Definition: Aufstieg von Flugmodellen

Hallo leibe Kollegen, :)

habe bereits erfolglos nach der Definition für "Aufstieg von Flugmodellen" gegooglt.

Wann findet ein Aufstieg statt ?

Wo kann ich eine rechtsverbindliche Definition finden ?

Inwieweit kann beim Einsatz von Frei und Fesselflugmodellen von einem

"Aufstieg von Flugmodellen" gesprochen werden ?


Mit freundlichen Grüßen

Sebastian
 
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Wann findet ein Aufstieg statt ?

Wo kann ich eine rechtsverbindliche Definition finden ?
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Hallo Sebastian,

Einfach getrennt nach "Aufstieg" und "Flugmodell" suchen.

Ein Aufstieg ist ein Steigen des Modells höher als der Erdboden.

Kommt sicher hier und da auch bei Automodellen und Sprunghügeln vor, aber die werden dadruch nicht automatisch zu "Flugmodellen". ;)

Ich denke da braucht es keiner weiteren Definition.

:) Jürgen
 
Dann würdest Du einem Neunjährigen verbieten, mit seinem Gummiflitsch-Günther-Flugspiel in einer CTR zu spielen?

Wie der Name schon sagt, handelt es sich hier offensichtlich um Spielzeug und nicht um ein Flugmodell. Für Spielzeug ist keine Aufstiegsgenehmigung erforderlich. Die Abgrenzung zwischen Spielzeug und Flugmodell ist nicht immer ganz einfach. ;)

Es ging hier allerdings um "Aufstieg" und "Aufstieg" dürfte recht einfach zu definieren sein.

:) Jürgen
 

Wiki weiss?:

Ist der besagte Gummi-Flitsch-Flieger von Günther-Flugspiel nun ein Flugmodell aus dem Supermarkt, oder doch nur ein Spielzeug, weil er nicht höher als 30m kommt? Wie schaut es mit dem Fesselflieger aus, welcher seillängenbedingt auch nicht höher als ca. 10m kommt?

Laut Wiki:

11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Modellflugzeuge (auch das Spielzeug aus dem Baumarkt) sind demnach Luftfahrzeuge und unterliegen in Deutschland dem Luftrecht, und sind damit z.B. versicherungspflichtig.

Ebenfalls Wiki:

http://de.wikipedia.org/wiki/Flugmodell

Flugmodell ... wobei es weder eine scharfe Abgrenzung zum Spielzeug oder Sportgerät ... gibt

:) Jürgen
 
alter Erbsenzähler, du weisst genau, dass es keinerlei Unterscheidung gibt.
 
Und täglich grüßt das Murmeltier

Und täglich grüßt das Murmeltier

Eines der Hauptprobleme der Gesetzgebung sind die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe, was ist Aufsicht, ein Übungsflug oder ein Flugmodell?

Der unbestimmte Rechtsbegriffs ist generell von einer sprachlichen Unschärfe geprägt mit der Notwendigkeit, im Einzelfall zu genau einer einzigen zutreffenden Auslegung kommen zu müssen. Das ist die besondere Problematik die uns auch im Luftrecht erwischt. Dabei wären Begriffsdefinitionen nicht nur überaus hilfreich, sie zu vermeiden ist eigentlich unstrittig. Die Auslegung der Begriffe ist letztendlich den (Verwaltungs)Gerichten vorbehalten.

Wobei meine Motivation ständig Gerichtsurteile zu lesen sehr gering ist und Gesetze so eindeutig formuliert sein sollten, dass man diese auch einhalten kann.

Gruß
Cb
 

hahgeh

User
Der unbestimmte Rechtsbegriffs ist generell von einer sprachlichen Unschärfe geprägt mit der Notwendigkeit, im Einzelfall zu genau einer einzigen zutreffenden Auslegung kommen zu müssen. ...
Wobei meine Motivation ständig Gerichtsurteile zu lesen sehr gering ist und Gesetze so eindeutig formuliert sein sollten, dass man diese auch einhalten kann.

Auch wenn es offtopic ist: Ja, das ist richtig, und es hat seine Berechtigung. Ich will ein Beispiel geben: Im BGB findet sich noch zur Freude jedes Erstsemesters die Regelung über entfleuchte Bienen (§§961-964BGB). Nun wird jeder zustimmen, dass es sehr konkret und zum Teil weit hergeholt ist, eigentlich nicht mehr sehr praxisrelevant.
Das Problem ist, je weniger konkret man formuliert, umso mehr Sachverhalte verfasst man und umso mehr Auslegung ist notwendig.
Ein Gesetz muss hinreichend bestimmt sein, aber dennoch alle möglichen Sachverhalte berücksichtigen - anders ausgedrückt, ein Gesetz (auch Verordnung, Vorschrift, etc) muss abstrakt generell sein.
Man sieht es am BGB. Die besten Vorschriften, sind die, die bereits seit weit über 100Jahren nahezu unverändert dort stehen. Eine Regelungslücke habe wir nur dort, wo versucht wird, möglichst viele konkrete Fälle zu erschlagen...
Oder wie sagt man so schön: Je enger man ein Netz strickt, umso mehr Löcher gibt es zum durchschlüpfen.... Und: Ein doppelt so dickes Gesetzbuch möche auch keiner haben, nur weil ein paar Details mehr explizit geregelt wurden.

hg
 

micbu

User
Sicherlich gibt es nach wie vor die Unterscheidung "Spielzeug" und "Flugmodell".
Genau diese Unterscheidung gibt es leider nicht! Jede Behörde scheut sich eine Abgrenzung schaffen, da in diesem Moment ein RIIIIIIIIEEEESEN Problem auf die Branche Modellbau zukommen würde.

Viele Grüße, Michael
 
sag uns doch bitte genau wo das steht.

Du hast doch selbst schon Wiki zitiert. Die Grenze zwischen Spielzeug und Flugmodell ist nicht klar definiert. Gerichtsurteile gibt es hier (leider, bzw. zum Glück) auch nicht. Es bleibt also Auslegungssache. Grundsätzlich kannst Du davon ausgehen, dass von einem Spielzeug kaum eine Gefahr ausgeht - z.B. der besagte Gummiflitschen-Flieger oder ein Papierflieger.

Oder willst Du dem Käufer an der Kasse sagen:

Sie sind ab sofort Halter eines Luftfahrzeugs und verpflichtet, zur Deckung ihrer Haftung auf Schadenersatz eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die erforderlichen Anträge finden Sie am Informationsstand am Ausgang ...

:) Jürgen

P.S.: Kannst aber gerne auch Dr. Eckert auf der DMFV Geschäftsstelle anrufen. ;)
 
nach dem Gesetz gibt es nur Flugmodell, Punkt.
Ohne Beschränkung von Mindestgewicht, -material, -antrieb, -grösse.
"Spielzeug" gibts nicht, somit ist es klar definiert.
Zudem wurde das mit möglichen Gefahren schon mehrfach, auch unter deiner Beteiligung diskutiert. Ich verstehe deshalb nicht, warum du hier wieder rumeierst.
 
wo steht das?, sage es uns endlich, oder lasse es...:rolleyes:

Anscheinend willst Du es nicht verstehen: Es gibt Spielzeug und es gibt Flugmodelle.

Es ist schwierig den Unterschied exakt zu definieren und im Falle eines Falles muß letztendlich ein Gericht entscheiden. Einschlägige Gerichtsurteile diesbezüglich gibt es keine.

Spielzeug ist im Gegensatz zu Flugmodellen nicht versicherungspflichtig.

Noch einmal: Du kannst gerne den Dr. Eckert anrufen. Der wird Dir allerdings auch nichts anderes sagen.

:) Jürgen
 
Interessant ist nicht die Meinung irgendeines Juristen, sondern was im Gesetz steht, oder im Fall eines Falles ein Richter urteilt.
Also können wir diese Vernebelungsaktionen vergessen.
 
Interessant ist nicht die Meinung irgendeines Juristen, sondern was im Gesetz steht, oder im Fall eines Falles ein Richter urteilt....

Sage ich doch schon die ganze Zeit. Das Gesetz gilt nur für Flugmodelle und nicht für Spielzeug. Da der Unterschied nicht klar definiert ist, muß im Falle eines Falles ein Richter darüber entscheiden.

:) Jürgen
 
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