Hallo FPV Flieger. Habe gerade einen Flieger mit Vodeocammera fertig. Der Plan ist, diesen mit FPV aufzurüsten und letztendlich in das Fliegen mit Videobrille einzusteigen.
Dazu hab ich mich etwas in die Regeln eingelesen und dies bei RCN gefunden.
-------------------------- Zitat ---aus
http://www.rc-network.de/forum/show...ng+Treffens+BMVBS+allerdings+folgendem+Votum:
________________________________________________________________________________________________________________
Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
______________________________Zitat ende ____________________________________________________________
Der erste Teil ist für mich verständlich,
Beim fliegen mit Videobrille sieht der BMVBS keine besondere Gefahr.
Klar, keine Gefahr wenn der Pilot (der Verantworliche) das fliegen (mit Videobrille) beherrscht und das Modell mit seiner Steuerung unter Kontrolle hat. Auch hier gilt wie bei jedem funkgesteuerten Flieger, sobald das Flugzeug den Sichtbereich verlässt, ist es funktechnisch nicht mehr unter Kontrolle und der Pilot verliert die Gewalt über sein Modell. Hier muss der Pilot also gezielt drauf achten, das er nicht hinter einen Berg oder in den Funkschatten ins Tal abtaucht.
bei dem zweiten Teil, habe ich etwas Erklärungsnotstand.
Als FPV Pilot muss ich also einen Co - Piloten an meiner Seite haben. Der ebenfalls einen Sender zum Steuern des Modells hat und ebenfalls mit einer Videobrille ausgerüstet ist.
Wie erklärt sich die Notwendigkeiten eines Co Piloten. Braucht man diesen zweiten Piloten nur in der Lernphase zum Videopiloten? Bis ich das Steuern aus Pilotensicht beherrsche, also den Punkt eins erfülle.
Sigi
Dazu hab ich mich etwas in die Regeln eingelesen und dies bei RCN gefunden.
-------------------------- Zitat ---aus
http://www.rc-network.de/forum/show...ng+Treffens+BMVBS+allerdings+folgendem+Votum:
________________________________________________________________________________________________________________
Im Nachgang des Treffens kommt das BMVBS allerdings zu folgendem Votum:
„Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVBS grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat beziehungsweise übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mit steuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.“
______________________________Zitat ende ____________________________________________________________
Der erste Teil ist für mich verständlich,
Beim fliegen mit Videobrille sieht der BMVBS keine besondere Gefahr.
Klar, keine Gefahr wenn der Pilot (der Verantworliche) das fliegen (mit Videobrille) beherrscht und das Modell mit seiner Steuerung unter Kontrolle hat. Auch hier gilt wie bei jedem funkgesteuerten Flieger, sobald das Flugzeug den Sichtbereich verlässt, ist es funktechnisch nicht mehr unter Kontrolle und der Pilot verliert die Gewalt über sein Modell. Hier muss der Pilot also gezielt drauf achten, das er nicht hinter einen Berg oder in den Funkschatten ins Tal abtaucht.
bei dem zweiten Teil, habe ich etwas Erklärungsnotstand.
Als FPV Pilot muss ich also einen Co - Piloten an meiner Seite haben. Der ebenfalls einen Sender zum Steuern des Modells hat und ebenfalls mit einer Videobrille ausgerüstet ist.
Wie erklärt sich die Notwendigkeiten eines Co Piloten. Braucht man diesen zweiten Piloten nur in der Lernphase zum Videopiloten? Bis ich das Steuern aus Pilotensicht beherrsche, also den Punkt eins erfülle.
Sigi