahmen war - ändert der Gesetzgeber nicht gleich die Rahmenbedingungen für uns. Das ist die, meiner Meinung nach, unzutreffende Argumentation
Kann man, wenn man empfindlich ist, auch so interpretieren (ja, ich bin bei diesem Thema empfindlich!):

[Zynismus und maßlose Übertreibung on]

"...nur weil mal jemand illegal im kontrollierten Luftraum fliegt und immer wieder mal jemand durch ein Modelflugzeug vom Himmel geholt wird, muss man ja nicht gleich den Modellflug weiter einschränken. Schwund gibt es immer und überall!"

[Zynismus und maßlose Übertreibung off]

Und Yeti: Hast Du beim Segelfliegen noch nie die geltenden Gesetze und Regelungen übertreten?
Soll das etwa ein Argument sein, das zu einer sachlichen Diskussion beiträgt? Ich habe meine Lektionen gelernt, zum Glück, ohne dass dabei jemand zu Schaden gekommen ist. Und ich versuche, diese Erfahrungen weiterzugeben, damit andere nicht für dieselben Erfahrungen teuer bezahlen müssen.

Deine aggressiven Racheandrohungen à la

"... kommt in mir der Reiz hoch, jeden Modellflieger, der auch nur in meine Nähe kommt, mit einer Außenlandung auf seinem Platz und einer Anzeige wegen Gefährdung der Luftfahrt zu bedenken ... "

tragen nicht dazu bei, dieses offensichtlich heikle Thema so zu diskutieren, dass es für alle Seiten gewinnbringend ist - sprich: die Sicherheit und das Bewusstsein für etwaige Gefährdungen und Gesetzesverstöße erhöht werden.
Ich weiß von Steffen, dass nach dem geschilderten Zwischenfall der Kontakt mit dem betreffenden Modellflugverein gesucht wurde und die Modellflieger aufgefordert wurden, dafür Sorge zu tragen, dass sich so etwas nicht wiederholt. Wenn soetwas keine Wirkung zeigt, halte ich es durchaus für angemessen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Yeti
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Kai
LuftVO
§ 16a


Besondere Benutzung des kontrollierten Luftraums

(1) Bei Inanspruchnahme des kontrollierten Luftraums ist von der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Flugverkehrskontrollfreigabe einzuholen für

1. Fallschirmsprünge und den Abwurf von Gegenständen an Fallschirmen;

2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;

3. Aufstiege von unbemannten Freiballonen mit einer Gesamtmasse von Ballonhülle und Ballast von mehr als 0,5 kg sowie Aufstiege von gebündelten unbemannten Freiballonen und Massenaufstiege von unbemannten Freiballonen.

(2) Verantwortlich für die Einholung der Flugverkehrskontrollfreigabe ist

1. im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 der Luftfahrzeugführer,

2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 der Starter des Flugmodells oder anderen Flugkörpers,

3. im Falle des Absatzes 1 Nr. 3, soweit der Aufstieg eines unbemannten Freiballons betroffen ist, der Starter dieses Ballons, bei Aufstiegen von gebündelten unbemannten Freiballonen und Massenaufstiegen von unbemannten Ballonen, der Veranstalter.


Und falls ja unter welchen Umständen?
Das hängt von der Verkehrssituation ab.

All diese Zusammenhänge sind im Magazin unter Modellflug und Luftrecht nachzulesen!

Aber es kann durchaus vorkommen, dass bei einem entsprechenden Anruf bei der örtlich zuständigen Flugverkehrskontrollstelle nur Kopfschütteln hervorgerufen wird. Denn selbst diese Fachleute haben z.T. von diesen einschlägigen Bestimmungen noch nie etwas gehört. Das bedeutet für uns natürlich nicht, dass wir uns darüber hinwegsetzen könnten. Denn im Falle eines Falles wird niemand danach fragen, wie bekannt oder unbekannt die Regeln sind, sondern es wird nur und ausschließlich nach den Buchstaben des Gesetzes verfahren und geurteilt. Deshalb tun wir gut daran, uns im eigenen Interesse mit den Gegebenheiten vertraut zu machen.
 

Steffen

User
@Andy:

Mag sein, dass Du Dich von mir zu sehr angegriffen fühlst, daher ein paar Sachen zur Erläuterung:

Der Fall der Schleppmaschine war in unmittelbarer Nähe zu unserem Flugplatz an einem Modellflugplatz an dem viel mit großen Schleppmaschinen und Seglern geflogen wird. Es handelte sich um eine Schleppmaschine von nicht unerheblichem Ausmaß und Masse, sie ist mitten durch eine Gruppe kurbelnde Segelflugzeuge abgestiegen. Die Segelflugzeuge befanden sich in 800m Höhe. Das Schleppmodell war so groß, dass ein Zusammenstoß sicherlich zu erheblichem Schaden am Segelflugzeug geführt hätte.

Um das Miteinander zu fördern, sind Leute unseres Vereins abends dorthin gefahren und haben gebeten darauf zu achten, dass man nicht in diesen Höhen fliegen darf und doch bitte Abstand halten sollte. Es kamen dann diverse pampige Antworten, dass man ja gar nicht so hoch gewesen sei und überhaupt weit weg von allen Segelflugzeugen.
Auf den Hinweis, dass wir Höhenmesser an Bord haben, die sehr wohl ziemlich brauchbare Anzeigen besitzen und die gültigen Höhenmesssystem zur einhaltung der Lufträume sind (egal ob die barometrische exakt die geometrische ist oder nicht) wurde gesagt, das könne ja jeder behaupten.

Du wirst verstehen, dass das nicht gerade Vertrauenbildend ist und Deine Worte trafen da nunmal genau in das Bild, das ich überhaupt nicht leiden kann.
Da kommen auch keine Racheandrohungen sondern das klare herausstellen, dass ich das nicht mehr oft hinnehmen werde und sonst ein Exempel statuieren werde.
Wir haben schon mal die Bundeswehr dazu gekriegt, einen großen Bogen um einen Platz zu machen wo wir trainierten. Wenn's die einzige Lösung ist das mit harten Bandagen zu machen, dann tut mir das leid aber es ist wohl nicht anders lösbar.

Wer glaubt einem Manntragenden in dessen Luftraum ausweichen zu können, sollte mal daran denken, wie weit die sich schon angenähert haben, bis man erkennt, dass man ausweichen sollte.

Inzwischen ist bei uns alles mir E auf 1000ft begrenzt. Mir gefällt das auch nicht, weil ich jetzt gar keinen Segelkunstflug ohne Flugplan mehr machen kann, was vorher ein wenig ging.

Dass ich freundlich gebeten habe über das nachzudenken, was man da tut, solltest Du auch beachten.

Ich hoffe, Du verstehst jetzt etwas besser, warum ich so heftig reagiere. Mag sein, dass das überemfpindlich ist, aber da verstehe ich einfach keinerlei Spaß.

Ach ja, lies Deinen Text nochmal in Ruhe, dann wirst Du vielleicht sehen, warum Ironie da kaum zu sehen, schon gar nicht für jemanden, der zwei Fälle mit Modell-Zusammenstößen im Bekanntenkreis hat.

Ciao, Steffen

PS: übrigens würde ich die kürzlich erwähnten Hubschrauberfuzzis tief über dem Platz genauso drangsalieren. Bei mir im Verein macht auch keiner mehr tiefe Überflüge, wenn ich auf dem Platz bin. Ist mir nämlich egal, ob das der erste Vorsitzende oder ein altgedienter Fluglehrer ist. Kriegen alle von mir einen drauf :p
 

bie

Vereinsmitglied
Hallo Yeti,

ohne auf alle Anmerkungen detailliert einzugehen, will ich doch auf einige antworten:

Du hast dieses Zitat von mir dahingehend interpretiert, dass ich den "Spaß über das Gesetz und die Sicherheit" stelle:

Zitat:
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Da haben wir Udo und Tom, die einwenden, was "mehr Spaß" macht. Das ist doch Klasse für Euch! Allerdings habe ich so ein bisschen den Eindruck, dass es Davids und meinen Spaß an der Sache relativieren soll. Oder trügt mich der Eindruck? Es ist doch jedem selbst überlassen, was ihm Spaß macht ...

Hier scheint es sich um ein klassisches Missverständnis zu handeln.

Ich habe diesen Satz einzig und allein daraufhin als Replik verfasst, dass Udo und Tom sinngemäß äußerten, es mache mehr Spaß bei 300 Meter auszuklinken und danach Höhe in der Thermik zu gewinnen als wesentlich höher geschleppt zu werden.

Das hatte - und ich denke, das kann man eigentlich da auch nicht herauslesen - wie gesagt nichts mit einer Auffassung "Mein Spaß geht über alles" zu tun.

Ein Wort zu meiner Situation: Ich bin Vater von vier Jungs zwischen zehn und drei Jahren. Da weiß man, was Verantwortung ist.

Alles klar, soweit?

Die Replik auf Eckart lautete:

Zitat:
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Mensch, werter Eckart, nur weil mal jemand postet, dass er so hoch geflogen ist - was ja anscheinend sogar noch im legalen Rahmen war - ändert der Gesetzgeber nicht gleich die Rahmenbedingungen für uns. Das ist die, meiner Meinung nach, unzutreffende Argumentation
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Mir hier Zynismus zu unterstellen, geht mir einfach zu weit! Ich habe bereits sehr oft im Forum in Sachen "Gesetzesfragen" die sinngemäße Argumentation gelesen: Wenn einer mal bei einer Sache das Gesetz bewusst oder unbewusst übertritt, dann wird sehr schnell der Gesetzesgeber die Zügel anziehen.

Und so ist es ja nicht. Außerdem bitte ich zu bemerken, dass die von David geschilderte Situation ja von uns nicht einschätzbar war in Bezug auf "ist legal oder ist illegal". Von daher habe ich die Formulierung "anscheinend sogar noch im legalen Rahmen" (Bezugnahme auf die 752 erlaubten Meter) eingefügt. Hier streiten wir uns also um eine Sache, die vermutlich völlig in Ordnung war ... Warum?

Dann hast du geschrieben:

Zitat:
------------------------------------------------------------------------
Und Yeti: Hast Du beim Segelfliegen noch nie die geltenden Gesetze und Regelungen übertreten?
------------------------------------------------------------------------
Soll das etwa ein Argument sein, das zu einer sachlichen Diskussion beiträgt? Ich habe meine Lektionen gelernt, zum Glück, ohne dass dabei jemand zu Schaden gekommen ist. Und ich versuche, diese Erfahrungen weiterzugeben, damit andere nicht für dieselben Erfahrungen teuer bezahlen müssen.

Das ehrt dich, dass du deine Erfahrungen weitergibst. (Keine Ironie, kein Zynismus, ernst gemeint.)

Allerdings ist bei mir der Eindruck durch die Art deines Ausdrucks entstanden, dass du dich selbst für unfehlbar hältst. Und das empfand ich der Sache als nicht dienlich.

Daher meine Anmerkung, ob du nicht auch schon ...

Denn wenn man mal Fehler gemacht hat, dann kann man doch eigentlich ganz entspannt und souverän schreiben:

Leute, mir ist schon - aus Unkenntnis, Dummheit oder aufgrund welcher Umstände auch immer - dieses und jenes passiert und ich kann euch daher sagen: Passt auf dies und das auf!

In dieser Tonart versuche ich meine Erfahrungen aus meinen Fehlern weiterzugeben. Ich denke, das kommt besser an.

Zuletzt:

Ich stimme dir voll zu: Wenn Modellflieger - oder wer auch immer - aus schlimmen Fehlern nicht lernen und fahrlässig oder vorsätzlich Gefährdungen für Leib und Leben anderer in Kauf nehmen, dann sollte man rechtliche Schritte einleiten.

Ich hoffe, meine Einstellung und meine Ansichten zu dem Themenkomplex sind jetzt verständlich geworden.
 

David

User
Original von F5D:

in Österreich beträgt die max. zugelassene Flughöhe für Modellflugzeuge 150m (in Worten: einhundertfünfzig Meter !!!!)über Grund. Ausnahmen können nur anlässlich eines Wettbewerbes über Antrag erteilt werden.
bitte wo steht denn das!
Auf jedem Modellflugplatz in Österreich auf dem ich war, war mind. ein Modell über 150m.
sowohl ein Trainermodell, ein größerer 2 Achssegler, ein Speed Delta oder ein Turbinenmodell...
das das niemand weiß, wenn es stimmt, finde äußerst ich bedenklich!

ich habe auch desshalb diesen Thread aufgemacht um darüber etwas zu erfahren! Das Video des 632m Modellschleppzuges ist von mir auf einer MOdellflugshow in Niederösterreich-Mollram gemacht worden und ich weiß nicht ob man jetzt ohne Geenehmigung höher als 150m in Österreich fliegen darf!

Original von Stöps:

Ich war übrigens mal mit dem Junior Sport auf 560m Höhe (mit Picolario gemessen), das war der blanke Horror, das mach ich nie wieder! War auch nicht wirklich Absicht, es ging wie so oft plötzlich ganz schnell nach oben, seither steige ich spätestens bei 300 m aus der Thermik aus
die 560m kann ich einfach nicht glauben! ein Motorsegler mit ca. 2m Spannweite ist doch bei guter Sicht auf 250m kaum zu sehen! (und glaubt mir ich bin nicht kurzsichtig!)
kann es sein das du dich da verschaut oder vertippt hast?!

Ansonsten: Versucht immer die Gesetzte einzuhalten! die Sicherheit eines Menschenlebens hat höchste Priorität!!!

David
 

Yeti

User
Original erstellt von bie:
Mir hier Zynismus zu unterstellen, geht mir einfach zu weit!
Bitte nochmal lesen, was ich geschrieben habe.

Außerdem bitte ich zu bemerken, dass die von David geschilderte Situation ja von uns nicht einschätzbar war in Bezug auf "ist legal oder ist illegal". Von daher habe ich die Formulierung "anscheinend sogar noch im legalen Rahmen" (Bezugnahme auf die 752 erlaubten Meter) eingefügt. Hier streiten wir uns also um eine Sache, die vermutlich völlig in Ordnung war ... Warum?
David kommt aus Wien, wo laut Aussage von Peter (F5D) die maximal zulässige Höhe 150m beträgt. Kann ich aber nicht beurteilen.

In den meisten Teilen Deutschlands beginnt der kontrollierte Luftraum bereits in 1700ft oder 1000ft. 2500ft sind schon fast die Ausnahme. Rund um Hamburg, wo du und Tom herkommen und Karlsruhe, wo Kai herkommt, beginnt der Luftraum E in 1000ft/GND. Im Stadtgebiet von Hamburg beginnt der kontrollierte Luftraum am Boden (Kontrollzone).

Soviel nur noch von meiner Seite, bevor sich das Gerücht verbreitet, man dürfe sorglos überall in Deutschland 750m hoch fliegen.
 

bie

Vereinsmitglied
Yeti,

dass David aus Österreich kommt, habe ich beim Verfassen meiner Postings schlichtweg übersehen, vergessen, etc.

Wie die gesetzlichen Regelungen dort sind, weiß ich nicht.

Insofern also vermutlich auch wieder ein Missverständnis, das aufgrund unserer Kommunikation per I-Net zustande kommt.

Ein RC-Line-Forumsteilnehmer hat den sehr zutreffenden Satz als Signatur: "Nicht was A sagt ist wichtig, sondern was B versteht."

So ist das hier auch.

Ich würde mir wünschen, dass nicht jedes geschriebene Wort als felsenfest und unverrückbar ausgedrückte Meinung interpretiert wird, sondern als ein Ausdruck des Augenblicks, der mangels anderer Kommunikationskanäle wie Augenkontakt, Gestik, Mimik, Wahrnehmung durch die Ohren (Stimme, Tonhöhe, Tonfall, etc.) immer sehr eingeschränkt ist.

Weil man das als Forumsteilnehmer doch eigentlich weiß, verwundern mich dann immer solche sehr starken Reaktionen, die im wesentlichen auf Interpetation einer doch recht schmalen Informationsbasis getroffen werden.

Und wenn man sich nicht sicher ist, wie es gemeint war - meiner Meinung nach sind sich manchal viel zu viele zu schnell sicher -, dann kann man nachfragen.

Deshalb bemühe ich mich in den meisten Fällen um einen sachlich-distanzierten Ton - mit einem gelegentlichen Hang zur (Selbst-) Ironie ...

Also, ich glaube, dass wir mit dem Thema "Was ist der "bie" bloß für ein verantwortungsloses A****l*ch" durch sind.

Mhm, vielleicht sollte ich meine Signatur ändern - in: "bie careful"

[ 15. Mai 2003, 17:41: Beitrag editiert von: bie ]
 

Yeti

User
Original erstellt von bie:
Also, ich glaube, dass wir mit dem Thema "Was ist der "bie" bloß für ein verantwortungsloses A****l*ch" durch sind.
Also, wo du diese Unterstellung nur wieder hineininterpretiert hast ;) :D Und das beim 500. Beitrag! :cool:

Lass uns diese fruchtlose Diskussion endlich beenden. Ihr kauft euch alle eine Luftfahrtkarte und schaut nach, wie hoch man bei euch fliegen darf. Oder ihr postet hier im Zweifelsfall die Koordinaten von eurem Flugplatz und Eckart und ich schauen mal nach, wie es dort aussieht, OK?

Und nicht vergessen: Auch im unkontrollierten Luftraum gibt es Segelflugzeuge, Motorsegler, Flugzeuge, Ultraleichtflugzeuge, Ballone, Luftschiffe,...

Gruß Yeti

[ 15. Mai 2003, 17:54: Beitrag editiert von: Yeti ]
 
@all,
wenn Ihr das persönliche hier rauslassen könntet wäre es ein wirklich beachtenswerter Thread.
Versucht mal
schild36.gif
. Ist gar nicht so schwer.

Und wichtig:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
steht im Grundgesetz

HWE

[ 15. Mai 2003, 17:53: Beitrag editiert von: Heinz-Werner Eickhoff ]
 

toobo

User
Original erstellt von Eckart Müller:


2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;
Sorry, aber das wirft doch die Frage auf, ob ich meinen Modellsegler legal, nur mit der Thermik, in den kontrollierten Luftraum kurbeln darf? Mal ganz davon abgesehen, ob ich das überhaupt will.

Übrigens finde ich den Thread überhaupt nicht fruchtlos. Als "nur" Modellflieger habe ich einiges dazugelernt.

Und glaubt´s mir - Andi ist ein sehr umsichtiger und verantwortungsvoller Modellflieger!!

[ 15. Mai 2003, 21:00: Beitrag editiert von: toobo ]
 

Gregor Toedte

Vereinsmitglied
Tom, gut hingucken: "oder" steht da !

Gregor, der diesen Thread mitliest und als PPL Inhaber immer mehr Angst bekommt....
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Hmm,

ich weiß überhaupt nicht, was es da zu diskutieren gibt?! Wer Eckhard´s Ausführungen nicht traut, der muß nur im letzten Modellflieger nachlesen.
Das LuftVG gilt nunmal für alle am Luftverkehr beteiligten, basta. Wer meint, man könne diese Vorschriften entsprechend "dehnen", wird früher oder später eins auf den Hut bekommen. So einfach ist das. Hoffen wir nur, dass kein Personenschaden der Grund dafür ist.
Übrigens sind Übertretungen im Luftverkehr keine Kavaliersdelikte. Ich hatte damals Glück, weil ich mein (versehentliches) Einfliegen in den Sektor Stuttgart nach der Landung sofort selbst angezeigt habe - Gab nur einen noch nett geschriebenen Brief von der "Arbeitsgruppe Sektor Stuttgart", das wars...

Mit ner Schleppmaschine durch einen 800m hoch fliegenden Pulk. Gruselige Vorstellung...

Gruß von einem, dem beim ersten 50 Km-Versuch ein Modell von seinem ehemaligen Modellflugplatz in 600m Höhe entgegen kam.
 

toobo

User
@Ingo
ich will hier überhaupt nichts "verdrehen" oder irgendwelche Schlupflöcher finden, um höher fliegen zu können! Ich habe lediglich auf die Mißverständlichkeit des Satzes hingewiesen.

Nichts liegt mir ferner als durch meine Freizeitaktivität andere Menschen zu gefährden, und dafür verzichte ich gerne auf ein paar Höhenmeter mit meinem Modell!! Ich hoffe ich habe das hiermit deutlich genug kundgetan!

@Gregor: "mit Eigenantrieb" bezieht sich auf ferngelenkte und ungelenkte Flugkörper, leider. Eine eindeutigere Formulierung wäre hier angebracht .
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Tom

Dies gilt für alle Arten von Modellflugzeugen, nicht nur für solche mit Eigenantrieb. Wegen des nicht eindeutigen Wortlauts ist durchaus Interpretationsmöglichkeit für den § 16a LuftVO gegeben. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass § 16a LuftVO als Gefahrenabwehrvorschrift gilt, so dass die weite Interpretation (für alle Flugmodelle, auch solche ohne Eigenantrieb) zu gelten hat.

Auszug aus MODELLFLUG UND LUFTRECHT (RCN-Magazin)

@ all

Lest doch bitte den Magazin-Beitrag Modellflug und Luftrecht. Dann habe wir alle in etwa den gleichen Kenntnisstand. Unter diesen Voraussetzungen diskutiert es sich besser! ;)
 

Ingo Seibert

Vereinsmitglied
Moin zusammen!

@toobo:
@Ingo
ich will hier überhaupt nichts "verdrehen" oder irgendwelche Schlupflöcher finden, um höher fliegen zu können! Ich habe lediglich auf die Mißverständlichkeit des Satzes hingewiesen.
Hmm, hab dich doch gar nicht persönlich angegriffen?! War doch allgemein geschrieben?!

Wieder allgemein: Bei dem Thema scheinen die Emotionen doch gewaltig hoch zu kochen irgendwie... Fühlen sich da einige Modellflieger in ihrer falsch verstandenen Freiheit oder in ihren falsch interpretierten Rechten angegriffen (frei zitiert: "Der hat doch hier gar nix zu suchen...:") ??

Wir dürfen übrigens wegen dem direkt daneben liegenden UL-Landeplatz nur 300ft GND hoch fliegen. Nicht wirklich hoch, trotzdem haben wir ein "Gentlemen Agreement" mit dem Eigner des Landeplatzes: Bevor er reinkommt, fliegt er ziemlich hoch über das Modellfluggelände und wackelt ein paar Mal mit den Flächen. Wir hauen ab bzw. landen, und in der Zeit ist er im Endanflug und hat freie Bahn. So einfach kann es auch gehen...

Nachdenkliche Grüße,
 
Hallo,
2. Aufstiege von Flugmodellen und anderen fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb;
hier werden doch vor dem - und - keine Unterschiede gemacht, ob mit oder ohne Motor, nach dem - und - ist es doch nur eine Ergänzung.
Es verwundert schon, wie hier teilweise argumentiert und die Lücke gesucht wird.
Wir alle machen Fehler.
, wer hieraus nicht lernen wll, ich weiß nicht :confused: :confused:
Ich habe einmal einen, wie ich meine, tollen Spruch gelesen:

Ich tat mit Sicherheit das Richtige, doch das Richtige erwies sich als falsch, da sich das Richtige als falsch erwies, tat ich mit Sicherheit noch einmal das Richtige,

und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

In einem anderen Beitrag wurde von disziplinlosen Helipiloten geschrieben, die sich evtl. sogar in Bezug auf die Flughöhe, im Rahmen ihres Auftrages bewegten, nur Modellfliegern in die Quere kamen,

also, alle miteinandern und nicht "Platz da, jetzt komm ich"
in diesem Sinne

Christian

[ 16. Mai 2003, 07:49: Beitrag editiert von: ceffi ]
 
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