Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die Rückmeldungen innerhalb der EMFU zeigen, dass praktisch alle Mitglieder eine Lösung nach §16 2b anstreben oder diese schon haben. Lediglich in der Schweiz ist die Situation anders, da dort bedingt durch die nationale Rechtslage eine §16 Lösung nicht zum tragen kommt.
Der grösste Hemmschuh in Europa dürfte im Moment sein, dass die Grundlagen im nationalen Recht erst geschaffen werden müssen.

Davon, dass innerhalb der EMFU jemand eine §16 2a Lösung anstrebt, habe ich bisher nichts gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
So sieht´s aus - und das liest sich sehr übel:
https://www.modellflugsport.at/2021/04/08/flughoehe-120-oder-150-m/

Das Ministerium gab dem ÖAeC zu verstehen, dass die Luftverkehrsregeln novelliert werden und die erlaubte Flughöhe auf 120 m reduziert wird. Die Begutachtungsphase war im Herbst längst vorbei und das Inkrafttreten der Novelle wurde mit 1.1.2021 angekündigt. Der ÖAeC hat deshalb die Information an die Vereine hinaus gegeben, dass ab 1.1.2021 auch auf bei der Austro Control gemeldeten Modellflugplätzen nur mehr eine max. Flughöhe von 120 m über Grund erlaubt sei. Die Gesetzesmühlen mahlen langsam und die Novelle ist bis heute noch nicht in Kraft getreten. Einerseits muss man zwar täglich damit rechnen, andererseits kann es auch noch lange dauern.

Das bedeutet, anders ist es nicht zu interpretieren, dass in baldiger Zukunft österreichische Wettbewerbspiloten zum Trainieren ins Ausland fahren müssen, z.B. nach Deutschland, und Wettbewerbe und Veranstaltungen auf zugelassenen Modellflugplätzen in Österreich als Event bei der Austro Control angemeldet werden müssen mit dem sogenannten "Ansuchen auf Flughöhenerweiterung" gegen einen nicht unerheblichen Obolus - ein perfektes Geschäftsmodell für die ACG.

Zu begrüßen ist auf jeden Fall, dass sich der ÖAeC zur Transparenz entschieden hat und diese Informationen auf seiner neuen Seite öffentlich macht!
So kann sich jeder, den es interessiert, informieren und ganz zwang- und hemmungslos ärgern ...

Sorry, ich habe mir das nicht ausgedacht!
Unterstützt die IG-Hangflug.eu
 
Wow, das ist ja ein mächtiger Schlag in die Magengrube!
Hoffentlich lässt sich das zumindest noch lösen, sonst verlieren viele Gelände (auch für Urlaubsgäste) ihren Attraktivität/Reiz.
Damit verliert der Hobbyflieger und auch noch der Unternehmer. Ganz schön mies...:(
 

Robinhood

Vereinsmitglied
- gelöscht wegen spontaner Überreaktion -
 

6er

User
Komisch !
Hab schon mal geschrieben dass es seit 2019 , seitens der "Vertretung/Verantwortlichen" möglich gewesen wäre zu agieren?
Kam/kommt IMMER NUR - Lass mal WIR MACHEN das schon - WIR tun alles - . . . .
Leider hab ich Recht behalten! (nützt halt nix)
In vielen Bereichen.

Wurde sogar BELACHT als ich (Kollegen) von Prüfungen und Einschränkungen in DK; D; F; E erzählte (2019-2020!!!) und dass es in Österreich AUCH kommt.


In CZ steht (bez. Flughöhe - EU Verordnung), als einziges mir bekanntes Land, dezitiert WARUM und DASS . . . FREIGEHALTEN wird!
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Komisch !
Hab schon mal geschrieben dass es seit 2019 , seitens der "Vertretung/Verantwortlichen" möglich gewesen wäre zu agieren?
Kam/kommt IMMER NUR - Lass mal WIR MACHEN das schon - WIR tun alles - . . . .
Leider hab ich Recht behalten! (nützt halt nix)
In vielen Bereichen.

Wurde sogar BELACHT als ich (Kollegen) von Prüfungen und Einschränkungen in DK; D; F; E erzählte (2019-2020!!!).


In CZ steht (bez. Flughöhe - EU Verordnung), als einziges mir bekanntes Land, dezitiert WARUM und DASS . . . FREIGEHALTEN wird!
Hä???
Muss ich mir Gedanken machen, wenn ich das nicht verstehe?
 

aue

User
daraus der Erwägungsgrund (8)
"Ebenso sollte der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen autorisierter Vereine und Vereinigungen angesichts seiner guten Sicherheitsbilanz wie bisher fortgesetzt werden können, d. h. ohne die Anforderungen an den Betrieb im U-Space-Luftraum erfüllen zu müssen."
und Artikel 1 (3) a)
"Diese Verordnung gilt nicht für den UAS-Betrieb, sofern der Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durchgeführt wird"
 
Genau: Es ist festzuhalten ... "Diese Verordnung gilt nicht für den UAS-Betrieb, sofern der Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durchgeführt wird"

Dazu: Wenn man "Betrieb im Rahmen eines Flugmodell-Vereins" als Basis für die Umsetzung wählt, gilt die VO für das Fliegen auf der "grüne Wiese" und damit am Hang. Wählt man "Betrieb im Rahmen einer Flugmodell-Vereinigung", womit Verbände gemeint sind, ist das Fliegen auf der "grünen Wiese", also auch am Hang, nicht von der VO betroffen.
Nun wählt mal schön ...
Ich habe die Hoffnung, dass sich diese Erkenntnis in praktikablen Regeln bei den Luftfahrtbehörden ausdrückt.
Da ist natürlich der Verband gefragt.
Bleibt bitte dran!
 
Nun wählt mal schön ...
Es ist die Frage, ob man diese Wahlmöglichkeit hat!
Und alles dreht sich wieder um die Frage der Fragen:
Ist es möglich, dass eine Artikel 16 Bewilligung an eine Vereinigung (Interessensvertretung) ohne einen geografischen Bezug, d.h. für das ganze Bundesgebiet gültig, vergeben wird?
Bei uns hat das die Behörde schon dezidiert verneint, man will diesen geografischen Bezug haben, dazu auch die Beaufsichtigung durch die Vereinsführungen, was die Interessensvertretung naturgemäß nicht erfüllen kann.
Und ohne einen geografischen Bezug für einzelne UAS Anwendergruppen werden meiner Meinung nach die Intentionen, warum U-Space geschaffen wurde, ad absurdum geführt!
Es bleibt spannend!
Lg
Josef
 
Zuletzt bearbeitet:
Es is halt leider wirklich so, dass die ACG schaut, Geld zu bekommen von wo es nur geht. Der Modellflugsport hat schon eine bestimmte Größe erreicht, jetzt dürfen wir halt brav einzahlen. Die EU Sinnhaftigkeit ist sowieso längst in Frage zu stellen. Wenn die zuständigen Personen einen Flieger von einem Hubschrauber nicht mehr unterscheiden können, wen wundert es dann noch, dass Drohnen von Modellflugzeugen noch unterschieden werden...Man kann nur abwarten, was in Zukunft noch alles nieder reguliert wird. Vielleicht ist da die Höhenbeschränkung das kleinste Übel. Am besten, man gewöhnt sich daran, mit seinen kleinen Modellen vor der Nase hin und her zu fliegen. Da kommt man nicht mehr in Verlegung, etwas höher zu steigen 😊

So in etwa...Flughöhe 5-10m 😊

20210426_145316.jpg
 
Ich verlinke mal was:
Guggschdu
Konkret heißt das: wenn der ÖAEC sich mit der Weigerungshaltung der ACG (und deren wirtschaftlichen Interessen) abfindet, dann gilt ab sofort die Open Category am Hang sowie allen Vereinsplätzen ohne besondere Bewilligung. Und in naher Zukunft wird es weitere Restriktionen durch U-Space geben: Transponderpflicht usw. Die weitere Entwicklung der Restriktionen wird dann auch nicht zu stoppen sein. Der Tourismus in AT ist dann garantiert bereits erledigt, genauso wie er es seit 2 Jahren in Frankreich ist. Wie kann aus Reihen des ÖAEC die Open Category als Fortschritt gegenüber bisherigen Regeln gesehen werden? Sie ist nichts als das Einfallstor für wirtschaftliche Interessen einer Behörden-GmbH und Nährboden für weitere Regulierungen! Wehe dem Anfang!
Im nächsten Schritt werden übrigens Gleitschirm-, Segel-, Drachenflieger usw. dran glauben. Da muss man kein Prophet sein.
 
wirtschaftliche Interessen einer Behörden-GmbH

Die ACG, früher Bundesamt für Zivilluftfahrt, wurde 1993/94 privatisiert und muss Kostendeckend arbeiten!
Die Luftfahrt in Österreich war damals massiv mit extremen Kostensteigerungen betroffen und ist es noch immer.

U-Space scheint auch fix zu kommen, nur kann zur Zeit noch niemand abschätzen was da auf den Modellflug zukommt, mir persönlich graut da fürchterliches.

Tourismus ist in Österreich sehr wichtig und es wird hier nach neuen Geschäftsfeldern gesucht, der Wintertourismus ist am absteigenden Ast, im Sommer sind neue Bereiche gefragt, da kann der Modellflug an speziellen Locationen einen kleinen aber wichtigen Stellenwert einnehmen, da sind die bereits vorhandenen Unternehmer gefragt dies in einer wirklich tragbaren Form, Flughöhe,... zu ermöglichen und entsprechende Anträge zu stellen.

Sich auf andere Luftsportarten zu verlassen denke ich wird nicht aufgehen, sind zwar auch betroffen, sind aber jetzt schon ganz andere Finanzielle Aufwendungen gewohnt, da kommt es auf ein zusätzliches Gerät wie Transponder nicht an, bzw. ist vielleicht auch in die vorhandene Avionic wie Flarm, Adsb, Transponder per Software integrierbar.

Der Öaec arbeitet wie in der gestrigen Aussendung zu lesen intensiv an der Anhang 16 Beantragung für die registrierten Modellflugplätze, ist sicher damit ausgelastet und wie ich es gelesen habe wird an einer flächendeckende Anhang 16 Regelung nicht gearbeitet weil sich anscheinend die ACG darüber ablehnend verhält.

Es geht nach meiner Erfahrung in erster Linie wer die Verantwortung übernimmt!

Bei Eingetragenen Modellflugplätze der Verein, Vorstand, Flugleiter

Auf der grünen Wiese, am Hang, ???

ok, verstanden, dieses Problem gehört gelöst, dann ist auch die ACG kompromissbereit!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
es wäre an der Zeit, sich mal über die tatsächlichen und detallierten Abstandsregeln in A3 kundig zu machen.
Diese stehen in AMC1 UAS OPEN.040(1).
AMC1 UAS.OPEN.040(1) Operations in subcategory A3​
AREAS WHERE UAS OPERATIONS IN A3 MAY BE CONDUCTED

(a) If an uninvolved person enters the range of the UAS operation, the remote pilot should, where
necessary, adjust the operation to ensure the safety of the uninvolved person and discontinue
the operation if the safety of the UAS operation is not ensured.

(b) A minimum horizontal distance from the person that is passing the area could be estimated as
follows:

(1) no less than 30 m;

(2) no less than the height (‘1:1 rule’, i.e. if the UA is flying at a height of 30 m, the distance
of the UA from the uninvolved person should be at least 30 m), and

(3) no less than the distance that the UA would cover in 2 seconds at the maximum speed
(this assumes a reaction time of 2 seconds).

This minimum horizontal distance is intended to protect people on the ground, but can be
extended to property and animals.

AMC (Acceptable Means of Compliance) sind für die nationale Luftaufsicht bindend.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten