Der unbestimmte Rechtsbegriffs ist generell von einer sprachlichen Unschärfe geprägt mit der Notwendigkeit, im Einzelfall zu genau einer einzigen zutreffenden Auslegung kommen zu müssen. ...
Wobei meine Motivation ständig Gerichtsurteile zu lesen sehr gering ist und Gesetze so eindeutig formuliert sein sollten, dass man diese auch einhalten kann.
Auch wenn es offtopic ist: Ja, das ist richtig, und es hat seine Berechtigung. Ich will ein Beispiel geben: Im BGB findet sich noch zur Freude jedes Erstsemesters die Regelung über entfleuchte Bienen (§§961-964BGB). Nun wird jeder zustimmen, dass es sehr konkret und zum Teil weit hergeholt ist, eigentlich nicht mehr sehr praxisrelevant.
Das Problem ist, je weniger konkret man formuliert, umso mehr Sachverhalte verfasst man und umso mehr Auslegung ist notwendig.
Ein Gesetz muss hinreichend bestimmt sein, aber dennoch alle möglichen Sachverhalte berücksichtigen - anders ausgedrückt, ein Gesetz (auch Verordnung, Vorschrift, etc) muss
abstrakt generell sein.
Man sieht es am BGB. Die besten Vorschriften, sind die, die bereits seit weit über 100Jahren nahezu unverändert dort stehen. Eine Regelungslücke habe wir nur dort, wo versucht wird, möglichst viele konkrete Fälle zu erschlagen...
Oder wie sagt man so schön: Je enger man ein Netz strickt, umso mehr Löcher gibt es zum durchschlüpfen.... Und: Ein doppelt so dickes Gesetzbuch möche auch keiner haben, nur weil ein paar Details mehr explizit geregelt wurden.
hg