... da sieht man was passiert, wenn alle in einen Topf geworfen werden! Davor haben wir schon vor Jahren gewarnt.
Das einfachste wäre wenn die ENAC auf ihrer Plattform D-Flight.it explizit erklärt, dass diese NoFly-Zonen NUR für Drohnen (Multikopter) gelten und für den Modellflug nicht relevant sind. Aber die Bezeichnung UAS mit ihrer Definition ist nun mal im EU-Recht eingeführt. Das zu ändern wäre Aufgabe der Verbände - und der EMFU ...
Ich kenne einige die Multikopter einfach so aus Spaß an der Freude betreiben, z.b. um damit FPV Rennen zu fliegen. ( Einige davon fliegen auch mit Flächenfliegern FPV Rennen. )
Die EU Verordnungen wirken übrigens unmittelbar auf Luftverkehrsteilnehmer, Halter und Betreiber von Bemannten und unbemannten Luftfahzeugen.
Weiterhin gilt für Luftverkehrsteilnehmer die ein bemanntes oder unbemanntes Luftfahzeug in Betrieb nehmen wollen, die Pflicht zur Flugvorbereitung, dass bedeutet der Pilot / Verantwortliche Luftfahrzeugführer der das Luftfahzeug in Betrieb nehmen will, muss sich vorab informieren, ob er/sie den geplanten Flug durchführen darf.
Sollte man den Luftraum aus irgendwelchen Gründen nicht nutzen dürfen, weil man z.b. nicht über die entsprechende Kompetenz ( Schein) ein Luftfahzeuge der entsprechenden Klasse in Betrieb nehmen zu dürfen oder z.B. das Luftfahzeug keine Zulassung zum Luftverkehr haben, und macht daß trotzdem, dann kann das mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. ( Ich hoffe ich habe den Bußgeld Rahmen Richtig im Kopf)
Die EU Verordnung 2019/947 ist für den Betrieb von UAS seit dem 1.1.2023 Europaweit einzuhalten.
Rechte aus Nationale Genehmigungen und Rechte aus Nationalen Kompetenz-Nachweisen, die Modellflugvereinen / Verbänden und Modellfliegern erteilt wurden, dürfen seit dem nicht mehr ausgeübt werden.
Das hat im Übrigen das Luftamt Nordbayern, National Aviation Authority von EASA ( Nationale Luftaufsichtsstelle), mit dem Schreiben das hier von Rechtsanwalt Christian Walther an Anderer Stelle veröffentlicht wurde, so bestätigt.
Ich bitte dieses Rundschreiben, in dem das Luftamt Nordbayern verfügt das keine Genehmigung durch die Behörde an Modellflug Vereine erteilt wird, zu beachten.
Viele Grüße
Horst
Aviation Authority, European Airspace Safty Agency, der als Modellflieger alles Andere als Amüsiert ist über Modellflug Verbände und das Verantwortungslose handeln dieser, insbesondere des DAeC.
P.S. ich bin bei EASA nicht im Öffentlichen Origram geführt. Im internen Origram werde ich auch nur mit meinem Vornamen geführt, dafür gibt es auch Gründe.
Nur wenn sich einer hier fragen sollte, warum ich nicht mit meinem Nachnamen unterschreibe.
Aber die Agentur arbeitet trotzdem sehr Bürgernah für ihre Europäischen Bürger und dies möglichst auf Augenhöhe.