udogigahertz
User gesperrt
In diesem (inzwischen geschlossenen) Thread ging es darum, dass trotz sofortiger Zahlung der betreffende Händler den bestellten Artikel nicht geliefert hatte:
In dem Zusammenhang möchte ich hier die Frage aufwerfen, inwieweit solch ein Verhalten eines Händlers toleriert werden sollte? Oder muss man damit etwa leben?
Fakt ist doch, dass ein Artikel bestellt wurde, die Bestellung wurde bestätigt, die Zahlung ging raus......und dann kam der Artikel nicht. Es wurde erklärt, dass der Händler im Kurzurlaub war, der Betrieb jedoch weiterging (was soll dieser Hinweis? Wenn der Betrieb weiterging, dann ist es irrelevant, ob der Besitzer in Urlaub ist).
Weiterhin wurde erklärt, dass der Artikel nicht am Lager war und der Lieferant des Händlers ebenfalls nicht liefern konnte.
Ich finde solch ein Verhalten unverschämt: Wenn ich den bestellten Artikel nicht vorrätig habe, so kann ich ihn doch nicht verkaufen? Und schon gar nicht erstmal das Geld dafür einkassieren.
Fakt ist, dass der Händler den Kaufpreis für den Artikel für eine bestimmte Zeitspanne auf dem Konto hatte und dafür keinerlei Gegenleistung erbringen musste. Selbst, wenn er das Geld anschließend dem Kunden zurückerstattet, bleibt die Tatsache, dass er sich einen zinswerten Vorteil dadurch verschafft hatte.
Das wäre doch mal eine neue Geschäftsidee:
Man eröffnet einen Modellbauladen, inseriert im Internet mit sagenhaft niedrigen Preisen, die Leute bestellen und bezahlen, nach einem Monat gibt man kleinlaut zu, dass es Lieferschwierigkeiten gibt und erstattet dem Kunden seinen Kaufpreis zurück.
Auf diese Weise habe ich immer sehr viel Geld auf meinem Konto, kann davon einen Teil monatsweise gegen gute Zinsen fest anlegen und habe weiter keinen Stress.
Das kann es ja nicht sein, oder?
Im Interesse aller ehrlichen Händler, die nur Bestellungen und Geld für Dinge, die sie auch am Lager haben und unverzüglich ausliefern annehmen, prangere ich solche Methoden auf das Schärfste an!
Grüße
Udo
Es ist unklar geblieben, wie denn nun in dem konkreten Fall verblieben wurde (konnte der Händler schließlich doch liefern? Oder bekam der Käufer seinen Kaufpreis zurückerstattet? ..... wir wissen es nicht.)
In dem Zusammenhang möchte ich hier die Frage aufwerfen, inwieweit solch ein Verhalten eines Händlers toleriert werden sollte? Oder muss man damit etwa leben?
Fakt ist doch, dass ein Artikel bestellt wurde, die Bestellung wurde bestätigt, die Zahlung ging raus......und dann kam der Artikel nicht. Es wurde erklärt, dass der Händler im Kurzurlaub war, der Betrieb jedoch weiterging (was soll dieser Hinweis? Wenn der Betrieb weiterging, dann ist es irrelevant, ob der Besitzer in Urlaub ist).
Weiterhin wurde erklärt, dass der Artikel nicht am Lager war und der Lieferant des Händlers ebenfalls nicht liefern konnte.
Ich finde solch ein Verhalten unverschämt: Wenn ich den bestellten Artikel nicht vorrätig habe, so kann ich ihn doch nicht verkaufen? Und schon gar nicht erstmal das Geld dafür einkassieren.
Fakt ist, dass der Händler den Kaufpreis für den Artikel für eine bestimmte Zeitspanne auf dem Konto hatte und dafür keinerlei Gegenleistung erbringen musste. Selbst, wenn er das Geld anschließend dem Kunden zurückerstattet, bleibt die Tatsache, dass er sich einen zinswerten Vorteil dadurch verschafft hatte.
Das wäre doch mal eine neue Geschäftsidee:
Man eröffnet einen Modellbauladen, inseriert im Internet mit sagenhaft niedrigen Preisen, die Leute bestellen und bezahlen, nach einem Monat gibt man kleinlaut zu, dass es Lieferschwierigkeiten gibt und erstattet dem Kunden seinen Kaufpreis zurück.
Auf diese Weise habe ich immer sehr viel Geld auf meinem Konto, kann davon einen Teil monatsweise gegen gute Zinsen fest anlegen und habe weiter keinen Stress.
Das kann es ja nicht sein, oder?
Im Interesse aller ehrlichen Händler, die nur Bestellungen und Geld für Dinge, die sie auch am Lager haben und unverzüglich ausliefern annehmen, prangere ich solche Methoden auf das Schärfste an!
Grüße
Udo