IFS Verbot ab 01.08.2008????

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Was ist eigentlich

Was ist eigentlich

Wenn mein Flieger abstürzt und die Anlage der Verordnung nicht entspricht, müssen die dann Haften ??

Unter der Voraussetzung das das eintrifft ?

Und was ist eigentlich wenn ich Nachweise das die Sendeleistung zu hoch ist (Serienstreuung) und damit ein Betrieb eigentlich illegal war ??


Uijuiujui
 

PW

User gesperrt
Hallo Udo,

nicht ganz korrekt, was Du schreibst.

Graupner prüft nicht selber, sondern übergibt die Prüfung einem neutralen, unabhängigen Institut. Hierfür zahlt Graupner selbstverständlich Geld an das Institut.

Dieses Institut hat festgestellt, dass das IFS System allen gesetzlichen Normen/Vorschriften entspricht und damit legal ist. Alle diese Unterlagen des Instituts liegen Graupner vor und damit kann Graupner dann auch eine Konformitätserklärung abgeben.

Was erwartest Du noch mehr von einem Hersteller als sein System durch ein neutrales, unabhängiges Institut prüfen zu lassen ?

So geht Graupner im übrigen seit zig Jahren vor. Man prüft nicht selber - was man ja könnte und darf - , sondern geht den viel sicheren Weg; d.h. Prüfung ausser Haus von einem neutralen und unabhängigen Institut.



Gruss

PW
 

BZFrank

User
Soweit mir bekannt muss ein kausaler Zusammenhang zwischen Anlagendefekt und Absturz bestehen. Also Ball mal flach halten, bei der Haftung sollte das wohl nichts ausmachen. Im Zweifel mal den Herrn Sonnenschein vom DMFV fragen...

Mal zurück zum Thema - hat jemand was von Jim Drews gehört? Ich glaube dieser Thread entzündet sich auch an seinen Aussagen:

http://www.rcgroups.com/forums/showpost.php?p=9832244&postcount=2

Ich zitiere mal damit dieses Posting nicht spontan verschwindet: ;)

Jim Drews said May 26, 2008, 07:04 PM in the XPS Forum on RC Groups:

"In order to have 100mw output, you must have no fewer than 15 hopping channels that are used in a psuedo-random pattern. We had to create this for Europe's ETSI compliancy starting August 1st. It's just a simple firmware upgrade."

(Hervorhebungen von mir)

Die Frage stellt sich nun - immerhin haben wir den 11. August - was soll dieses Statement und was für eine Relevanz hat das für IFS?

Noch für alle die es (immer noch) nicht wissen - Jim Drews entwickelt XPS, Graupner klebt dann den IFS Kleber auf und verkauft es hierzulande. Das sei ohne Wertung erwähnt - Robbe klebt schliesslich auch seinen Bepper auf Futabaanlagen... ;)

Grüße

Frank
 

PW

User gesperrt
Hallo Frank,

da nützt Dir keine Auskunft von Herrn Sonnenschein; im Falles eines Regresses Deiner Versicherung entscheidet ein Gericht.

Klar könnte man einfach sagen "Desto mehr Ausgangsleistung, desto sicherer"; aber ein Richter könnte auch ganz einfach sagen: "Sie hatten eine illegale Anlage und diese dürfen sie hier nicht in Betrieb nehmen. Hätten Sie diese illegale Anlage nicht in Betrieb genommen, wäre das Modell nicht gestartet und nicht abgestützt und keiner zu Schaden gekommen. Also war das Anschalten bzw. Fliegen mit der Anlage illegal und kausal für den Schaden."

Und selbst unterschiedlichste Richter könnten sogar unterschiedlichste Meinungen dazu haben. Nicht alle exakt gleichen Dingen werden bei Urteilen auch exakt gleich entschieden. Selbst wenn ein Gutachter sagt, dass das Fliegen mit illegaler - also zu hoher - Sendeleistung sicherer ist, kann ein Richter urteilen "das man gar nicht erst mit dem illegalen Sender hätte starten dürfen und es dann konsequenterweise nicht zum Schaden gekommen wäre."

Also da wäre ich sehr vorsichtig mit so einer Aussage; Frage mal Herrn Sonnenschein, ob er Dir schriftlich garantiert, dass bei einem Regress gegen Dich Deine Versicherung zu 100 % einen Prozess verliert !

Kann er nicht, es sei denn, er ist Hellseher. Kann ja sogar sein, dass die Versicherung in der ersten Instanz verliert, dann aber vielleicht in der zweiten Instanz gewinnt oder umgekehrt.

Wenn ein Regressanspruch gegen Dich durchgehen sollte, haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen ! Das sollte sich jeder mal überlegen, ob er sich vielleicht eines solchen Risikos aussetzen möchte. Ich auf jeden Fall nicht.

Ich möchte nicht über zig Jahren hier meine Nerven aufreiben und weiss letztentlich nicht, wie der Regressprozess letztendlich ausgeht.

Gruss

PW
 

BZFrank

User
Hi Peter,

Ok, und wie steht es nun mit IFS und der Aussage von Jim Drews?

Ich möchte zusätzlich noch diesen Link hier in den Raum stellen:

http://www.digi.com/products/wireless/point-multipoint/xbee-pro-series1-modulespecs.jsp

Insbesondere der letzte Abschnitt: (Zitat)

"When operating in Europe: XBee-PRO modules must be configured to operate at a maximum TX power output level of 10 dBm (power level is set using AT commands). Additionally, European regulations stipulate an EIRP power maximum of 12.86 dBm (19 mW)."

(Hervorhebungen von mir)

Noch was - obwohl ich FASST benutze bin ich kein ausgewiesener Gegner anderer Systeme. Ich habe auch noch (damals Graupner-) Spektrum DX im Einsatz. Einige auf unserem Platz fliegen IFS, bisher ohne grosse Probleme. Nur würde ich gerne diese (für mich so erscheinende) Diskrepanz in der Aussage des Herstellers des Funkmoduls von IFS/XPS (Digi/Maxstream) und des Vertreibers der RC-Anlage geklärt sehen. Insbesondere auch wenn ich deine Aussagen zum Versicherungsregress so lese.

Grüße

Frank
 
PW schrieb:
Wenn ein Regressanspruch gegen Dich durchgehen sollte, haftest Du mit Deinem gesamten Vermögen !
Gruss

PW

Hi,

also mein Wissensstand ist, das eine Regressforderung einer Versicherung auf maximal 5000,- Euro tituliert wird.

So zumindest in den Kfz Bereichen, auch bei 10 Millionen Deckungssumme oder sogar auch bei unbegrenzter Deckung...

Gruß, Ralf
 

PW

User gesperrt
Hallo Ralf,


wo steht das denn ??

Titulieren (= Urteil) macht ein Gericht.

Glaubst Du allen Ernstes, dass eine Versicherung freiwillig eventuelle Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer auf 5.000 EURO beschränkt ?

Stelle Dir mal vor, dass Du eine Person "rollstuhlreif" fliegst. Da wird die Versicherung mit 100 -tiger Sicherheit sich nicht mit 5.000 EURO von Dir zufrieden geben. Das reicht noch nicht einmal für einen Monat Versorgung des Geschädigten; geschweige denn bis zum Lebensende.

Oder Dein Flugzeug stürzt auf eine Autobahn; zig Autos stossen zusammen, mit Schwerverletzten oder gar Toten. Also wenn da ein Regress gegen Dich kommt, dann sicherlich nicht beschränkt auf 5.000 EURO.

Habe gerade mal meine KFZ Versicherung angerufen; Antwort. "Für wie blöd halten Sie uns eigentlich, unsere eigenen Ansprüche auf 5.000 EURO zu beschränken?"

Frank:

nochmals: IFS ist auch nach der neuen, engeren Norm konform (laut Aussage Fachreferent Funk und unabhängiges Prüflabor.

Gruss

PW
 
Das ist zwar jetzt ein wenig OT, aber hier hat dir deine Versicherung Schmarn erzählt. Zumindest für den KFZ Bereich gilt eine max Regressforderung von 2500€ nach § 6 Absatz 1 Kfz PflVV. Lediglich wenn du deine Schadenminderungspflicht oder Aufklärungspflicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit verletzt hast (z.B. Fahrerflucht, unterlassene Hilfeleistung, unwahre Angaben) kann die Regressforderung auf 5000€ ausgeweitet werden.
§ 6 Absatz 3 Kfz PflVV.
Es gibt nur eine Situation wo der Regress nicht begrenzt ist.
Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem anderen
dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir
von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils
vollständig frei.
Das gillt jedoch nur für die KFZ Haftpflicht und kann natürlich nicht so ohne weiters auf alle Haftplichtansprüche übertragen werden. Ich vermute aber mal, dass das bei unserer Flugzeughaftpflicht ähnlich ist. Ich haber nur leider die Bedingungen grad nicht zur Hand. Ich hoffe damit ein klein wenig zur Klärung des Themas Regress beigetragen zu haben, obwohl ich kein Jurist bin sondern nur Versicherungskaufmann.
Quelle: Aktuelle Versicherungsbedingungen und Kfz PflVV.


Viele Grüße


Torsten
 
Anscheinend werden die Posts hier nicht alle gelesen.

Anscheinend werden die Posts hier nicht alle gelesen.

Hallo Udo,

der obige Titel stammt doch von Dir warum liest Du dann nicht selber:)

Der link hat vor zwei Minute einwandfrei funktioniert.

ich weiß nicht wo du nachschaust der von mir angegebe Link funktioniert, selbst wenn dann der Error 404 kommt macht die Downloadseite auf.
Wenn du es dann nicht findest:
Ganz einfach nochmals von vorne:
www.graupner.de, dann in der Mitte findest du das neue MX 16 ifs Computer system, darunter das rot geschriebene Graupner IFS anklicken, dann kommst du direkt auf die IFS-Seite mit dem Download für IFS.

Ist das so schwer zu verstehen, diesen Weg habe ich dir schon mal beschrieben.

Arno
 
Vieleicht noch eine kleine Ergänzung.
Haften tust du immer mit deinem gesamten Vermögen unbegrenzt nach BGB.
Wenn also keine Haftpflichtversicherung da ist hast du die A....Karte.
Alles andere ist Regressanspruch, da in diesem Fall die Versicherung die Haftung übernimmt. Und diese Regressansprüche sind in der Regel maximiert,
was aber in den jeweiligen Bedingungen zu prüfen ist. Für den KFZ Fall habe ich das schon getan. Als Beispiel: Ich fahre mit 3,0 Promille zugekokst durch die Gegend, verursache einen Unfall und Jemand sitzt danach im Rollstuhl. Zu allem Übel habe ich den Armen auch noch im Graben liegen lassen und bin abgehauen. Meine Haftplicht zahlt den Schaden und hätte gern von mir 5000€.


Viele Grüße

Torsten
 

Andi G

User
> IFS ist auch nach der neuen, engeren Norm konform (laut Aussage Fachreferent Funk und unabhängiges Prüflabor.

Mit 19mW ist iFS nach alter und neuer Norm konform... mit welcher Einstellung das Labor gepüft hat wissen wir leider nicht. Genausowenig was die geprüft haben, Abstrahlung oder nur irgendwelche EMV Tests.
 
Hallo,

...Konformitätserklärung heißt doch dass der Importeur oder Hersteller der das Gerät in den Handel bringt erklärt, dass es den geltenden Normen entspricht - Punkt.
Damit ist doch für den Kunden die Sache gegessen so er nichts am Gerät verändert hat. Dann wird es auch gegen den Kunden keinen Regreß bei einem Schadenfall geben, wenn dieser entsprechend seiner Sorgfaltspflicht gehandelt hat.

Was also soll Graupner noch machen?
Diese Spekulationen "Verbot" "Legal" "Halblegal" etc sind doch sinnlos und verunsichern nur. So ein Unternehmen begibt sich mit Sicherheit nicht so schnell auf "dünnes Eis" - die Leute dort sind doch nicht "auf der Nudelsuppe" dahergeschwommen.
Und die haben ein ureigenes Interesse daran dass das System funktioniert bzw verbessert wird - die wollen nämlich Geld damit verdienen (...ich weiß das ist furchtbar schrecklich...das darf man in D nämlich nur selbst...nie die anderen...:D )

Also - die Antwort auf die Eingangsfrage war ein "Nein" - es wird nicht verboten und ja, man darf es in Betrieb nehmen.

Walter
 

udogigahertz

User gesperrt
PW schrieb:
Hallo Udo,
nicht ganz korrekt, was Du schreibst.
Graupner prüft nicht selber, sondern übergibt die Prüfung einem neutralen, unabhängigen Institut. Hierfür zahlt Graupner selbstverständlich Geld an das Institut.
Dieses Institut hat festgestellt, dass das IFS System allen gesetzlichen Normen/Vorschriften entspricht und damit legal ist. Alle diese Unterlagen des Instituts liegen Graupner vor und damit kann Graupner dann auch eine Konformitätserklärung abgeben.
Gruss
PW
Natürlich hast Du völlig Recht, mit dem was du da schreibst: Graupner hat die Konformität (wenn ich mich nicht irre) sogar von der CETEKOM, einer Tochtergesellschaft des TÜV prüfen lassen. Das ist ja auch alles in Ordnung so.

Nur: Letztlich bescheinigt die Firma Graupner selber die Konformität, nicht die CETEKOM! (Klar: sollte jetzt die BNA durch andere Auslegung der Bestimmungen oder was weiß ich zu dem Schluss kommen -was ich nicht glaube- dass da doch was nicht stimmt, ist der Unterzeichner der Konformitätserklärung in der Haftung, nicht CETEKOM; jedoch wird Graupner in dem Fall versuchen, die CETEKOM in Regress zu nehmen = alles nur theoretisch, ich weiß, ich weiß).

Und noch etwas: Da der TüV ein Verein ist und eben keine staatliche Stelle ist, war das nichts mit der "staatlichen" Überprüfung. Der TüV prüft nur im Auftrag des Staates, wenn man so will.

Ich weiß, klingt jetzt alles ein bisschen klugscheißerisch, Wahrheit soll jedoch Wahrheit bleiben, wie ich finde.

Grüße
Udo
 

udogigahertz

User gesperrt
PW schrieb:
nochmals: IFS ist auch nach der neuen, engeren Norm konform (laut Aussage Fachreferent Funk und unabhängiges Prüflabor.
Gruss
PW
Moral von der Geschicht: Man soll nicht alles glauben, was Jim Drew so von sich gibt!:D (Seine Produkte sind offenbar "besser", als er selbst glaubt)

Grüße
Udo
 
aha...interessant...das lese ich so jetzt zum ersten mal...

...da frage ich mich doch gleich wozu dann dauernd dieser Affenzirkus veranstaltet wird...:confused:

Damit wäre es auch höchst an der Zeit hier einmal festzuhalten dass alle die ein IFS System verwenden keine Spinner, Vollgummis oder sonstwas sind oder gar fahrlässig handeln und ein "unsicheres" System verwenden...Punkt!


Grüße
Walter
 

trodat

User gesperrt
2 Sachen:
Jim Drew sollte schleunigst aufhören in der Öffentlichkeit zu posten, das bringt nix ! Er scheint nicht die riesen Ahnung zu haben und seine Verstrickung der Aussagen macht sein Produkt keinen deut besser !

IFS ist für mich genauso wie Assan einfach der falsche Weg. Sieht man sich den Aufbau an, wurde einfach ein Übertragungsmodul für den Computerbereich genommen und mit einer Zusatzplatine adaptiert. Ich wage mal zu behaupten mit geringsten Kentnissen im Modellbau und dessen Anforderungen, für mich mit dem einzigen Ziel viel Profit zu erwirtschaften. Dieses Übertragungsmodul war aber nie für solch sensible Sachen gebaut und wird es auch mit dem 10ten Firmwareupdate der Zusatzplatine nicht werden, denn das ändert nix am Übertragungsmodul. Sender und Empfängermodul müssen immer ein Netzwerk aufbauen, damit die Übertragung funktioniert - allein das ist bis auf das wohl nie erscheinen Telemetriemodul schon Quatsch, da dafür immer Sende und Empfangsrichtung sauber laufen müssen für Steuerbefehle. Wie es derzeit richtig geht zeig FASST, zwar auch Standardchips aber dafür ordentlich entwickelt und aufgebaut und demnächst werden sie es bestimmt auch schaffen bei Temperaturen über 75° einwandfrei zu funktionieren - wer es denn braucht.
 

dl3fy

User
hola,
oha ... heute ist der Tag der Tage ... zu große Hitze in "D" ?

@Trodat:
IFS ist für mich genauso wie Assan einfach der falsche Weg. Sieht man sich den Aufbau an, wurde einfach ein Übertragungsmodul für den Computerbereich genommen und mit einer Zusatzplatine adaptiert. Ich wage mal zu behaupten mit geringsten Kentnissen im Modellbau und dessen Anforderungen, für mich mit dem einzigen Ziel
das ist schlichtweg Unfug ... denn genau das wird auch von den anderen Herstellern gemacht ... diese nehmen nur einen anderen Chip-Typ ! :D

Für welchen Verwendungszweck dann dieser Chip läuft ist diesem dann auch egal ... und mir auch !

Wie es derzeit richtig geht zeig FASST, zwar auch Standardchips aber dafür ordentlich entwickelt und aufgebaut und
genauso Unsinn

und demnächst werden sie es bestimmt auch schaffen bei Temperaturen über 75° einwandfrei zu funktionieren - wer es denn braucht.
nur, wenn eine Neuentwicklung gemacht werden sollte ... mit einem Chip als Grundstock, der die von Dir "gewünschte" Temperatur dann so wegstecken kann :D

cu Jürgen
 

trodat

User gesperrt
dl3fy schrieb:
hola,
oha ... heute ist der Tag der Tage ... zu große Hitze in "D" ?

@Trodat:
das ist schlichtweg Unfug ... denn genau das wird auch von den anderen Herstellern gemacht ... diese nehmen nur einen anderen Chip-Typ ! :D

Für welchen Verwendungszweck dann dieser Chip läuft ist diesem dann auch egal ... und mir auch !
Schonmal einen IFS Empfänger auf gemacht ? Ich sehe dort eindeutig eine XBee Chip auf der einen Platine und auf der anderen einen PIC der ihn ansteuert. Futaba setzt angeblich eigen entwickelte Software ein.
 
Kann mal

Kann mal

jemand den PIC auslesen ?
Dann machen wir da ein "open source" Projekt von !:D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten