In Österreich wird aber die Registrierungsnummer am Modell angebracht, und nicht die Identifizierungsnummer vom A1/A3 Nachweis.Das ist die "alte" Fassung. Seit 1.1.2023 gilt auch bei uns die EU Regelung, sprich A1/A3. Wer also den Kenntnisnachweis gemacht hat und auf seiner "Drohne" den QR-Code drauf hat, ist in Ordnung. Einteilung, Gewichtsklasse etc genau nach A1/A3. Maximale Flughöhe 120m und ciao.
Regolamento Mezzi Aerei a Pilotaggio Remoto
www.enac.gov.it
LG Dieter