Reichweite von Fernsteuerungen

marcm

User
Hallo zusammen

Ich habe das folgende "Problem". In ca. 1.2 km Entfernung befindet sich ein Modellflugplatz. Jedoch benutze ich einen Elektrosegler und bin nur auf ein Feld mit nicht allzu hohem Gras angewiesen und ich könnte sozusagen gerade vor dem Haus mit dem E-Segler in die Lüfte gehen.

Frage, wie weit reichen die Fernsteuerung in der Regel. Ist es ein Problem wenn ich in dieser Entfernung mit meinem Modell herumkurve? (minimaler Abstand ca. 800 m wenns grob kommt) (ich benutze einen 40MHz sender, wobei die Reichweite wohl gleich wie die eines 35 MHz sein wird)
 
35/40 Mhz kommt locker 2 Kilometer weit. Bei 40 MHz ist die Chance das jemand an dem Flugplatz mit der selben Frequenz fliegt aber zimlich gering. Am besten fragst du mal bei dem Verein nach ob dort überhaupt jemand auf 40 Mhz fliegt.
 
@Fabian: Zürich! In der Schweiz wird viel auf 40 MHz geflogen.

@"marcm": Einen hoch fliegenden Segler wirst Du auf der gleichen Frequenz sicher stören - und umgekehrt kann Deiner vom Himmel geholt werden. Auch ich würde mal mit dem Verein sprechen.

Bertram
 
Hey marm

Es gibt wohl nur eines, subito dem Verein beitreten (solange sie noch mit dir reden).
Das kann's sicher nicht sein, dass du als Wildflieger in 1.2 km Entfernung vom Modellflugplatz deine Autistennummer durchgibst!! Hast du dir schon mal überlegt, welches Sicherheitsrisko du für den Verein sowie generell darstellst.

Gruss
Kurt
 

Julez

User
Hi!

Sofern eine Frequenzabsprache durchgeführt wurde, ist die Sicherheitsgefahr gebannt, rechtlich alles klar und es darf ohne Probleme geflogen werden. Es ergibt sich kein Grund, kostenpflichtig dem Verein beizutreten, wenn man nicht möchte und die obigen Punkte geklärt sind.
 
Hallo Holtzi,
wie oft willst du den Schwachsinn eigentlich noch Leuten erzählen, die keine Ahnung von der Matterie habenund die ins offene Messer laufen lassen.

Sobald der Verein das Luftamt informiert, wird das aktiv und untersagt nach § 29 LuftVG zur Gefahrenabwehr im Umfeld eines Modellfluggeländes das Wildfliegen. Egal ob der Wildflieger eine Frequenzabstimmung durchführen möchte oder nicht
Dafür gibt es zig Gründe wie dir im Rechtsforum einer der führenden Deutschen Luftrechtsanwälte erst jüngst mehrfach erläutert hat.
Zudem geht es nicht an, das einer im Gelände eine Frequenz über Tage Wochen Monate für sich alleine beansprucht. Eine wechselseitige Abstimmung ist da in praktikabler sicherer Form einfach nicht möglich das ist eine Gefährdung die andauernd über dem Ganzen liegt.

Wers nicht glaubt, darf gerne sein zuständiges Landesluftamt kontakten, die werden das gerne erläutern.
Da im Umfeld von bestehenden Modellfluggeländen unter mindestens 2,5 km oft sogar unter 3 km keine weiteren Modellfluggelände aus Störungsgründen genehmigt werden, ist alles unter dem Abstand eine Gefährdung für das zuständige Luftamt.
Kontaktdaten hier http://www.lba.de/cln_003/nn_53944/DE/_C3_96ffentlichkeitsarbeit/FAQs/Anschriften.html

Eberhard Mauk
Modellflugsachverständiger
 

Julez

User
Hallo Mauki,

wie oft willst du den Schwachsinn, das Vereine eine Frequenzhoheit besitzen, eigentlich noch verbreiten?
Wenn eine Frequenzabsprache getroffen wurde, ist die Gefahr gebannt, das gilt auf dem Flugplatz eben so wie daneben.
Eine rechtliche Handhabe gegen verantwortungsbewußte freie Flieger gibt es immer noch nicht, auch wenn du es gerne hättest.
Ich habe das Anspruchsdenken, das tun zu dürfen, was mir dem Gesetz nach erlaubt ist.
Merkwürdig ist eher, dass du ein Problem damit zu haben scheinst, geltendes Recht zu akzeptieren.
Was würdest du sagen, wenn der ADAC auf den Gedanken käme, pauschales Vorfahrtsrecht für seine Mitglieder zu verlangen?

Gleiches Recht für alle, das ist das einzig Wahre, und so sieht es zum Glück der Gesetzgeber auch.

Desweiteren würde ich folgendes behaupten:

Der freie Flieger hat, wenn er vom naheliegenden Verein weiß, sich davon zu überzeugen, dass sein Kanal frei ist, und dass die Vereinsflieger wissen, dass der Kanal nun belegt ist. Die verfügbarkeit eines Scanners kann nicht vorausgesetzt werden.
Es kann nicht von jeden Vereinspiloten verlangt werden, vor jeden Flug den gesamten Umkeis von 2-3km nach freien Fliegern abzusuchen.
Die Schuld trägt, wer wissentlich den Luftverkehr gefährdet.

Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

- Fliegt der freie Flieger, ohne den Verein zu informieren, trägt er im Schadensfall die Schuld.

- Fliegt der freie Flieger, und er weiß nichts vom Verein, ist es ein Versicherungsfall.

- Können sich der freie Flieger und der Verein nicht einigen, und beide schalten den Sender an, haben sie zu gleichen Teilen die Schuld, da vorsätzlich gefährdender Eingriff in den Luftverkehr.

- Informiert der freie Flieger den Verein, z.B. durch Notiz auf der Frequenztafel (Kanal 73 auf Bauer Heumanns Wiese belegt bis 17:30h), und ein Vereinspilot schaltet seinen Sender trotzdem ein, so ist dieser de Schuldige.


Grüße,

Julian
Modellflugsachverständiger
 
Gleiches Recht für alle, nur für Vereine halt ein bisschen mehr, oder wie? *kopfschüttel*

Ausserdem zieht bei ihm das deutsche Luftrecht nicht, oder haben wir die Schweiz jetzt schon annektiert?
 
Hallo Julian,
weist du uns bitte nach, das du den Titel Modellflugsachverständigen zu recht öffentlich unter deiner Unterschrift führst.

Wenn nicht, gehe ich davon aus, das deine Geisteshaltung betreffs der Wildfliegerei sich im tragen von nicht vorhandenen Titeln gleichermaßen fortsetzt.

Ich denke du solltest dich schnellstens beraten lassen, welche Konsequenzen solche Handlungen zur Folge haben können.

Eberhard Mauk
Modellflugsachverständiger DAeC
http://www.daec-modellflugsport.de/service/sachverstaendige/sachverstaendige_index.htm
 
Na dann frag halt einfach mal beim Luftamt in Basel
zB. den Reto Senn, der sagts dir dann wie es in der Schwiz ist.
Glaubst du deren Rechtssystem ist da wesentlich anders als unseres.
 

axman

User
Sagt mal, gehts noch ???? Ich faase es nicht...

Axel

Wild + Spassfliegender Elektroniksachverständiger
 
Vom Sachverständigen zu Sachverständlichem

Vom Sachverständigen zu Sachverständlichem

Hi Mauki,
glaube kaum dass dies der Reto Senn so aus der Hosentasche beantworten kann, da er soviel ich weiss als Inspektor beim BAZL arbeitet. Cooler Tip, funktioniert so wahrscheinlich nicht sehr effizient. :confused:

Ich geb es zu, ich weiss es auch nicht. Aber ich weiss eventuell wo schauen.

Eine bessere Adresse wäre hier:

http://www.modellflug.ch/ag_flpl/default.htm

oder eventuell hier:

http://www.modellflug.ch/agsicherheit/default.htm

herzlichen Gruss so von Sachverständigem zu Sachverständlichem :)

Chrigi
Nur für Dich: sachverständiger Modellzerstörer :)

Mein Leistungsausweis? Hier: http://christian-hanke.blogspot.com/2007/08/news-masaker-on-propellers-on-model.html

www.christian-hanke.blogspot.com
www.stonebock.ch
 

Julez

User
Hallo Julian,
weist du uns bitte nach, das du den Titel Modellflugsachverständigen zu recht öffentlich unter deiner Unterschrift führst.

Wikipedia sagt:
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen
Zudem: Ich kann hier nirgends Verbote gegen freie Flieger entdecken:
http://www.modellflug.ch/agsicherheit/Checklisten/checkliste1_lang.htm#absatz_1
Danke für die Links, Christian!

Ciao,

Julian

Sachverständiger für Servosteckerfarben und Hochstarthakenschraubendrehrichtungen

PS: Sind wir schon so weit, dass wir meinen, schwache Argumentationen durch Anführung aller möglicher "Titel" mehr Gewicht verleihen zu können? Wers braucht...
 
@Gurke:

Deine Bötchen gehen nicht unter, wenn 1,2 km entfernt jemand auf der gleichen Frequenz sendet. Und wenn doch, dann können sie kaum jemand erschlagen, sondern vielleicht einen Karpfen erschrecken.

Insofern wirst Du kaum verstehen, dass grössere Schleppflugzeuge und Segler keine technisch anspruchsvollen Spielzeuge sind, die jedermann mit gleichen Rechten betreiben kann, sondern Luftfahrzeuge, die in ein rechtliches System eingebunden sind, dass gleichermassen für Jumbos gilt.

Gibt es Ausweichregeln für IOM-Boot <--> Öltanker? oder IOM-Boot <--> feuchtfröhliches Flussfloss (schickes Wort)? Selbst wenn, eine Missachtung wäre wohl recht folgenlos ausser für das IOM-Boot (ich kenne allerdings ein Video, wo ein Modellrennboot einen Anglerkahn versenkt).

Die Luftrechtregelungen regeln also auch den geordneten Luftverkehr auf Modellflugplätzen. Wer diesen wissentlich mit Eventualvorsatz (deutsch: billigend in Kauf nehmend) stört, zieht den kürzeren. Ich habe zwar keine Urteile an der Hand, aber das rechtliche Instrumentarium dafür ist vorhanden.

Ansonsten brauchst Du nicht neidisch auf die "Wildflieger" zu sein. Vermutlich stinkt denen ganz einfach das Vereinsleben. Wenn sie das erste Modell für über 1000€ verlieren, ändert sich ihre Einstellung aber meist von ganz allein.

B.
 
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